Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 28.10.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 15.09.2005 - C-37/03 P   

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https://dejure.org/2005,175
EuGH, 15.09.2005 - C-37/03 P (https://dejure.org/2005,175)
EuGH, Entscheidung vom 15.09.2005 - C-37/03 P (https://dejure.org/2005,175)
EuGH, Entscheidung vom 15. September 2005 - C-37/03 P (https://dejure.org/2005,175)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Wortbildmarke - BioID - Absolutes Eintragungshindernis - Marke ohne Unterscheidungskraft

  • markenmagazin:recht

    Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 40/ 94
    BioID

  • Europäischer Gerichtshof

    BioID / HABM

  • EU-Kommission PDF

    BioID / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Wortbildmarke - BioID - Absolutes Eintragungshindernis - Marke ohne Unterscheidungskraft

  • EU-Kommission

    BioID / HABM

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • aufrecht.de

    Wortbildmarke "BioID" als Gemeinschaftsmarke nicht eintragungsfähig

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Wirkung einer Marke auf die Verbraucher als Tatsachenfrage; Unterscheidungskraft einer Marke; Unterschiede zwischen der Wortmarke Bioid und BioID; Wortbildung BioID ohne jede unterscheidungskräftige Besonderheit

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung einer komplexen Marke mit dem Wortelement BioID; Definition des Begriffs der Gemeinschaftsmarke; Unterscheidungskraft von isoliert betrachtet ohne Unterscheidungskraft bestehenden Markenbestandteilen in ihrer Kombination; Heranziehung früherer Entscheidungen ...

  • kanzlei.biz

    Unterscheidungskraft

  • Judicialis

    VO Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. d

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    BioID / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Wortbildmarke - BioID - Absolutes Eintragungshindernis - Marke ohne Unterscheidungskraft

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil in der Rechtssache T-91/01, mit dem das Gericht die Aufhebungsklage gegen die Weigerung, die Marke BioID für die Klassen 9, 38 und 42 einzutragen, abgewiesen hat - Marken, die keine Unterscheidungskraft haben (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 229
  • GRUR Int. 2005, 1012
 
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Wird zitiert von ... (1630)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuG, 05.12.2002 - T-91/01

    BioID / HABM (BioID)

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die BioID AG die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-91/01 (BioID/HABM [BioID], Slg. 2002, II-5159, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. Februar 2001 (Sache R 538/1999-2, im Folgenden: streitige Entscheidung) über die Zurückweisung der Anmeldung einer komplexen Marke, die das Wortelement BioID enthält, abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache T-91/01 (BioID/HABM [BioID], Slg. 2002, II-5159) wird aufgehoben.

  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
    27 Insoweit ist erstens daran zu erinnern, dass die Hauptfunktion der Marke darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der mit der Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie es ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99, Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30).
  • EuG, 02.07.2002 - T-323/00

    SAT.1 / OHMI (SAT.2)

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
    30 Im Urteil SAT.1/HABM, das die Anmeldung des Wortzeichens SAT.2 als Gemeinschaftsmarke betraf, hat der Gerichtshof das Urteil des Gerichts vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache T-323/00 (SAT.1/HABM [SAT.2], Slg. 2002, II-2839) deshalb aufgehoben, weil das Gericht darin die Zurückweisung dieser Anmeldung auf die Vermutung gestützt hatte, dass Markenbestandteile, die isoliert betrachtet ohne Unterscheidungskraft sind, auch in der Kombination nicht unterscheidungskräftig sein könnten.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
    27 Insoweit ist erstens daran zu erinnern, dass die Hauptfunktion der Marke darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der mit der Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie es ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99, Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
    Dass jeder dieser Bestandteile für sich betrachtet keine Unterscheidungskraft hat, schließt es nicht aus, dass ihre Kombination unterscheidungskräftig sein kann (vgl. entsprechend Urteile vom 12. Februar 2004 in den Rechtssachen C-363/99, Koninklijke KPN Nederland, Slg. 2004, I-1619, Randnrn.
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
    Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 bezweckt somit, die Eintragung von Marken zu verhindern, die keine Unterscheidungskraft haben, denn diese allein macht Marken geeignet, ihre Hauptfunktion zu erfüllen (Urteil vom 16. September 2004 in der Rechtssache C-329/02 P, SAT.1/HABM, Slg. 2004, I-8317, Randnr. 23).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
    Das bei der Prüfung jedes dieser Eintragungshindernisse berücksichtigte Allgemeininteresse kann oder muss sogar je nach dem betreffenden Eintragungshindernis in unterschiedlichen Erwägungen zum Ausdruck kommen (Urteil vom 29. April 2004 in den Rechtssachen C-456/01 P und C-457/01 P, Henkel/HABM, Slg. 2004, I-5089, Randnrn.
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
    41 Hinsichtlich des Nachweises, dass die Anmeldemarke von der Allgemeinheit oder Wettbewerbern üblicherweise beschreibend verwendet wird, genügt zum einen der Hinweis, dass die Erbringung eines solchen Nachweises gegebenenfalls zwar im Rahmen von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung Nr. 40/94, nicht jedoch im Rahmen von Buchstabe b ein relevanter Gesichtspunkt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2004 in der Rechtssache C-64/02 P, HABM/Erpo Möbelwerk, Slg. 2004, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
    Somit ist die Würdigung der Tatsachen und Beweismittel, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-104/00 P, DKV/HABM, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 22, vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-194/99 P, Thyssen Stahl/Kommission, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 20, und vom 7. Oktober 2004 in der Rechtssache C-136/02 P, Mag Instrument/HABM, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 39).
  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
    Die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern ist daher allein auf der Grundlage der Verordnung Nr. 40/94 in ihrer Auslegung durch den Gemeinschaftsrichter und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen (Urteil des Gerichts vom 22. Juni 2005 in der Rechtssache T-19/04, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], Slg. 2005, II-0000, Randnr. 39).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

  • EuG, 27.02.2002 - T-79/00

    REWE-Zentral / HABM (LITE)

  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Wenn die Waren und Dienstleistungen, auf die sich die Anmeldung bezieht, wie hier für alle Verbraucher bestimmt sind, ist davon auszugehen, dass es sich bei den maßgeblichen Verkehrskreisen um ein im Bereich dieser Waren und Dienstleistungen erfahrenes, normal informiertes und angemessen aufmerksames und verständiges Publikum handelt (vgl. EuGH, Urt. v. 16.9.2004 - C-329/02, Slg. 2004, I-8317 = GRUR 2004, 943 Tz. 24 - SAT.1, m.w.N.; Urt. v. 15.9.2005 - C-37/03 P, Slg. 2005, I-7975 = GRUR 2006, 229 Tz. 68 - BioID).

    Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die gewöhnliche Verwendung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr nur beim Eintragungshindernis nach Art. 3 Abs. 1 lit. c MarkenRL, Art. 7 Abs. 1 lit. c GMV (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) ein Beurteilungskriterium, nicht jedoch im Rahmen der Prüfung der Unterscheidungskraft i.S. von Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL, Art. 7 Abs. 1 lit. b GMV (vgl. EuGH, Urt. v. 16.9.2004 - C-329/02 P, Slg. 2004, I-8317 = GRUR 2004, 943 Tz. 36 - SAT.1; EuGH GRUR 2006, 229 Tz. 62 - BioID).

  • EuGH, 15.03.2007 - C-95/04

    DER GERICHTSHOF WEIST DAS RECHTSMITTEL VON BRITISH AIRWAYS ZURÜCK

    Abgesehen von einer etwaigen Verfälschung der Tatsachen oder Beweise, die im vorliegenden Fall nicht geltend gemacht wurde, stellt die Tatsachenwürdigung keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle durch den Gerichtshof unterliegt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. September 2005, BioID/HABM, C-37/03 P, Slg. 2005, I-7975, Randnrn.
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Im Einzelfall kann die Bezeichnung jedoch in ihrer Gesamtheit einen anderen Eindruck vermitteln als die Summe ihrer Bestandteile (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Tz. 99 f. - Postkantoor; EuGH, Urt. v. 15.9. 2005 - C-37/03, Slg. 2005, I-7975 = GRUR 2006, 229 Tz. 34 - BIOMILD; BGH, Beschl. v. 11.5. 2000 - I ZB 22/98, GRUR 2001, 162, 163 = WRP 2001, 35 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4969
OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03 (https://dejure.org/2005,4969)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.10.2005 - 6 U 172/03 (https://dejure.org/2005,4969)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 6 U 172/03 (https://dejure.org/2005,4969)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Telemedicus

    Datenbankschutz auch bei amtlichen Werken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung ; Kopien von Daten aus einer Datenbank ; Rechtswidrige Verwendung einer CD-ROM

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    EZT

    §§ 87a ff, 97 UrhG

  • kanzlei.biz

    Datenbankschutz für elektronischen Zolltarif

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Umfang des Datenbankschutz-Rechtes an Werken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umfang des Datenbankschutz-Rechtes an Werken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 229 (Ls.)
  • GRUR-RR 2006, 78
  • ZUM 2006, 234
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02

    HIT BILANZ

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03
    Da die den Schutz des Datenbankherstellers regelnde Vorschrift des § 87 b Abs. 1 UrhG auf Art. 7 Abs. 1 und Abs. 5 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. Nr. L 77 vom 27. März 1996 S. 20) beruht, ist bei der Auslegung des Investitionsbegriffs des § 87 a Abs. 1 Satz 1 UrhG auf Art. 7 Abs. 1 dieser Richtlinie abzustellen (BGH GRUR 2005, 857, 858 - HIT BILANZ).

    Er umfasst dagegen nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (EUGH, GRUR 2005, 244 Rdn. 30 - 33 - BHB Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Rdn. 23 f. - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Rdn. 40 - Fixtures-Fußballspielplänge II; BGH GRUR 2005, 857, 858 - HIT BILANZ).

    Er ist wie der in der Richtlinie 96/9/EG verwendete Begriff der "Entnahme" dahin auszulegen, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen bzw. sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren (EuGH GRUR 2005, 244 Rdn. 47, 51 - BHB-Pferdewetten; BGH GRUR 2005, 857, 859).

  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03
    Er umfasst dagegen nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (EUGH, GRUR 2005, 244 Rdn. 30 - 33 - BHB Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Rdn. 23 f. - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Rdn. 40 - Fixtures-Fußballspielplänge II; BGH GRUR 2005, 857, 858 - HIT BILANZ).

    Der Begriff der mit der Überprüfung des Inhalts der Datenbank verbundenen Investition ist dahin zu verstehen, dass er die Mittel erfasst, die, um die Verlässlichkeit der in der Datenbank enthaltenen Informationen sicherzustellen, der Kontrolle der Richtigkeit der ermittelten Elemente bei der Erstellung der Datenbank und während des Zeitraums des Betriebs dieser Datenbank gewidmet werden (EuGH, GRUR 2005, 244 Rdn. 34 - BHB Pferdewetten).

    Er ist wie der in der Richtlinie 96/9/EG verwendete Begriff der "Entnahme" dahin auszulegen, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen bzw. sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren (EuGH GRUR 2005, 244 Rdn. 47, 51 - BHB-Pferdewetten; BGH GRUR 2005, 857, 859).

  • OLG Köln, 30.10.2002 - 6 U 123/02

    Urheberrechte an einer Datenbank; Vervielfältigung unwesentlicher Teile

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03
    Dem Rechtsstreit vorausgegangen ist ein von der Klägerin angestrengtes Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, in dem der Senat mit Urteil vom 30.10.200C - 6 U 123/02 - die vom Landgericht erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben und den Antrag der Klägerin zurückgewiesen hat.

    (1) Der Senat ist, wie er schon in seinem Urteil vom 30.10.200C - 6 U 123/02 - in dem vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren ausgeführt hat, davon überzeugt, dass die Beklagten entgegen ihren anders lautenden Beteuerungen bestimmte Datensätze entweder aus den EZT oder aber der CD-ROM "U." kopiert und alsdann in ihre eigene Datenbank "C." eingestellt haben.

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03
    Die Regelung des § 5 beansprucht allerdings Geltung nicht allein gegenüber Werken im Sinne des § 2 UrhG, die persönliche geistige Schöpfungen darstellen (§ 2 Abs. 2 UrhG), sondern auch gegenüber solchen Werken und Leistungen, für die mangels der erforderlichen Gestaltungshöhe lediglich ein im Urheberrechtsgesetz geregelter Leistungsschutz in Betracht kommt (BGHZ 141, 329, 338 f. - Tele-Info-CD).

    Da sich aus den Erwägungsgründen 28 und 35, die - beschränkt auf den Bereich des Urheberrechts im Rahmen der Berner Übereinkunft - ausdrücklich mögliche Ausnahmen für das Urheberrecht gestatten, ergibt, dass die Richtlinie den Rückgriff auf traditionelle innerstaatliche Schrankenbestimmungen im Übrigen nicht gestatten will, und da die Heranziehung solcher Vorschriften im Übrigen der beabsichtigten größtmöglichen Harmonisierung zuwiderliefe, kommt sie bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung nicht in Betracht (so auch OLG Dresden ZUM 2001, 595, 597; offen gelassen in BGHZ 141, 329, 339).

  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 174/98

    Bemessung der Enteignungsentschädigung bei als Gemeindebedarfsfläche

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03
    Es drängte sich bei Anspannung der erforderlichen Sorgfalt, an die im Urheberrecht zudem strenge Anforderungen gestellt werden (BGHZ 141, 319, 345), gerade zu auf, dass dieses Verhalten Rechte der Klägerin an ihrer Datenbank verletzt.
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03
    Die Beschränkung in zeitlicher Hinsicht berücksichtigt, dass der Auskunftsanspruch auf die festgestellte Verletzungshandlung und solche weiteren Verletzungen beschränkt ist, die nach dem Zeitpunk der frühesten festgestellten Verletzung erfolgt sind (BGH GRUR 1988, 307, 308 - Gaby; GRUR 1992, 523, 525 - Betonsteinelemente; GRUR 2003, 892, 893 - Alt Luxemburg).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 158/89

    Betonsteinelemente - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03
    Die Beschränkung in zeitlicher Hinsicht berücksichtigt, dass der Auskunftsanspruch auf die festgestellte Verletzungshandlung und solche weiteren Verletzungen beschränkt ist, die nach dem Zeitpunk der frühesten festgestellten Verletzung erfolgt sind (BGH GRUR 1988, 307, 308 - Gaby; GRUR 1992, 523, 525 - Betonsteinelemente; GRUR 2003, 892, 893 - Alt Luxemburg).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 214/00

    Alt Luxemburg

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03
    Die Beschränkung in zeitlicher Hinsicht berücksichtigt, dass der Auskunftsanspruch auf die festgestellte Verletzungshandlung und solche weiteren Verletzungen beschränkt ist, die nach dem Zeitpunk der frühesten festgestellten Verletzung erfolgt sind (BGH GRUR 1988, 307, 308 - Gaby; GRUR 1992, 523, 525 - Betonsteinelemente; GRUR 2003, 892, 893 - Alt Luxemburg).
  • EuGH, 12.07.1989 - 161/88

    Binder / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03
    Sie stellen, wie der Europäische Gerichtshof zu dem Vorgänger des EZT, dem Deutschen Gebrauchs-Zolltarif (GZT) entschieden hat, nur ein Handbuch für die Zollabfertigung dar, das zur Arbeitserleichterung für alle an Zollvorgängen Beteiligten die Vorschriften des nationalen Rechts und des Gemeinschaftsrechts zusammenfasst (EuGH ZfZ 1990, 78).
  • OLG Dresden, 18.07.2000 - 14 U 1153/00

    Begriff der Datenbank; Schutzfähigkeit der Sammlung von Ausschreibungstexten im

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03
    Da sich aus den Erwägungsgründen 28 und 35, die - beschränkt auf den Bereich des Urheberrechts im Rahmen der Berner Übereinkunft - ausdrücklich mögliche Ausnahmen für das Urheberrecht gestatten, ergibt, dass die Richtlinie den Rückgriff auf traditionelle innerstaatliche Schrankenbestimmungen im Übrigen nicht gestatten will, und da die Heranziehung solcher Vorschriften im Übrigen der beabsichtigten größtmöglichen Harmonisierung zuwiderliefe, kommt sie bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung nicht in Betracht (so auch OLG Dresden ZUM 2001, 595, 597; offen gelassen in BGHZ 141, 329, 339).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-338/02

    Fixtures Marketing - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

  • EuGH, 09.11.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

  • LG Köln, 26.11.2003 - 28 O 416/02

    Verbreitung und Vervielfältigung eines wesentlichen Teils einer Datenbank;

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05

    Elektronischer Zolltarif

    Hinsichtlich des EZT hat es die Klageabweisung durch das Landgericht bestätigt (OLG Köln GRUR-RR 2006, 78 = ZUM 2006, 234).
  • OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05

    Wetterdaten für Flugzeugführer - Datenbankschutz und Auskunftspflicht nach

    Dabei ist unschädlich, wenn bei elektronischen Datenbanken - wie dies in der Natur des Mediums liegt - die Daten ungeordnet in den physischen Speicher eingegeben werden und erst das elektronische Material (das Abfragesystem) ihre schutzbegründende systematische oder methodische Ordnung herbeiführt (Richtlinie 96/9/EG, Erwägungsgrund 21; Vogel, a.a.O., § 87a, Rn. 12; Hertin, a.a.O., Rn. 4; Senat, GRUR-RR 2006, 78 [79] - EZT).

    Das Merkmal der Vervielfältigung entspricht inhaltlich dem europarechtlichen Begriff der Entnahme und ist - gegebenenfalls richtlinienkonform (Vogel, a.a.O., § 87b, Rn. 5 f.; Sendrowski, GRUR 2005, 369 [373 f.]) - dahin auszulegen, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen oder sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren; nicht erforderlich ist es, dass der Verletzer sich die Daten durch einen unmittelbaren Zugang zu der geschützten Datenbank verschafft und ob dies geschieht, um eine andere Datenbank herzustellen, vielmehr genügt es, dass er inhaltlich unveränderte Teile in sein eigenes System aufnimmt und von einem Datenträger auf einen anderen überträgt (EuGH, GRUR 2005, 244 [248] - BHB-Pferdewetten; BGH, GRUR 2005, 857 [859] - Hit Bilanzen; GRUR 2005, 940 [942] - Marktstudien; Senat, GRUR-RR 2006, 78 [81] - EZT).

    Zum einen ist - wie der Senat bereits an anderer Stelle zum Ausdruck gebracht hat (GRUR-RR 2006, 78 [81] - EZT m.w.N.) - § 5 Abs. 2 UrhG bei richtlinienkonformer Auslegung schon im Ansatz nicht auf Datenbanken anwendbar; die dem Datenbankschutz gezogenen Schranken haben in § 87c UrhG eine abschließende Regelung erfahren (ebenso Thum, a.a.O., § 87c, Rn. 1, 33; Vogel, a.a.O., § 87b, Rn. 37 ff.; § 87a Rn. 1 m.w.N.).

  • LG Köln, 18.11.2005 - 28 O 322/04

    Ansprüche wegen unerlaubter Nutzung von Wetterinformationen zum Betrieb eines

    Insoweit ist bereits zweifelhaft, ob diese Vorschrift bei Datenbanken i.S.d. § 87a UrhG überhaupt Anwendung finden kann (vgl. zum Streitstand Dreier , in: Dreier/Schulze, UrhG, 2004, § 87 a Rn. 2; Nordemann , in: Fromm/Nordemann, UrhG, 9. Aufl. 1998, § 5 Rn. 9, offen BGH, Urt. v. 06.05.1999 - I ZR 199/96, GRUR 1999, 923, 926 - Tele-Info-CD, verneinend OLG Köln v. 28.10.2005, Az.: 6 U 172/03).

    Insofern kann - was die Kammer bereits mit Hinweis vom 22. September 2004 (Bl. 238 f. d.A.) angedeutet und mit Urteil vom 14. Oktober zu Az.: 28 O 500/05 (ebenso wie zwischenzeitlich das OLG Köln mit Urteil vom 28. Oktober 2005 zu Az.: 6 U 172/03) bestätigt hat - aber freilich nicht einfach auf die Kosten der erstmaligen Datenerhebung abgestellt werden.

  • LG Stuttgart, 12.01.2010 - 17 O 387/09

    Urheberrecht - Urheberrechtsschutz für qualifizierten Mietspiegel?

    Teilweise wird auch ein allgemeinverbindlicher, regelnder Charakter verlangt (OLG Köln, GRUR-RR 2006, 78, 82 - EZT).
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