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   BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04   

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BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04 (https://dejure.org/2005,1188)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04 (https://dejure.org/2005,1188)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 2005 - 1 BvR 2182/04 (https://dejure.org/2005,1188)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    Art. 14 GG; § 95a UrhG; § 108b Abs. 1 UrhG; § 111a Abs. 1 Nr. 1 a UrhG; § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG
    Eigentumsgrundrecht (Schranken); Urheberrecht (Vervielfältigung; Privatkopie; Umgehung von wirksamen Kopierschutzmaßnahmen); Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz; fehlende spürbare Rechtsfolgen; fehlende faktische Betroffenheit; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichende Darlegung der unmittelbaren Betroffenheit durch den Schutz von Kopierschutzsystemen gem §§ 95a, 95b UrhG hinsichtlich der Anfertigung privater Sicherungskopien

  • Telemedicus

    Kopierschutz bei Privatkopie

  • Telemedicus

    Kopierschutz bei Privatkopie

  • webshoprecht.de

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Kopierschutzvorschriften

  • aufrecht.de

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen neues UrhG

  • Wolters Kluwer

    Rechte und Pflichten des Erwerbers von gekauften CDs und DVDs hinsichtlich der Erstellung von Sicherungskopien trotz Kopierschutz; Pflichten der Inhaber der Inhalte; Verbot von Kopierschutzmechanismen umgehenden Vorrichtungen; Grundsatz der Subsidiarität der ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 14 GG

  • archive.org PDF, S. 5

    Verfassungsbeschwerde gegen Kopierschutz-Regeln

  • affiliateundrecht.de

    Verfassungsbeschwerde gegen urheberrechtliche Kopierschutz-Regelungen

  • Judicialis

    UrhG § 53 Abs. 1; ; UrhG § ... 53 Abs. 1 Satz 1; ; UrhG § 95 a; ; UrhG § 95 a Abs. 1; ; UrhG § 95 a Abs. 3,; ; UrhG § 95 b; ; UrhG § 95 b Abs. 1 Nr. 6; ; UrhG §§ 97 ff.; ; UrhG § 108 b Abs. 1; ; UrhG § 111 a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 823; ; BGB § 1004; ; Richtlinie 2001/29/EG Art. 6 Abs. 1; ; Richtlinie 2001/29/EG Art. 6 Abs. 2; ; Richtlinie 2001/29/EG Art. 6 Abs. 3; ; Richtlinie 2001/29/EG Art. 6 Abs. 4; ; GG Art. 14; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Erschwerung privater Sicherungskopien von Tonträgern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verbraucher verliert Klage gegen CD-Kopierschutz

  • heise.de (Pressebericht, 07.09.2005)

    Verfassungsbeschwerde gegen "Un-CDs" abgewiesen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfassungsbeschwerde gegen Kopierschutz-Regelungen unzulässig

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde wegen kopiergeschützter DVDs und CDs unzulässig

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Kopierschutzmaßnahmen als unzulässig zurückgewiesen

  • beck.de (Leitsatz)

    Eigentumsverletzung durch Kopierschutz

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde wegen kopiergeschützter DVDs und CDs unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Kopierschutz-Regelungen unzulässig

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 83
  • NJW 2006, 42
  • GRUR 2005, 1032
  • MMR 2005, 751
  • ZUM 2005, 812
  • afp 2005, 446
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04
    Sie genügt nicht dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, weil der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Regelungen nicht unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 18, 1 ; 91, 294 ; 97, 157 ).

    Diese bringen für den Beschwerdeführer keine bereits jetzt spürbaren Rechtsfolgen mit sich (vgl. BVerfGE 97, 157 ).

    Unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist eine derartige fachgerichtliche Prüfung gerade bei Vorschriften wie §§ 95 a, b UrhG und §§ 97 ff. UrhG angezeigt, die den Gerichten Entscheidungsspielräume belassen, die für die Frage der Verfassungsmäßigkeit Gewicht erlangen können (vgl. BVerfGE 97, 157 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür (vgl. BVerfGE 90, 22 ) nicht vorliegen.
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04
    Im Übrigen rechtfertigt das Risiko einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme - anders als die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit (vgl. BVerfGE 46, 246 ; 81, 70 ) - vorliegend nicht, die Zulässigkeit einer unmittelbar gegen das Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde zu bejahen.
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04
    Im Übrigen rechtfertigt das Risiko einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme - anders als die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit (vgl. BVerfGE 46, 246 ; 81, 70 ) - vorliegend nicht, die Zulässigkeit einer unmittelbar gegen das Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde zu bejahen.
  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04
    Sie genügt nicht dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, weil der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Regelungen nicht unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 18, 1 ; 91, 294 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04
    Sie genügt nicht dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, weil der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Regelungen nicht unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 18, 1 ; 91, 294 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04
    Sie genügt nicht dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, weil der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Regelungen nicht unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 18, 1 ; 91, 294 ; 97, 157 ).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Allerdings spricht vieles dafür, dass ein solches Verbot lediglich eine wirksame Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellte (BVerfG GRUR 2005, 1032, 1033), und dass die Befugnis zur Anfertigung von Privatkopien kein Recht begründet, das sich gegen das nach Art. 14 Abs. 1 GG als Eigentum geschützte Urheberrecht und die gleichermaßen geschützten Leistungsschutzrechte - beispielsweise der Tonträgerhersteller - ins Feld führen ließe (BT-Drucks. 16/1828, S. 20).
  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05

    Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten

    Das Amtsgericht habe die Handlungsalternativen des - nach der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG (Beschl. v. 25.7.2005 - 1 BvR 2182/04, Anlage BK 02, Bl. 369 ff. d.A.) verfassungsgemäßen - § 95a Abs. 3 UrhG mit Blick auf dessen Entstehungsgeschichte aufgrund der Richtlinie 2001/29/EG verkannt.

    Diese vom Amtsgericht offen gelassene Frage, ist bisher freilich nicht abschließend geklärt, mag das Bundesverfassungsgericht auch im Beschl. v. 25.7.2005 - 1 BvR 2182/04 Rn. 15 offenbar die Anwendung des § 97 UrhG ebenfalls für möglich halten.

    bb) Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des § 95a UrhG bestehen im Nachgang an BVerfG, Beschl. v. 25.7.2005 - 1 BvR 2182/04 und OLG München, Urt. v. 28.7.2005 - 29 U 2887/05, BeckRS 2005 10116 und entgegen Stimmen aus dem Schrifttum ( Ulbricht , CR 2004, 674, 679; differenzierend Holznagel/Brüggemann , MMR 2003, 767, 773) nicht.

    Mit den §§ 95a, 95b UrhG, denen ein Interessenausgleich zwischen den Beteiligten zugrunde liegt (BT-Drucks. 15/38, S. 26 f), ist ein verfassungswidriger Eingriff in die Informationsfreiheit der Nutzer, in die Rechte der Eigentümer kopiergeschützter Medien bzw. in die Berufsfreiheit und Eigentumsrechte nicht verbunden, zumal etwaige Konfliktlagen zwischen den betroffenen Grundrechtspositionen ggf. im Einzelfall im Wege verfassungskonformer Auslegung bewältigt werden können (BVerfG, Beschl. v. 25.7.2005 - 1 BvR 2182/04 und sogleich).

  • OLG München, 23.10.2008 - 29 U 5696/07

    Urheberrechtsschutz: Beteiligung eines IT-Nachrichtendienstes an der Verbreitung

    Es handelt sich dabei lediglich um eine wirksame Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, da den Verbrauchern aus der Befugnis zur Privatkopie, die 1965 aus der Not der geistigen Eigentümer geboren wurde, kein Recht erwachsen ist, das sich heute gegen das seinerseits durch Art. 14 GG geschützte geistige Eigentum ins Feld führen ließe (vgl. BT-Drs. 16/1828 S. 20; ähnlich BVerfG GRUR 2005, 1032 [1033] - Eigentum und digitale Privatkopie, BGH, a. a. O., - Clone-CD Tz. 29; jeweils obiter dictum).
  • BGH, 23.11.2006 - VII ZR 110/05

    Einbeziehung der Leistungsphase 1 in einen Ingenieurvertrag über die

    Der Senat hat nach Anhörung der Parteien das Rubrum dahingehend berichtigt, dass Klägerin die aus den bisher als Kläger bezeichneten Ingenieuren bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14. September 2005 - VIII ZR 117/4, NJW 2006, 42).
  • VerfGH Thüringen, 04.09.2013 - VerfGH 18/10

    Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts aus Art. 91 Abs. 1 ThürVerf

    Ein Eingehen auf die einfachgesetzliche Rechtslage ist vor allem dann geboten, wenn sie unklar oder besonders schwierig ist (vgl. zu § 92 BVerfGG: BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2005 - 1 BvR 2182/04 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 11. Oktober 1988 - 1 BvR 777/85 u. a. -, BVerfGE 79, 1 [18]; Hömig, in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Losebl., Stand Mai 2011, § 92 Rn. 45).
  • LG München I, 13.06.2007 - 21 S 2042/06

    Angebot und Verbreitung von Kopierschutzumgehungsprogrammen bei ebay

    In den Verfassungsgerichtsentscheidungen 1 BvR 2182/04 - Eigentum und digitale Privatkopie (GRUR 2005, 1032) und 1 BvR 1936/05 vom 03.01.2007 zu dem von der Kammer im Verfahren 21 O 3220/05 erstinstanzlich entschiedenen, der genannten Entscheidung des OLG München zugrunde liegenden Fall wird die Problematik nur eingegrenzt, nicht aber abschließend entschieden.
  • VerfGH Thüringen, 18.06.2014 - VerfGH 22/13

    § 29 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 10)

    Ein Eingehen auf die einfachgesetzliche Rechtslage ist vor allem dann geboten, wenn sie unklar oder besonders schwierig ist (ThürVerfGH, ThürVBl. 2014, 40 [41]; vgl. zu § 92 BVerfGG: BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2005 - 1 BvR 2182/04 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 11. Oktober 1988 - 1 BvR 777/85 u. a. -, = BVerfGE 79, 1 [18]).
  • VerfGH Thüringen, 16.04.2014 - VerfGH 5/12

    § 29 des Thüringer Finanzausgleiches vom 31. Januar 2013 (GVBI. S. 10)

    Ein Eingehen auf die einfachgesetzliche Rechtslage ist vor allem dann geboten, wenn sie unklar oder besonders schwierig ist (ThürVerfGH, ThürVBl. 2014, 40 [41]; vgl. zu § 92 BVerfGG: BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2005 - 1 BvR 2182/04 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 11. Oktober 1988 - 1 BvR 777/85 u. a. -, = BVerfGE 79, 1 [18]).
  • VerfGH Thüringen, 16.04.2014 - VerfGH 6/12

    § 29 des Thüringer Finanzausgleiches vom 31.Januar 2013 (GVBL S. 10)

    Ein Eingehen auf die einfachgesetzliche Rechtslage ist vor allem dann geboten, wenn sie unklar oder besonders schwierig ist (ThürVerfGH, ThürVBl. 2014, 40 [41]; vgl. zu § 92 BVerfGG: BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2005 - 1 BvR 2182/04 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 11. Oktober 1988 - 1 BvR 777/85 u. a. -, = BVerfGE 79, 1 [18]).
  • VerfGH Thüringen, 18.06.2014 - VerfGH X B 222/13
    Ein Eingehen auf die einfachgesetzliche Rechtslage ist vor allem dann geboten, wenn sie unklar oder besonders schwierig ist (ThürVerfGH, ThürVBl. 2014, 40 [41]; vgl. zu § 92 BVerfGG: BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2005 - 1 BvR 2182/04 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 11. Oktober 1988 - 1 BvR 777/85 u. a. -, = BVerfGE 79, 1 [18]).
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