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   BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05   

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https://dejure.org/2009,3339
BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05 (https://dejure.org/2009,3339)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - Xa ZR 56/05 (https://dejure.org/2009,3339)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - Xa ZR 56/05 (https://dejure.org/2009,3339)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verarbeitung von Messergebnissen von Crashversuchen im Automobilsektor zu einem möglichst effektiven und sicheren Verfahren zur Auslösung von Rückhaltemitteln als Inhalt eines Streitpatents; Unzulässige Erweiterung des im europäischen Einspruchsverfahren beschränkt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verarbeitung von Messergebnissen von Crashversuchen im Automobilsektor zu einem möglichst effektiven und sicheren Verfahren zur Auslösung von Rückhaltemitteln als Inhalt eines Streitpatents; Unzulässige Erweiterung des im europäischen Einspruchsverfahren beschränkt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Airbag-Auslösesteuerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 743
  • GRUR Int. 2009, 937
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 13.02.2008 - 4 Ni 58/06
    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05
    Das Bundespatentgericht hat in einem weiteren Verfahren das Streitpatent in vollem Umfang für nichtig erklärt (4 Ni 58/06 (EU)).

    (2) Das Bundespatentgericht ist in seinem zweiten Nichtigkeitsurteil in dem Verfahren 4 Ni 58/06 (EU) - Xa ZR 68/08 den umgekehrten Weg gegangen und hat es für nahegelegt gehalten, die Vorrichtung nach der japanischen Offenlegungsschrift Sho 53-16232 (BK15) unter Rückgriff auf die Veröffentlichung der japanischen Gebrauchsmusteranmeldung Sho 63-51 (BK11) fortzuentwickeln.

  • BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95

    "Leuchtstoff"; Patentfähigkeit eines neuen Herstellungsverfahrens für einen

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05
    Ausreichend ist vielmehr, dass dem Fachmann die entscheidende Richtung angegeben wird, in der er ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit mit Erfolg weiterarbeiten kann (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.1967 - Ia ZB 14/66, GRUR 1968, 311 - Garmachverfahren; v. 24.3.1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1005 - Leuchtstoff; v. 4.11.2008 - X ZR 154/05, st. Rspr.).
  • BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66

    Verfahren zum Garmachen von Lebensmitteln - Anmeldung eines Patents - Technischer

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05
    Ausreichend ist vielmehr, dass dem Fachmann die entscheidende Richtung angegeben wird, in der er ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit mit Erfolg weiterarbeiten kann (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.1967 - Ia ZB 14/66, GRUR 1968, 311 - Garmachverfahren; v. 24.3.1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1005 - Leuchtstoff; v. 4.11.2008 - X ZR 154/05, st. Rspr.).
  • BGH, 04.11.2008 - X ZR 154/05

    Teilweise Abweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent betreffend ein

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05
    Ausreichend ist vielmehr, dass dem Fachmann die entscheidende Richtung angegeben wird, in der er ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit mit Erfolg weiterarbeiten kann (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.1967 - Ia ZB 14/66, GRUR 1968, 311 - Garmachverfahren; v. 24.3.1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1005 - Leuchtstoff; v. 4.11.2008 - X ZR 154/05, st. Rspr.).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05
    Die Formulierung, es sei ein Schwellwert "vorgebbar" und dieser sei "veränderbar", könnte zu der Annahme verleiten, Vorgabe und Veränderung des Schwellwerts seien fakultativ (vgl. zu Vorrichtungsansprüchen BGH, Urt. v. 26.9. 1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter).
  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08

    Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler

    Dabei hat das Berufungsgericht, wie die Revision mit Erfolg geltend macht, verkannt, dass es nicht auf die subjektiven Erkenntnismöglichkeiten des einzelnen Herstellers, sondern darauf ankommt, ob die Erkenntnisse objektiv zugänglich waren, und dementsprechend keine Feststellungen zu der maßgeblichen Frage getroffen, ob im Zeitpunkt der Inverkehrgabe des Unfallfahrzeugs Erkenntnisse über mögliche Fehlauslösungen von Seitenairbags mit e-lektronischen Sensoren objektiv verfügbar waren (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 56/05 - Airbag-Auslösesteuerung, z.V.b.).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

    Es ist indessen, wie ausgeführt, nicht erkennbar, inwiefern sie sich ihm - was allein entscheidend ist (vgl. Sen. Urt. v. 30.4. 2009 - Xa ZR 56/05 Tz. 37 - Airbag-Auslösesteuerung, zur Veröffentlichung bestimmt) - hätte stellen sollen.
  • BGH, 27.03.2018 - X ZR 59/16

    Patentfähigkeit eines leicht aufzubauenden Kinderbetts mit einem Rahmen und einer

    Der Umstand, dass die Kenntnis eines technischen Sachverhalts zum allgemeinen Fachwissen gehört, belegt noch nicht, dass es für den Fachmann nahegelegen hat, sich bei der Lösung eines bestimmten Problems dieser Kenntnis zu bedienen (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 56/05, GRUR 2009, 743 Rn. 37 - Airbag-Auslösesteuerung).
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