Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05   

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kinder II

    MarkenG § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3, § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kinder II - Ein Kläger, der für einen Bestandteil einer zusammengesetzten Marke isoliert Markenschutz aufgrund einer Marke kraft Verkehrsgeltung in Anspruch nehmen will, muss dieses Markenrecht in der Tatsacheninstanz zum Gegenstand des Rechtsstreits machen.

  • markenmagazin:recht

    § 4 MarkenG; § 8 MarkenG; § 14 MarkenG
    Kinder II

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Kurzfassungen/Presse (13)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Ferrero unterliegt im Streit um Rechte aus der Marke "Kinder"

  • IWW (Pressemitteilung)

    Ferrero unterliegt im Streit um Rechte aus der Marke "Kinder"

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Ferrero unterliegt im Streit um Rechte aus der Marke "Kinder"

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  • kanzlei.biz (Pressemitteilung/Kurzinformation)

    BGH verneint Verletzung der Marke "Kinder"

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Das Wort "Kinder" unterfällt keinem markenrechtlichen Schutz ("Ferrero")

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Ferrero unterliegt im Streit um Rechte aus der Marke "Kinder"

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Zum Schutzumfang von Marken mit der Zeichenfolge "Kinder" - Ferrero

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Ferrero unterliegt im Streit um Rechte aus der Marke "Kinder"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Ferrero unterliegt im Streit um Rechte aus der Marke "Kinder"

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Das Wort "Kinder" unterfällt keinem markenrechtlichen Schutz ("Ferrero")

  • it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Das Wort "Kinder" ist nicht schutzfähig

  • res-media.net (Kurzinformation)

    Kein Markenschutz für Ferrero aus der Marke "Kinder" gegen "Kinder Kram" und "Kinderzeit"

  • onlinelaw.de (Kurzinformation)

    Schutzumfang der Marke "Kinder"

Besprechungen u.ä. (3)

  • avocado-law.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schutz für Kinder?! Kinder Kram, Kinderzeit

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ferrero verliert Markenstreit um "Kinder"

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Isolierter Markenschutz für Bestandteil einer zusammengesetzten Marke ("Kinder II")

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1140 (Ls.)
  • GRUR 2007, 1071
  • MIR 2007, Dok. 386



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Wird zitiert von ... (116)  

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06  

    METROBUS

    Diese Art der Verwechslungsgefahr, die erst zu prüfen ist, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen - wie im Streitfall - nicht unmittelbar miteinander verwechselbar sind, greift dann ein, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb die nachfolgenden Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufweisen, demselben Inhaber zuordnet ( BGH, Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 6/05, GRUR 2007, 1071 Tz. 40 = WRP 2007, 1461 - Kinder II, m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 78/06  

    OSTSEE-POST

    Diese Art der Verwechslungsgefahr, die erst zu prüfen ist, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen - wie im Streitfall - nicht unmittelbar miteinander verwechselbar sind, greift dann ein, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb die nachfolgenden Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufweisen, demselben Inhaber zuordnet (BGH, Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 6/05, GRUR 2007, 1071 Tz. 40 = WRP 2007, 1461 - Kinder II, m.w.N.).

    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG sind keine anderen Maßstäbe anzulegen als bei der Prüfung dieses Tatbestandsmerkmals im Rahmen des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG (BGH, Urt. v. 19.2.2004 - I ZR 172/01, GRUR 2004, 594, 596 = WRP 2004, 909 - Ferrari-Pferd; BGH GRUR 2007, 1071 Tz. 45 - Kinder II).

    Bei Schutzrechtsverletzungen wird der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGHZ 166, 253 Tz. 25 - Markenparfümverkäufe; BGH GRUR 2007, 1071 Tz. 56 - Kinder II).

    Einen neuen Streitgegenstand kann die Klägerin im Revisionsverfahren nicht einführen (BGH GRUR 2007, 1066 Tz. 61 - Kinderzeit; GRUR 2007, 1071 Tz. 57 - Kinder II).

  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05  

    Schuhpark

    Bei Identität oder Ähnlichkeit dieses selbständig kennzeichnenden Bestandteils mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang kann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zu bejahen sein, weil dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 31 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2008, 258 Tz. 33 - INTERCONNECT/T-InterConnect; Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 6/05, GRUR 2007, 1071 Tz. 35 = WRP 2007, 1461 - Kinder II).
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