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   BGH, 13.11.2007 - X ZR 100/07   

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https://dejure.org/2007,4172
BGH, 13.11.2007 - X ZR 100/07 (https://dejure.org/2007,4172)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2007 - X ZR 100/07 (https://dejure.org/2007,4172)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2007 - X ZR 100/07 (https://dejure.org/2007,4172)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Frist für die Stellung des Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist im Patentnichtigkeitsverfahren

  • Judicialis

    PatG § 111 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 234 Abs. 1 Satz 2 A (Fassung: 1.9.2004)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Mykoplasmennachweis"; Frist für die Beantragung der Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist im Patentnichtigkeitsverfahren

  • rechtsportal.de

    "Mykoplasmennachweis"; Frist für die Beantragung der Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist im Patentnichtigkeitsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Wiedereinsetzungsantragsfrist ein Monat!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 280
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.2000 - X ZR 154/99

    Schaltmechanismus

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - X ZR 100/07
    Die Frist für die Stellung des Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist beträgt auch im Patentnichtigkeitsverfahren einen Monat (Fortführung des Sen.Beschl. v. 31.5.2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010 - Schaltmechanismus).

    a) Der Wiedereinsetzungsantrag ist zwar statthaft und auch sonst zulässig, insbesondere ist die für die Antragsstellung auch im Patentnichtigkeitsverfahren zugrunde zu legende Frist nach der Zivilprozessordnung (hierzu Sen.Beschl. v. 31.5.2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010 - Schaltmechanismus; v. 17.10.2000 - X ZR 41/00, GRUR 2001, 271, 272 - Kreiselpumpe) gewahrt, die seit der auch im Patentnichtigkeitsverfahren ohne Weiteres heranzuziehenden Neufassung des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz einen Monat beträgt (vgl. Rogge in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2005, Rdn. 6 zu § 113 PatG; Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 2. Aufl. 2005, Rdn. 286).

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 41/00

    Kreiselpumpe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei zweifelhaftem

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - X ZR 100/07
    a) Der Wiedereinsetzungsantrag ist zwar statthaft und auch sonst zulässig, insbesondere ist die für die Antragsstellung auch im Patentnichtigkeitsverfahren zugrunde zu legende Frist nach der Zivilprozessordnung (hierzu Sen.Beschl. v. 31.5.2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010 - Schaltmechanismus; v. 17.10.2000 - X ZR 41/00, GRUR 2001, 271, 272 - Kreiselpumpe) gewahrt, die seit der auch im Patentnichtigkeitsverfahren ohne Weiteres heranzuziehenden Neufassung des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz einen Monat beträgt (vgl. Rogge in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2005, Rdn. 6 zu § 113 PatG; Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 2. Aufl. 2005, Rdn. 286).
  • BGH, 13.07.2017 - IX ZB 110/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Bei entsprechender Büroorganisation, nämlich der Anweisung an das Büropersonal, bei Verhinderung des mit der Sache befassten Anwalts die Akte einem anderen Anwalt mit Hinweis auf die demnächst ablaufende Frist vorzulegen, kann die Versäumung einer Frist vermieden werden (BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - X ZR 100/07, GRUR 2008, 280 Rn. 5).

    Die bloße Erinnerung der Mitarbeiter an den Fristablauf durch das von der Prozessbevollmächtigten der Klägerin eingesetzte Datenverarbeitungsprogramm war zur Fristwahrung nicht geeignet, weil entgegen dem Rechtsbeschwerdevorbringen keine Anweisung an das Büropersonal ergangen war, im Falle der Abwesenheit des sachbearbeitenden Anwalts den Vorgang einem anderen Anwalt vorzulegen (BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - X ZR 100/07, GRUR 2008, 280 Rn. 5).

  • BGH, 28.09.2010 - X ZR 57/10

    Geänderte Berufungsbegründungsfrist

    Insbesondere ist die für die Antragstellung auch im Patentnichtigkeitsverfahren zugrunde zu legende (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2007 - X ZR 100/07, GRUR 2008, 280 - Mykoplasmennachweis) Frist von einem Monat nach § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO eingehalten worden.
  • BGH, 19.07.2011 - X ZR 16/11

    Anforderungen an die Einhaltung der Monatsfrist i.R. eines Antrags auf

    Insbesondere ist die für die Antragstellung auch im Patentnichtigkeitsverfahren zugrunde zu legende Frist von einem Monat nach § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO (in der Fassung vom 1. September 2004) eingehalten worden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. November 2007 X ZR 100/07, GRUR 2008, 280 Mykoplasmennachweis).
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