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BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04 |
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Papierfundstellen
- GRUR 2008, 416
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (15)
- EuGH, 12.12.2002 - C-273/00
Sieckmann
Auszug aus BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04
Zweitens muss es sich grafisch darstellen lassen und drittens abstrakt geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (…EuGH C-321/03 vom 25. Januar 2007 - Rn. 28 - Dyson;… GRUR 2004, 858, 859 - Rn. 22 - Heidelberger Bauchemie;… GRUR 2003, 604, 606 - Rn. 23 - Libertel; GRUR 2003, 145, 147 - Rn. 45 - Sieckmann).Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof zur abstrakten Farbmarke, zur Geruchsmarke und zur Hörmarke entschieden (…EuGH GRUR 2004, 858, 859 - Rn. 22 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 145, 147 - Rn. 45 - Sieckmann; GRUR 2004, 54 - Shield Mark - Hörmarke).
Insoweit hatte der Europäische Gerichtshof auch mangels einer bislang noch fehlenden leicht vom Verbraucher nach vollziehbaren Kodifikation einer Geruchsskala die grafische Darstellbarkeit von Geruchsmarken verneint (GRUR 2003, 145, 147 - Rn. 45 - Sieckmann).
- EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
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Zweitens muss es sich grafisch darstellen lassen und drittens abstrakt geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (…EuGH C-321/03 vom 25. Januar 2007 - Rn. 28 - Dyson;… GRUR 2004, 858, 859 - Rn. 22 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 604, 606 - Rn. 23 - Libertel;… GRUR 2003, 145, 147 - Rn. 45 - Sieckmann).Als Erfordernis der funktionsgemäßen Darstellung eines Zeichens ist nach den vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Grundsätzen notwendig, dass es klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv sein muss (GRUR 2003, 604, 606 - Rn. 29 - Libertel).
- EuGH, 24.06.2004 - C-49/02
Heidelberger Bauchemie
Auszug aus BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04
Zweitens muss es sich grafisch darstellen lassen und drittens abstrakt geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (…EuGH C-321/03 vom 25. Januar 2007 - Rn. 28 - Dyson; GRUR 2004, 858, 859 - Rn. 22 - Heidelberger Bauchemie;… GRUR 2003, 604, 606 - Rn. 23 - Libertel;… GRUR 2003, 145, 147 - Rn. 45 - Sieckmann).Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof zur abstrakten Farbmarke, zur Geruchsmarke und zur Hörmarke entschieden (EuGH GRUR 2004, 858, 859 - Rn. 22 - Heidelberger Bauchemie;… GRUR 2003, 145, 147 - Rn. 45 - Sieckmann; GRUR 2004, 54 - Shield Mark - Hörmarke).
- EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
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Auch wenn der Durchschnittsverbraucher nicht die einzelnen Striche und deren Abfolge memorieren wird, so wird er keine analysierenden Gedankengänge anstellen, sondern die Balkenstriche nur als EAN-13-Barcode ansehen und allein von deren Funktion im Handel ausgehen (EuGH GRUR 2004, 428 - Rn. 53 - Henkel Waschmittelflasche) und nicht davon, dass es sich um einen herstellerbezogenen Unternehmenshinweis handelt. - BPatG, 12.05.1998 - 27 W (pat) 45/96
Markenschutz - Unterscheidungskraft eines zur Eintragung als Marke für …
Auszug aus BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04
Hier fehlt es jedoch bereits an dem Erfordernis eines stets gleichbleibenden Zeichens im Unterschied zu der vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidung (BGH GRUR 1998, 819 f. - Jeanstasche mit Ausrufezeichen;… s. a. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 170 m. w. N.; BPatG, Beschluss vom 22. Juni 2005, 27 W (pat) 139/04 - Zusatzetikett: "Angesichts der Gewohnheit des Verkehrs einem Zusatzetikett Produktinformationen über Größe, Stoffqualität, Pflege der Ware etc. zu entnehmen, sieht dieser keine Veranlassung, ein derartiges Etikett als Herkunftshinweis anzusehen. - BPatG, 22.06.2005 - 27 W (pat) 139/04
Auszug aus BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04
Hier fehlt es jedoch bereits an dem Erfordernis eines stets gleichbleibenden Zeichens im Unterschied zu der vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidung (BGH GRUR 1998, 819 f. - Jeanstasche mit Ausrufezeichen;… s. a. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 170 m. w. N.; BPatG, Beschluss vom 22. Juni 2005, 27 W (pat) 139/04 - Zusatzetikett: "Angesichts der Gewohnheit des Verkehrs einem Zusatzetikett Produktinformationen über Größe, Stoffqualität, Pflege der Ware etc. zu entnehmen, sieht dieser keine Veranlassung, ein derartiges Etikett als Herkunftshinweis anzusehen. - BPatG, 08.03.2005 - 24 W (pat) 102/03
Hologramm
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Die grafische Darstellbarkeit dient dabei im Wesentlichen drei Zwecken: erstens soll im Eintragungsverfahren der Beurteilung der Marke eine festgelegte Form zugrunde gelegt werden, zweitens soll die Eintragung im Register dadurch erst ermöglicht werden und drittens soll durch eine Veröffentlichung der Marken die Allgemeinheit über ihren Schutzumfang unterrichtet werden (BGH GRUR 2001, 1154 f. - Farbmarke violettfarben; BPatG GRUR 2005, 594, 595 - Hologramm;… Ströbele/Hacker, MarkenG 8. Aufl., § 3 Rn. 12 ff.). - BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02
KielNET
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Damit ist diese Marke eine unveränderliche und unteilbare Einheit und ihr Schutzgegenstand ist durch die der Anmeldung beigefügte Beschreibung maßgeblich bestimmt (BGH GRUR 2004, 502, 503 - Gabelstapler II; GRUR 2007, 55 ff. - Farbmarke gelb/grün II; BPatG GRUR 2007, 63, 64 - KielNET). - EuGH, 27.11.2003 - C-283/01
EIN HÖRZEICHEN IST UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN ALS MARKE EINTRAGUNGSFÄHIG
Auszug aus BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04
Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof zur abstrakten Farbmarke, zur Geruchsmarke und zur Hörmarke entschieden (…EuGH GRUR 2004, 858, 859 - Rn. 22 - Heidelberger Bauchemie;… GRUR 2003, 145, 147 - Rn. 45 - Sieckmann; GRUR 2004, 54 - Shield Mark - Hörmarke). - BPatG, 26.04.2004 - 30 W (pat) 24/03
Auszug aus BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04
Es handelt sich auch insbesondere nicht um die bloße Anlehnung an einen Barcode, dessen grafische Gestaltung durch farbige, ungerade, in einer bestimmten Reihenfolge als Bildmarke festgelegte Linien vom normierten, maschinenlesbaren EAN-Code abweicht (vgl. dazu BPatG 30 W (pat) 24/03 - farbige Bildmarke). - BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 57/98
Farbmarke violettfarben; Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke
- BGH, 05.10.2006 - I ZB 86/05
Farbmarke gelb/grün II
- BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98
"Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke; …
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
- OLG Köln, 27.03.2015 - 6 U 185/14
Verletzung einer Marke durch Anbringung eines Barcode-Labels mit unrichtigen …
Dabei lässt es der Senat dahinstehen, ob die Antragsgegnerin den Barcode-Label als geschäftliche Bezeichnung oder ähnliches Zeichen kennzeichenmäßig benutzt hat oder ob der Verbraucher in dem Code lediglich eine Art der Kennzeichnung zur Identifikation der Ware ohne herstellerbezogenen Unternehmenshinweis sieht (vgl. dazu BPatG GRUR 2008, 416, zitiert nach juris Rn. 35, 51 - Variabler Strichcode;… Beschluss v. 04.08.2008, 24 W(pat) 156/05, zitiert nach juris, Rn. 22, jeweils zur Frage der Eintragungsfähigkeit eines maschinenlesbaren Strichcodes). - BPatG, 15.12.2021 - 29 W (pat) 572/19 Daraus ergibt sich, dass "variablen Marken", mit denen Schutz für eine abstrakt unbestimmte Zahl unterschiedlicher Erscheinungsformen oder allgemeiner Gestaltungsprinzipien beansprucht wird, bereits die erforderliche Markenfähigkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 MarkenG fehlt (…Miosga in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 3 Rn. 6; vgl. auch BPatG GRUR 2008, 416 ff. - Strichcode auf Buchrücken).
- BPatG, 14.10.2015 - 28 W (pat) 535/13
Markenbeschwerdeverfahren - "QR-Code (Bildmarke)" - keine Unterscheidungskraft
Soweit Entscheidungen zu Bildzeichen mit Warencodes ergangen sind ( BPatG 29 W (pat) 184/04 - Strichcode auf Buchrücken; 24 W (pat) 165/05 - eDocument; 27 W (pat) 42/14 - Bayern Event), ist den entsprechenden Bildelementen keine Bedeutung für die Unterscheidungskraft bzw. den Gesamteindruck des Zeichens beigemessen worden.
- BPatG, 25.07.2008 - 28 W (pat) 16/08
Orange/Schwarz
Die Anmeldung ist also auf zahlreiche unterschiedliche Zusammenstellungen der beanspruchten Farben gerichtet, die sich nach der Rechtsprechung von EuGH und BGH einer graphischen Darstellbarkeit i. S. von Art. 2 der Richtlinie und § 8 Abs. 1 MarkenG entziehen (…vgl. auch EuGH GRUR 2007, 231 ff. Rnr. 31 ff. - Dyson; BPatG GRUR 2008, 416 ff - Strichcode). - BPatG, 14.03.2013 - 29 W (pat) 29/12
Markenbeschwerdeverfahren - dreidimensionale Marke (Kappe eines Schreibgeräts) - …
Auch wenn der Zeichenbegriff eine gewisse Bestimmtheit erfordert, werden dadurch nur sog. aleatorische, d. h. vom Zufall abhängige oder variable Zeichen, ausgeschlossen, die eine Vielzahl von Erscheinungsformen, wie z. B. beliebig wechselnde Formen, Buchstaben oder Farben zulassen (…EuGH GRUR 2007, 231, 233 Rdnr. 35 - 39 - Dyson; BPatG GRUR 2008, 416 ff. - Strichcode auf Buchrücken) und damit gar nicht ein, sondern mehrere Zeichen beinhalten. - BPatG, 08.04.2011 - 26 W (pat) 12/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Farbkombination Blau/Silber" - Anforderungen an …
Bei Farbzusammenstellungen muss dabei insbesondere die konkrete Farbverteilung angegeben werden (…BGH GRUR 2007, 55, 56, Rz. 13 - Grün/Gelb II; BPatG GRUR 2005, 1056, 1057 - zweifarbige Kombination Dunkelblau/Hellblau;… EuGH GRUR 2007, 231 ff. Rn. 31 ff.- Dyson; BPatG GRUR 2008, 416 ff. - Strichcode; BPatG GRUR 2009, 157 - 161 - Orange/Schwarz; vgl. zuletzt EuG, Entsch. - BPatG, 21.05.2008 - 29 W (pat) 33/08
Farbmarke Gelb-Rot
Diese sind zur Bestimmung des Schutzgegenstands der konturunbestimmten Farbkombination ausreichend im Unterschied zur Entscheidung des EuGH zu Dyson (GRUR 2007, 231) und zur Entscheidung des 29. Senats zu "Strichcode auf Buchrücken" (BPatG GRUR 2008, 416). - BPatG, 25.07.2008 - 28 W (pat) 25/08 Die Anmeldung ist also auf zahlreiche unterschiedliche Zusammenstellung der beanspruchten Farben gerichtet, die sich nach der Rechtsprechung von EuGH und BGH einer graphischen Darstellbarkeit i. S. von Art. 2 der Richtlinie und § 8 Abs. 1 MarkenG entziehen (…vgl. auch EuGH GRUR 2007, 231 ff. Rnr. 31 ff.- Dyson; BPatG GRUR 2008, 416 ff. - Strichcode).
- BPatG, 07.07.2008 - 28 W (pat) 22/08
Orange/Schwarz
(Vgl. dazu auch das Beispiel für eine Konkretisierung der variablen Markenbeschreibung, das die Anmelderin in einem parallelen Anmeldeverfahren in ihrem Schriftsatz vom 27. August 2007 gebildet hat, Registerakte 307 27 805.5, Seiten 50, 52, jetzt unter dem Aktenzeichen 28 W (pat) 15/07 als paralleles Beschwerdeverfahren anhängig.) Die Anmeldung ist also auf zahlreiche unterschiedliche Zusammenstellungen der beanspruchten Farben gerichtet, die sich nach der Rechtsprechung von EuGH und BGH einer graphischen Darstellbarkeit i. S. von Art. 2 der Richtlinie und § 8 Abs. 1 MarkenG entziehen (…vgl. auch EuGH GRUR 2007, 231 ff. Rnr. 31 ff - Dyson; BPatG GRUR 2008, 416 ff. - Strichcode). - BPatG, 25.07.2008 - 28 W (pat) 15/08 Die Anmeldung ist also auf zahlreiche unterschiedliche Zusammenstellungen der beanspruchten Farben gerichtet, die sich nach der Rechtsprechung von EuGH und BGH einer graphischen Darstellbarkeit i. S. von Art. 2 der Richtlinie und § 8 Abs. 1 MarkenG entziehen (…vgl. auch EuGH GRUR 2007, 231 ff. Rnr. 31 ff. Dyson; BPatG GRUR 2008, 416 ff. - Strichcode).
- BPatG, 04.08.2008 - 24 W (pat) 156/05
- BPatG, 25.07.2008 - 28 W (pat) 24/08
- BPatG, 25.07.2008 - 28 W (pat) 17/08
- BPatG, 25.07.2008 - 28 W (pat) 19/08
- BPatG, 25.07.2008 - 28 W (pat) 18/08
- BPatG, 07.07.2008 - 28 W (pat) 23/08
- BPatG, 07.07.2008 - 28 W (pat) 57/08
- BPatG, 07.07.2008 - 28 W (pat) 20/08
- BPatG, 07.07.2008 - 28 W (pat) 21/08
Orange/Schwarz