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   BPatG, 13.02.2008 - 19 W (pat) 327/05   

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https://dejure.org/2008,29983
BPatG, 13.02.2008 - 19 W (pat) 327/05 (https://dejure.org/2008,29983)
BPatG, Entscheidung vom 13.02.2008 - 19 W (pat) 327/05 (https://dejure.org/2008,29983)
BPatG, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 19 W (pat) 327/05 (https://dejure.org/2008,29983)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 689
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 19 W (pat) 327/05
    Die nach dem § 147 Abs. 3 PatG in der letztgültigen Fassung vom 9. Dezember 2004 begründete Zuständigkeit des Senats wird durch die in der Zwischenzeit erfolgte Aufhebung dieser Vorschrift nicht berührt (vgl. auch BGH Beschluss vom 27. Juni 2007 (X ZB 6/05) - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 44/12

    Haftung des Betreibers einer Internetseite für Markenrechtsverletzungen durch

    aa) Eine markenmäßige Verwendung ist gegeben, wenn die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, d.h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (zu Artikel 5 Abs. 1 lit.b MarkenRL, EuGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - C - 533/06, GRUR 2008, 689 - O2 Hutchison; zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGH, GRUR 2009, 484 - METROBUS; Eisenführ/Schennen-Eisenführ, 3. A., GMV, Art. 9 Rn. 24).
  • OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 8/12

    Haftung des Betreibers einer Internetseite für Markenrechtsverletzungen durch

    aa) Eine markenmäßige Verwendung ist gegeben, wenn die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, d.h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (zu Artikel 5 Abs. 1 lit.b MarkenRL, EuGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - C-533/06, GRUR 2008, 689 - O2 Hutchison; zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGH, GRUR 2009, 484 - METROBUS - Eisenführ/Schennen-Eisenführ, 3. A., GMV, Art. 9 Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2016 - 20 U 78/15
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion, d.h. die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (zu Artikel 5 Abs. 1 lit. b MarkenRL EuGH, GRUR 2008, 689 - O2/Hutchison; zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGH GRUR 2009, 484 - METROBUS; GRUR 2010, 1103 Rn. 25 - Pralinenform II).
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