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   OLG Stuttgart, 21.11.2002 - 2 U 29/02   

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https://dejure.org/2002,9584
OLG Stuttgart, 21.11.2002 - 2 U 29/02 (https://dejure.org/2002,9584)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.11.2002 - 2 U 29/02 (https://dejure.org/2002,9584)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. November 2002 - 2 U 29/02 (https://dejure.org/2002,9584)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung des Gestattungsvertragesüber die markengetreue Verwendung des Zeichens; Nutzung eines durch eine Kleidermarke bekannten Schriftzugs für das Betreiben eines Tanzlokals; Untersagungsrecht hinsichtlich einer Anlehnung an das schriftidentische Zeichen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 342 (Ls.)
  • GRUR-RR 2004, 8
  • GRUR-RR 2006, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 13/89

    Salomon - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2002 - 2 U 29/02
    Die rufmäßige Ausbeutung fremder Kennzeichen hat die Rechtsprechung dahin präzisiert, dass sie zur Voraussetzung habe, dass das fremde Kennzeichen einen überragenden Ruf im Verkehr besitze, einen hohen Bekanntheitsgrad und ein ebensolches Ansehen erworben habe, dessen Ausnutzung durch Anlehnung lohnend erscheine (BGH GRUR 85, 550, 555 - Dimple; 91, 465, 466 - Salomon; 91, 609, 612 - SL; Baumbach/Hefermehl a.a.O. 564 bis 665 b).

    Dagegen lag in der identischen Übernahme des für Skibindungen eingetragenen und benutzten prioritätsälteren Warenzeichens "Sa" für Tabakwaren keine wettbewerbswidrige Rufausbeutung oder -schädigung, weil der biblische Name "Sa" nicht wie der Name "D" besonders eigenartig sei und die Benutzung in einem weit entfernteren Warenbereich nicht zur Folge habe, dass der Käuferkreis für Tabakwaren den Ruf des Skiartikelzeichens auf Tabakwaren überträgt (BGH GRUR 91, 465, 466 - Salomon; Baumbach/Hefermehl a.a.O. 566 c).

    Auch nach der dortigen warenzeichenrechtlichen, über § 1 UWG wettbewerbsrechtlich zu lösenden Rechtslage war bei dem maßgeblichen (vgl. BGH GRUR 91, 465, 466 - Sa) deckungsgleichen Abnehmerkreis beider Parteilager eine Bekanntheit gegeben.

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 100/99

    Fabergé; Begriff der Bekanntheit einer Marke

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2002 - 2 U 29/02
    Deshalb ist auch der Verweis der Klägerin auf BGH GRUR 02, 340 - Fabergé nur eingeschränkt behilflich, da es dort ausschließlich um Ansprüche nach dem MarkenG (und Vorrang dieses Gesetzes vor § 1 UWG) geht.

    Gerade für eine gedachte erstmalige typengleiche Übernahme im Jahre 1996/97 kann die von der Klägerin herangezogene Entscheidung BGH GRUR 2002, 340 - Fabergé für sie fruchtbar gemacht werden.

  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 355/95

    Inanspruchnahme des wahren Geschäftsinhabers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2002 - 2 U 29/02
    Das gilt auch dann, wenn der Inhaber des Unternehmens falsch bezeichnet wird oder sonst Fehlvorstellungen über ihn bestehen (BGH NJW 98, 2897; 95, 43, 44).

    Denn wird der Eindruck erweckt, dass der Unternehmensträger unbeschränkt für die Verbindlichkeit hafte, während er in Wahrheit eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, so ist der Handelnde dem gutgläubig auf den gesetzlichen Rechtsschein vertrauenden Vertragspartner gesamtschuldnerisch neben dem beschränkt haftenden Unternehmensträger verpflichtet (BGH NJW 98, 2897).

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2002 - 2 U 29/02
    Die rufmäßige Ausbeutung fremder Kennzeichen hat die Rechtsprechung dahin präzisiert, dass sie zur Voraussetzung habe, dass das fremde Kennzeichen einen überragenden Ruf im Verkehr besitze, einen hohen Bekanntheitsgrad und ein ebensolches Ansehen erworben habe, dessen Ausnutzung durch Anlehnung lohnend erscheine (BGH GRUR 85, 550, 555 - Dimple; 91, 465, 466 - Salomon; 91, 609, 612 - SL; Baumbach/Hefermehl a.a.O. 564 bis 665 b).

    Die Verwertung der Gütevorstellung, die der Verkehr mit der Whisky-Marke "D" verband, hat der BGH auf einem ungleichartigen Warengebiet für Erzeugnisse gehobener Herrenkosmetik bejaht, nicht aber für entfernter liegende Waren wie Wasch- und Schleifmittel (BGH GRUR 85, 550, 553 - Dimple; Baumbach/Hefermehl a.a.O. 566 c; vgl. auch Fezer GRUR 86, 485, 489; zurückhaltend Sambuc GRUR 83, 533, 537).

  • BGH, 14.11.1991 - III ZR 4/91

    Haftung für Unfall auf einer Gefälligkeitsfahrt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2002 - 2 U 29/02
    Der Wert einer anvertrauten Sache, die wirtschaftliche Bedeutung einer Angelegenheit, das erkennbare Interesse des Begünstigten und die nicht ihm, wohl aber dem Leistenden erkennbare Gefahr, in die er durch eine fehlerhafte Leistung geraten kann, können auf einen rechtlichen Bindungswillen schließen lassen (ebenso BGH NJW 96, 1889/90; 92, 498; 85, 313; OLG München MDR 99, 744; vgl. auch Soergel/Wolf, BGB, 13. Aufl., Vor § 145, 87).

    Ein Bindungswille liegt insbesondere nahe, wenn erkennbar ist, dass für den Leistungsempfänger wesentliche Interessen auf dem Spiel stehen (BGH NJW 92, 498, 499).

  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61

    Bleiarbeiter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2002 - 2 U 29/02
    Wenn sich aber der Verletzte nach der Warnung des Verletzers gleichgültig verhält, dann können seine Ansprüche aus der Kennzeichenrechtsverletzung verwirkt werden, wie etwa bei einem bloßen Vorbehalt sonstiger Rechte (BGH GRUR 63, 478, 480 - Bleiarbeiter; Fezer a.a.O. 41; Baumbach/Hefermehl a.a.O. 435).
  • BGH, 07.05.1998 - III ZR 268/96

    Haftung des Vertretenen für das Verhalten des Vertreters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2002 - 2 U 29/02
    Allein die Tatsache, dass ein Geschäft unternehmensbezogen ist, spricht dafür, dass es nicht mit dem Erklärenden, sondern mit dem Unternehmen geschlossen werden soll (BGH NJW-RR 98, 1342).
  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2002 - 2 U 29/02
    cc) Seit BGHZ 21, 102 f = NJW 56, 1313/14 dient zur Abgrenzung eines reinen Gefälligkeits- von einem Haftungsfolgen auslösenden Vertragsverhältnis das Merkmal des Vorhandenseins eines Rechtsbindungswillens.
  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98

    Rechtzeitigkeit einer außerordentlichen Kündigung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2002 - 2 U 29/02
    cc) Auf die außerordentliche Kündigung vom 30.08.2001 (K 24 = Bl. 29 - Anl.) kommt es nicht an, da dieser die für dieses Aufsagungsrecht in der Regel notwendigerweise vorauszuschickende Abmahnung (vgl. BGH NJW-RR 99, 1481, 1483) wegen der dort genannten Modenschau mit Konkurrenzkollektionen der im Berufungsverfahren nachgeschobenen Verstöße (Männer-Striptease, äußeres Erscheinungsbild des Lokales (aber zwischenzeitliche Renovierung)) nicht geschehen und für ihre Entbehrlichkeit (vgl. hierzu BGH a.a.O. 1483) weder etwas vorgetragen noch sonst ersichtlich ist.
  • BGH, 29.02.1996 - VII ZR 90/94

    Haftung des Architekten für die Nichteinhaltung einer Zusage der Beantragung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2002 - 2 U 29/02
    Der Wert einer anvertrauten Sache, die wirtschaftliche Bedeutung einer Angelegenheit, das erkennbare Interesse des Begünstigten und die nicht ihm, wohl aber dem Leistenden erkennbare Gefahr, in die er durch eine fehlerhafte Leistung geraten kann, können auf einen rechtlichen Bindungswillen schließen lassen (ebenso BGH NJW 96, 1889/90; 92, 498; 85, 313; OLG München MDR 99, 744; vgl. auch Soergel/Wolf, BGB, 13. Aufl., Vor § 145, 87).
  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

  • OLG München, 12.01.1999 - 18 U 4154/98

    Zu einem Anspruch aus Culpa in contrahendo; Täuschung bei der Anbahnung eines

  • BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer

  • BGH, 23.04.1974 - X ZR 4/71

    Anlagengeschäft

  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 312/02

    BOSS-Club

    Im übrigen hat das Berufungsgericht unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung die Klage abgewiesen (OLG Stuttgart GRUR-RR 2004, 8).
  • OLG Nürnberg, 08.06.2021 - 3 U 2202/20

    Tatbestandsberichtigungsantrag, Klärungsbedürftigkeit, Rückforderungsansprüche,

    Zwar gehört der Lizenzvertrag seiner Rechtsnatur nach zu den Gebrauchsüberlassungsverträgen und stellt einen Vertrag sui generis dar (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.11.2002 - 2 U 29/02, GRUR-RR 2004, 8, juris-Rn. 87).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.02.2011 - 204 C 14/10

    Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Kartenmaterial auf der eigenen

    Zu berücksichtigen ist dabei auch der Gesichtspunkt der wirkungsvollen Abschreckung künftiger gleichartiger Rechtsverstöße (vgl. OLG Hamburg, GRUR 2004, 342, Kammergericht, GRUR 2005, 88).
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