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   BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04 (1)   

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https://dejure.org/2007,1443
BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04 (1) (https://dejure.org/2007,1443)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2007 - X ZR 53/04 (1) (https://dejure.org/2007,1443)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - X ZR 53/04 (1) (https://dejure.org/2007,1443)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Verwarnung des Vertreibers eines vermeintlich patentverletzenden Erzeugnisses durch den Patentinhaber; "Mittelbare Patentverletzung" bei Lieferung von notwendigen Mitteln für ein wesentliches Element einer Erfindung ins Ausland und anschließender Herstellung eines ...

  • Judicialis

    PatG § 10; ; BGB § 823 Abs. 1 Ai

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 10; BGB § 823 Abs. 1
    "Funkuhr II"; Verletzung eines Patents durch Lieferung eines wesentlichen Elements der Erfindung in das Ausland; Ansprüche gegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

  • rechtsportal.de

    PatG § 10 ; BGB § 823 Abs. 1
    "Funkuhr II"; Verletzung eines Patents durch Lieferung eines wesentlichen Elements der Erfindung in das Ausland; Ansprüche gegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Funkuhr II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • CIPReport PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Funkuhr II

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 171, 13
  • MDR 2007, 669
  • GRUR 2007, 313
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt die sachlich unberechtigte Verwarnung eines Abnehmers wegen Schutzrechtsverwarnung allerdings einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht des Herstellers des beanstandeten Produkts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (s. zuletzt BGHZ 164, 1 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGHZ 165, 311 - Detektionseinrichtung II).

    Die Kundenbeziehung, die durch die (End-)Abnehmerverwarnung gestört wird (BGHZ 164, 1, 2 f. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung), ist nicht absolut geschützt, sondern genießt Schutz nur gegenüber rechtswidrigen Beeinträchtigungen dadurch, dass das an den Kunden gelieferte Erzeugnis als schutzrechtsverletzend beanstandet und ein der Herstellung und dem Vertrieb dieses Erzeugnisses entgegenstehendes Ausschließlichkeitsrecht behauptet wird.

    Die Haftung des Schutzrechtsinhabers entspricht insoweit der Reichweite seiner geltend gemachten (angeblichen) Ansprüche als deren notwendiges Korrelat (BGHZ 164, 1, 3 f., 11):.

    Jedoch ließe sich dieses theoretische Gleichgewicht zwischen Gläubiger- und Schuldnerstellungen (BGHZ 164, 1, 11 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) schon praktisch nur schwer verwirklichen, weil sich die "Selbstbezichtigung" des angeblichen mittelbaren Verletzers bei der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung zu dessen Gunsten auswirkte.

  • BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75

    Unberechtigte Verwarnung wegen der vermeintlichen Verletzung eines

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Zulieferer als mittelbarer Verletzer in Betracht käme, wenn durch den Vertrieb des Erzeugnisses das Patent verletzt würde (Fortführung von BGH, Urt. v. 29.06.1977 - I ZR 186/75, GRUR 1977, 805, 807 - Klarsichtverpackung).

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 1977 (I ZR 186/75, GRUR 1977, 805 - Klarsichtverpackung) müsse der Zulieferer eines Verwarnten die wirtschaftlichen Nachteile der Entscheidung des Verwarnten, sich einer Schutzrechtsverwarnung zu beugen, hinnehmen.

    Hingegen liegt in der Verwarnung des A weder objektiv noch subjektiv eine Inanspruchnahme des Schutzrechts gegenüber denjenigen, auf deren Zuliefertätigkeit sich H bei der Herstellung des Erzeugnisses gestützt hat (vgl. BGH, Urt. v. 29.06.1977 - I ZR 186/75, GRUR 1977, 805, 807 - Klarsichtverpackung).

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Nur dann kann es gleichgültig sein, ob der letzte, für die erfinderische Leistung unbedeutende Akt des Zusammenfügens der Gesamtvorrichtung von Dritten vorgenommen wird (BGHZ 82, 254, 256 - Rigg; BGHZ 159, 76, 91 - Flügelradzähler).

    Sie fällt gleichwohl nicht unter das Verbietungsrecht nach § 10 PatG, wenn die Benutzung der Erfindung im Ausland erfolgen soll, da sie dann nicht geeignet ist, das Verbietungsrecht des Patentinhabers aus § 9 PatG zu gefährden (BGHZ 159, 76, 85 - Flügelradzähler).

    Im Übrigen haftet der mittelbare Verletzer für die Verwirklichung eines Patentgefährdungstatbestandes (BGHZ 115, 204, 208 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76, 84 - Flügelradzähler; BGHZ 159, 221, 232 - Drehzahlermittlung); dieser hat im Deliktsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs kein Gegenstück.

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Im Übrigen haftet der mittelbare Verletzer für die Verwirklichung eines Patentgefährdungstatbestandes (BGHZ 115, 204, 208 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76, 84 - Flügelradzähler; BGHZ 159, 221, 232 - Drehzahlermittlung); dieser hat im Deliktsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs kein Gegenstück.
  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90

    Patentrechtliche Bedeutung bestimmter Merkmale Mittelbare Patentnutzung

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Im Übrigen haftet der mittelbare Verletzer für die Verwirklichung eines Patentgefährdungstatbestandes (BGHZ 115, 204, 208 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76, 84 - Flügelradzähler; BGHZ 159, 221, 232 - Drehzahlermittlung); dieser hat im Deliktsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs kein Gegenstück.
  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Auch kann der Anspruch davon abhängen, ob der Zulieferer bei einem sowohl patentfrei wie patentgemäß verwendbaren Mittel die erforderlichen Vorkehrungen gegen eine patentgemäße Verwendung getroffen hat (vgl. Sen.Urt. v. 13.06.2006 - X ZR 153/04, GRUR 2006, 839, 841 f. - Deckenheizung [für BGHZ 168, 124 vorgesehen]).
  • BGH, 21.04.2009 - X ZR 153/04

    Druckmaschinen-Temperierungssystem II

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Auch kann der Anspruch davon abhängen, ob der Zulieferer bei einem sowohl patentfrei wie patentgemäß verwendbaren Mittel die erforderlichen Vorkehrungen gegen eine patentgemäße Verwendung getroffen hat (vgl. Sen.Urt. v. 13.06.2006 - X ZR 153/04, GRUR 2006, 839, 841 f. - Deckenheizung [für BGHZ 168, 124 vorgesehen]).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04

    Detektionseinrichtung II

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt die sachlich unberechtigte Verwarnung eines Abnehmers wegen Schutzrechtsverwarnung allerdings einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht des Herstellers des beanstandeten Produkts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (s. zuletzt BGHZ 164, 1 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGHZ 165, 311 - Detektionseinrichtung II).
  • OLG München, 18.03.2004 - 6 U 2683/03

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Das Berufungsgericht hat die Klage wegen Schutzrechtsverwarnung abgewiesen und der Klägerin auch die Kosten des übereinstimmend für erledigt erklärten Teils des Rechtsstreits auferlegt (OLG München, GRUR-RR 2004, 189).
  • BGH, 23.09.1999 - X ZR 50/97

    Berufung - Streitpatent - Nichtigerklärung - Patentanspruch - Uhr -

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Mit Urteil vom 23. September 1999 (X ZR 50/97, bei Bausch, BGH 1999-2001, 129) hat der Senat das Patent unter Abweisung der weitergehenden Nichtigkeitsklage dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass an die Stelle der erteilten Patentansprüche acht Patentansprüche getreten sind, von denen Patentanspruch 1 lautet:.
  • BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01

    Funkuhr

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Da jeder Beteiligte - gegebenenfalls neben anderen als Nebentäter im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB - bereits für eine fahrlässige Patentverletzung einzustehen hat, hat der X. Zivilsenat für die täterschaftliche Schadensersatzverpflichtung grundsätzlich jede vorwerfbare Verursachung der Rechtsverletzung einschließlich der ungenügenden Vorsorge gegen solche Verstöße genügen lassen (BGHZ 171, 13 Tz. 17 - Funkuhr II; Beschl. v. 26.2. 2002 - X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13

    Audiosignalcodierung - Mittelbare Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur

    Ein vorwerfbares Verhalten in diesem Sinne kann zum Beispiel darin liegen, dass auf die Benutzung des Patents gerichtete Handlungen eines Dritten pflichtwidrig nicht unterbunden werden (BGH, Urteil vom 17. September 2009 - Xa ZR 2/08, BGHZ 182, 245 = GRUR 2009, 1142 Rn. 34 - MP3-Player-Import; Urteil vom 30. Januar 2007 - X ZR 53/04, BGHZ 171, 13 = GRUR 2007, 313 Rn. 17 - Funkuhr II; Beschluss vom 26. Februar 2002 - X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Anspruch auf Rückruf

    Da jeder Beteiligte - gegebenenfalls neben anderen als Nebentäter im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB - bereits für eine fahrlässige Patentverletzung einzustehen hat, hat der X. Zivilsenat für die täterschaftliche Schadensersatzverpflichtung grundsätzlich jede vorwerfbare Verursachung der Rechtsverletzung einschließlich der ungenügenden Vorsorge gegen solche Verstöße genügen lassen (BGHZ 171, 13 Tz. 17 - Funkuhr II; BGH GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • OLG München, 05.03.2020 - 29 U 3693/17

    Schutzrechtsverwarnung bei Internetangeboten

    Die Haftung des Schutzrechtsinhabers entspricht insoweit der Reichweite seiner geltend gemachten (angeblichen) Ansprüche als deren notwendiges Korrelat (BGH GRUR 2007, 313 Rn. 27 - Funkuhr II; BGH GSZ GRUR 2005, 882, 883 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

    Ansprüche wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung stehen daher demjenigen nicht zu, der lediglich den angeblichen Schutzrechtsverletzer beliefert, ohne selbst nach der der Verwarnung zu Grunde gelegten Rechtsauffassung des Verwarners als Verletzer zu erscheinen (BGH GRUR 2007, 313 Rn. 28 - Funkuhr II; vgl. auch BGH GRUR 1977, 805, 807 - Klarsichtverpackung).

    Wer unberechtigt aus einem Schutzrecht verwarnt, haftet für den Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb derjenigen, denen gegenüber er ein Ausschließlichkeitsrecht in Anspruch nimmt; für die darin liegende Gefährdung der Marktchancen weiterer Beteiligter muss er jedenfalls diesen gegenüber nicht einstehen (BGH GRUR 2007, 313 Rn. 30 - Funkuhr II).

    Ebenso ist es im Verhältnis der Klägerin zur Beklagten unerheblich, dass die Verwendung des Zeichens "Sam" darauf zurückzuführen ist, dass die Klägerin als Herstellerin diesen Modellnamen gegenüber ihren Abnehmern kommuniziert hat, denn die Abmahnung richtet sich gegen vermeintlich rechtsverletzende von einem Abnehmer geschaltete Angebote und nicht gegen den Vertrieb seitens der Klägerin als Herstellerin in den Verkehr gebrachter rechtsverletzend gekennzeichneter Ware, bei der sich die Tätigkeit der Klägerin notwendigerweise auch als rechtsverletzend darstellen würde, auch ohne, dass der Verwarnende dies ausdrücklich behauptet (vgl. BGH GRUR 2007, 313 Rn. 28 - Funkuhr II für das Inverkehrbringen patentrechtsverletzender Erzeugnisse).

  • LG Mannheim, 12.02.2010 - 7 O 84/09

    Patentverletzung: Auslegung des Anspruchswortlauts eines ein Verfahren zum

    Hierzu wäre - ebenso wie beim Erzeugnispatent (BGH GRUR 2007, 313, 314 - Funkuhr II ) - erforderlich, dass die Mobilfunkgeräte die beanspruchten Maßnahmen vollständig durchführen.

    Eine so weitgehende Ausdehnung des Tatbestands der unmittelbaren Patentverletzung auf alle notwendigen Bedingungen der Anwendung des patentgemäßen Verfahrens würde die durch § 10 PatG gezogenen Grenzen der Verantwortlichkeit für bloß mittelbare Verursachungsbeiträge unterlaufen (BGH GRUR 2007, 313, 314 f. - Funkuhr II ).

    Unabhängig davon, ob für Fälle der vorsätzlichen Patentverletzung andere Grundsätze gelten können (BGH GRUR 2007, 313, 315 bei [17] - Funkuhr II ), sind die entsprechenden subjektiven Elemente eines bewussten Eingriffs in einen fremden Rechtskreis vorliegend nicht zur Überzeugung der Kammer dargetan.

    Soweit der Beitrag zu einer Verletzungshandlung eines anderen in der Lieferung oder dem Anbieten eines Mittels besteht, hat der erforderliche Zurechnungszusammenhang in § 10 PatG eine eigenständige gesetzliche Ausprägung erfahren und ist an die dort aufgestellten Voraussetzungen gebunden (BGH GRUR 2007, 313, 314 f. - Funkuhr II ).

  • LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14

    Patentverletzungsstreit: Derivativer Erzeugnisschutz für unkörperliche

    Denn die Instrumente der Mit- und Nebentäterschaft dürfen nicht dazu führen, den Tatbestand der unmittelbaren Patentverletzung auf Fälle notwendiger Teilnahme zu erstrecken, die der Tatbestand nach seinem Sinn und Zweck nicht erfassen soll (BGH GRUR 2007, 313, 314 - Funkuhr II).

    Im Übrigen stellen auch die von der Beklagten zu 3) vorgenommenen Handlungen keine fahrlässige alleintäterschaftliche Verursachung einer Patentverletzung dar, denn die Instrumente der Mit- und Nebentäterschaft dürfen - wie ausgeführt - nicht dazu führen, den Tatbestand der unmittelbaren Patentverletzung auf Fälle notwendiger Teilnahme zu erstrecken, die der Tatbestand nach seinem Sinn und Zweck nicht erfassen soll (BGH GRUR 2007, 313, 314 - Funkuhr II).

  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07

    "Parfumzerstäuber" - Unterlassungsantrag des Zulieferers gegen eine an den

    a) Ansprüche gegen Mitbewerber wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung gegenüber eigenen Abnehmern können sich allerdings zum einen unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb aus § 823 Abs. 1 BGB ergeben (Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen vom 15.07.2005 - GSZ 1/04, BGHZ 164, 1 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung), was Unterlassungsansprüche gemäß dem Rechtsgedanken des § 1004 BGB einschließt (vgl. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 8 UWG, Rn. 1.112 unter Hinweis auf die Begründung des Beschlusses des Großen Senats [GRUR 2005, 882 [884 f.], der wie das Ausgangsverfahren vor dem I. Zivilsenat [BGH, GRUR 2006, 432 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II] und zwei neuere Verfahren vor dem X. Zivilsenat [BGH, GRUR 2006, 219 - Detektionseinrichtung II; GRUR 2007, 313 - Funkuhr II] nur Schadensersatzansprüche betraf).

    Behauptet der Verwarnende nicht (wie etwa bei der Inanspruchnahme des letzten Abnehmers in einer Lieferkette) zugleich eine Schutzrechtsverletzung durch den Anbieter der vorangegangenen Vertriebsstufe, sondern nimmt er einen Hersteller in Anspruch, der sich bei der Herstellung des Erzeugnisses auf die Zuliefertätigkeit eines Dritten stützte, so stehen diesem Dritten Ansprüche wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung nicht zu, da er den angeblichen Schutzrechtsverletzer lediglich beliefert hat, ohne selbst nach der Rechtsauffassung des Verwarnenden als Verletzer zu erscheinen (BGH [X. ZS], GRUR 2007, 313 [315] - Funkuhr II).

    Für diese lediglich mittelbare Gefährdung fremder Marktchancen muss derjenige, der einen anderen unberechtigt aus einem Schutzrecht verwarnt, aber nicht mehr einstehen (vgl. BGH, GRUR 2007, 313 [316] - Funkuhr II).

  • LG München I, 21.04.2016 - 7 O 16945/15

    Patentverletzung durch das Anbieten von Software zur Verwaltung digitaler Bilder

    Ausreichend ist dabei aber, wenn das Mittel im Ausland zu einer patentgemäßen Vorrichtung vervollständigt wird, die dann wiederum bestimmungsgemäß nach Deutschland gelangt (BGH GRUR 2007, 313, 315 - Funkuhr II).
  • LG München I, 21.04.2016 - 7 O 5930/15

    Patentverletzung durch Applikationssoftware für die Verwaltung digitaler Bilder

    Ausreichend ist dabei aber, wenn das Mittel im Ausland zu einer patentgemäßen Vorrichtung vervollständigt wird, die dann wiederum bestimmungsgemäß nach Deutschland gelangt (BGH GRUR 2007, 313, 315 - Funkuhr II).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 20 U 134/15
    Ebenso wie bei einer ungerechtfertigten Abmahnung des Abnehmers auch der Hersteller betroffen ist (Köhler, a.a.O., § 4 Rn. 4.178; BGH GRUR 2007, 313 Funkuhr II - Rn. 26), so ist auch der Lizenznehmer des abgemahnten Inhabers der Marke, mit der die Ware versehen ist, betroffen.
  • OLG Köln, 20.12.2017 - 6 U 110/17

    Auch Spieltürme bzw. Spielgerüste können wettbewerbsrechtlich vor Nachahmungen

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11

    Unzulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung wegen angeblicher Verletzung

  • LG Mannheim, 05.07.2013 - 7 O 195/12

    Patentverletzungsverfahren: Pflicht eines im Ausland ansässigen Herstellers zur

  • LG Mannheim, 05.07.2016 - 2 O 96/15

    Patentverletzungsverfahren: Patentschutz in der "Ausschließlichen

  • LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 7/22
  • KG, 12.05.2022 - 5 U 139/19

    KING 01 und QUEEN 01 - Markenrechtsverletzung und Mitbewerberbehinderung im

  • LG Düsseldorf, 05.02.2009 - 4a O 287/08

    Ölsaatpresskuchen

  • LG Düsseldorf, 03.11.2020 - 4a O 31/19

    Modifiziertes Nucleotidmolekül

  • OLG Köln, 30.11.2017 - 6 W 123/17
  • LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09

    Kein Anspruch auf Unterlassung, Rechnungslegung, Feststellung der

  • LG Köln, 28.05.2019 - 33 O 119/18

    Ansprüche bei wettbewerbswidriger Nachahmung eines hölzernen Spielturms

  • LG Düsseldorf, 11.12.2007 - 4b O 79/07

    Weldfast-Halterschweißverfahren

  • LG Düsseldorf, 03.09.2020 - 4b O 29/18

    Zirconiumoxid-Zusammensetzung

  • LG Düsseldorf, 24.05.2007 - 4a O 413/05

    Einkaufswagen mit Kindersitz

  • BPatG, 22.12.2010 - 3 ZA (pat) 72/09

    Bei fehlender Anhängigkeit eines neben dem Nichtigkeitsverfahren das Streitpatent

  • LG Düsseldorf, 23.07.2009 - 4a O 231/08

    MPEG-2-Standard IV

  • LG Düsseldorf, 13.08.2020 - 4b O 24/20

    Filterpratronen für Kaffeemaschine

  • LG Düsseldorf, 23.07.2009 - 4a O 38/08

    MPEG-2-Standard III

  • LG Düsseldorf, 23.07.2009 - 4a O 234/08

    MPEG-2-Standard V

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