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   BGH, 24.04.2007 - X ZR 201/02   

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https://dejure.org/2007,3013
BGH, 24.04.2007 - X ZR 201/02 (https://dejure.org/2007,3013)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2007 - X ZR 201/02 (https://dejure.org/2007,3013)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2007 - X ZR 201/02 (https://dejure.org/2007,3013)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klageerweiterung im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren; Fortbestehen des Interesses an der Nichtigerklärung bei Zeitablauf des Patents; Verpackungsmaschine zum Herstellen, Füllen und Verschließen von Beuteln aus einem Hüllstoffband aus ...

  • Judicialis

    PatG § 99 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 533

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpackungsmaschine

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Patentnichtigkeitsberufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 90
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 24.04.2007 - X ZR 201/02
    Soweit § 533 Nr. 2 ZPO die Zulassung einer Klageänderung weiterhin davon abhängig macht, dass diese auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen hat, kommt eine entsprechende Anwendung auf das Patentnichtigkeitsberufungsverfahren nicht in Betracht, da die Anwendung des § 529 Abs. 1 ZPO ihrerseits wegen der selbständigen Regelung des Umfangs der Sachprüfung im Berufungsrecht des Patentgesetzes ausscheidet (vgl. Sen.Urt. v. 13.1.2004 - X ZR 212/02, GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug; Sen.Beschl. v. 7.6.2005 - X ZR 174/04, GRUR 2005, 888 - Anschlussberufung im Patentnichtigkeitsverfahren).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 24.04.2007 - X ZR 201/02
    Abgesehen davon, dass auch nach § 531 Abs. 2 ZPO unstreitiges neues Vorbringen, wie es der Inhalt der US-Patentschrift 4 549 386 als solcher darstellt, nicht zurückgewiesen werden könnte (BGHZ 161, 138), findet die Vorschrift aus den zu I. dargelegten Gründen im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren keine Anwendung.
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 174/04

    "Anschlußberufung im Patentnichtigkeitsverfahren"

    Auszug aus BGH, 24.04.2007 - X ZR 201/02
    Soweit § 533 Nr. 2 ZPO die Zulassung einer Klageänderung weiterhin davon abhängig macht, dass diese auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen hat, kommt eine entsprechende Anwendung auf das Patentnichtigkeitsberufungsverfahren nicht in Betracht, da die Anwendung des § 529 Abs. 1 ZPO ihrerseits wegen der selbständigen Regelung des Umfangs der Sachprüfung im Berufungsrecht des Patentgesetzes ausscheidet (vgl. Sen.Urt. v. 13.1.2004 - X ZR 212/02, GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug; Sen.Beschl. v. 7.6.2005 - X ZR 174/04, GRUR 2005, 888 - Anschlussberufung im Patentnichtigkeitsverfahren).
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 24.04.2007 - X ZR 201/02
    Die Klageerweiterung, der die Beklagte widersprochen hat, ist entsprechend § 533 Nr. 1 ZPO als sachdienlich zuzulassen, da sie zu einer sachgemäßen und endgültigen Erledigung des Streits zwischen den Parteien führt, der den Gegenstand des anhängigen Verfahrens bildet, und einem andernfalls zu erwartenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (vgl. Sen.Urt. v. 6.4.2004 - X ZR 132/02, BGH Rep. 2004, 1107, m.w.N.).
  • BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02

    Koksofentür

    Auszug aus BGH, 24.04.2007 - X ZR 201/02
    Obwohl das Streitpatent durch Zeitablauf erloschen ist, hat die Klägerin ein fortbestehendes Interesse an der Nichtigerklärung, da sie aus dem Streitpatent gerichtlich in Anspruch genommen wird (vgl. Sen.Urt. v. 15.11.2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 316 - Koksofentür; st. Rspr.).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Die Klage ist nach Ablauf des Streitpatents zulässig, weil der gerichtlich aus dem Streitpatent in Anspruch genommenen Klägerin ein eigenes Rechtsschutzbedürfnis an der Nichtigerklärung zur Seite steht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 12.12.2006 - X ZR 131/02, GRUR 2007, 309 - Schussfädentransport; v. 24.4.2007 - X ZR 201/02, GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine; v. 16.10.2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II).
  • BPatG, 23.11.2010 - 3 Ni 47/08

    Buprenorphinpflaster - Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Aufgrund der Inanspruchnahme wegen Patentverletzung aus den streitbefangenen Patentansprüchen durch die Lizenznehmerin der Patentinhaberin besteht für die Klägerin ein eigenes rechtliches Interesse an der rückwirkenden Vernichtung des Streitpatents im angegriffenen Umfang und damit an der Fortführung der Klage (vgl BGH GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger; GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine; GRUR 1965, 231 - Zierfalten), welche im Hinblick auf die durch das Erlöschen des Patents nicht beseitigten Rechtswirkungen der Erteilung als Verwaltungsakt auf Nichtigerklärung und nicht auf Feststellung zu richten ist (BGH GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr; vgl auch Hövelmann GRUR 2007, 283, 286 Fn. 40 - zur abweichenden Auffassung).
  • BGH, 04.11.2008 - X ZR 154/05

    Teilweise Abweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent betreffend ein

    Die Nichtigkeitsklage ist auch nach Ablauf der Schutzdauer des Streitpatents zulässig, weil die Klägerin daraus wegen Patentverletzung in Anspruch genommen wird und sie deshalb ein Rechtsschutzbedürfnis an der Nichtigerklärung des Streitpatents im angegriffenen Umfang hat (st. Rspr., vgl. etwa Sen.Urt. v. 24.4.2007 - X ZR 201/02, GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine).
  • BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04

    Firmenfortführung als Voraussetzung für die Erstreckung der Haftung für früher im

    Im Hinblick auf ihre Inanspruchnahme aus dem Streitpatent hat die Klägerin aus diesem Grund weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Nichtigerklärung des Streitpatents (vgl. BGH, Urt. v. 24.4.2007 - X ZR 201/02, GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine; Urt. v. 16.10.2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 92/05, GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung, st. Rspr.).
  • BGH, 26.05.2009 - X ZR 185/04

    Schleifkorn

    Die Nichtigkeitsklage ist auch nach Ablauf der Schutzdauer des Streitpatents zulässig, weil die Klägerin daraus wegen Patentverletzung in Anspruch genommen wird und deshalb ein Rechtsschutzbedürfnis an der Nichtigerklärung des Streitpatents im angegriffenen Umfang hat (st. Rspr., vgl. etwa Sen. Urt. v. 24.4. 2007 - X ZR 201/02, GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine).
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 104/06

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent betreffend ein Münzschloss

    Die Nichtigkeitsklage ist auch nach Ablauf der Schutzdauer des Streitpatents zulässig, weil die Klägerin von der Beklagten als Patentverletzerin in Anspruch genommen wird und sie deshalb ein Rechtsschutzbedürfnis an der Nichtigerklärung des Streitpatents im angegriffenen Umfang hat (st. Rspr., vgl. zuletzt Sen.Urt. v. 24.4.2007 - X ZR 201/02, Mitt. 2007, 269 - Verpackungsmaschine).
  • BPatG, 01.02.2017 - 2 Ni 26/14

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Die Einbeziehung eines echten Unteranspruchs ist eine Änderung des Streitgegenstands und damit eine Klageänderung (BGH GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine).

    Die Sachdienlichkeit ist hier zu bejahen, da der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage verwertbar bleibt, und ein weiterer Rechtsstreit vermieden werden kann (BGH GRUR 2010, 901 Tz. 8 - Polymerisierbare Zementmischung; BGH GRUR 2008, 90, Tz. 11 - Verpackungsmaschine).

  • BGH, 19.11.2009 - Xa ZR 170/05

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage nach Erlöschen eines Streitpatents für

    Die Klägerin, die wegen Verletzung des Streitpatents gerichtlich in Anspruch genommen wird, hat aus diesem Grund weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Nichtigerklärung des Streitpatents (vgl. BGH, Urt. v. 24.4.2007 - X ZR 201/02, GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine; Urt. v. 16.10.2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; Sen.Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 92/05, GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; st. Rspr.).
  • BGH, 22.09.2009 - Xa ZR 72/06

    Nichtigerklärung eines Patents für ein Verfahren zur Überwachung und/oder

    Die Klägerin, die vom Beklagten zu 1 wegen Verletzung des Streitpatents gerichtlich in Anspruch genommen wird, hat aus diesem Grund weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Nichtigerklärung des Streitpatents (vgl. BGH, Urt. v. 24.4.2007 - X ZR 201/02, GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine; Urt. v. 16.10.2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 92/05, GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; st. Rspr.).
  • BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur erfinderischen Tätigkeit

    Dies begründet für die Klägerin ein eigenes rechtliches Interesse an der rückwirkenden Vernichtung des Streitpatents im angegriffenen Umfang und damit an der Fortführung der Klage (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2009, 745 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine).
  • BPatG, 27.10.2010 - 3 Ni 43/08

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Formulierung der objektiven Aufgabe -

  • BGH, 09.11.2010 - X ZR 67/05

    Rechtsschutzbedürfnis eines Klägers nach Erlöschen eines Streitpatents durch

  • BPatG, 05.08.2014 - 2 Ni 34/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Herstellen eines

  • BPatG, 27.03.2012 - 3 Ni 32/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Chromatographische Trennung von

  • BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11

    Dichtungsring - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur

  • LG Düsseldorf, 07.02.2018 - 2a O 110/17

    Unterlassungsbegehren auf Grundlage des Markenrechts und des

  • BPatG, 29.11.2012 - 2 Ni 7/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Ofen, insbesondere Kamin" - Zurückweisung

  • BPatG, 28.06.2011 - 1 Ni 6/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Schädlingsbekämpfung mit

  • BPatG, 26.01.2011 - 4 Ni 39/09

    Beurteilung der Weiterbildung der Erfindung eines Cinch- (RCA) Steckers mit

  • BPatG, 15.12.2010 - 5 Ni 63/09

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen ein bereits aufgrund von Zeitablauf

  • BPatG, 23.11.2010 - 3 Ni 11/09

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 12.05.2014 - 1 Ni 2/13
  • BPatG, 18.07.2012 - 4 Ni 55/10

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 14.11.2022 - 7 Ni 23/20
  • BPatG, 01.12.2009 - 4 Ni 65/07
  • BPatG, 28.11.2013 - 2 Ni 78/11
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