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   OLG Oldenburg, 08.09.2005 - 1 U 28/05   

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https://dejure.org/2005,3971
OLG Oldenburg, 08.09.2005 - 1 U 28/05 (https://dejure.org/2005,3971)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.09.2005 - 1 U 28/05 (https://dejure.org/2005,3971)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. September 2005 - 1 U 28/05 (https://dejure.org/2005,3971)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Schuldnerberatungsunternehmens ohne Erlaubnis nach RBerG und InsO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 UWG; § 8 Abs. 1 UWG; § 8 Abs. 3 UWG; § 8 Abs. 5 UWG; § 305 InsO
    Voraussetzungen irreführender Werbung bei unbefugten Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber verschuldeten Verbrauchern; Unterlassungsanspruch hinsichtlich wettbewerbswidriger Werbung im Internet; Herbeiführung verbindlicher außergerichtlicher oder gerichtlicher ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen irreführender Werbung bei unbefugten Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber verschuldeten Verbrauchern; Unterlassungsanspruch hinsichtlich wettbewerbswidriger Werbung im Internet; Herbeiführung verbindlicher außergerichtlicher oder gerichtlicher ...

  • zvi-online.de

    InsO § 305; UWG §§ 3, 4, 5, 8; RberG Art. 1 § 1
    Irreführende Werbung eines Schuldnerberatungsunternehmens ohne Erlaubnis nach RBerG und InsO bei Beratungsangebot "Entschuldungsmöglichkeit" ("Admin Direkt")

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 5 Abs. 1; ; RBerG § 1; ; RBerG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverstoß bei Werbung für Schuldnerberatung - unerlaubte Rechtsberatung; Irreführung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Erlaubnis zur Rechtsberatung: Irreführende Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 605
  • NZI 2006, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04

    SchuldenHulp

    Nach dem Inhalt der vom Kläger beanstandeten Schreiben und Internetausdrucke steht dabei nicht die wirtschaftliche Seite der Überschuldung im Vordergrund, die durch das Rechtsberatungsgesetz nicht berührt wäre (vgl. BVerwG NJW 2005, 1293, 1296 f.; OLG Oldenburg GRUR 2006, 605 f.).
  • LG Ulm, 02.12.2010 - 6 O 193/10

    Einer sich gewerblich mit der Regulierung fremder Schulden befassenden GmbH ist

    Gewerblichen Unternehmen bleibt damit die Tätigkeit außerhalb der im Kern wirtschaftlichen Beratung, aber auch bereits die irreführende Werbung mit weitergehenden Rechtsdienstleistungen (vgl. dazu OLG Oldenburg, 1 U 28/05 v. 8. September 2005, ZVI 2005, 546), weiterhin untersagt.
  • LG Berlin, 24.04.2007 - 15 O 718/06

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen wettbewerbswidriger Werbung einer

    Dies gilt aber auch insoweit, als die die Broschüre mit dem beanstandeten Inhalt auf der Domain www.xxx.com als pdf-Datei zum Abruf bereit gehalten wird,  da das Bereithalten der Broschüre, die sich gezielt an Personen wendet, die in Deutschland krankenversichert sind, sich bestimmungsgemäß in Deutschland auswirken soll ( vgl. BGH NJW 2006, 2630, 2632 = GRUR 2006, 605 - Arzneimittelwerbung im Internet ).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 6 U 89/06

    Anwendung des Rechtsberatungsgesetzes im

    Aus diesem Grunde ist es zum Schutz der angesprochenen Verbraucher dringend geboten, dass der Verfügungsbeklagte seinen inhaltlich begrenzten Beratungs- und Tätigkeitsbereich klar und eindeutig darstellt, so dass bei den Adressaten keinerlei Zweifel auftreten und Fehlvorstellungen ausgeschlossen sind (OLG Oldenburg, GRUR 2006, 605).
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