Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2005 - I ZR 231/01   

Volltextveröffentlichungen (20)

mehr
  • Telemedicus

    Segnitz.de

  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    Segnitz.de

  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • JurPC

    BGB § 12; MarkenG § 5 Abs. 2
    Segnitz.de

  • aufrecht.de

    Domainregistrierung für Tochtergesellschaft - segnitz.de

  • rws-verlag.de

    Holdinggesellschaft als Berechtigte im Streit um den Domainnamen einer Tochter ("segnitz.de")

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Registrierung eines Domainnamens durch Holding

  • czarnetzki.eu

    Domainregistrerung durch Holdinggesellschaft - segnitz.de

  • it-recht-kanzlei

    "Gemeinde vs. Weinhandelshaus": Domainregistrierung & ihre Tücken

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 12; MarkenG § 5 Abs. 2

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Domainregistrierung einer Holdinggesellschaft für eine Tochtergesellschaft - segnitz.de

  • rechtsanwaltmoebius.de

    Zum Namensrecht einer Gemeinde bei Nutzung einer Domain durch Unternehmen mit Markenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "segnitz.de"; Registrierung der Bezeichnung einer Tochtergesellschaft als Domainname

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Domainname der Konzerntochter: Holding Inhaberin des Kennzeichens

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Holdinggesellschaft als Berechtigte im Streit um den Domainnamen einer Tochter ("segnitz.de")

Kurzfassungen/Presse (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Seignitz.de

    Namensrecht, § 12 BGB, Prioritätsprinzip, Kennzeichenrecht, § 5 Abs. 2 MarkenG, Domain-registrierung, Benutzung einer Marke mit Zustimmung des Inhabers, § 26 Abs. 2 MarkenG

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Admin-C - Denic - Domainrecht - Markenrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Domains im Konzern

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  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Domain-Registrierung ./. Namensinhaberschaft

  • heuking.de , S. 16 (Kurzinformation)

    Domains

  • dfn.de , S. 5 (Rechtsprechungsübersicht)

    Gestattung der Registrierung von Domainnamen durch den Rechteinhaber

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Konkurrenz von gleichen Domainnamen von Gemeinden und Firmen - Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Besprechungen u.ä. (5)

  • czarnetzki.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Domainregistrerung durch Holdinggesellschaft - segnitz.de

  • digi-info.de (Entscheidungsanmerkung)

    §§ 12 BGB, 5 Abs. 2 MarkenG
    Eine Holdinggesellschaft ist berechtigt, die Unternehmensbezeichnungen der Tochtergesellschaften als Domainnamen registrieren zu lassen

  • WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)

    Streit um Gemeindenamen und eingetragene Marke ("segnitz.de")

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  • wekwerth.de (Kurzanmerkung)

    Domainregistrierung mit Zustimmung des Namensträgers

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Holdinggesellschaft als Berechtigte im Streit um den Domainnamen einer Tochter ("segnitz.de")

Verfahrensgang

  • LG Würzburg, 19.12.2000 - 64 O 1084/00
  • OLG Bamberg, 11.06.2001 - 4 U 16/01
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 231/01

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2006, 146
  • ZIP 2005, 2271
  • GRUR 2006, 158
  • MMR 2006, 104
  • K&R 2006, 37



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04  

    grundke. de

    Wird ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert, kommt dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen nur dann die Priorität der Registrierung zugute, wenn für Gleichnamige eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.6.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 16 = WRP 2006, 90 - segnitz.de).*).

    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Holdinggesellschaft, welche die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domainnamen registrieren lässt, im Streit um den Domainnamen so zu behandeln ist, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen (BGH, Urt. v. 9.6.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 16 = WRP 2006, 90 - segnitz.de).

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03  

    Impuls

    Denn es handelt sich insofern um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma, der seiner Art nach und im Vergleich zu den übrigen, rein beschreibenden Firmenbestandteilen geeignet ist, im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen verwendet zu werden (BGH, Urt. v. 21.2.2002 - I ZR 230/99, GRUR 2002, 898 = WRP 2002, 1066 - defacto; Urt. v. 9.6.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 14 = WRP 2006, 90 - segnitz.de; Urt. v. 23.6.2005 - I ZR 288/02, GRUR 2006, 159 Tz 10 ff. = WRP 2006, 238 - hufeland.de).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 201/03  

    solingen. info

    Aufgrund dieser Bezeichnung kann sie unter denselben Voraussetzungen wie ein anderer Namensträger gegen einen nichtberechtigten Dritten vorgehen (vgl. BGH, Urt. v. 9.6.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 13 = WRP 2006, 90 - segnitz.de).

    Bereits die Registrierung des Domain-Namens "solingen.info" stellt eine Verletzung des Namensrechts der Klägerin dar (vgl. BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430, 431 = WRP 2005, 488 - mho.de; BGH GRUR 2006, 158 Tz 13 - segnitz.de).

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  • OLG Hamburg, 31.05.2007 - 3 W 110/07  

    Firmenname im Blognamen

    Der BGH hat dazu unlängst in der Entscheidung "Segnitz" (WRP 2006, 90/91) unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung (BGHZ 149, 191, 198 "shell.de"; 155, 273, 275 f "maxem.de"; WRP 2005, 488 "mho.de") bekräftigt, dass auch einem Unternehmen ein Namensrecht nach § 12 BGB zusteht, auf Grund dessen es gegen einen nichtberechtigten Dritten vorgehen kann, der sich diesen Namen unbefugt als Domainnamen hat registrieren lassen.
  • LG München I, 26.10.2006 - 7 O 16794/06  

    Urteil - Adword-Werbung von Anwälten unsachlich

    Es handelt sich um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma, der seiner Art nach und im Vergleich zu den weiteren, rein beschreibenden Firmenbestandteilen geeignet ist, im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen verwendet zu werden (st. Rspr. BGH GRUR 2002, 898 ­ defacto; GRUR 2006, 158 ­ segnitz.de; GRUR 2006, 159 ­ hufeland.de).
  • OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 123/06  

    Namensrecht: Anspruch auf Unterlassung betreffend der Nutzung, Registrierung und

    Zwar steht einer Gebietskörperschaft an ihrer Bezeichnung grundsätzlich ein eigenes Namensrecht zu, das sie ermächtigt, unter denselben Voraussetzungen wie ein anderer Namensträger gegen einen nichtberechtigten Dritten vorzugehen ( § 12 BGB; BGH, GRUR 2006, 158).
  • OLG Köln, 15.08.2007 - 6 U 55/07  

    Bezeichnungskürzel eines Bundesverbandes

    Es handelt sich hierbei nämlich um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma, der seiner Art nach und im Vergleich zu den übrigen, beschreibenden Firmenbestandteilen geeignet ist, im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen verwendet zu werden (vgl. zu diesen Voraussetzungen BGH a.a.O. - de facto; BGH GRUR 2006, 158 - segnitz.de; BGH GRUR 2006, 159 - hufeland.de).
  • OLG Hamburg, 24.04.2007 - 3 U 50/07  

    Namensschutz: Verwendung des Namenbestandteils eine Unternehmens in einem

    Der BGH hat unlängst in der Entscheidung "Segnitz" (WRP 2006, 90/91) unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung (BGHZ 149, 191, 198 "shell.de"; 155, 273, 275 f "maxem.de; WRP 2005, 488 "mho.de") bekräftigt, dass auch einem Unternehmen ein Namensrecht nach § 12 BGB zusteht, auf Grund dessen es gegen einen nichtberechtigten Dritten vorgehen kann, der sich diesen Namen unbefugt als Domainnamen hat registrieren lassen.
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