Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 3 U 1084/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,666
OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 3 U 1084/05 (https://dejure.org/2005,666)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.10.2005 - 3 U 1084/05 (https://dejure.org/2005,666)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 3 U 1084/05 (https://dejure.org/2005,666)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JurPC

    Produktempfehlung per E-Mail mit weiterer Werbung

  • aufrecht.de

    Wettbewerbswidrigkeit von Produktempfehlungsmails

  • nomos.de PDF, S. 24

    Unterlassungsanspruch gegen Versandhandelsunternehmen, Direktwerbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der "Produktempfehlung"; Wertung einer E-Mail als belästigende Werbung; Zusenden von Werbung auf elektronischem Wege

  • online-und-recht.de
  • datenschutz.eu
  • affiliateundrecht.de
  • Judicialis

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ; RL. 2002/58/EG Art. 13

  • haerting.de PDF
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3; RL. 2002/58/EG Art. 13
    Vereinbarkeit einer Produktempfehlung per E-Mail eines Dritten an einen von diesem ausgesuchten Empfänger, die - was der Dritte nicht weiß - eine über das Produkt hinausgehende Werbung enthält mit § 7 II Nr.3 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, § 7 Nr. 1 u. 2 TDG
    Tell-a-friend-Werbung / Freundschaftswerbung im Onlineshop ist wettbewerbswidrig

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die Werbung "einem Freund empfehlen" ist wettbewerbswidrig, wenn weitere Werbung zugefügt wird

  • heise.de (Pressebericht, 26.11.2005)

    Verbot für Produktempfehlungs-E-Mails mit Werbung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Huckepack-Werbung

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG; RL 2002/58/EG Art. 13
    Produktempfehlung per E-Mail mit weiterer Werbung; Internetrecht, Wettbewerbsrecht

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Bereitstellung einer Möglichkeit zur Produktempfehlung per E-Mail

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Produktweiterempfehlung mit Werbung per E-Mail wettbewerbswidrig

  • rechtzweinull.de (Entscheidungsanmerkung und Auszüge)

    Empfehlungsmarketing im Internet - Tell-a-Friend Funktion nur unter engen Grenzen rechtlich zulässig

  • archive.org (Leitsatz)

    UWG § 7 Abs. 2, Nr. 3 RL. 2002/58/EG Art. 13
    Bereitstellung einer Möglichkeit zur Produktempfehlung per E-Mail

  • antispam-ev.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Empfehlungsmails sind Spam

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gescheiterte Umgehung des Verbots von Werbe-E-Mails

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Produktempfehlungs-E-Mails im Internet durch Kunden

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung

  • beck.de (Leitsatz)

    Produktempfehlung per E-Mail

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Rechtliche Anforderungen an die Produkt-Empfehlen-Funktion

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Als Tell-A-Friend-Funktion bekannte Weiterempfehlungsfunktion eines Online-Versandhandels ist wegen unzumutbarer Belästigung der Verbraucher unzulässig - Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG begründet wegen fehlendem Einverständnis des Empfängers Wettbewerbswidrigkeit ...

Besprechungen u.ä. (4)

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Newsletter - Tell-a-friend - Produktempfehlungen

  • rechtzweinull.de (Entscheidungsanmerkung und Auszüge)

    Empfehlungsmarketing im Internet - Tell-a-Friend Funktion nur unter engen Grenzen rechtlich zulässig

  • wekwerth.de (Kurzanmerkung)

    Rechtliche Anforderungen an die Produkt-Empfehlen-Funktion

  • rechtzweinull.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Empfehlungsmarketing im Internet - Tell-a-Friend Funktion nur unter engen Grenzen rechtlich zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 2273
  • GRUR 2006, 167 (Ls.)
  • GRUR-RR 2006, 26
  • GRUR-RR 2009, 40 (Ls.)
  • MMR 2006, 111
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    cc) Entgegen der Ansicht der Beklagten kommt es für die Einordnung als Werbung nicht darauf an, dass das Versenden der Empfehlungs-E-Mails letztlich auf dem Willen eines Dritten beruht (aA OLG Nürnberg, GRUR-RR 2006, 26).
  • LG Berlin, 06.03.2012 - 16 O 551/10

    Facebook Freundefinder unzulässig

    Die Versendung der Mails beruht auch nicht allein auf dem Entschluss eines Dritten, also der einladenden Nutzer (vgl. dazu OLG Nürnberg MMR 2006, 111, 112).
  • LG Köln, 23.10.2012 - 11 S 122/12

    Weiterempfehlungs-E-Mails sind nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig

    Denn ein werbender Charakter kann den betreffenden Emails, die die Adresse eines gewerblichen Internet-Auftrittes bekanntgeben bzw. den Versand von elektronischen Informationsschreiben vorbereiten, nicht abgesprochen werden (vgl. Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 2. Aufl., 2009, § 7 UWG, Rn. 200 mit Verweis auf LG Berlin zur Newsletter-Anfrage sowie OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2005, 3 U 1084/05, juris-Rn. 45: "Werbung im weitesten Sinn").

    Die Kammer tritt insoweit der Ansicht des OLG Nürnberg bei, insoweit dieses in einem obiter dictum in seinem Urteil vom 25.10.2005 (3 U 1084/05, juris-Rn. 45) zu dem Ergebnis kommt, dass eine Empfehlungs-Email, wie sie streitgegenständlich ist, nicht als wettbewerbswidrig angesehen werden könne.

  • OLG Nürnberg, 27.11.2006 - 3 W 2364/06

    Prüfung der Erheblichkeitsgrenze des § 3 UWG bei Vorliegen aller

    Bei der Anwendung des konkreten Unlauterkeitstatbestandes § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist sich das Beschwerdegericht durchaus im Klaren, dass im Einzelfall bereits das Zusenden einer einzigen E-Mail ausreichen kann, um eine unzumutbare Belästigung zu begründen (so der vom Senat bereits entschiedene Fall, GRUR-RR 2006, 26 f).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2005 - II ZR 323/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1427
BGH, 10.10.2005 - II ZR 323/03 (https://dejure.org/2005,1427)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2005 - II ZR 323/03 (https://dejure.org/2005,1427)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - II ZR 323/03 (https://dejure.org/2005,1427)
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Volltextveröffentlichungen (15)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 847 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 270
  • MDR 2006, 570
  • GRUR 2006, 167
  • VersR 2006, 381
  • WM 2006, 333
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.09.2003 - II ZR 367/02

    Anderweitige Befüllung von Flüssiggas-Behältern

    Auszug aus BGH, 10.10.2005 - II ZR 323/03
    Ebenso nimmt das Berufungsgericht, das sich damit in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702; v. 9. Februar 2004 - II ZR 131/03, BGHReport 2004, 972, 973) befindet, rechtsfehlerfrei an, dass die Befüllung des im Eigentum der Klägerin stehenden Flüssiggasbehälters durch die Beklagte eine Eigentumsbeeinträchtigung i.S. des § 1004 Abs. 1 BGB war, weil die unbefugte Fremdbefüllung die Sachherrschaft des Eigentümers auch dann verkürzt, wenn ein Tank seiner technischen Bestimmung entsprechend befüllt wird.

    Die Beklagte ist unmittelbare (Handlungs-)Störerin i.S. des § 1004 BGB, weil die Befüllung der Tanks der Klägerin auf ihre Willensbetätigung, die Erteilung einer entsprechenden Weisung an ihren Verkaufsfahrer, zurückgeht (vgl. Sen.Urt. v. 15. September 2003 - II ZR 367/02 aaO m.w.Nachw.).

    Wie der Senat in seiner - nach Erlass des angefochtenen Urteils ergangenen - Entscheidung vom 15. September 2003 (aaO) ausgeführt hat, besteht ein Zumutbarkeitskriterium nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur für den mittelbaren Störer (vgl. BGHZ 106, 229; 148, 13, 17).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus BGH, 10.10.2005 - II ZR 323/03
    Wie der Senat in seiner - nach Erlass des angefochtenen Urteils ergangenen - Entscheidung vom 15. September 2003 (aaO) ausgeführt hat, besteht ein Zumutbarkeitskriterium nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur für den mittelbaren Störer (vgl. BGHZ 106, 229; 148, 13, 17).
  • BGH, 09.02.2004 - II ZR 131/03

    Nutzung eines Flüssiggastanks durch einen Konkurrenten des Lieferanten

    Auszug aus BGH, 10.10.2005 - II ZR 323/03
    Ebenso nimmt das Berufungsgericht, das sich damit in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702; v. 9. Februar 2004 - II ZR 131/03, BGHReport 2004, 972, 973) befindet, rechtsfehlerfrei an, dass die Befüllung des im Eigentum der Klägerin stehenden Flüssiggasbehälters durch die Beklagte eine Eigentumsbeeinträchtigung i.S. des § 1004 Abs. 1 BGB war, weil die unbefugte Fremdbefüllung die Sachherrschaft des Eigentümers auch dann verkürzt, wenn ein Tank seiner technischen Bestimmung entsprechend befüllt wird.
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Auszug aus BGH, 10.10.2005 - II ZR 323/03
    Wie der Senat in seiner - nach Erlass des angefochtenen Urteils ergangenen - Entscheidung vom 15. September 2003 (aaO) ausgeführt hat, besteht ein Zumutbarkeitskriterium nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur für den mittelbaren Störer (vgl. BGHZ 106, 229; 148, 13, 17).
  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Nach der Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs stellt die Befüllung eines Behälters durch einen nicht autorisierten Dritten eine Eigentumsverletzung dar, weil die unbefugte Fremdbefüllung die Sachherrschaft des Eigentümers auch dann beeinträchtigt, wenn ein Tank seiner technischen Bestimmung entsprechend befüllt wird (BGH, Urt. v. 15.9.2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 - Flüssiggastank I; Urt. v. 10.10.2005 - II ZR 323/03, NJW-RR 2006, 270 - Flüssiggastank II).

    Die kartellrechtlich begründete Verpflichtung, Fremdbefüllungen zu dulden, berührt zwar den Schutzbereich der nach Art. 14 GG sowie nach Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleisteten Eigentumsgarantie (vgl. BGH NJW 2003, 3702; NJW-RR 2006, 270 Tz. 5).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshof urteilte im September 2003, dass die auf Veranlassung eines Kunden vorgenommenen Befüllung eines im Eigentum des anderen Lieferanten stehenden Gasbehälters mit Flüssiggas den Tatbestand einer Eigentumsbeeinträchtigung im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB erfülle, wenn der andere Lieferant dem Kunden den Gasbehälter gegen eine Nutzungsentschädigung zur Verfügung gestellt und den Kunden verpflichtet habe, seinen Bedarf an Flüssiggas allein bei ihm zu decken (vgl. BGH, Urteil vom 15.9.2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 - Flüssiggastank I; Urteil vom 9.2.2004 - II ZR 131/02, BGH Report 2004, 972; Urteil vom 10.10.2005 - II ZR 323/03, NJW-RR 2006, 270 - Flüssiggastank II; vgl. Urteil vom 16.3.2006 - I ZR 92/03, GRUR 2006, 879 = NJW-RR 2006, 1378; vgl. hierzu - zustimmend - Grotheer, GRUR 2006, 110 ff., sowie - kritisch - M. Wolf, LMK 2003, 232 ff., und König, NJW 2005, 191 ff.; vgl. BGH, Kartellsenat, Urteil vom 4.3.2008 - KVR 21/87, BGHZ 171, 1 - Sodaclub: zu § 20 GWB).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03

    Flüssiggastank

    Der Eigentümer sei in einem solchen Fall nicht nach § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer solchen "Fremdbefüllung" verpflichtet, weil sie nach seinem Vertrag mit dem Kunden keine bestimmungsgemäße Nutzung des Gasbehälters darstelle (BGH, Urt. v. 15.9.2003 - II ZR 367/02, GRUR 2004, 263; Urt. v. 9.2.2004 - II ZR 131/03, BGH-Rep 2004, 972, 973; Urt. v. 10.10.2005 - II ZR 323/03, GRUR 2006, 167 Tz 5 = WRP 2006, 113; vgl. hierzu - zustimmend - Grotheer, GRUR 2006, 110 ff., sowie - kritisch - M. Wolf, LMK 2003, 232 ff., und König, NJW 2005, 191 ff.).

    Die unbefugte Fremdbefüllung verkürze die Sachherrschaft des Eigentümers auch dann, wenn ein Tank seiner technischen Bestimmung entsprechend befüllt werde (BGH GRUR 2006, 167 Tz 5).

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshof urteilte im September 2003, dass die auf Veranlassung eines Kunden vorgenommenen Befüllung eines im Eigentum des anderen Lieferanten stehenden Gasbehälters mit Flüssiggas den Tatbestand einer Eigentumsbeeinträchtigung im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB erfülle, wenn der andere Lieferant dem Kunden den Gasbehälter gegen eine Nutzungsentschädigung zur Verfügung gestellt und den Kunden verpflichtet habe, seinen Bedarf an Flüssiggas allein bei ihm zu decken (vgl. BGH, Urteil vom 15.9.2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 - Flüssiggastank I; Urteil vom 9.2.2004 - II ZR 131/02, BGH Report 2004, 972; Urteil vom 10.10.2005 - II ZR 323/03, NJW-RR 2006, 270 - Flüssiggastank II; vgl. Urteil vom 16.3.2006 - I ZR 92/03, GRUR 2006, 879 = NJW-RR 2006, 1378; vgl. hierzu - zustimmend - Grotheer, GRUR 2006, 110 ff., sowie - kritisch - M. Wolf, LMK 2003, 232 ff., und König, NJW 2005, 191 ff.; vgl. BGH, Kartellsenat, Urteil vom 4.3.2008 - KVR 21/87, BGHZ 171, 1 - Sodaclub: zu § 20 GWB).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - Kart 5/06

    Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf Angebotsmarkt für die Befüllung von

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Befüllung vermieteter Gastanks durch Flüssiggaslieferanten (NJW 2003, 3702; GRUR 2006, 167) rechtfertigt keine gegenteiligen Schlüsse.
  • BGH, 26.02.2007 - II ZR 13/06

    Beeinträchtigung des Eigentums durch Befüllung eines in fremdem Eigentum

    Im Ausgangspunkt noch zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass die unbefugte Befüllung eines in fremdem Eigentum stehenden Flüssiggasbehälters eine Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 BGB ist, weil dieses Vorgehen die Sachherrschaft des Eigentümers auch dann verletzt, wenn ein Tank seiner technischen Bestimmung entsprechend befüllt wird (st.Rspr. z.B. Sen.Urt. v. 10. Oktober 2005 - II ZR 323/03, WM 2006, 333 m.w.Nachw.).

    Wie die Revision mit Recht rügt, hat das Berufungsgericht jedoch verkannt, dass die Beklagte mit der am 4. November 2003 - ohne Einwilligung der Klägerin - vorgenommenen Befüllung eines im Eigentum der Klägerin stehenden Flüssiggastanks auch dann deren Eigentum i.S. von § 1004 BGB beeinträchtigt hat, wenn der Behälter nicht mit einer auf das Eigentum der Klägerin hinweisenden Beschriftung oder sonstigen Kennzeichnung versehen war (vgl. Sen.Urt. v. 10. Oktober 2005 - II ZR 323/03, WM 2006, 333; v. 9. Februar 2004 - II ZR 131/03, BGHReport 2004, 972, 973; v. 15. September 2003 - II ZR 367/02, WM 2004, 733, 735; Beschl. v. 4. Juli 2005 - II ZR 74/04, nicht veröffentlicht, Umdruck S. 2).

  • OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 5 U 119/19
    Der Bundesgerichtshof hat in inzwischen drei Entscheidungen befunden (Urteil vom 15. September 2003 - II ZR 367/02, juris; Urteil vom 9. Februar 2004 - II ZR 131/03, juris; Urteil vom 10. Oktober 2005 - II ZR 323/03, juris, Rn. 5), dass die Befüllung eines im Eigentum eines Konkurrenzunternehmens stehenden Flüssiggasbehälters eine Eigentumsbeeinträchtigung im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB ist, weil die unbefugte Fremdbefüllung die Sachherrschaft des Eigentümers auch dann verkürzt, wenn ein Tank seiner technischen Bestimmung entsprechend befüllt wird.

    Die Beklagte ist dabei unmittelbare (Handlungs-)Störerin i.S. des § 1004 BGB, weil die Befüllung der Tanks der Klägerin auf ihre Willensbetätigung, die Erteilung einer entsprechenden Weisung an ihren Verkaufsfahrer, zurückgeht (BGH, Urteil vom 15. September 2003 - II ZR 367/02, juris; Urteil vom 10. Oktober 2005 - II ZR 323/03, juris, Rn. 6).

    Ein Zumutbarkeitskriterium besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur für den mittelbaren Störer (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2005 - II ZR 323/03, juris, Rn. 7).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2009 - 2 U (Kart) 6/07

    Eigentumsverletzung durch Befüllung eines Flüssiggasbehälters

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die unbefugte Befüllung eines in fremdem Eigentum stehenden Flüssiggasbehälters eine Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 BGB darstellt, weil dieses Vorgehen die Sachherrschaft des Eigentümers auch dann verletzt, wenn ein Tank seiner technischen Bestimmung entsprechend befüllt wird (st.Rspr. z.B. BGH Urt. v. 10. Oktober 2005 - II ZR 323/03, WM 2006, 333; Urt. v. 26. Februar 2007- II ZR 13/06, jeweils m.w.Nachw.; a.A. OLG Brandenburg, Urt. v. 17. Februar 2004, 6 U 176/02).

    Die ohne Einwilligung der Klägerin vorgenommenen Befüllung eines in ihrem Eigentum stehenden Flüssiggastanks hat auch dann deren Eigentum i.S. von § 1004 BGB beeinträchtigt, wenn der Behälter nicht mit einer auf das Eigentum der Klägerin hinweisenden Beschriftung oder sonstigen Kennzeichnung versehen war (vgl. BGH Urt. v. 10. Oktober 2005 - II ZR 323/03, WM 2006, 333; Urt. v. 9. Februar 2004 - II ZR 131/03, BGHReport 2004, 972, 973; v. 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702).

  • KG, 29.04.2016 - 5 U 142/15

    Wettbewerbsverstoß: Berechtigung eines Rechtsanwalts zum Führen eines

    Entgegen der Auffassung des Beklagten setzt ein Unterlassungsanspruch in subjektiver Hinsicht Verschulden nicht voraus (vgl. BGHZ 8, 387 - Fernsprechnummer; BGHZ 37, 30 - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH GRUR 2006, 167; BGH, Urteil vom 20. November 2007, VI ZR 144/07, Rn 14; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 8, Rn 1.30; Fritzsche in: Münchener Kommentar, Lauterkeitsrecht, § 8 UWG, Rn 27; Ohly in: Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 8, Rn 1; Kessen in: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., Kap. 5, Rn 20).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 2 U (Kart) 7/07

    Marktbeherrschende Stellung eines Wasserversorgungsunternehmens bzgl. der Vergabe

    Zwar hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v.15.9.2003, II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 - Flüssiggastank I; Urt.v.10.10.2005 - II ZR 323/03, NJW-RR 2006, 270 - Flüssiggastank II) entschieden, dass eine unbefugte Fremdbefüllung die Sachherrschaft des Eigentümers auch dann beeinträchtigt, wenn ein Tank seiner technischen Bestimmung entsprechend befüllt wird.
  • OLG Hamm, 11.06.2012 - 31 U 89/11

    Pflicht der anlageberatenden Bank zur objektgerechten Anlageberatung

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 39/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,857
OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 39/05 (https://dejure.org/2005,857)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.09.2005 - 6 U 39/05 (https://dejure.org/2005,857)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. September 2005 - 6 U 39/05 (https://dejure.org/2005,857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • aufrecht.de

    Keine wettbewerbswidrige Behinderung durch gleichlautende Umlaut-Domain

  • Wolters Kluwer

    Abfangen von Kunden durch die umgekehrte Verwendung von Singular und Plural zweier Marken in einer Internetdomain ; Voraussetzung eines Behinderungswettbewerbs; Registrierung und Benutzung eines Gattungsbegriffs - "Schlüsselbänder" - als Internet-Domain als unzulässige ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 4 Nr. 10
    Internetadresse mit Umlauten - Sicherung eines Gattungsbegriffs in Umlautschreibweise bei gleichzeitiger Nutzung des Begriffs ohne Umlautschreibweise durch Mitbewerber - "Schlüsselbänder.de"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Umlaut-Domains

  • heise.de (Pressebericht, 08.11.2005)

    Mitbewerber darf gleichlautende Umlaut-Domain der Konkurrenz registrieren

  • heise.de (Pressebericht, 08.11.2005)

    Mitbewerber darf gleichlautende Umlaut-Domain der Konkurrenz registrieren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umlaut-Domains

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 10 UWG
    Zur Wettbewerbswidrigkeit der Sicherung von Internetdomains mit Umlauten (hier: schlüsselbänder.de); Internetrecht, Wettbewerbsrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Umkämpfte Umlaute Dem Konkurrenten eine Internetdomain mit Umlauten "wegzuschnappen", ist nicht wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Umlaut-Domain-Registrierung nicht wettbewerbswidrig

  • beck.de (Leitsatz)

    Internetdomain mit Umlauten - "schlüsselbänder.de"

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Zur Wettbewerbswidrigkeit von generischen Umlaut-Domains

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umlaut-Domain-Registrierung nicht wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä. (3)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 3, 4 Nr. 10 UWG
    Die Registrierung einer generischen Domain mit Umlauten ist auch dann zulässig, wenn derselbe Gattungsbegriff bereits von einem Mitbewerber ohne Umlautschreibweise als Domain genutzt wird

  • archive.org PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Gattungsbegriff als Umlautdomain - schlüsselbänder.de

  • wekwerth.de (Kurzanmerkung)

    Wettbewerbswidrigkeit von generischen Umlaut-Domains

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 479
  • GRUR 2006, 167 (Ls.)
  • GRUR-RR 2006, 19
  • MMR 2005, 763
  • K&R 2005, 518
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 39/05
    Allein die Registrierung und Benutzung eines Gattungsbegriffs - wie im Streitfall "Schlüsselbänder" - als Internet-Domain stellt grundsätzlich noch keine unzulässige Behinderung der Entfaltungsmöglichkeiten der Mitbewerber dar (BGHZ 148, 1, 5 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 2005, 517, 518 = WRP 2004, 614 - Literaturhaus).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 69/02

    Literaturhaus

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 39/05
    Allein die Registrierung und Benutzung eines Gattungsbegriffs - wie im Streitfall "Schlüsselbänder" - als Internet-Domain stellt grundsätzlich noch keine unzulässige Behinderung der Entfaltungsmöglichkeiten der Mitbewerber dar (BGHZ 148, 1, 5 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 2005, 517, 518 = WRP 2004, 614 - Literaturhaus).
  • OLG Hamburg, 24.07.2003 - 3 U 154/01

    "Schuhmarkt.de"

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 39/05
    Dies lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung der Einzelumstände unter Abwägung der widerstreitenden Interessen des Wettbewerbs beurteilen (BGH GRUR 2002, 902, 905 - Vanity-Nummern; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 77 - schuhmarkt.de).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 39/05
    Dies lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung der Einzelumstände unter Abwägung der widerstreitenden Interessen des Wettbewerbs beurteilen (BGH GRUR 2002, 902, 905 - Vanity-Nummern; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 77 - schuhmarkt.de).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Die vorliegende Fallkonstellation ist auch nicht mit der Verwendung von Gattungsbegriffen in unterschiedlicher Schreibweise - etwa mit und ohne Umlaute - vergleichbar, die vielfach nicht als wettbewerbsrechtlich unlauter beurteilt werden (OLG Köln, GRUR-RR 2006, 19; Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza aaO § 4 Rn. 10.51; Fezer/Götting, UWG, 2. Aufl., § 4-10 Rn. 103; Omsels in Harte/Henning aaO § 4 Nr. 10 Rn. 86; Wirtz in Götting/Nordemann, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 10 Rn. 10.58; Hasselblatt in Gloy/Loschelder/Erdmann aaO § 57 Rn. 31).
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06

    Konkurrentenbehinderung durch Telefontarif - Rufumleitung zur Verbindung zwischen

    Dies lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller objektiven Umstände unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummern; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 77 - schuhmarkt.de; GRUR-RR 2004, 151 [152] - Telefonauskunft 11881; Senat, GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O.; Piper / Ohly, a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • LG Leipzig, 24.11.2005 - 5 O 2142/05

    Zulässigkeit von Domain-Grabbing

    (OLG Köln, Urt. v. 02.09.2005, Az.: 6 U 39/05).
  • OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06

    Fehlerhafte Auftragsbestätigung im Resalegeschäft

    Eine tatbestandliche Behinderung setzt die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers, gleich welcher Art, voraus (BGH GRUR 2002, 902, 905 - Vanity-Nummer; Senat in GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de).
  • OLG Köln, 06.06.2007 - 6 U 237/06

    Unlauterkeit des Angebots einer Rufumleitung; Gezielte Behinderung von

    Dies lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller objektiven Umstände unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummern; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 77 - schuhmarkt.de; GRUR-RR 2004, 151 [152] - Telefonauskunft 11881; Senat, GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O.; Piper / Ohly, a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07

    "Parfumzerstäuber" - Unterlassungsantrag des Zulieferers gegen eine an den

    Unabhängig von subjektiven Erfordernissen (BGH, GRUR 2007, 800 [Tz. 22] - Außendienstmitarbeiter) ist die Schwelle einer im Wettbewerb hinzunehmenden Behinderung erst überschritten, wenn das betreffende Verhalten bei objektiver Würdigung der Umstände in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers statt auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 581 [582] - The Colour of Elégance, m.w.N.) oder wenn der Mitbewerber seine Leistung am Markt wegen der Behinderung nicht mehr durch eigene Anstrengung in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGHZ 148, 1 [5] = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale.de; BGH, GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummer; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; GRUR 2007, 800 [Tz. 23] - Außendienstmitarbeiter; Senat, GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de; MD 2007, 1217 [1219] - Switch & Profit).
  • LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07

    Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wegen

    Dies lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller objektiven Umstände unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummern; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 77 - schuhmarkt.de; GRUR-RR 2004, 151 [152] - Telefonauskunft 11881; Senat, GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O.; Piper / Ohly , a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • LG Halle, 20.11.2008 - 8 O 1485/08

    Keine Diskriminierung bei Sperrung der Geldautomaten für VISA-Karten anderer

    Dies läßt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Einzelumstände unter Abwägung der widerstreitenden Interessen des Wettbewerbs beurteilen (vgl. BGH GRUR 2002, 902 [BGH 21.02.2002 - I ZR 281/99] - bei juris Rdnr. 41; BGH GRUR 2001, 1061 [BGH 17.05.2001 - I ZR 216/99] - bei juris Rdnr. 15; OLG Köln GRUR-RR 2006, 19 - bei juris Rndr. 19).
  • LG Köln, 17.07.2012 - 33 O 92/12
    Dies lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller objektiven Umstände unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummern; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 77 - schuhmarkt.de; GRUR-RR 2004, 151 [152] - Telefonauskunft 11881; Senat, GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O.; Piper / Ohly , a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • LG Köln, 25.03.2008 - 8 O 185/07

    Wettbewerbsrechtliche Angreifbarkeit der Information eines Wechsels der

    Die Abgrenzung zwischen erlaubten und unlauteren Behinderungen erfordert eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls, bei der die sich gegenüberstehenden Interessen der beteiligten Mitbewerber, Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen sind (BGH GRUR 2001, 1061 (1062) - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 2004, 877 (879) - Werbeblocker; OLG Köln GRUR-RR 2006, 19).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 34/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2095
OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 34/05 (https://dejure.org/2005,2095)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2005 - 4 U 34/05 (https://dejure.org/2005,2095)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 4 U 34/05 (https://dejure.org/2005,2095)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2095) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Möglicher Verstoß gegen die Berufsordnung der Zahnärzte durch berufswidrige Werbung; Abgrenzung zwischen berufswidriger Werbung und zulässiger Information mit werbendem Charakter; Zulässigkeit der Verwendung eines "Eyecatchers" bei der Werbung eines Zahnarztes

  • bzaek.de

    Werbung mit "Eyecatchern" (hier: Kussmund)

  • Judicialis

    UWG § 1 a.F.; ; UWG § 3 a.F.; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; BO § 20; ; BO § 20 Abs. 1

  • rewis.io
  • zaek-nr.de PDF
  • rechtsportal.de

    BO § 20 Abs. 1; UWG § 3 (a.F.)
    Wahrung des Sachlichkeitsgebots bei Werbeanzeige durch Zahnarzt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Zahnarzt darf mit "Kussmund" werben

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zahnärztlicher Kussmund

  • IWW (Kurzinformation)

    Berufsrecht - Zahnarzt darf mit Kussmund werben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahnärztlicher Kussmund

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Berufsgerechte Werbung von Zahnärzten zulässig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zulässige "Kussmund"-Werbung eines Zahnarztes

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zahnarzt darf mit "Kussmund" werben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Berufsgerechte Werbung von Zahnärzten zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zahnarzt darf mit "Kussmund" werben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 167 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 396
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 167/01

    Arztwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 34/05
    Die Klägerin ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F. und damit auch nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG als berufsständische Vertretung der Zahnärzte berechtigt, Wettbewerbsverstöße zu verfolgen, die von ihren Mitgliedern oder von deren Wettbewerbern begangen werden (vgl. BGH GRUR 2004, 164 ff, 165 - Werbung von Zahnärzten im Internet).

    Dagegen muß für eine interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. für Steuerberater BVersG WRP 2005, 83 ff, 87; NJW 2004, 2659; GRUR 2004, 68 ff, 70; BGH GRUR 2004, 164 ff, 165 - Werbung von Zahnärzten im Internet).

  • BVerfG, 29.04.2004 - 1 BvR 649/04

    Zur als wettbewerbswidrig beanstandeten Verwendung eines "eyecatchers" in Form

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 34/05
    Dagegen muß für eine interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. für Steuerberater BVersG WRP 2005, 83 ff, 87; NJW 2004, 2659; GRUR 2004, 68 ff, 70; BGH GRUR 2004, 164 ff, 165 - Werbung von Zahnärzten im Internet).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 34/05
    Dagegen muß für eine interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. für Steuerberater BVersG WRP 2005, 83 ff, 87; NJW 2004, 2659; GRUR 2004, 68 ff, 70; BGH GRUR 2004, 164 ff, 165 - Werbung von Zahnärzten im Internet).
  • BVerfG, 26.09.2003 - 1 BvR 1608/02

    Zur Werbung einer Zahnarzt-GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 34/05
    Dagegen muß für eine interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. für Steuerberater BVersG WRP 2005, 83 ff, 87; NJW 2004, 2659; GRUR 2004, 68 ff, 70; BGH GRUR 2004, 164 ff, 165 - Werbung von Zahnärzten im Internet).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 34/05
    Der hier auf eine Wiederholungsgefahr gestützte Anspruch bestünde allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch zur Zeit der Begehung Mai und Juni 2004 wettbewerbswidrig gewesen wäre (vgl. u.a. BGB GRUR 2005, 442 - direkt ab Werk).
  • VG Minden, 14.01.2009 - 7 K 39/08

    Arzt- und Berufsrecht - Zahnarzt darf an Einkaufswagen werben

    Im Übrigen verwies er auf ein Schreiben seiner Prozessbevollmächtigten vom 18.04.2007 an die Firma "B. Werbung auf Einkaufswagen GmbH" in dem ausgeführt worden war, dass nach einem Urteil des OLG Hamm - 4 U 34/05 - für einen Zahnarzt eine interessengerechte Information, die keinen Irrtum errege, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr erlaubt sei.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12579
OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05 (https://dejure.org/2005,12579)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.09.2005 - 2 U 60/05 (https://dejure.org/2005,12579)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. September 2005 - 2 U 60/05 (https://dejure.org/2005,12579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz: Untersagung einer Boykottaktion im Eilverfahren

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch eines Lebensmittelhändlers gegen Gentechnikaktivisten wegen kreuzweisen Abklebens von mit Milchprodukten aufgefüllten Kühlregalen; Rechtmäßigkeit des Aufrufs zum Boykott der in den Kühlregalen zum Verkauf angebotenen Milchprodukte; Abwägung des ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Müller unterliegt gegen Greenpeace

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Protestaktion von Greenpeace abgesegnet - Müller-Konzern verliert gegen Umweltschützer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Eingriff in den Gewerbebetrieb bei umweltpolitischen Belangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Eingriff in den Gewerbebetrieb bei umweltpolitischen Belangen

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mündliche Verhandlung in Sachen Müller ./. Greenpeace

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 765
  • GRUR 2006, 167 (Ls.)
  • GRUR-RR 2006, 20
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    Hierbei sind unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 198 - 230 - Lüth; BVerfGE 25, 256 - 269 - Blinkfüer; BVerfGE 62, 230 - 248 - Denkzettel-Aktion) folgende Grundsätze zu beachten:.

    Findet diese ihren Grund nicht in eigenen Interessen wirtschaftlicher Art, sondern in der Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit, mit dem Ziel der Einwirkung auf die öffentliche Meinung, dann spricht dies dafür, dass die Aufforderung durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt ist (BVerfGE 7, 198 [212, 215]; 25, 256 [264]), auch wenn dadurch private und namentlich wirtschaftliche Interessen beeinträchtigt werden (BVerfGE 7, 198 [219]).

    Dies kann sogar dann gelten, wenn der Verrufer - was vorliegend gar nicht der Fall ist - zu dem Boykottierten in einem Konkurrenzverhältnis steht (BVerfGE 25, 256 [264]).

    Das ist der Fall, wenn der Verrufer sich gegenüber den Adressaten des Aufrufs - hier also den Kunden des Supermarktes - auf den Versuch geistiger Einflussnahme und Überzeugung, also auf Mittel beschränkt, die den geistigen Kampf der Meinungen gewährleisten (BVerfGE 7, 198 [221]; 25, 256 [266]).

    Dagegen ist die Ausübung wirtschaftlichen Drucks, der für die Adressaten des Boykottaufrufs schwere Nachteile bewirkt und ihnen demgemäß die Möglichkeit nimmt, ihre Entscheidung in voller innerer Freiheit zu treffen, nicht durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (BVerfGE 25, 256 [264 f., 266 f.]).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    Hierbei sind unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 198 - 230 - Lüth; BVerfGE 25, 256 - 269 - Blinkfüer; BVerfGE 62, 230 - 248 - Denkzettel-Aktion) folgende Grundsätze zu beachten:.

    Findet diese ihren Grund nicht in eigenen Interessen wirtschaftlicher Art, sondern in der Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit, mit dem Ziel der Einwirkung auf die öffentliche Meinung, dann spricht dies dafür, dass die Aufforderung durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt ist (BVerfGE 7, 198 [212, 215]; 25, 256 [264]), auch wenn dadurch private und namentlich wirtschaftliche Interessen beeinträchtigt werden (BVerfGE 7, 198 [219]).

    (bb) Die Verfolgung der Ziele des Verrufers darf ferner das Maß der nach den Umständen notwendigen und angemessenen Beeinträchtigung des betroffenen Unternehmens nicht überschreiten (BVerfGE 7, 198 [215]).

    Das ist der Fall, wenn der Verrufer sich gegenüber den Adressaten des Aufrufs - hier also den Kunden des Supermarktes - auf den Versuch geistiger Einflussnahme und Überzeugung, also auf Mittel beschränkt, die den geistigen Kampf der Meinungen gewährleisten (BVerfGE 7, 198 [221]; 25, 256 [266]).

  • BGH, 29.01.1985 - VI ZR 130/83

    Anspruch auf Unterlassung einer Aufforderung zum kollektiven Vertragsbruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der deliktische Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nur betriebsbezogene Eingriffe (BGHZ 55, 153 [161]; 59, 30 [35]; 69, 128 [139]; NJW 1985, 1620 f. [unter II. 1.]).

    Dabei muss es sich um Eingriffe handeln, denen eine Schadensgefahr eigen ist, die also über eine bloße Belästigung oder eine sozial übliche Behinderung hinausgehen (BGH NJW 1985, 1620 - 1621 [unter II.1]).

    a) Das von der Rechtsprechung entwickelte Recht am Gewerbebetrieb ist ein Auffangtatbestand, auf den Ansprüche nur gestützt werden können, wenn dies geboten ist, um eine sonst bestehende Lücke im Rechtsschutz zu schließen (vgl. BGH NJW 1985, 1620 ff [unter Ziff II.2] m. w. N.).

    Der Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB ist daher anwendbar (vgl. BGH NJW 1985, 1620 ff; Köhler in Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., UWG § 4 Rdnr. 10.128 sowie § 2 Rn. 45).

  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei dem Recht am Gewerbebetrieb um einen offenen Tatbestand, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer umfassenden Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensphäre anderer ergeben (BGHZ 138, 311 [unter 3 b bb]).
  • BVerfG, 27.10.1987 - 1 BvR 385/85

    Meinungsäußerungsfreiheit und Pressefreiheit bei Aufruf zum kollektiven

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    Wo der Bereich geistiger Einwirkung auf die Adressaten der Meinungsäußerung oder die Öffentlichkeit verlassen wird und physischer, wirtschaftlicher oder vergleichbarer sonstiger Druck zur Verstärkung der geäußerten Meinung eingesetzt wird, endet der Grundrechtsschutz aus Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 1989, 381 - Mietboykott).
  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 133/68

    Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltspflichten für ein Gewässer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der deliktische Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nur betriebsbezogene Eingriffe (BGHZ 55, 153 [161]; 59, 30 [35]; 69, 128 [139]; NJW 1985, 1620 f. [unter II. 1.]).
  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71

    Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der deliktische Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nur betriebsbezogene Eingriffe (BGHZ 55, 153 [161]; 59, 30 [35]; 69, 128 [139]; NJW 1985, 1620 f. [unter II. 1.]).
  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der deliktische Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nur betriebsbezogene Eingriffe (BGHZ 55, 153 [161]; 59, 30 [35]; 69, 128 [139]; NJW 1985, 1620 f. [unter II. 1.]).
  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80

    Boykottaufruf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    Hierbei sind unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 198 - 230 - Lüth; BVerfGE 25, 256 - 269 - Blinkfüer; BVerfGE 62, 230 - 248 - Denkzettel-Aktion) folgende Grundsätze zu beachten:.
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Zu entscheiden ist lediglich über die Zulässigkeit der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" im Rahmen der Kampagne, nicht über die Rechtmäßigkeit der Aktionen auf Grund der äußeren Umstände als solche (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2006, 765).
  • OLG Stuttgart, 30.08.2012 - 2 U 117/11

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Aber auch unabhängig von der Förderung gerade fremden Wettbewerbs fehlt ein objektiver Zusammenhang im Sinne einer Förderung des Wettbewerbs, wenn sich die Handlung zwar auf die geschäftlichen Entscheidungen von Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern tatsächlich auswirken kann, sie aber vorrangig anderen Zielen als der Förderung des Absatzes oder Bezuges dient, was insbesondere bei der (wiederum insbesondere, aber nicht nur redaktionellen) Unterrichtung der Öffentlichkeit, vor allem der Verbraucher über verbraucherpolitische Ziele angenommen wird (Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 2 Rn. 51; OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 206, 208; vgl. auch KG, Beschluss vom 18.08.2009, 5 W 95/09, Rn. 11 ff. - dort Äußerungen in einem Leserbrief - und Senat, GRUR-RR 2006, 20, 21 - Beeinflussung des Wettbewerbs nicht Ziel, sondern nur Nebeneffekt eines von einer Umweltorganisation aus umweltpolitischen Gründen veranlassten Boykotts).
  • LG Düsseldorf, 22.05.2019 - 12 O 108/18
    Dass hierdurch der Absatz solcher Unternehmen gefördert wird, die nicht auf der "schwarzen Liste" stehen, ist nicht Ziel, sondern nur Nebeneffekt dieser Maßnahme (vgl. zu boykottierten Unternehmen: OLG Stuttgart GRUR-RR 2006, 20, 21).
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