Rechtsprechung
| BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Rücktritt des Finanzministers
KunstUrhG §§ 22, 23; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, § 823 Abs. 1
- openjur.de
- Telemedicus
Werbung mit Politikerfoto - Lafontaine
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- aufrecht.de
Sixt-Werbung mit Politikerfoto - Lafontaine
- Kanzlei Prof. Schweizer
Werbung mit Lafontaine-Foto [Werberecht]
- it-recht-kanzlei
- kanzlei.biz
Politische Auseinandersetzung im Rahmen einer Werbeanzeige
- NWB SteuerXpert START
- rechtambild.de
Rücktritt des Finanzministers
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Eingriffskondiktion und Schadensersatz nach Lizenzanalogie bei unbefugter kommerzielle Nutzung eines Bildes; Recht am eigenen Bild absoluter Personen der Zeitgeschichte, kommerzielle Werbung und Satire (Fall Lafontaine)
- damm-mann.de
(Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§§ 22, 23 KUG; §§ 812, 823 BGB
Politische Auseinandersetzung im Rahmen einer Werbeanzeige - debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Rücktritt des Finanzministers"; Ausgleichsansprüche eines prominenten Politikers wegen unbefugter kommerzieller Nutzung eines Bildnisses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Urheberrecht - Lizenzgebühr bei unbefugter Nutzung eines Bildnisses
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (15)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Foto eines Politikers in der Werbung
- MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)
Rücktritt des Finanzministers
Die Verwendung eines fremden Bildnisses in einer Werbeanzeige, die sich satirisch mit einem aktuellen Tagesereignis auseinandersetzt, kann vom Betroffenen hinzunehmen sein. Zum Anspruch auf Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr bei unbefugt kommerzieller Nutzung des Bildnisses eines Prominenten.
- 123recht.net (Pressemeldung, 27.10.2006)
Lafontaine scheitert mit Klage gegen Sixt vor BGH
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Foto eines Politikers in der Werbung
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Unternehmen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Bild eines Politikers werben
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
KunstUrhG § 22, KunstUrhG § 23, BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, BGB § 823 Abs. 1
KunstUrhG: Foto eines Politikers in der Werbung; Urheberrecht - ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Lafontaine erleidet Niederlage vor BGH
- beck-blog (Kurzinformation)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Lafontaine: Kein Schadensersatz für satirisches Werbefoto
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fotos von Oskar Lafontaine in der Sixt-Werbung
- it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)
Vorsicht bei Werbung mit Politikern
- lampmann-behn.de (Kurzinformation)
Politiker-Fotos: Fischer teuer, Oskar für lau?
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Nutzung prominenten Namens für Produktwerbung kann Persönlichkeitsrecht verletzen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig
- spiegel.de (Pressebericht, 27.10.2006)
Politikerwerbung: Fischer kassiert 200.000 Euro, Lafontaine geht leer aus
Besprechungen u.ä. (4)
- hk2.eu (Entscheidungsbesprechung)
Rücktritt des Finanzministers
Satire wichtiger als Persönlichkeitsrecht
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Eingriffskondiktion und Schadensersatz nach Lizenzanalogie bei unbefugter kommerzielle Nutzung eines Bildes; Recht am eigenen Bild absoluter Personen der Zeitgeschichte, kommerzielle Werbung und Satire (Fall Lafontaine)
- nennen.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Unfreiwillig Werbemodel?
- damm-mann.de
(Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§§ 22, 23 KUG; §§ 812, 823 BGB
Politische Auseinandersetzung im Rahmen einer Werbeanzeige
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 26.10.2006, Az.: I ZR 182/04 (Politische Auseinandersetzung im Rahmen einer Werbeanzeige)" von RA Dr. Roger Mann, original erschienen in: GRUR 2007, 142 - 143.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Eingriffskondiktion bei unerlaubter Nutzung von Persönlichkeitsmerkmalen - Lafontaine in Werbeannonce" von RA Dr. Stephan Balthasar, original erschienen in: NJW 2007, 664 - 666.
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.01.2004 - 324 O 554/03
- OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04
- BGH, 08.02.2007 - I ZR 182/04
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 169, 340
- NJW 2007, 689
- MDR 2007, 286
- GRUR 2007, 139
- VersR 2007, 509
- ZUM 2007, 55
- afp 2006, 559
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07
Wer wird Millionär?
Wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts ist darüber hinaus die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll (BGHZ 169, 340 Tz. 19 - Rücktritt des Finanzministers).Dagegen ist der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG eröffnet, wenn die Werbeanzeige neben dem Werbezweck auch einen Informationsgehalt für die Allgemeinheit aufweist (…BGH, Urt. v. 1.10.1996 - VI ZR 206/95, GRUR 1997, 125, 126 = NJW 1997, 1152 - Bob-Dylan-CD; BGHZ 169, 340 Tz. 15 - Rücktritt des Finanzministers).
Die unbefugte kommerzielle Nutzung seines Bildnisses stellt einen Eingriff in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt des Rechts am eigenen Bild wie auch des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und begründet grundsätzlich - neben dem Verschulden voraussetzenden Schadensersatzanspruch - einen Anspruch aus Eingriffskondiktion auf Zahlung der üblichen Lizenzgebühr (…BGH, Urt. v. 1.12.1999 - I ZR 226/97, GRUR 2000, 715, 716 = NJW 2000, 2201 - Der blaue Engel; BGHZ 169, 340 Tz. 12 - Rücktritt des Finanzministers).
Dem Kläger steht darüber hinaus ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB zu, der ebenfalls auf Zahlung der üblichen Lizenzgebühr gerichtet ist (vgl. BGHZ 169, 340 Tz. 12 - Rücktritt des Finanzministers).
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 96/07
Zerknitterte Zigarettenschachtel
Während die Persönlichkeitsrechte, soweit sie dem Schutz ideeller Interessen dienen, zum verfassungsrechtlich gewährleisteten Kern der Persönlichkeitsentfaltung (Art. 1 und 2 Abs. 1 GG) gehören, ist der Schutz der von der Rechtsprechung entwickelten vermögenswerten Bestandteile der Persönlichkeitsrechte lediglich zivilrecht begründet (BVerfG, Kammerbeschl. v. 22.8.2006 - 1 BvR 1168/04, GRUR 2006, 1049, 1050 f.; BGHZ 169, 340 Tz. 21 - Rücktritt des Finanzministers).aa) Der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich, wovon auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, auch auf kommerzielle Meinungsäußerungen und auf reine Wirtschaftswerbung, die einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt hat (vgl. BVerfGE 71, 162, 175; 102, 347, 359 - Benetton; BGHZ 169, 340 Tz. 15 - Rücktritt des Finanzministers, m.w.N.).
Dabei haben nicht nur Beiträge, die sich mit Vorgängen von historisch-politischer Bedeutung befassen, einen meinungsbildenden Inhalt (zu einer Werbeanzeige mit einem aktuellen politischen Tagesereignis vgl. BGHZ 169, 340 Tz. 20 - Rücktritt des Finanzministers), sondern auch solche, die Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse aufgreifen.
Vielmehr kann die mit der Namensnennung verbundene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts hinzunehmen sein, wenn sich die Werbeanzeige einerseits in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt, an dem der Genannte beteiligt war, und wenn andererseits der Image- oder Werbewert des Genannten durch die Verwendung seines Namens nicht ausgenutzt und nicht der Eindruck erweckt wird, als identifiziere er sich mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es (vgl. BGHZ 169, 340 Tz. 19 - Rücktritt des Finanzministers, m.w.N.).
- BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07
Der strauchelnde Liebling
Die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, ist wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts (BGHZ 169, 340 Tz. 19 - Rücktritt des Finanzministers;… BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 8/07, GRUR 2009, 1085 Tz. 26 = WRP 2009, 1269 - Wer wird Millionär?).Der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ist daher eröffnet, wenn die Werbeanzeige nicht ausschließlich den Geschäftsinteressen des mit der Abbildung werbenden Unternehmens, sondern daneben auch einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dient (vgl. BGHZ 169, 340 Tz. 15 - Rücktritt des Finanzministers; BGH GRUR 2009, 1085 Tz. 26 - Wer wird Millionär?).
Die Prüfung, ob die in der Werbekampagne der Beklagten verwendete Fotografie des Klägers als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte i.S. von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ohne seine Einwilligung verbreitet werden darf, erfordert eine Abwägung zwischen dem Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit und dem von der Beklagten wahrgenommenen Informationsinteresse der Öffentlichkeit (vgl. BGHZ 169, 340 Tz. 18 - Rücktritt des Finanzministers; BGH GRUR 2009, 1085 Tz. 15 - Wer wird Millionär?, m.w.N.).
Besonderes Gewicht hat ein solcher Eingriff, wenn die Werbung den Eindruck erweckt, die abgebildete Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an (vgl. BGHZ 169, 340 Tz. 19 - Rücktritt des Finanzministers, m.w.N.).
cc) Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers betrifft lediglich die - nur einfachrechtlich geschützten - vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einschließlich des Rechts am eigenen Bild und berührt nicht die - auch verfassungsrechtlich gewährleisteten - ideellen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (vgl. BGHZ 143, 214, 218 ff. - Marlene Dietrich; BVerfG, Kammerbeschl. v. 22.8.2006 - 1 BvR 1168/04, GRUR 2006, 1049, 1050 f. = WRP 2006, 1361; BGHZ 169, 340 Tz. 21 - Rücktritt des Finanzministers).
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 223/05
Namensnennung von Prominenten in der Werbung
Während die Persönlichkeitsrechte, soweit sie dem Schutz ideeller Interessen dienen, zum verfassungsrechtlich gewährleisteten Kern der Persönlichkeitsentfaltung (Art. 1 und 2 Abs. 1 GG) gehören, ist der Schutz der von der Rechtsprechung entwickelten vermögenswerten Bestandteile der Persönlichkeitsrechte lediglich zivilrechtlich begründet (BVerfG, Kammerbeschl. v. 22.8.2006 - 1 BvR 1168/04, GRUR 2006, 1049, 1050 f.; BGHZ 169, 340 Tz. 21 - Rücktritt des Finanzministers).aa) Der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich, wovon auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, auch auf kommerzielle Meinungsäußerungen und auf reine Wirtschaftswerbung, die einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt hat (vgl. BVerfGE 71, 162, 175; 102, 347, 359 - Benetton; BGHZ 169, 340 Tz. 15 - Rücktritt des Finanzministers, m.w.N.).
Dabei haben nicht nur Beiträge, die sich mit Vorgängen von historisch-politischer Bedeutung befassen, einen meinungsbildenden Inhalt (zu einer Werbeanzeige mit einem aktuellen politischen Tagesereignis vgl. BGHZ 169, 340 Tz. 20 - Rücktritt des Finanzministers), sondern auch solche, die Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse aufgreifen.
Vielmehr kann die mit der Namensnennung verbundene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts hinzunehmen sein, wenn sich die Werbeanzeige einerseits in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt, an dem der Genannte beteiligt war, und wenn andererseits der Image- oder Werbewert des Genannten durch die Verwendung seines Namens nicht ausgenutzt und nicht der Eindruck erweckt wird, als identifiziere er sich mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es (vgl. BGHZ 169, 340 Tz. 19 - Rücktritt des Finanzministers, m.w.N.).
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06
Persönlichkeitsrecht von Prominenten bei Bildveröffentlichungen
Mithin kommt eine Ausnahme vom Erfordernis der Einwilligung grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Berichterstattung ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung betrifft (so schon Senatsurteile BGHZ 158, 218, 222 f.;… vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 - aaO; vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - I ZR 182/04 - Rn. 15, zum Abdruck in BGHZ bestimmt). - BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06
Urheberrecht - Veröffentlichung von Bildern und zeitgeschichtliches Geschehen
Mithin kommt eine Ausnahme vom Erfordernis der Einwilligung grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Berichterstattung ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung betrifft (so schon Senatsurteile BGHZ 158, 218, 222 f.;… vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 - aaO; vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - I ZR 182/04 - Rn. 15, zum Abdruck in BGHZ bestimmt). - BGH, 18.11.2010 - I ZR 119/08
Markt & Leute
Die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, ist wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - I ZR 182/04, BGHZ 169, 340 Rn. 19 - Rücktritt des Finanzministers;… Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 8/07, GRUR 2009, 1085 Rn. 26 = WRP 2009, 1269 - Wer wird Millionär?;… Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 65/07, GRUR 2010, 546 Rn. 14 = WRP 2010, 780 - Der strauchelnde Liebling).Der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ist daher eröffnet, wenn die Werbeanzeige nicht ausschließlich den Geschäftsinteressen des mit der Abbildung werbenden Unternehmens, sondern daneben auch einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dient (vgl. BGHZ 169, 340 Rn. 15 - Rücktritt des Finanzministers;… BGH, GRUR 2009, 1085 Rn. 26 - Wer wird Millionär?;… GRUR 2010, 546 Rn. 15 - Der strauchelnde Liebling).
Die Prüfung, ob die in der Werbekampagne der Beklagten verwendete Fotografie des Klägers als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ohne seine Einwilligung verbreitet werden darf, erfordert eine Abwägung zwischen dem Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit und dem von der Beklagten wahrgenommenen Informationsinteresse der Öffentlichkeit (vgl. BGHZ 169, 340 Rn. 18 - Rücktritt des Finanzministers;… BGH, GRUR 2009, 1085 Rn. 15 - Wer wird Millionär?;… GRUR 2010, 546 Rn. 16 - Der strauchelnde Liebling).
Besonderes Gewicht hat ein solcher Eingriff, wenn die Werbung den Eindruck erweckt, die abgebildete Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an (vgl. BGHZ 169, 340 Rn. 19 - Rücktritt des Finanzministers, mwN).
bb) Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers betrifft auch lediglich die - einfachrechtlich geschützten - vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einschließlich des Rechts am eigenen Bild und berührt nicht die - auch verfassungsrechtlich gewährleisteten - ideellen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97, BGHZ 143, 214, 218 ff. - Marlene Dietrich; BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. August 2006 - 1 BvR 1168/04, GRUR 2006, 1049, 1050 f. = WRP 2006, 1361; BGHZ 169, 340 Rn. 21 - Rücktritt des Finanzministers;… BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 21 - Der strauchelnde Liebling).
- BGH, 03.07.2007 - VI ZR 164/06
Prominentenfotos III - Fussballspieler
a) Nach § 22 Satz 1 KUG dürfen Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden; hiervon besteht nach § 23 Abs. 1 KUG eine Ausnahme, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt (so schon Senatsurteile BGHZ 158, 218, 222 f.;… vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 - aaO …und vom 6. März 2007 - VI ZR 51/06 - aaO, 1978 ff. sowie BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - I ZR 182/04 - BGHZ 169, 340, 345). - BGH, 19.06.2007 - VI ZR 12/06
Prominentenfotos II - Grönemeyer-Freundin
Mithin kommt eine Ausnahme vom Erfordernis der Einwilligung grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Berichterstattung ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung betrifft (so schon Senatsurteile BGHZ 158, 218, 222 f.;… vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 - aaO; vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - I ZR 182/04 - Rn. 15, zum Abdruck in BGHZ bestimmt). - BGH, 31.05.2012 - I ZR 234/10
Playboy am Sonntag
a) Die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, ist wesentlicher - vermögensrechtlicher - Bestandteil des Persönlichkeitsrechts (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 I ZR 182/04, BGHZ 169, 340 = GRUR 2007, 139 Rn. 19 Rücktritt des Finanzministers;… Urteil vom 11. März 2009 I ZR 8/07, GRUR 2009, 1085 = WRP 2009, 1269 Rn. 26 Wer wird Millionär?;… Urteil vom 29. Oktober 2009 I ZR 65/07, GRUR 2010, 546 = WRP 2010, 780 Rn. 14 Der strauchelnde Liebling;… Urteil vom 18. November 2010 I ZR 119/98, GRUR 2011, 647 Rn. 12 = WRP 2011, 921 Markt & Leute;… Urteil vom 20. März 2012 - VI ZR 123/11, NJW 2012, 1728 Rn. 27).b
) Die Prüfung, ob die in dem Bericht der Beklagten verwendete Fotografie des Klägers als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ohne seine Einwilligung verbreitet werden darf, erfordert eine Abwägung zwischen dem Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit und dem von der Beklagten wahrgenommenen Informationsinteresse der Öffentlichkeit (BGHZ 169, 340 Rn. 18 - Rücktritt des Finanzministers;… BGH GRUR 2009, 1085 Rn. 15 - Wer wird Millionär;… GRUR 2010, 546 Rn. 15 - Der strauchelnde Liebling;… GRUR 2011, 647 Rn. 29 - Markt & Leute).(BGH, GRUR 2007, 139 Rn. 15 Rücktritt des Finanzministers, mwN).
Allerdings ist der vermögensrechtliche Bestandteil des Persönlichkeitsrechts, bei dem es um die Entscheidung geht, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, im Gegensatz zu den ideellen Teilen des Persönlichkeitsrechts nur einfachgesetzlich, nicht auch verfassungsrechtlich geschützt (BVerfG, Beschluss vom 22. August 2006 1 BvR 1168/04, GRUR 2006, 1049, 1050 = WRP 2006, 1361 Werbung mit blauem Engel; BGHZ 169, 340 Rn. 21 Rücktritt des Finanzministers;… BGH, GRUR 2010, 546 Rn. 21 Der strauchelnde Liebling;… GRUR 2011, 647 Rn. 34 Markt & Leute, mwN;… VersR 2012, 630 Rn. 29).
- OLG Köln, 22.02.2011 - 15 U 133/10
Zulässige Bildniswerbung trotz fehlender Einwilligung
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 52/06
Urheberrecht - Recht am eigenen Bild
- OLG Hamburg, 15.05.2007 - 7 U 23/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch auf Lizenzgebühr bei Nutzung eines …
- BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11
Keine Entschädigung für Fotobericht in der Presse über Unfallopfer
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 14/06
Prominentenfotos I - Von Hannover
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 50/06
Neue Entscheidungen zur Veröffentlichung von Bildern prominenter Personen
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 53/06
Persönlichkeitsschutz von sog. Personen der Zeitgeschichte
- LG Düsseldorf, 17.06.2009 - 12 O 441/08
- LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
Zeitschriftenwerbung mit Prominentenfoto
- LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10
Schadensersatzanspruch wegen der unberechtigten Nutzung eines Bildnisses
- OLG Hamburg, 02.03.2010 - 7 U 125/09
Werbung mit Profi-Sportler
- OLG Hamburg, 10.08.2010 - 7 U 130/09
Teures Paparazzi-Foto für die Bild am Sonntag
- LG Berlin, 05.05.2011 - 91 O 35/11
Keine Werbung für Atomkraftwerke mit Fotos von Windkraftanlagen
- OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
- KG, 09.11.2010 - 5 U 69/09
Rechtsstellung des Inhabers einer auf einem Lichtbild gezeigten Marke
- BGH, 15.05.2012 - VI ZR 123/11
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge
