Rechtsprechung
| BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
STILNOX
MarkenG § 24
- markenmagazin:recht
§ 24 MarkenG
STILNOX - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
MarkenG § 24
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Keine Markenrechtsverletzung durch Parallelimport von umgepackten Arzneimitteln - STILNOX
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 24
"STILNOX"; Erforderlichkeit des Umpackens parallelimportierter Arzneimittel; Schädigung des Rufs der Marke durch Verwendung eines neu gestalteten Packungsdesigns - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Markenrecht - Umpacken eines parallelimportierten Arzneimittels
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Keine Markenrechtsverletzung durch Parallelimport von umgepackten Arzneimitteln - STILNOX
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Abstocken, Aufstocken und Bündeln: Begriffe der Vergangenheit?" von RA Dr. Stefan Lieck, original erschienen in: GRUR 2008, 661 - 665.
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.02.2004 - 312 O 792/03
- OLG Hamburg, 21.10.2004 - 3 U 42/04
- BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2008, 403
- GRUR 2007, 1075
- BB 2007, 951
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 13.12.2007 - I ZR 89/05
Micardis
Der Markeninhaber kann danach die Veränderung, die mit jedem Umpacken eines mit seiner Marke versehenen Arzneimittels verbunden ist und die ihrem Wesen nach die Gefahr einer Beeinträchtigung des Originalzustands des Arzneimittels schafft, verbieten, es sei denn, das Umpacken ist erforderlich, um die Vermarktung der parallel importierten Ware zu ermöglichen, und die berechtigten Interessen des Markeninhabers sind gewahrt (EuGH GRUR 2007, 586 Tz. 19 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; BGH, Urt. v. 14.6.2007 - I ZR 173/04, GRUR 2007, 1075 Tz. 16 = WRP 2007, 1472 - STILNOX, jeweils m.w.N.).Sofern das Umpacken - wie hier - als solches erforderlich ist, ist vielmehr nur zu prüfen, ob die neue Umverpackung, mit der der Parallelimporteur die importierte Ware versieht, berechtigte Interessen des Markeninhabers beeinträchtigt (vgl. BGH GRUR 2007, 1075 Tz. 24 - STILNOX).
- LG Köln, 03.03.2009 - 33 O 285/09 Denn ein Umpacken der Ware durch einen Dritten ohne Zustimmung des Markeninhabers kann tatsächliche Gefahren für diese Herkunftsgarantie begründen (…vgl. EuGH GRUR 2007, 586, 588 f. Rn. 15, 30 - Boehringer Ingelheim/Swingyard II;… 2002, 879, 881 Rn. 29 f. - Boehringer Ingelheim u.a.; BGH GRUR 2008, 707, 708 - "X"; 2007, 1075, 1076 - "STILNOX").
Der Markeninhaber kann danach die Veränderung, die mit jedem Umpacken eines mit seiner Marke versehenen Arzneimittels verbunden ist und die ihrem Wesen nach die Gefahr einer Beeinträchtigung des Originalzustands des Arzneimittels schafft, verbieten, es sei denn, das Umpacken ist erforderlich, um die Vermarktung der parallel importierten Ware zu ermöglichen, und die berechtigten Interessen des Markeninhabers sind gewahrt (…vgl. EuGH GRUR 2007, 586, 588 Rn. 19 - Boehringer Ingelheim/Swingyard II; BGH GRUR 2008, 707, 709 - "X"; 2007, 1075, 1076 - "STILNOX").
Jenes Kriterium gilt indes nur für das Umpacken der Ware als solches sowie für die Wahl, ob die Wiederanbringung der Marke durch Neuverpackung oder durch Aufkleben eines Etiketts auf die Verpackung erfolgt, im Hinblick darauf, den Vertrieb dieser Ware auf dem Markt des Einfuhrstaats zu ermöglichen, nicht dagegen für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (…vgl. GRUR 2007, 586, 590 Rn. 38 - Boehringer Ingelheim/Swingyard II; BGH GRUR 2008, 1087, 1088 - "Lefax/Lefaxin"; 2008, 707, 709 - "X"; 2008, 160, 164 - "CORDARONE"; 2007, 1075, 1077 - "STILNOX").
Ein Umpacken im Sinne der Rechtsprechung des EuGH ist nach den vorstehenden Grundsätzen bei jeder Veränderung der Verpackung der betroffenen Arzneimittel gegeben, durch die der spezifische Gegenstand der Marke, die Herkunft der mit ihr versehenen Ware zu garantieren, beeinträchtigt wird (…vgl. EuGH GRUR 2007, 586, 589 Rn. 28 ff. - Boehringer Ingelheim/Swingyard II; BGH GRUR 2007, 1075, 1077 - "STILNOX").
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 172/09
RENNIE
Auch das Recht, die Marke auf einer neuen Verpackung anzubringen und die Ware mit dieser Verpackung zu vertreiben (§ 14 Abs. 3 Nr. 1 und 2 MarkenG), unterliegt der Erschöpfung (vgl. EuGH…, Urteil vom 11. Juli 1996 - C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457 = GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 34 bis 37, 49 f. - Bristol-Myers Squibb; BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 173/04, GRUR 2007, 1075 Rn. 14 = WRP 2007, 1472 - STILNOX;… Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 147/04, BGHZ 173, 217 Rn. 15 - Aspirin II).In dem der Entscheidung "STILNOX" (BGH, GRUR 2007, 1075) zugrunde liegenden Sachverhalt vertrieb die Markeninhaberin im Ausfuhrmitgliedstaat eine Packung mit drei Blisterstreifen zu je 10 Tabletten, während sie im Einfuhrmitgliedstaat Packungen mit 10 und 20 Tabletten in Verkehr brachte.
- BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07
Zoladex
Unabhängig davon verbietet sich - worauf das Berufungsgericht ebenfalls hingewiesen hat - eine Unterscheidung danach, ob der Markterfolg gegebenenfalls noch von anderen Umständen abhängt, auch deswegen, weil der Parallelimporteur über die erforderlichen Hinweise auf seine Rolle als Importeur und Umpacker hinaus nur in beschränktem Umfang Eingriffe in die Packung vornehmen darf (vgl. BGH, Urt. v. 14.6.2007 - I ZR 173/04, GRUR 2007, 1075 Tz. 29 ff. = WRP 2007, 1472 - STILNOX;… Urt. v. 24.4.2008 - I ZR 30/05, GRUR 2008, 1087 Tz. 19 ff. = WRP 2008, 1557 - Lefax/Lefaxin). - BGH, 24.04.2008 - I ZR 30/05
Lefax/Lefaxin
Es gilt dagegen nicht für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (…EuGH, Urt. v. 26.4.2007 - C-348/04, Slg. 2007, I-3391 = GRUR 2007, 586 Tz. 38 = WRP 2007, 627 - Boehringer Ingelheim/Swingward II;… EFTA-Gerichtshof, Urt. v. 8.7.2003 - E-3/02, GRUR Int. 2003, 936 Tz. 41-45 - Paranova/Merck; BGH, Urt. v. 14.6.2007 - I ZR 173/04, GRUR 2007, 1075 Tz. 23 = WRP 2007, 1472 - STILNOX;… Urt. v. 13.12.2007 - I ZR 89/05, GRUR 2008, 707 Tz. 17 = WRP 2008, 944 - Micardis). - OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 53/09
Erschöpfung des Markenrechts beim Reimport von Arzneimitteln
Wie der Bundesgerichtshof in mehreren neueren Urteilen (BGH, GRUR 2007, 1075 [Rn. 23 ff.] = WRP 2007, 1472 - STILNOX;… BGHZ 173, 230 [Rn. 32 f.] = GRUR 2008, 160 = WRP 2008, 226 - CORDARONE;… BGH, GRUR 2008, 707 [Rn. 15 ff.] = WRP 2008, 944 - Micardis; vgl. dazu Wolpert, WRP 2008, 453 ff.; Lieck, GRUR 2008, 661 [663 ff.]) klargestellt hat, bedarf es im Rahmen des Erforderlichkeitskriteriums keiner Prüfung, ob der Parallelimporteur die Verwendung eigener Verpackungen trotz divergierender Packungsgrößen im Ausfuhr- und Einfuhrmitgliedsstaat vermeiden kann, indem er die ausländische Verpackung durch Entnahme oder Hinzufügung von Blistern und das Überkleben mit Etiketten auf die Packungsgröße des Einfuhrstaats "abstockt" oder "aufstockt".Solche Gefahren entstehen bereits dann, wenn feststeht, dass die Packung geöffnet und mit der Zahl der Blisterstreifen der Packungsinhalt verändert werden muss, um eine im Einfuhrmitgliedstaat marktgängige Umverpackung zu erzeugen (vgl. BGH, GRUR 2007, 1075 [Rn. 23 ff.] = WRP 2007, 1472 - STILNOX).
- LG Hamburg, 21.01.2008 - 327 O 27/08
Markenschutz: Vertrieb parallelimportierter Arzneimittel nach Auf- oder Abstocken …
Auch der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil vom 14.6.2007 (GRUR 2007, 1075, 1077 - STILNOX ) bezüglich des Abstockens ausgeführt, dass die Frage, wie die Blisterstreifen aus der Originalverpackung weiter vertrieben werden dürfen, lediglich die Art und Weise des Umpackens betreffe, was auch für die Frage gelte, ob ein Blisterstreifen in der (geöffneten und wieder verschlossenen) Originalverpackung zu verbleiben habe, und damit nicht an dem Kriterium der Erforderlichkeit zu messen sei.Hinsichtlich der Intensität der Markenbeeinträchtigung bedeutet es nämlich einen greifbaren Unterschied, ob die lediglich neu etikettierte Originalverpackung mit unverändertem Inhalt gebündelt verwendet wird oder ob durch Öffnen und Entfernen / Hinzufügen eines Blisters in die Wareneinheit eingegriffen und diese so in einer Weise verändert wird, die tatsächliche Gefahren für die Herkunftsgarantie begründet, die durch die Marke gewährleistet werden soll (vgl. BGH GRUR 2007, 1075, 1077 - STILNOX ).
- LG Hamburg, 21.02.2008 - 327 O 30/08
Schutz des Markeninhabers: Herstellerhinweis lediglich auf der Unterseite der …
Die Frage, ob die Antragsgegnerin die neuen Umverpackungen mit dem von der Antragstellerin beanstandeten Design versehen darf beschränkt sich daher darauf, ob durch die Art und Weise des Umpackens ihre berechtigten Interessen als Markeninhaberin beeinträchtigt werden, insbesondere ob der Ruf ihrer Marke geschädigt wird (vgl. BGH GRUR 2007, S. 1075 - STILNOX).
