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   BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01   

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https://dejure.org/2006,773
BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01 (https://dejure.org/2006,773)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2006 - X ZR 236/01 (https://dejure.org/2006,773)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01 (https://dejure.org/2006,773)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren; Durch Streitpatent in der geschäftlichen Tätigkeiten als Wettbewerber beeinträchtigtes Unternehmen; Verwendung von Carbazol-Verbindungen zur Herstellung eines Arzneimittels für die Behandlung von ...

  • Judicialis

    PatG §§ 81 ff.; ; PatG § 99 Abs. 1; ; PatG §§ 110 ff.; ; ZPO § 66

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG §§ 81 ff. § 99 Abs. 1 § § 110 ff.; ZPO § 66
    "Carvedilol"; Zulässigkeit der Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren

  • rechtsportal.de

    PatG §§ 81 ff. § 99 Abs. 1 § § 110 ff. ; ZPO § 66
    "Carvedilol"; Zulässigkeit der Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Zulässigkeit der Nebenintervention

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 166, 18
  • NJW 2006, 2334 (Ls.)
  • GRUR 2006, 438
  • AnwBl 2006, 126
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 106/51

    Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01
    Für die Zulässigkeit der Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren reicht es jedenfalls aus, wenn der Nebenintervenient ein Unternehmen ist, das durch das Streitpatent in seinen geschäftlichen Tätigkeiten als Wettbewerber beeinträchtigt werden kann (Aufgabe von BGHZ 4, 5 - Schreibhefte I und Sen.Beschl. v. 17.05.1968 - X ZR 71/67, Liedl 1967/68, 368).

    An seiner abweichenden früheren Auffassung (BGHZ 4, 5; Sen., BGH Liedl 1967/68, 368 - Nebenintervention 02) hält der Senat nicht fest.

    Allerdings setzte nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zulässigkeit der Nebenintervention voraus, dass hinsichtlich des Streitpatents zwischen dem Streithelfer und entweder dem Nichtigkeitskläger oder dem Patentinhaber eine Rechtsbeziehung besteht, welche durch die im Nichtigkeitsverfahren ergehende Entscheidung beeinflusst werden kann (BGHZ 4, 5; Sen., BGH Liedl 1967/68, 368 - Nebenintervention 02).

    Die Zulassung einer unter Umständen unabsehbaren Zahl von Verletzern würde das Nichtigkeitsverfahren dagegen in nicht zu verantwortender Weise belasten (BGHZ 4, 5, 10).

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 17/94

    "Schwimmrahmen-Bremse"; Berichtigung des Tatbestandes eines Berufungsurteils in

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01
    In analoger Anwendung des § 99 Abs. 1 PatG kann daher im patentrechtlichen Berufungsverfahren auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung zur Nebenintervention entsprechend zurückgegriffen werden, soweit die Besonderheiten des Berufungsverfahrens gegen Nichtigkeitsurteile des Patentgerichts nicht entgegenstehen (vgl. Sen.Urt. v. 13.01.2004 - X ZR 212/02, GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug; Beschl. v. 26.09.1996 - X ZR 17/94, GRUR 1997, 119 - Schwimmrahmenbremse).
  • BGH, 17.05.1968 - X ZR 71/67

    Zulässigkeit einer Streithilfe in einem Patentnichtigkeitsverfahren - Rechtliches

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01
    Für die Zulässigkeit der Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren reicht es jedenfalls aus, wenn der Nebenintervenient ein Unternehmen ist, das durch das Streitpatent in seinen geschäftlichen Tätigkeiten als Wettbewerber beeinträchtigt werden kann (Aufgabe von BGHZ 4, 5 - Schreibhefte I und Sen.Beschl. v. 17.05.1968 - X ZR 71/67, Liedl 1967/68, 368).
  • BGH, 18.10.1976 - II ZR 98/75

    Verbindung von Zustimmungs- und Ausschließungsklage

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01
    Insbesondere wird es zur Begründung des rechtlichen Interesses im Sinne von § 66 Abs. 1 ZPO für ausreichend gehalten, wenn der Nebenintervenient von der Gestaltungswirkung eines Urteils betroffen wird (BGHZ 68, 81, 85; Zöller, aaO Rdn. 11; Musielak, aaO Rdn. 7).
  • BPatG, 18.09.2001 - 3 Ni 44/00
    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01
    Auf Antrag der Klägerin hat das Bundespatentgericht mit Urteil vom 18. September 2001 (Az. 3 Ni 44/00 (EU)) das Streitpatent mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt.
  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01
    In analoger Anwendung des § 99 Abs. 1 PatG kann daher im patentrechtlichen Berufungsverfahren auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung zur Nebenintervention entsprechend zurückgegriffen werden, soweit die Besonderheiten des Berufungsverfahrens gegen Nichtigkeitsurteile des Patentgerichts nicht entgegenstehen (vgl. Sen.Urt. v. 13.01.2004 - X ZR 212/02, GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug; Beschl. v. 26.09.1996 - X ZR 17/94, GRUR 1997, 119 - Schwimmrahmenbremse).
  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 2/15

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Rechtliches Interesse eines

    aa) Der Begriff des rechtlichen Interesses in § 66 Abs. 1 ZPO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weit auszulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7).

    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 8; vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7).

  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Der Senat hat die Nebeninterventionen durch Beschluss vom 17. Januar 2006 zugelassen (BGHZ 166, 18 - Carvedilol I).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 11 U 123/15

    Zumutbarkeit eines Zahlungsmittels bei erfoderlicher Eingabe von PIN und TAN in

    Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01).
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