Rechtsprechung
   EuGH, 09.09.2010 - C-265/09 P   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Antrag auf Eintragung des Bildzeichens '' - Absolute Eintragungshindernisse - Unterscheidungskraft - Marke in Form eines einzelnen Buchstabens

  • Europäischer Gerichtshof

    HABM / Borco-Marken-Import Matthiesen

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Antrag auf Eintragung des Bildzeichens "α" ­- Absolute Eintragungshindernisse - Unterscheidungskraft - Marke in Form eines einzelnen Buchstabens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Antrag auf Eintragung des Bildzeichens '' - Absolute Eintragungshindernisse - Unterscheidungskraft - Marke in Form eines einzelnen Buchstabens

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Prüfung der Unterscheidungskraft von einzelnen Buchstaben muss durch HABM im Kontext jedes konkreten Falles erfolgen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Sechste Kammer) vom 29. April 2009 in der Rechtssache T-23/07, Borco-Marken-Import Matthiesen GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingelegt am 15. Juli 2009

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2010, 1096



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Wird zitiert von ... (24)  

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10  

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Ausschließlich aus Ziffern bestehendes

    Im Übrigen steht der Umstand, dass ein Zeichen wie das in Rede stehende aus Ziffern ohne grafische Veränderung gebildet, also nicht kreativ oder künstlerisch vom Anmelder bearbeitet worden ist, als solcher ebenfalls nicht der Eintragungsfähigkeit des Zeichens als Marke entgegen (vgl. entsprechend zu aus einem Buchstaben bestehenden Zeichen Urteil vom 9. September 2010, HABM/BORCO-Marken-Import Matthiesen, C-265/09 P, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 38).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10  

    pjur/pure

    Die originäre Kennzeichnungskraft wird bestimmt durch die Eignung der Marke, sich unabhängig von der jeweiligen Benutzungslage als Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens bei den beteiligten Verkehrskreisen einzuprägen und die Waren und Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - C-398/08, Slg. 2010, I-535 = GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]; Urteil vom 9. September 2010 - C-265/09, GRUR 2010, 1096 Rn. 31 - BORCO/HABM [Buchstabe.
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11  

    Bogner B/Barbie B

    (2) Die originäre Kennzeichnungskraft wird bestimmt durch die Eignung der Marke, sich unabhängig von der jeweiligen Benutzungslage als Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens bei den beteiligten Verkehrskreisen einzuprägen und die Waren und Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - C 398/08, Slg. 2010, I 535 = GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]; Urteil vom 9. September 2010 - C 265/09, GRUR 2010, 1096 Rn. 31 - BORCO/HABM [Buchstabe.
mehr
  • EuG, 19.09.2012 - T-231/11  
    Der Zweck der Vorabkontrolle selbst würde daher vereitelt, wenn es dem HABM entgegen dem Erfordernis einer konkreten Prüfung der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke freistünde, sich ohne schlüssige Begründung auf Annahmen oder bloße Zweifel zu berufen (Urteil des Gerichtshofs vom 9. September 2010, HABM/Borco Marken Import Matthiesen, C-265/09 P, Slg. 2010, I-8265, Randnrn. 44 und 46).
  • EuG, 19.09.2012 - T-50/11  
    Der Zweck der Vorabkontrolle selbst würde daher vereitelt, wenn es dem HABM entgegen dem Erfordernis einer konkreten Prüfung der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke freistünde, sich ohne schlüssige Begründung auf Annahmen oder bloße Zweifel zu berufen (Urteil des Gerichtshofs vom 9. September 2010, HABM/Borco Marken Import Matthiesen, C-265/09 P, Slg. 2010, I-8265, Randnrn. 44 und 46).
  • EuG, 19.09.2012 - T-31/11  
    Der Zweck der Vorabkontrolle selbst würde daher vereitelt, wenn es dem HABM entgegen dem Erfordernis einer konkreten Prüfung der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke freistünde, sich ohne schlüssige Begründung auf Annahmen oder bloße Zweifel zu berufen (Urteil des Gerichtshofs vom 9. September 2010, HABM/Borco Marken Import Matthiesen, C-265/09 P, Slg. 2010, I-8265, Randnrn. 44 und 46).
  • EuG, 19.09.2012 - T-26/11  
    Der Zweck der Vorabkontrolle selbst würde daher vereitelt, wenn es dem HABM entgegen dem Erfordernis einer konkreten Prüfung der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke freistünde, sich ohne schlüssige Begründung auf Annahmen oder bloße Zweifel zu berufen (Urteil des Gerichtshofs vom 9. September 2010, HABM/Borco Marken Import Matthiesen, C-265/09 P, Slg. 2010, I-8265, Randnrn. 44 und 46).
  • EuG, 19.09.2012 - T-329/10  
    Der Zweck der Vorabkontrolle selbst würde daher vereitelt, wenn es dem HABM entgegen dem Erfordernis einer konkreten Prüfung der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke freistünde, sich ohne schlüssige Begründung auf Annahmen oder bloße Zweifel zu berufen (Urteil des Gerichtshofs vom 9. September 2010, HABM/Borco-Marken-Import Matthiesen, C-265/09 P, Slg. 2010, I-8265, Randnrn. 44 und 46).
  • EuG, 19.09.2012 - T-326/10  
    Der Zweck der Vorabkontrolle selbst würde daher vereitelt, wenn es dem HABM entgegen dem Erfordernis einer konkreten Prüfung der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke freistünde, sich ohne schlüssige Begründung auf Annahmen oder bloße Zweifel zu berufen (Urteil des Gerichtshofs vom 9. September 2010, HABM/Borco-Marken-Import Matthiesen, C-265/09 P, Slg. 2010, I-8265, Randnrn. 44 und 46).
  • OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 40/10  
    Auch bei Einzelbuchstaben und nicht als Wort aussprechbaren Buchstabenkombinationen liegt die Annahme normaler originärer Kennzeichnungskraft nahe (BGH, GRUR 2004, 600 [601] = WRP 2004, 763 - d-c-fix / CD-FIX; Ingerl / Rohnke, MarkenG, a.a.O., § 14 Rn. 581; Ströbele / Hacker , a.a.O., § 9 Rn. 138), soweit nicht konkrete Anhaltspunkte etwa für einen warenbeschreibenden Gehalt festgestellt werden können (vgl. BGH, GRUR 2002, 626 [628 f.] = WRP 2002, 705 - IMS; GRUR 2008, 905 = WRP 2008, 1349 [Rn. 16] - Pantohexal; zu den Anforderungen an die Verneinung der Unterscheidungskraft von Einzelbuchstaben im Eintragungsverfahren vgl. EuGH, GRUR Int 2010, 982 = GRUR 2010, 1096 [Rn. 37 ff.] - Buchstabe α; BGH, GRUR 2001, 161 [162] = WRP 2001, 33 - Buchstabe K; GRUR 2011, 65 = WRP 2011, 65 [Rn. 18, 23 f.] - Buchstabe T mit Strich).
  • EuG, 06.07.2011 - T-258/09  

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BETWIN - Absolute

  • EuG, 19.09.2012 - T-327/10  
  • EuG, 19.09.2012 - T-328/10  
  • BPatG, 11.01.2011 - 33 W (pat) 133/08  

    EuGH soll darüber entscheiden, ob “beschreibende Buchstabenfolgen”

  • EuG, 12.07.2012 - T-470/09  

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke medi - Absolutes

  • BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 279/09  

    Bildmarke IX - Zierstreifen bei Schuhwaren als betrieblicher Herkunftshinweis

  • BPatG, 11.01.2011 - 27 W (pat) 278/09  
  • BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 282/09  
  • BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 281/09  
  • BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 280/09  
  • BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 283/09  
  • BPatG, 26.10.2011 - 28 W (pat) 524/10  
  • BPatG, 26.10.2011 - 28 W (pat) 544/10  
  • BPatG, 26.10.2011 - 28 W (pat) 6/10  
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