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   BGH, 04.03.2004 - I ZR 244/01   

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Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Anteil des Künstlers am Aufkommen der Verwertungsgesellschaft

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1621
  • MDR 2004, 1193
  • GRUR 2004, 767
  • ZUM 2004, 837



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Wird zitiert von ... (3)  

  • KG, 03.07.2009 - 5 U 103/06  

    Beweislast und Beweismaß beim Ausschüttungsanspruch gegen die

    Die Verwertungsgesellschaft ist im Interesse der anderen Berechtigten gehalten, unzureichend belegte Meldungen zurückzuweisen und gegebenenfalls auf einem vollen Nachweis der jeweiligen Voraussetzungen zu bestehen (Anschluss BGH GRUR 2004, 767, 768 f. - Verteilung des Vergütungsaufkommens).

    Dessen allen ungeachtet stellt es keine unterschiedliche Behandlung "ohne sachlich gerechtfertigten Grund" i.S. des § 21 Abs. 2 GWB dar, das Klagevorbringen aufgrund konkreter Umstände in Frage zu stellen und es auf eine gerichtliche Klärung ankommen zu lassen, denn die Beklagte ist im Interesse der anderen Berechtigten gehalten, unzureichend belegte Meldungen zurückzuweisen (BGH GRUR 2004, 767, 768 - Verteilung des Vergütungsaufkommens).

    Ein solcher Missbrauch ist vor allem dann in Erwägung zu ziehen, wenn zwischen dem Berechtigten und weiteren, am Verwirklichen der jeweiligen Voraussetzungen beteiligten Personen, eine enge Verbindung oder gar eine wirtschaftliche Einheit besteht (vgl. zu allem Vorstehenden [hinsichtlich einer gemäß "GVL-Wahrnehmungsvertrag für ausübende Künstler" nach den Lizenzeinnahmen des Künstlers zu berechnenden Ausschüttung] BGH GRUR 2004, 767, 768 f. - Verteilung des Vergütungsaufkommens).

    Der dem Kläger mithin zur Frage der Öffentlichkeit abzuverlangende "volle Nachweis" (BGH GRUR 2004, 767, 768 - Verteilung des Vergütungsaufkommens), resp.

    Die Frage, ob an dieser zitierten Rechtsprechung zum "Maßstab des Nachweises" mit Blick auf BGH GRUR 2004, 767, 768 - Verteilung des Vergütungsaufkommens ("voller Nachweis") festgehalten werden kann, muss der Senat im Streitfall schlussendlich nicht entscheiden.

  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02  

    PRO-Verfahren

    Der damit verbundenen Verpflichtung, ihren Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zu den Einnahmen zu halten, entspricht es, daß die Beklagte bei der Verteilung der Einnahmen in gewissem Umfang typisieren und pauschalieren muß (vgl. BGH, Beschl. v. 3.5.1988 - KVR 4/87, GRUR 1988, 782, 783 = WRP 1989, 85 - GEMA-Wertungsverfahren; BGH GRUR 2002, 332, 335 - Klausurerfordernis; BGH, Urt. v. 4.3.2004 - I ZR 244/01, GRUR 2004, 767, 769 = WRP 2004, 1184 - Verteilung des Vergütungsaufkommens; vgl. dazu auch BVerfG ZUM 1997, 555; Schricker/Reinbothe, Urheberrecht, 2. Aufl., § 7 WahrnG Rdn. 6; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, § 7 UrhWG Rdn. 6; Zeisberg aaO § 7 WahrnG Rdn. 9; Vogel, GRUR 1993, 513, 522).
  • OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3700/09  

    (Urheberrecht: Schadensersatzanspruch einer Verwertungsgesellschaft bei

    Im Interesse aller Berechtigten muss die Ausschüttung daher auch regelmäßig vom Einhalten der Meldefristen und der hinreichend belegten Meldungen abhängig gemacht werden (BGH GRUR 2004, 767, 768 - Verteilung des Vergütungsaufkommens ).
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