Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 30.12.2008

Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2008 - I ZR 11/06   

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https://dejure.org/2008,619
BGH, 23.10.2008 - I ZR 11/06 (https://dejure.org/2008,619)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2008 - I ZR 11/06 (https://dejure.org/2008,619)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - I ZR 11/06 (https://dejure.org/2008,619)
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Volltextveröffentlichungen (25)

  • lexetius.com

    Raule. de

    BGB § 12

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Vorname.de gegen Nachname.de - Als Namensträger, der - wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen - einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in ...

  • markenmagazin:recht

    Raule.de

    § 12 BGB
    Registrierung des eigenen Namens als Internetadresse

Kurzfassungen/Presse (9)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Admin-C - Denic - Domainrecht - Markenrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Ein ausgefallener Vorname kann Namensrechte an der Zeichenfolge begründen - raule.de

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raule.de

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auch ungewöhnlicher Vorname schutzwürdig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bei hoher Kennzeichnungskraft Treuhanddomain ausnahmsweise für Vornamen erlaubt

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei hoher Kennzeichnungskraft ausnahmsweise Treuhand-Domain für Vornamen erlaubt

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Raule vs. Raule wegen raule.de

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Vorname.de gegen Nachname.de

Besprechungen u.ä.

  • sedo.com (Kurzanmerkung)

    Raule.de - Domain-Treuhänder werden durch den Bundesgerichtshof weiter gestärkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1756
  • MDR 2009, 882
  • GRUR 2009, 608
  • WM 2009, 1004
  • MMR 2009, 394
  • MIR 2009, Dok. 091
  • K&R 2009, 399
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04

    grundke. de

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - I ZR 11/06
    Wie der Senat - zeitlich nach Erlass des vorliegend zu beurteilenden Berufungsurteils - entschieden hat, kommt in Fällen, in denen ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert worden ist, dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen die Priorität zu, wenn für alle Gleichnamigen eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung des Namens als Domainname im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (BGHZ 171, 104 Tz. 18 - grundke.de).

    Dabei kann, wenn schon zu dem Zeitpunkt, zu dem ein gleichnamiger Prätendent erstmals Ansprüche auf den Domainnamen anmeldet, unter diesem Domainnamen ein Internetauftritt des Namensträgers besteht, ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Registrierung des Domainnamens im Auftrag des Namensträgers erfolgt ist (BGHZ 171, 104 Tz. 19 - grundke.de).

  • OLG Celle, 08.12.2005 - 13 U 69/05

    Berechtigung zur Registrierung eines Domain-Namens

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - I ZR 11/06
    Die Berufung des Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Celle MMR 2006, 558 = CR 2006, 697).
  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 160/80

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung des Zeichens "Uwe's" bzw. "Uwes" -

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - I ZR 11/06
    Die Revisionserwiderung weist allerdings mit Recht darauf hin, dass die für einen eigenständigen Schutz des Vornamens erforderliche Individualisierung entweder eine überragende Bekanntheit der betreffenden Person oder aber eine erhebliche Kennzeichnungskraft des Vornamens voraussetzt (vgl. BGH, Urt. v. 27.1.1983 - I ZR 160/80, GRUR 1983, 262, 263 = WRP 1983, 339 - Uwe; MünchKomm.BGB/Bayreuther, 5. Aufl., § 12 Rdn. 23 und 156 m.w.N.; vgl. zu § 22 KUG BGHZ 143, 214, 231 - Marlene Dietrich).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus BGH, 23.10.2008 - I ZR 11/06
    Die Revisionserwiderung weist allerdings mit Recht darauf hin, dass die für einen eigenständigen Schutz des Vornamens erforderliche Individualisierung entweder eine überragende Bekanntheit der betreffenden Person oder aber eine erhebliche Kennzeichnungskraft des Vornamens voraussetzt (vgl. BGH, Urt. v. 27.1.1983 - I ZR 160/80, GRUR 1983, 262, 263 = WRP 1983, 339 - Uwe; MünchKomm.BGB/Bayreuther, 5. Aufl., § 12 Rdn. 23 und 156 m.w.N.; vgl. zu § 22 KUG BGHZ 143, 214, 231 - Marlene Dietrich).
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 185/14

    grit-lehmann.de - Namensschutz im Internet: Registrierung eines aus einem

    Gleiches gilt, wenn der Namensträger bei im Übrigen gleichen Voraussetzungen zwar ursprünglich keinen Auftrag zur Eintragung des Domainnamens erteilt, die Eintragung aber nachträglich genehmigt hat, bevor der gleichnamige Prätendent - etwa im Wege eines Dispute-Eintrags bei der DENIC - den Domainnamen beansprucht (BGHZ 171, 104 Rn. 18 - grundke.de; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2008 - I ZR 11/06, GRUR 2009, 608 Rn. 9 = WRP 2009, 734 - raule.de).
  • OLG München, 04.07.2013 - 29 U 5038/12

    Seltener Vorname begründet keinen Anspruch auf gleichlautenden Domainnamen

    Die für einen eigenständigen Schutz des Vornamens erforderliche Individualisierung kann sich ausnahmsweise auch aus einer erheblichen Kennzeichnungskraft des Vornamens ergeben (vgl. BGH GRUR 2009, 608 - raule.de Tz. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.12.2008 - 6 W 180/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2078
OLG Köln, 30.12.2008 - 6 W 180/08 (https://dejure.org/2008,2078)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.12.2008 - 6 W 180/08 (https://dejure.org/2008,2078)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Dezember 2008 - 6 W 180/08 (https://dejure.org/2008,2078)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Einer zahlt, einer nicht" - Kostenlose Zugaben zu einem entgeltlichen Angebot sind wettbewerbsrechtlich zulässig, soweit bei einem Durchschnittsverbraucher nicht der Eindruck entsteht, er brauche, um die Zugabe in Anspruch nehmen zu können, überhaupt nichts zu bezahlen.

  • openjur.de

    § 5 UWG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 5 in der bis zum 30.12.2008 gültigen Fassung; UWG Anhang Nr. 21 Richtlinie 2005/29/EG Anh. I Nr. 20

  • JurPC

    UWG § 5 in der bis zum 30.12.2008 gültigen Fassung; UWG Anhang Nr. 21 Richtlinie 2005/29/EG Anh. I Nr. 20
    "Winter-Check -Wochen" - Neues Verbot von Zugaben durch Schwarze Liste?

  • aufrecht.de

    Werbung mit zusätzlichem "Gratis Winter-Check" zulässig

  • nomos.de PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Fällt das Versprechen einer Zugabe unter die schwarze Liste?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung einer Werbung für einen kostenlosen Winter-Check

  • kanzlei.biz

    "Einer zahlt, einer nicht"

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Zulässigkeit von kostenlosen Zugaben zu einem entgeltlichen Angebot

  • Judicialis

    UWG § 5; ; Richtlinie 2005/29/EG Anh. I Nr. 20

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    "Einer zahlt, einer nicht"

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    UWG § 5; Richtlinie 2005/29/EG Anh. I Nr. 20
    Irreführung einer Werbung für einen kostenlosen Winter-Check

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Wenn kostenlos nicht gleich kostenlos ist / Zum Thema kostenlose Zugaben

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    AGB Ausschluss des Widerrufsrechts - Geschenkgutscheine - Prepaidguthaben - Wettbewerb - Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Irreführung bei kostenloser Zugabe

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbeaktion mit zusätzlichen Gratisprodukten nicht irreführend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit zusätzlichen Gratisprodukten rechtlich erlaubt

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Werbung mit kostenloser Zugabe: Kann zulässig sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit zusätzlichen Gratisprodukten rechtlich erlaubt

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Fällt das Versprechen einer Zugabe unter die schwarze Liste?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 608
  • MIR 2009, Dok. 073
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 139/12

    Wettbewerbsverstoß: Grundpreisangabe bei Bewerbung von Gratis-Zusatzartikeln bei

    Entscheidend ist, ob der Verbraucher bei einer Werbung mit "Gratiszugaben" darüber im Unklaren gelassen wird, dass er die Hauptleistung zu bezahlen hat (vgl. OLG Köln, GRUR 2009, 608; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO Anh. zu § 3 III Rn. 21.3).
  • OLG München, 16.06.2016 - 6 U 4300/15

    Zulässige Werbung eines Optikers mit der Aussage "1 Glas geschenkt"

    In einem Sachverhalt mit einer Hauptleistung (in concreto ein Kasten mit zwölf Flaschen Erfrischungsgetränke) und einer als gratis beworbenen Zugabe ("2 Flaschen gratis"), in dem es sich beim streitgegenständlichen Angebot des Beklagten also um eine kurzzeitige Vergrößerung der Verpackungseinheit bei gleichbleibendem Preis handelte, sah der Bundesgerichtshof den Tatbestand der Nr. 21 des Anhangs zu § 3 Nr. 3 UWG als nicht erfüllt an, da entscheidend sei, ob der Verbraucher bei einer Werbung mit "Gratiszugaben" darüber im Unklaren gelassen werde, dass er die Hauptleistung zu bezahlen habe, was im zu entscheidenden Fall außer Frage gestanden habe (vgl. BGH GRUR 2014, 576 Rn. 32 f. 2 Flaschen GRATIS; OLG Köln, GRUR 2009, 608; OLG Hamm GRUR-RR 2016, 28 Rn. 53 - 1 (Brillen)Glas geschenkt; Bruhn/Weidert, a. a. O., Anh. § 3 Abs. 3 Nr. 21 Rn. 8; Köhler, a. a. O., Anhang zu § 3 Abs. 3 Rn. 21.3; Alexander, a. a. O., § 3 Abs. 3 Nr. 21 Rn. 22; siehe auch Lindacher, a. a. O., § 3 (E) Anh. Nr. 21 Rn. 12 f.).
  • OLG Nürnberg, 11.12.2018 - 3 U 881/18

    Zulässigkeit des Werbespruchs "Fassung geschenkt" bei Bewerbung des Kaufs einer

    Unter die Regelung fällt eine Werbung daher nur dann, wenn sie beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck vermittelt, er brauche, um die Zugabe in Anspruch nehmen zu können, nichts anderes abzunehmen und an den Anbietenden folglich überhaupt nichts zu bezahlen (OLG Köln, Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 6 W 180/08, Rn. 3 - Winter-Check-Wochen).
  • LG Dortmund, 26.08.2014 - 25 O 104/14

    Optiker darf nicht für kostenloses Brillenglas werben

    Die Vorschrift ist also beispielsweise nicht anwendbar auf eine als "gratis" oder dergleichen beworbene Zugabe, wenn der Verbraucher nicht darüber im Unklaren gelassen wird, dass er die Hauptleistung zu bezahlen hat (OLG Köln, GRUR 2009, 608).
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