Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 19.04.2007

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   BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05   

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https://dejure.org/2007,2449
BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05 (https://dejure.org/2007,2449)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2007 - X ZR 56/05 (https://dejure.org/2007,2449)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - X ZR 56/05 (https://dejure.org/2007,2449)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer freien Akteneinsicht für die gesamten Akten des Patentnichtigkeitsverfahrens; Akteneinsicht für die in einem Patentnichtigkeitsverfahren eingeführten Aktenteile aus Patentverletzungsverfahren; Geltendmachung eines der Akteneinsicht auch in solche ...

  • Judicialis

    PatG § 99 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 99 Abs. 3
    "Akteneinsicht XVIII"; Umfang der freien Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

  • rechtsportal.de

    PatG § 99 Abs. 3
    "Akteneinsicht XVIII"; Umfang der freien Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Akteneinsicht XVIII

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Freie Akteneinsicht § 99 Abs. 3 Sätze 2 und 3 PatG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • CIPReport PDF, S. 21 (Kurzinformation)

    Umfang der Akteneinsicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 815
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05
    Es bedarf - entgegen der Auffassung der Beklagten - in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses seitens des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (§ 99 Abs. 3, Sätze 2, 3 PatG; Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
  • BGH, 10.10.2006 - X ZR 133/05

    Umfang des Akteneinsichtsrechts im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05
    Allerdings kann der Nichtigkeitskläger ein schutzwürdiges Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform einem Wettbewerber nicht durch eine uneingeschränkte Akteneinsicht offenbart wird; untrennbar damit verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Klagepatents können ebenfalls von der Akteneinsicht ausgenommen werden (Sen.Beschl. v. 10.10.2006 - X ZR 133/05, GRUR 2007, 133; Benkard/Schäfers, PatG u. GebrMG, 10. Aufl., § 99 PatG Rdn. 18; Busse/Schuster/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 99 PatG Rdn. 38 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 92/05

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Es bedarf in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses seitens des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (§ 99 Abs. 3, Sätze 2, 3 PatG; Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; v. 27.6.2007 - X ZR 56/05, GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII).

    Allerdings kann - über den Gesetzeswortlaut hinaus, vgl. Sen.Beschl. v. 16.12.1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441 f. - Akteneinsicht IX - auch der Nichtigkeitskläger ein schutzwürdiges Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform einem Wettbewerber nicht durch eine uneingeschränkte Akteneinsicht offenbart wird; untrennbar damit verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Klagepatents können ebenfalls von der Akteneinsicht ausgenommen werden (Sen.Beschl. v. 10.10.2006 - X ZR 133/05, GRUR 2007, 133; v. 27.6.2007 - X ZR 56/05 - Akteneinsicht XVIII; Benkard/Schäfers, PatG u. GebrMG, 10. Aufl., § 99 PatG Rdn. 18; Busse/Schuster/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 99 PatG Rdn. 38 jeweils m.w.N.).

  • BayObLG, 02.09.2021 - 101 VA 100/21

    Akteinsichtsrecht eines nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Dritten in die

    Erfordert es die Verfolgung des rechtlichen Interesses nicht, Einsicht in die gesamte Akte zu nehmen, so kommt die Gewährung von Einsicht in Aktenteile in Betracht, außerdem die Schwärzung sensibler Informationen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007, X ZR 56/05 (BPatG) - Akteneinsicht XVIII, GRUR 2007, 815 Rn. 3; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Mai 2010, 5 VA 11/10, NZI 2010, 766 [767, juris Rn. 13]; Bacher in BeckOK ZPO, 41. Ed. Stand: 1. Juli 2021, § 299 Rn. 33; Saenger in Saenger, ZPO, 9. Aufl. 2021, § 299 Rn. 13; Greger in Zöller, ZPO, § 299 Rn. 6b; Pape in Uhlenbruck, InsO, 15. Aufl. 2019, § 4 Rn. 33).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2019 - 6 VA 89/18

    Anspruch auf Rückgabe oder Vernichtung von übersandten Urteilsabschriften

    Eine solche Maßnahme mag sich als teilweise Akteneinsicht, wie sie insbesondere mit Rücksicht auf die Interessen Betroffener als Minus zur vollständigen Akteneinsicht nach § 299 Abs. 2 ZPO in Betracht kommt (siehe BGH, GRUR 2007, 815 Akteneinsicht XVIII) und auch in der Erteilung von Abschriften aus der Akte liegen kann (siehe BeckOK-ZPO/Bacher, Stand Dez. 2018, § 299 Rn. 34 mwN), darstellen.
  • BGH, 18.06.2020 - X ZR 14/20

    Beschluss bezüglich eines Antrags auf Einsicht in die Akten eines vorangegangenen

    Der Hinweis darauf, dass der Prozessstoff im Verletzungsprozess der Regelung des § 299 Abs. 2 ZPO unterliegt, genügt insoweit nicht (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 56/06, GRUR 2007, 815 Rn. 3 - Akteneinsicht XVIII).
  • BGH, 30.01.2008 - X ZR 1/07

    Voraussetzungen und Umfang der Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Hinweise auf ein laufendes Verletzungsverfahren sowie Kopien von Aktenteilen eines Verletzungsprozesses, die von den Parteien im Nichtigkeitsverfahren eingereicht worden sind, unterliegen grundsätzlich der freien Akteneinsicht (Sen.Beschl. v. 27.6.2007 - X ZR 56/05, Akteneinsicht XVIII, GRUR 2007, 133).
  • BGH, 27.09.2022 - X ZR 103/21

    Patentnichtigkeitsverfahren: Darlegung eines berechtigten Interesses für einen

    Die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens können zudem ein berechtigtes Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform einem Wettbewerber nicht durch eine uneingeschränkte Akteneinsicht offenbart wird (BGH, Beschluss 27. Juni 2007 - X ZR 56/05, GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII).
  • BGH, 11.08.2020 - X ZR 14/20

    Gewährung von Einsicht in die Akten des erstinstanzlichen

    Der Hinweis darauf, dass der Prozessstoff im Verletzungsprozess der Regelung des § 299 Abs. 2 ZPO unterliegt, genügt insoweit nicht (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 56/06, GRUR 2007, 815 Rn. 3 - Akteneinsicht XVIII).
  • BGH, 11.07.2017 - X ZR 17/17

    Einsichtsgewährung in die gesamte Nichtigkeitsakte des Patentverfahrens

    Allerdings können die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens ein berechtigtes Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsrechtsstreit angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform sowie damit untrennbar verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Streitpatents einem Mitbewerber nicht offenbart werden (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 56/05, GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII, Beschluss vom 30. Januar 2008 - X ZR 1/07, GRUR 2008, 633 - Akteneinsicht XIX).
  • BayObLG, 08.09.2023 - 101 VA 117/23

    Akteneinsichtsrecht der früheren Partei eines Zivilprozess - Sachentscheidung des

    Erfordert es die Verfolgung des rechtlichen Interesses nicht, Einsicht in die gesamte Akte zu nehmen, so kommt die Gewährung von Einsicht in Aktenteile in Betracht, außerdem die Schwärzung sensibler Informationen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007, X ZR 56/05 (BPatG) - Akteneinsicht XVIII, GRUR 2007, 815 Rn. 3; BayObLG, Beschluss vom 2. September 2021, 101 VA 100/21, NZI 2021, 1078 Rn. 29 ff. [juris Rn. 31 ff.]; Bacher in BeckOK ZPO, 49. Ed. Stand: 1. Juli 2023, § 299 Rn. 33; Saenger in Saenger, ZPO, 10. Aufl. 2023, § 299 Rn. 13; Greger in Zöller, ZPO, § 299 Rn. 6b).
  • BayObLG, 28.04.2023 - 101 VA 162/22

    Akteneinsicht eines Genossenschaftsmitglieds in die Insolvenztabelle der

    Erfordert es die Verfolgung des rechtlichen Interesses nicht, Einsicht in die gesamte Akte zu nehmen, so kommt die Gewährung von Einsicht in Aktenteile oder die Schwärzung sensibler Informationen in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007, X ZR 56/05 (BPatG) - Akteneinsicht XVIII, GRUR 2007, 815 Rn. 3; Bacher in BeckOK ZPO, 48. Ed. Stand: 1. März 2023, § 299 Rn. 33; Pape in Uhlenbruck, InsO, 15. Aufl. 2019, § 4 Rn. 33).
  • BPatG, 19.01.2011 - 5 Ni 103/09

    Patentnichtigkeitsverfahren - "Tintenpatrone" - zur Rechtskrafterstreckung bei

  • BGH, 14.02.2012 - X ZR 114/11

    Patentnichtigkeitsverfahren: Uneingeschränkte Akteneinsicht und entgegenstehendes

  • BGH, 12.01.2021 - X ZR 11/19

    Gewährung der Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens

  • BPatG, 13.02.2008 - 4 Ni 58/06
  • BPatG, 12.07.2011 - 3 ZA (pat) 14/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren -Akteneinsicht - Zulässigkeit der Akteneinsicht

  • BPatG, 28.02.2018 - 4 ZA (pat) 59/17

    Akteneinsichtssache in einem Patentnichtigkeitsverfahren - keine oder

  • BPatG, 17.02.2016 - 4 ZA (pat) 1/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Akteneinsicht bei Geheimhaltungsvereinbarung"

  • BPatG, 11.02.2011 - 3 ZA (pat) 73/10

    Keine Versagung des Antrags auf Akteneinsicht aufgrund mangelhaft dargelegtem,

  • BPatG, 25.10.2010 - 3 ZA (pat) 45/10
  • BPatG, 18.08.2010 - 2 ZA (pat) 31/10
  • BPatG, 26.09.2016 - 7 ZA (pat) 4/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Akteneinsicht" - zur Akteneinsicht betreffend

  • BPatG, 13.10.2010 - 3 ZA (pat) 65/10
  • BPatG, 23.04.2009 - 3 ZA (pat) 89/08
  • BPatG, 12.07.2011 - 3 ZA (pat) 29/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Akteneinsicht" - Zulässigkeit der

  • BPatG, 28.09.2015 - 3 ZA (pat) 37/15

    Antrag auf Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens

  • BPatG, 15.03.2012 - 3 ZA (pat) 9/12
  • BPatG, 08.03.2012 - 3 ZA (pat) 7/12
  • BPatG, 20.07.2011 - 2 ZA (pat) 21/11
  • BPatG, 29.09.2010 - 3 ZA (pat) 49/10
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.04.2007 - 3 W 485/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5898
OLG Nürnberg, 19.04.2007 - 3 W 485/07 (https://dejure.org/2007,5898)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.04.2007 - 3 W 485/07 (https://dejure.org/2007,5898)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. April 2007 - 3 W 485/07 (https://dejure.org/2007,5898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Doch kein Regelstreitwert bei Markenverletzung von 50.000,00 EUR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertbemessung im Falle einer Unterlassungsklage wegen einer Kennzeichenverletzung; Wirtschaftlicher Wert einer Marke im Verletzungsverfahren

  • rabüro.de

    In Markenverletzungsverfahren kann kein Regelstreitwert festgesetzt werden

  • Judicialis

    ZPO § 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Zur Übertragung des Gegenstandswertes in Markenlöschungsverfahren auf Markenverletzungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Doch kein Regelstreitwert von 50.000,- EUR bei Markenverletzungen?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Regelstreitwert von 50.000,- EUR bei Markenverletzungen?

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 3 O 3935/06
  • OLG Nürnberg, 19.04.2007 - 3 W 485/07

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 815
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.2006 - I ZB 48/05

    Festsetzung des Beschwerdewerts in einem markenrechtlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.2007 - 3 W 485/07
    Die Rechtsprechung des BGH zum regelmäßigen Gegenstandswert in Markenlöschungsverfahren (vgl. GRUR 2006, 704) ist auf Markenverletzungsverfahren nicht übertragbar.

    Der Ausgangspunkt des Erstgerichts, nämlich auf Grund der Entscheidung des BGH vom 16.3.2006 (GRUR 2006, 704) in Markenrechtsverletzungsverfahren einen Regelstreitwert von 50.000,- EUR festzusetzen, wird vom Beschwerdegericht nicht geteilt.

  • BPatG, 23.06.1998 - 24 W (pat) 228/97

    Markenbeschwerde - Gegenstandswert für die Tätigkeit im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.2007 - 3 W 485/07
    Dem ist jedoch nicht zu folgen: Die Rechtsprechung des BPatG, bzw. des BGH, im Beschwerdeverfahren wegen Löschung einer Marke einen Regelstreitwert anzusetzen, ist keineswegs neu (s. Beschluss des BPatG vom 23.6.1998 in GRUR 1999, 64 f mit Hinweisen auf die "historische Entwicklung" des Regelstreitwerts).
  • BPatG, 07.08.2006 - 25 W (pat) 73/04

    Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.04.2007 - 3 W 485/07
    Auch wird im Beschluss des BGH vom 16.3.2006 , worauf das Bundespatentgericht in seinem späteren Beschluss vom 7.8.2006 (GRUR 2007, 176) hinweist, keine Begründung für die Ansetzung eines Regelstreitwertes gerade auf den Betrag von 50.000,- EUR gegeben.
  • LG Berlin, 18.09.2007 - 15 O 698/06

    Markenrechtsstreit: Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen

    Insofern ist der regelmäßige Streitwert aus Markenlöschungsverfahren auf Markenverletzungsverfahren wie das hiesige nicht ohne weiteres übertragbar (so auch OLG Nürnberg vom 19.April 2007 zu 3 W 485/07, zitiert nach GRUR 2007 Heft 8, Seite VII).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 89/12

    Markenverletzungsstreit: Inverkehrbringen markenmäßig gekennzeichneter Ware im

    Für die Streitwertbemessung der Unterlassungsklage wird das wirtschaftliche Interesse des Klägers durch den wirtschaftlichen Wert des verletzten Kennzeichens und durch das Ausmaß und die Gefährlichkeit der Verletzung bestimmt (OLG Nürnberg, GRUR 2007, 815, 816; Büscher, GRUR 2012, 16, 23).
  • LG München I, 20.01.2010 - 21 T 21546/09

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung für eine

    Hierzu ist zunächst zu bemerken, dass bisher keine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zu den Kriterien für die Streitwertbemessung in Fällen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts insoweit vorliegt, als zwar grundsätzlich die Umsätze der jeweiligen Kläger mit dem geschützten Gegenstand (so für das Markenrecht etwa OLG Nürnberg, GRUR 2007, 815, OLG Frankfurt, GRUR 2003, 232; vgl. auch die Aufsätze zum Thema von Schramm, GRUR 1953, 104 und Spiess, GRUR 1055, 227) zugrunde gelegt und mit einem unterschiedlichen Multiplikator hochgerechnet werden, eine konkrete allgemein anerkannte Begründung sowie feste Multiplikatoren aber nicht angewandt werden.
  • BPatG, 12.08.2019 - 26 W (pat) 44/16
    Dieses wirtschaftliche Interesse wird einerseits durch den wirtschaftlichen Wert des verletzten Kennzeichens und andererseits durch Ausmaß und Gefährlichkeit der Verletzungshandlung bestimmt (OLG Nürnberg GRUR 2007, 815, 816; Schneider/Herget, Streitwert Kommentar, 14. Aufl., Rdnr. 2755).
  • OLG Hamm, 06.05.2010 - 4 U 5/10
    Er wurde auch im Verletzungsverfahren von Gerichten gelegentlich als Regelstreitwert in der Zeit vor dem Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.7.2004 angesetzt (vgl. die Darstellung bei OLG Nürnberg GRUR 2007, 815 - Kennzeichenstreitwert; OLG Frankfurt WRP 2006, 1272, 1273).
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