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   BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 208/05   

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BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 208/05 (https://dejure.org/2006,22970)
BPatG, Entscheidung vom 11.07.2006 - 27 W (pat) 208/05 (https://dejure.org/2006,22970)
BPatG, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 27 W (pat) 208/05 (https://dejure.org/2006,22970)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 154
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 208/05
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), ist der Grad der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken zu groß, um eine Verwechslungsgefahr angesichts der Identität der gezielt angegriffenen Waren mit den Waren der hierfür rechtserhaltend.

    Auch wenn dies nach ihrem Wortlaut möglicherweise nahegelegt erscheint, würde eine solche weitgehende Annahme dem bislang unangefochtenen Rechtssatz widersprechen, dass es für die Verwechselbarkeit ausreicht, wenn die Vergleichsmarken schon in optischer, akustischer oder semantischer Hinsicht ähnlich sind (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 390 [Rz. 23] - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1999, 734, 736 [Rz. 27] - Lloyd; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions); dementsprechend kommt ein Ausschluss der Verwechslungsgefahr infolge des erkennbaren Sinngehalts einer Marke nur in Betracht, wenn die sich gegenüberstehenden Marken keine allzu große optische oder klangliche Ähnlichkeit aufweisen (so wohl auch EuGH GRUR 2006, 237, 238 [Rz. 22 f.] - PICASSO).

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 208/05
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), ist der Grad der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken zu groß, um eine Verwechslungsgefahr angesichts der Identität der gezielt angegriffenen Waren mit den Waren der hierfür rechtserhaltend.

    Auch wenn dies nach ihrem Wortlaut möglicherweise nahegelegt erscheint, würde eine solche weitgehende Annahme dem bislang unangefochtenen Rechtssatz widersprechen, dass es für die Verwechselbarkeit ausreicht, wenn die Vergleichsmarken schon in optischer, akustischer oder semantischer Hinsicht ähnlich sind (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 390 [Rz. 23] - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1999, 734, 736 [Rz. 27] - Lloyd; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions); dementsprechend kommt ein Ausschluss der Verwechslungsgefahr infolge des erkennbaren Sinngehalts einer Marke nur in Betracht, wenn die sich gegenüberstehenden Marken keine allzu große optische oder klangliche Ähnlichkeit aufweisen (so wohl auch EuGH GRUR 2006, 237, 238 [Rz. 22 f.] - PICASSO).

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 208/05
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), ist der Grad der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken zu groß, um eine Verwechslungsgefahr angesichts der Identität der gezielt angegriffenen Waren mit den Waren der hierfür rechtserhaltend.

    Auch wenn dies nach ihrem Wortlaut möglicherweise nahegelegt erscheint, würde eine solche weitgehende Annahme dem bislang unangefochtenen Rechtssatz widersprechen, dass es für die Verwechselbarkeit ausreicht, wenn die Vergleichsmarken schon in optischer, akustischer oder semantischer Hinsicht ähnlich sind (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 390 [Rz. 23] - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1999, 734, 736 [Rz. 27] - Lloyd; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions); dementsprechend kommt ein Ausschluss der Verwechslungsgefahr infolge des erkennbaren Sinngehalts einer Marke nur in Betracht, wenn die sich gegenüberstehenden Marken keine allzu große optische oder klangliche Ähnlichkeit aufweisen (so wohl auch EuGH GRUR 2006, 237, 238 [Rz. 22 f.] - PICASSO).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 208/05
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), ist der Grad der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken zu groß, um eine Verwechslungsgefahr angesichts der Identität der gezielt angegriffenen Waren mit den Waren der hierfür rechtserhaltend.
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 208/05
    Auch wenn dies nach ihrem Wortlaut möglicherweise nahegelegt erscheint, würde eine solche weitgehende Annahme dem bislang unangefochtenen Rechtssatz widersprechen, dass es für die Verwechselbarkeit ausreicht, wenn die Vergleichsmarken schon in optischer, akustischer oder semantischer Hinsicht ähnlich sind (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 390 [Rz. 23] - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1999, 734, 736 [Rz. 27] - Lloyd; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions); dementsprechend kommt ein Ausschluss der Verwechslungsgefahr infolge des erkennbaren Sinngehalts einer Marke nur in Betracht, wenn die sich gegenüberstehenden Marken keine allzu große optische oder klangliche Ähnlichkeit aufweisen (so wohl auch EuGH GRUR 2006, 237, 238 [Rz. 22 f.] - PICASSO).
  • EuG, 03.03.2004 - T-355/02

    Mülhens / OHMI - Zirh International (ZIRH)

    Auszug aus BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 208/05
    Auch der Hinweis des Inhabers der angegriffenen Marke auf die Entscheidung des Europäischen Gerichts I. Instanz in Sachen SIR/ZIRH (MarkenR 2004, 162, 167 [Rz. 51 ff.]) vermag eine andere Entscheidung nicht zu begründen.
  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 1/15
    Den angesprochenen Verkehrskreisen nützt die begriffliche Abgrenzung nichts, wenn sie sich wegen der großen Klangähnlichkeit verhören (EuGH MarkenR 2011, 22 Rdnr. 47 - Clina/CLINAIR; BGH GRUR 1986, 253, 255 - Zentis; BPatG GRUR 2007, 154, 155 Chrisma/Charisma).
  • BPatG, 22.02.2010 - 26 W (pat) 39/09
    Für eine Verwechslungsgefahr in schriftbildlicher Hinsicht spricht zudem, dass nahezu alle Buchstaben der sich gegenüberstehenden Marken übereinstimmen (vgl. BPatG GRUR 2007, 154, 155 -Chrisma/Charisma), die Konsonanten der Vergleichsmarken sogar vollständig identisch sind (vgl. BPatG GRUR 2005, 777/778 -NATALLA/nutella).
  • BPatG, 31.08.2020 - 26 W (pat) 2/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hellis (Wort-Bild-Marke)/herlitz (Wort-Bild-Marke)"

    Denn bei hohen klanglichen Übereinstimmungen kommt ein Ausschluss der Verwechslungsgefahr durch einen abweichenden Sinngehalt regelmäßig nicht in Betracht, da der Verkehr die Vergleichsmarken infolge des Verhörens von Vornherein identisch wahrnehmen kann, und so die Markenwörter nicht mehr anhand eines unterschiedlichen Sinngehalts voneinander abzugrenzen vermag (vgl. EuGH MarkenR 2011, 22 Rdnr. 47 - Clina/CLINAIR; BGH GRUR 1986, 253, 255 - Zentis; BPatG 29 W (pat) 537/15 - qonsense/conlance; 27 W (pat) 208/05 - Chrisma/CHARISMA).
  • BPatG, 20.05.2019 - 26 W (pat) 31/16

    Beurteilung einer Verwechslungsgefahr zweier Marken; Annahme einer Ähnlichkeit

    Wenn der angesprochene Verkehrskreis die Vergleichsmarken infolge des Verhörens von Vornherein identisch wahrnimmt, vermag er die Zeichen nicht mehr anhand eines unterschiedlichen Sinngehalts voneinander abzugrenzen; der unterschiedliche Sinngehalt kommt dann nicht mehr zum Tragen (vgl. BPatG 29 W (pat) 537/15 - qonsense/conlance; 27 W (pat) 208/05 - Chrisma/CHARISMA).
  • BPatG, 28.04.2022 - 26 W (pat) 526/21

    Markenbeschwerdeverfahren - "Crux (Wortmarke)/CRUZ (Unionswortmarke)" -

    Denn bei hochgradig klanglichen Übereinstimmungen wie hier kommt ein Ausschluss der Verwechslungsgefahr durch einen abweichenden Sinngehalt regelmäßig nicht mehr in Betracht, da der Verkehr die Vergleichsmarken infolge des Verhörens von Vornherein identisch wahrnehmen kann, und so die Markenwörter nicht mehr anhand eines unterschiedlichen Sinngehalts voneinander abzugrenzen vermag (vgl. EuGH MarkenR 2011, 22 Rdnr. 47 - Clina/CLINAIR; BGH GRUR 1986, 253, 255 - Zentis; BPatG 29 W (pat) 537/15 - qonsense/conlance; 27 W (pat) 208/05 - Chrisma/CHARISMA).
  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 49/16
    47 - Clina/CLINAIR; BGH GRUR 1986, 253, 255 - Zentis; BPatG GRUR 2007, 154, 155 Chrisma/Charisma).
  • BPatG, 09.08.2018 - 29 W (pat) 537/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "qonsense (Wort-Bild-Marke)/conlance" -

    Denn wenn der angesprochene Verkehrskreis die jüngere Marke infolge des Verlesens oder Verhörens von Vornherein mit demselben Sinngehalt wie die Widerspruchsmarke wahrnimmt, vermag er die Zeichen nicht mehr anhand eines unterschiedlichen Sinngehalts voneinander abzugrenzen; der unterschiedliche Sinngehalt kommt dann nicht mehr zum Tragen (vgl. BPatG, Beschluss vom 11.07.2006, 27 W (pat) 208/05 - Chrisma/CHARISMA; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 9 Rn. 312).
  • OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 130/09

    Verwechslungsgefahr der Marken "Culinaria" und "Cooliniaria"

    Dabei genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung der Zeichen in einer Hinsicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr (GRUR 2008, 715 [Rn. 37] - idw; GRUR 2008, 803 = WRP 2008, 1192 [Rn. 21] - Heitec; GRUR 2008, 903 = WRP 2008, 1342 [Rn. 17] - Sierra Antiguo; vgl. auch BPatG, GRUR 2007, 154 - Chrisma / Charisma; Beschl. v. 21.04.2009 - 24 W[pat] 37/08 - Xxero / zero).
  • BPatG, 28.02.2019 - 30 W (pat) 8/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "COUVERT/COVERITY (IR-Marke, Widerspruchsmarke zu

    Im zweiten Fall ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob sich dieser Begriffsgehalt für den Verkehr deutlich aufdrängt (vgl. BGH GRUR 1967, 246, 247 - Vitapur; BPatG GRUR 2007, 154, 155 - Chrisma/Charisma).
  • BPatG, 22.05.2019 - 26 W (pat) 71/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "MEHIBIN/MEDIBIN" - Einrede mangelnder Benutzung -

    Denn bei hochgradig klanglichen oder bildlichen Übereinstimmungen kommt ein Ausschluss der Verwechslungsgefahr durch einen abweichenden Sinngehalt regelmäßig nicht mehr in Betracht, da der Verkehr die Vergleichsmarken infolge des Verlesens oder Verhörens von Vornherein identisch wahrnehmen kann, und so die Markenwörter nicht mehr anhand eines unterschiedlichen Sinngehalts voneinander abzugrenzen vermag (vgl. BPatG 29 W (pat) 537/15 - qonsense/conlance; 27 W (pat) 208/05 - Chrisma/CHARISMA).
  • BPatG, 04.05.2020 - 26 W (pat) 548/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "ROMI (Wort-Bild-Marke)/rohi (Unionswortmarke)" -

  • BPatG, 31.03.2011 - 28 W (pat) 587/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Putzlust" - Unterscheidungskraft - kein

  • BPatG, 26.02.2020 - 26 W (pat) 510/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lotosan/LOTUSAN (Unionsmarke)" - zur

  • BPatG, 19.12.2018 - 26 W (pat) 9/18

    (Markenbeschwerdeverfahren - "BEROLINA/BERONIA

  • BPatG, 14.08.2007 - 24 W (pat) 179/04
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