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   BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06   

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BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06 (https://dejure.org/2009,3296)
BPatG, Entscheidung vom 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06 (https://dejure.org/2009,3296)
BPatG, Entscheidung vom 01. April 2009 - 29 W (pat) 13/06 (https://dejure.org/2009,3296)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • markenmagazin:recht

    SCHWABENPOST

    Art. 3 MRL; Art. 3 GG; § 61 Abs. 1 MarkenG
    Begründungspflicht des DPMA im Hinblick auf Vorentscheidungen -

  • damm-legal.de

    § 61 Abs. 1 S. 1 MarkenG
    Ablehnung einer Markenanmeldung ist genau zu begründen, wenn Markenamt (DPMA) in ähnlichen Fällen früher positiv entschieden hat - Schwabenpost

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 683
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06
    In der daraufhin ergangenen Entscheidung vom 12. Februar 2009 (verbundene Rechtssachen C-39/08 und C-43/08) wird in den Randnummern 15 bis 19 folgende entscheidungserhebliche Antwort gegeben:.

    Die Aussetzung des Verfahrens aufgrund des Vorlagegesuchs kann nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Februar 2009 aufgehoben und das Verfahren nunmehr fortgesetzt werden (vgl. Beschluss v. 12. Februar 2009 in den verbundene Rechtssachen C-39/08 und C-43/08).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06
    "15. Zudem kann die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats zwar die Eintragung einer mit der angemeldeten Marke identischen Marke für identische Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat berücksichtigen, doch ergibt sich daraus nicht, dass sie durch eine solche Entscheidung gebunden wäre, denn die Eintragung einer Marke hängt in jedem Einzelfall von besonderen, im Rahmen ganz bestimmter Umstände anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, dass die Marke nicht unter eines der in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 89/104 aufgeführten Eintragungshindernisse fällt (Urteil vom 12. Februar 2004, Henkel, C-218/01, Slg. 2004, I-1725, Randnrn. 61 und 62).

    Der Gerichtshof hat betont, dass die Eintragung einer identischen Marke für identische Waren oder Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat für die Entscheidung der zuständigen Behörde, die Anmeldung einer bestimmten Marke zur Eintragung zuzulassen oder zurückzuweisen, jedenfalls nicht maßgebend sein kann (Urteil Henkel, Randnr. 63).

  • BPatG, 03.12.2008 - 29 W (pat) 49/07
    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06
    Der Anmelder hat daher bei der Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere hinsichtlich der Existenz vergleichbarer Voreintragungen und Zurückweisungen -einschließlich gerichtlicher Vorentscheidungen -mitzuwirken und seinen diesbezüglichen Sachvortrag entsprechend zu substantiieren (vgl. 29 W (pat) 49/07 -Traunsteiner Anzeigen-Kurier).
  • EuGH, 09.10.1984 - 188/83

    Witte / Parlament

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06
    Daraus folgt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann, um eine identische Entscheidung zu erlangen (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament, 188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, und vom 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14).
  • EuGH, 04.07.1985 - 134/84

    Williams / Rechnungshof

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06
    Daraus folgt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann, um eine identische Entscheidung zu erlangen (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament, 188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, und vom 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14).
  • BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06
    Der Senat hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vier Fragen zur Berücksichtigung von Voreintragungen im Rahmen der Erhaltung der gleichen Wettbewerbschancen vorgelegt (vgl. BPatG GRUR 2007, 329 -SCHWABENPOST).
  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

    Eine andere Sichtweise, wie sie der 29. Senat des Bundespatentgerichts vertritt (Beschluss vom 1.4.2009, 29 W (pat) 13/06 -SCHWABENPOST; GRUR 2009, 683), verkennt die Voraussetzungen für die Annahme einer unzureichenden Begründung als wesentlicher Verfahrensmangel i. S. d. § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG und für eine Zurückverweisung.

    Aus dem Schwabenpost-Beschluss des EuGH vermag der erkennende Senat für das Deutsche Patentund Markenamt jedenfalls keine Pflicht zum Vergleich der angemeldeten mit im Register eingetragenen, angeblich vergleichbaren Zeichen mit der weiteren Verpflichtung zu einer differenzierten Beurteilung bzw. Äußerung zur evtl. Rechtswidrigkeit dieser Voreintragungen (vgl. BPatG GRUR 2009, 683, 684 insb.

    Dies darf nicht dahin verstanden werden, dass die Markenstelle sich ggfs. zur Rechtswidrigkeit von Voreintragungen zu äußern hat (so aber wohl BPatG GRUR 2009, 683, 684 insb.

  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

    Da der 29. Senat die in den Ausgangsverfahren zu beurteilenden Marken in Übereinstimmung mit dem Amt für schutzunfähig gehalten hatte (s. dazu unten dd)), musste es daher zumindest überraschen, dass die die Anmeldungen zurückweisenden Beschlüsse des Amtes aufgehoben worden sind (GRUR 2009, 683 - SCHWABENPOST; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 128/05 - VolksHandy).

    (2) Die Erwartungen an die Bereitschaft der Anmelder, ihrer vom 29. Senat hervorgehobenen Mitwirkungspflicht (vgl. GRUR 2009, 683, 685 - SCHWABENPOST) nachzukommen, sollten nicht überspannt werden.

  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

    Angesichts dieser Umstände erscheint es ausgeschlossen, dass aus der Entscheidung weitreichende verfahrensrechtliche Konsequenzen abgeleitet werden können (i. S. v. BPatG GRUR 2009, 683 -SCHWABEN-POST).

    Entgegen der Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts (vgl. dazu BPatG GRUR 2009, 683, 684 -SCHWABENPOST und GRUR 2009, 1173, 1174 -Freizeit-Rätsel-Woche) verbieten sich in den Verfahren vor den Markenstellen (ebenso wie im Verfahren vor dem Bundespatentgericht) Äußerungen zur Schutzfähigkeit von im Register eingetragenen Marken (vgl. dazu zutreffend BPatG 2009, 1175, 1180 -Burg Lissingen mit eingehender Begründung zu diesem Problemkreis).

  • BPatG, 01.12.2009 - 27 W (pat) 220/09

    Voreintragungen im Anmeldeverfahren

    Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung insbesondere des Europäischen Gerichtshofs, von der die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten und damit auch der Senat wegen der Bindungswirkung des Art. 234 EGV nicht ohne vorherige erneute Vorlage an den Europäische Gerichtshof abzuweichen berechtigt sind, vermag der Senat der gegenteiligen Auffassung des 29. Senats (vgl. GRUR 2009, 683 -SCHWABENPOST) nicht näherzutreten.

    Damit ist auch der Möglichkeit des Deutschen Patentund Markenamtes, durch inneramtliche Richtlinien eine "Einheitlichkeit" -was immer man darunter verstehen soll -der Eintragungspraxis herzustellen (vgl. BPatG, GRUR 2009, 683, 684 -SCHWABENPOST; Töbelmann, GRUR 2009, 1007, 1008), enge Grenzen gesetzt; denn Vorgaben, bestimmte tatsächliche Grundlagen stets in einem bestimmten rechtlichen Sinne -insbesondere also als einer Eintragung nicht entgegenstehend -zu werten, können in diesen Richtlinien nicht gegeben werden, weil damit die Anweisung zur Vornahme einer rechtswidrigen Amtshandlung verbunden sein kann, was (ungeachtet einer möglichen Unzulässigkeit auch nach §§ 26, 339 StGB) nicht mit dem allgemeinen Verbot von Weisungen der Präsidentin des Patentamts, ein Verfahren sachlich in bestimmter Weise zu entscheiden (vgl. Schulte/Rudloff-Schäffer, PatG, 8. Aufl., § 26 Rn. 25), zu vereinbaren wäre.

  • BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "BIOTEEMANUFAKTUR (Wort-Bild-Marke)" -

    Entgegen der Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts (vgl. dazu BPatG GRUR 2009, 683, 684 - SCHWABENPOST und GRUR 2009, 1173, 1174 - Freizeit-Rätsel-Woche) verbieten sich daher in den Verfahren vor den Markenstellen (ebenso wie im Verfahren vor dem Bundespatentgericht) grundsätzlich Äußerungen zur Schutzfähigkeit von im Register eingetragenen Marken (vgl. dazu zutreffend BPatG 2009, 1175, 1180 - Burg Lissingen mit eingehender Begründung zu diesem Problemkreis).
  • BPatG, 04.11.2020 - 25 W (pat) 522/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kindheitsretter" - keine Unterscheidungskraft

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ein Eingehen auf rechtliche Feststellungen zu anderen als der konkret angemeldeten Marke weder geboten noch zulässig sind (vgl. insbesondere EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS und insoweit BPatG "Schwabenpost" GRUR 2008, 164 - Schwabenpost II und GRUR 2009, 683 - SCHWABENPOST durch Rn. 13 ff. überholt).
  • BPatG, 25.02.2010 - 25 W (pat) 9/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Winter Apfel" - keine

    Daher besteht auch für die hilfsweise beantragte Aufhebung und Zurückverweisung kein Raum (vgl. dazu BPatGE 51, 142, 159 ff. - Burg Lissingen; BPatGE 51, 157, 161 f. - Linuxwerkstatt und BPatGE 51, 163, 169 ff. - VOLKSFLAT ; a. A. allerdings BPatGE 51, 135, 139 ff. - Schwabenpost).
  • BPatG, 26.06.2019 - 27 W (pat) 59/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "GlamHair" - fehlende Unterscheidungskraft - zur

    Denn auch wenn eine Voreintragung - obwohl sie als solche keinen Eintragungsanspruch begründen kann (EuGH, a.a.O., Rn. 15 - Bild.T-Online.de und ZVS) - bei der Prüfung der Schutzfähigkeit einer später angemeldeten identischen oder ähnlichen Eintragung nach der Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich als einer von vielen Umständen bei dieser Prüfung zu berücksichtigen ist (so ausdrücklich EuGH, GRUR 2009, 667 Rn. 17 - Bild.T-Online.de und ZVS; ebenso BPatG GRUR 2009, 683, 684 - Schwabenpost; Kur in: Kur/v. Bomhard/Albrecht, BeckOK Markenrecht, 17. Edition, Stand 01.04.2019, § 8 Rn. 45; a.A. - unter Außerachtlassung der vorgenannten Rn. 17 in der EuGH-Entscheidung - Ströbele in: Ströbele/Hacker/ Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 8 Rn. 72 ff.), ist eine Auseinandersetzung allenfalls mit Voreintragungen möglich, die mit der neuen Markenanmeldung in allen Belangen identisch oder hinreichend ähnlich sind, weil sich aus jeder noch so kleinen Abweichung bereits eine unterschiedliche tatsächliche Beurteilungsgrundlage ergibt, welche schon aus diesem Grund zu einem abweichendes Prüfungsergebnis führen kann.
  • BPatG, 08.02.2010 - 25 W (pat) 91/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Herzchen" - teilweise Unterscheidungskraft -

    Die im Schriftsatz zitierten Textstellen, stammen im Übrigen nicht vom EuGH, sondern stellen lediglich die Interpretation dieser Entscheidung durch einen Senat des Bundespatentgerichts dar (vgl. BPatG/GRUR 2009, 683, 684 - Schwabenpost), der - soweit ersichtlich - kein anderer der sieben Markenbeschwerde-Senate des Bundespatentgerichts folgt (vgl. BPatG/GRUR 2009, 1175 ff. - Burg Lissingen und die zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsentscheidung 25 W (pat) 65/08 vom 17. Dezember 2009 - Linuxwerkstatt).
  • BPatG, 30.06.2020 - 25 W (pat) 533/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Brottruck" - fehlende Unterscheidungskraft

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ein Eingehen auf rechtliche Feststellungen zu anderen als der konkret angemeldeten Marke weder geboten noch zulässig sind (vgl. insbesondere EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS und insoweit BPatG "Schwabenpost" GRUR 2008, 164 - Schwabenpost II und GRUR 2009, 683 - SCHWABENPOST durch Rn. 13 ff. überholt).
  • BPatG, 01.10.2009 - 25 W (pat) 62/09
  • BPatG, 10.07.2019 - 27 W (pat) 508/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Powerkitchen" - fehlende Unterscheidungskraft

  • BPatG, 12.01.2011 - 26 W (pat) 135/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gestell (dreidimensionale Marke)" - keine

  • BPatG, 07.12.2009 - 27 W (pat) 196/09
  • BPatG, 07.12.2009 - 27 W (pat) 195/09
  • BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 71/04
  • BPatG, 12.08.2009 - 29 W (pat) 4/08
  • BPatG, 09.10.2009 - 25 W (pat) 62/09
  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 91/07

    Volks-DSL - Anforderungen an die Prüfungspflicht des DPMA bei der

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