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   OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 6 U 224/04   

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https://dejure.org/2005,2105
OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 6 U 224/04 (https://dejure.org/2005,2105)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.08.2005 - 6 U 224/04 (https://dejure.org/2005,2105)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. August 2005 - 6 U 224/04 (https://dejure.org/2005,2105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 2
    Wettbewerbswidrigkeit einer gezielt an Kinder und Jugendliche gerichtete Wertreklame

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit einer gezielt an Kinder und Jugendliche gerichteten Wertreklame; Versprechen der Gewährung von Zugaben bei der sukzessiven Abnahme bestimmter Warenmengen; Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit durch das Versprechen eines Gutscheins bei ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Schokoladenriegel als kostenlose Beilage nicht wettbewerbswidrig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zulässige Wertreklame gegenüber Kindern und Jugendlichen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    5 Euro-Gutschein beim Kauf von 25 Schokoriegel ist zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schokoladenriegel als kostenlose Beilage nicht wettbewerbswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1398
  • NJW-RR 2010, 1584 (Ls.)
  • MDR 2005, 1240
  • GRUR 2005, 1064
  • GRUR-RR 2009, 80 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 6 U 24/05

    Wettbewerbsrechtliche Kontrolle einer an Kinder gerichteten Werbeaktion:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 6 U 224/04
    Dies setzt zunächst voraus, dass sich die Werbung - zumindest auch - gezielt an Kinder und Jugendliche wendet (Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage, § 4 Rz. 2.16; Urteil des Senats vom 12.05.2005, Az. 6 U 24/05, S. 4 = MD 2005, 760 ff.), was nach dem Empfängerhorizont zu beurteilen und im vorliegenden Fall bereits sehr zweifelhaft ist.

    Die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern kann aber auch dann ausgenutzt werden, wenn das Angebot nicht hinreichend transparent ist, den Sammeltrieb der Käufer ausnutzt oder zu einem Kauf über Bedarf führt (Harte/Henning-Stuckel § 4 Nr. 2 Rn. 11; Urteil des Senats vom 12.05.2005, Az. 6 U 24/05, Seite 8 = MD 2005, 760 ff.).

  • BGH, 06.04.2006 - I ZR 125/03

    Werbung für Klingeltöne

    bb) Voraussetzung für die Annahme der Unlauterkeit i.S. von § 4 Nr. 2 UWG ist, dass sich die Werbung - zumindest auch - gezielt an Kinder oder Jugendliche wendet, da sich die Vorschrift gegen ein Ausnutzen der Unerfahrenheit dieser Zielgruppe richtet (vgl. OLG Frankfurt GRUR 2005, 1064, 1065; Köhler aaO § 4 UWG Rdn. 2.16).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 160/05

    Sammelaktion für Schoko-Riegel

    Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen (OLG Frankfurt a.M. GRUR 2005, 1064).
  • OLG Hamburg, 15.03.2018 - 5 U 152/15

    Unlauterer Wettbewerb: Unterdrückung von Werbeanzeigen auf einem

    Dagegen ist § 3 Abs. 1 UWG nicht schon immer dann heranzuziehen, wenn eine Handlung keinen der besonderen Unlauterkeitstatbestände verwirklicht (OLG Frankfurt GRUR 2005, 1064, 1066).
  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07

    "Parfumzerstäuber" - Unterlassungsantrag des Zulieferers gegen eine an den

    (c) Fehlt es nach alledem an einem unter einen der Beispielstatbestände des § 4 UWG fallenden Wettbewerbsverstoß der Antragsgegnerin zum Nachteil der Antragstellerin, so verbietet sich ein Rückgriff auf die Generalklausel des § 3 UWG wegen solcher Umstände, durch die ein Tatbestandsmerkmal der Beispielstatbestände angesprochen, aber letztlich nicht verwirklicht ist (OLG Frankfurt/Main, GRUR 2005, 1064 [1066] - Lion-Sammelaktion; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG, Rn. 6).
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