Rechtsprechung
   BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,481
BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08 (https://dejure.org/2010,481)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2010 - I ZR 72/08 (https://dejure.org/2010,481)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2010 - I ZR 72/08 (https://dejure.org/2010,481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 78 Abs 2 S 2 AMG, § 78 Abs 2 S 3 AMG, § 1 Abs 1 Nr 2 AMPreisV
    Anwendbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts auf durch Versandhandel nach Deutschland eingeführte Arzneimittel

  • webshoprecht.de

    Gilt deutsches Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel?

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltung des deutschen Arzneimittelpreisrechtes für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel

  • Betriebs-Berater

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

  • rewis.io

    Anwendbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts auf durch Versandhandel nach Deutschland eingeführte Arzneimittel

  • rewis.io

    Anwendbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts auf durch Versandhandel nach Deutschland eingeführte Arzneimittel

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Vorlagebeschluss zur Anrufung des gemeinsamen Senates wegen der Frage ob die AMPreisV auch auf EU-ausländische Versandapotheken anwendbar ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung des deutschen Arzneimittelpreisrechtes für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sparen Sie beim Medikamentenkauf!

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bonussystem der Apotheken kann wettbewerbswidrig sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Gilt die Preisbindung für Arzneimittel auch für ausländische Online-Apotheken?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rabatte und Zugaben durch Apotheken für verschreibungspflichtige Medikamente sind wettbewerbswidrig

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Euro ja - Taler nein

  • nh24.de (Pressebericht, 09.09.2010)

    BGH erlaubt Apotheken Bonussystem

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rabatte und Zugaben durch Apotheken verboten

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Prämien- und Rabattaktionen in Apotheken

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BGH erlaubt Apotheken Bonuspunkte von geringem Wert

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Kundenbindungssystemen in Apotheken

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Preisbindung von Online-Apotheken - Kein Rabatt für deutsche Kunden

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Apotheken-Bonussysteme: Arzneimittelpreisbindung statt Kundenbindung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3724
  • GRUR 2010, 1130
  • MMR 2011, 92
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08
    Dieser hat entschieden, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel nicht gilt (BSGE 101, 161 Rn. 23 ff.).

    Hierdurch könne es auf der Einzelhandelsstufe zu einem Preiswettbewerb kommen, ohne dass dem das Preisrecht nach dem Arzneimittelgesetz entgegenstehe (BSGE 101, 161 Rn. 23).

    Es hat es demgegenüber allerdings - unter anderem unter Hinweis auf eine zu den sogenannten Re- bzw. Parallelimport-Arzneimitteln i.S. von § 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V ergangene Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 10/94, BGHZ 129, 53, 54 und 55 - Importarzneimittel) - als maßgeblich angesehen, dass Importeure Arzneimittelpreise frei bestimmen dürfen und importierte Arzneimittel daher auf der Einzelhandelsstufe preisgünstiger sind als im Inland hergestellte Präparate, die das Inland bis zu ihrer Abgabe in der Apotheke nicht verlassen haben (BSGE 101, 161 Rn. 23).

    Nach Ansicht des Bundessozialgerichts zielt diese Vorschrift allerdings nicht darauf ab, das Preisrecht des Arzneimittelgesetzes für ausländische Versandhandelsapotheken zu exportieren; vielmehr solle sie lediglich die tatsächlich bestehenden Sicherheitsstandards für den Versandhandel und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln auf einem Niveau absichern, das dem nach deutschem Recht bestehenden Niveau entspreche (BSGE 101, 161 Rn. 27).

    Das Bundessozialgericht (BSGE 101, 161 Rn. 27) hat sich zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung allerdings auch auf die Senatsentscheidung "Versandhandel mit Arzneimitteln" (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - I ZR 205/04, GRUR 2008, 275 Rn. 26 = WRP 2008, 356) gestützt.

  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08
    Da sich das Niveau von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, steht den Mitgliedstaaten insoweit ein Wertungsspielraum zu (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 2009 - C-171 und 172/07, Slg. 2009, I-4171 = NJW 2009, 2112 Rn. 18 f. - Apothekenkammer u.a./Saarland, mwN).

    Außerdem können sie diejenigen Maßnahmen treffen, die eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung einschließlich einer Gefahr für die sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung weitestgehend verringern (EuGH, NJW 2009, 2112 Rn. 30 - Apothekenkammer u.a./Saarland).

    In diesem Zusammenhang ist der ganz besondere Charakter der Arzneimittel zu berücksichtigen, die der Gesundheit aufgrund ihrer therapeutischen Wirkungen bei nicht veranlasster oder falscher Einnahme schweren Schaden zufügen können, ohne dass sich der Patient dessen bei ihrer Verabreichung bewusst ist (EuGH, NJW 2009, 2112 Rn. 31 f. - Apothekenkammer u.a./Saarland).

    Ein entsprechender Fehlgebrauch von Arzneimitteln führt zudem zu einer Verschwendung finanzieller Mittel, die umso schädlicher ist, als der Pharmabereich erhebliche Kosten verursacht und wachsenden Bedürfnissen entsprechen muss, die für die Gesundheitspflege verfügbaren finanziellen Mittel aber nicht unbegrenzt sind (EuGH, NJW 2009, 2112 Rn. 33 - Apothekenkammer u.a./Saarland).

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 11. Dezember 2003 (C-322/01, Slg. 2003, I-14887 = NJW 2004, 131 - Deutscher Apothekenverband e.V./0800 DocMorris NV u.a.).

    Der Gerichtshof hat sich dort an der Feststellung, dass das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland (auch) durch Gründe der Intaktheit des nationalen Gesundheitswesens gerechtfertigt sein kann, nur deshalb gehindert gesehen, weil der Kläger in dem dem Vorlageverfahren zugrunde liegenden Ausgangsverfahren keine Argumente für die Erforderlichkeit der Arzneimittelpreisbindung vorgetragen hatte (vgl. EuGH, NJW 2004, 131 Rn. 123 - Deutscher Apothekenverband e.V./0800 DocMorris NV u.a.).

  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 169/02

    Anwendung der Mindestsatzregelung auf einen grenzüberschreitenden Architekten-

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08
    Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat für den vergleichbaren Sachverhalt der Preisbindung grenzüberschreitender Dienstleistungen von Architekten und Ingenieuren nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entschieden, dass die Mindestpreisregel des § 4 Abs. 4 HOAI aF nach nationalem Kollisionsrecht auch ohne eine ihre Anwendbarkeit anordnende Norm Geltung beansprucht, wenn Architekten oder Ingenieure im Ausland Pläne für in Deutschland gelegene Bauvorhaben entwerfen (BGH, Urteil vom 27. Februar 2003 - VII ZR 169/02, BGHZ 154, 110, 115 f.).

    Der hier zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich insoweit auch nicht wesentlich von demjenigen, der dem in BGHZ 154, 110 abgedruckten Urteil des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zugrunde gelegen hat; denn im einen wie im anderen Fall wird ein Produkt vom Ausland aus auf einem inländischen Markt angeboten, auf dem die Preise gebunden sind (aA Diekmann/Idel aaO).

  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 3992/08

    Wettbewerbsverstoß beim Internet-Handel mit Arzneimitteln: Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08
    Diese Vorschrift bestimmt jedoch ausdrücklich, dass die Zuständigkeiten der Behörden der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Festsetzung der Arzneimittelpreise durch die Richtlinie 2001/83/EG unberührt bleiben (vgl. OLG Hamburg, A&R 2009, 87, 90 f. = APR 2009, 32; OLG München, GRUR-RR 2010, 53, 55).
  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 205/04

    Versandhandel mit Arzneimitteln

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08
    Das Bundessozialgericht (BSGE 101, 161 Rn. 27) hat sich zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung allerdings auch auf die Senatsentscheidung "Versandhandel mit Arzneimitteln" (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - I ZR 205/04, GRUR 2008, 275 Rn. 26 = WRP 2008, 356) gestützt.
  • OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06

    Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit deutschen

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08
    Diese Vorschrift bestimmt jedoch ausdrücklich, dass die Zuständigkeiten der Behörden der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Festsetzung der Arzneimittelpreise durch die Richtlinie 2001/83/EG unberührt bleiben (vgl. OLG Hamburg, A&R 2009, 87, 90 f. = APR 2009, 32; OLG München, GRUR-RR 2010, 53, 55).
  • OLG Frankfurt, 29.11.2007 - 6 U 26/07

    Arzneimittelpreise: Geltung von Festpreisen für Arzneimittel im

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08
    Das Berufungsgericht hat der im ersten Rechtszug erfolglosen Klage stattgegeben (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2008, 306 = WRP 2008, 969).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

    Auszug aus BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08
    Es hat es demgegenüber allerdings - unter anderem unter Hinweis auf eine zu den sogenannten Re- bzw. Parallelimport-Arzneimitteln i.S. von § 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V ergangene Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 10/94, BGHZ 129, 53, 54 und 55 - Importarzneimittel) - als maßgeblich angesehen, dass Importeure Arzneimittelpreise frei bestimmen dürfen und importierte Arzneimittel daher auf der Einzelhandelsstufe preisgünstiger sind als im Inland hergestellte Präparate, die das Inland bis zu ihrer Abgabe in der Apotheke nicht verlassen haben (BSGE 101, 161 Rn. 23).
  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Er sieht sich an einer solchen Entscheidung durch eine hiervon abweichende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gehindert (BGH, Beschluss vom 9. September 2010 - I ZR 72/08, NJW 2010, 3724).

    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit dem Beschluss vom 9. September 2010 (NJW 2010, 3724) dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt.

  • BGH, 09.05.2018 - VIII ZR 135/17

    Einzelimport von Arzneimitteln: Anwendbarkeit des Preisrechts der

    Auf Einzelimportarzneimittel im Sinne des § 73 Abs. 3 AMG findet das Preisrecht der Arzneimittelpreisverordnung keine Anwendung (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 9. September 2010, I ZR 72/08, NJW 2010, 3724 Rn. 12 und Urteil vom 10. Dezember 2014, 5 StR 405/13, NStZ 2015, 591 Rn. 26).

    c) Den vorstehend abgelehnten Auffassungen von Dettling und Mand (jeweils aaO) hat sich - allerdings ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit dieser Sichtweise - der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem (Vorlage-) Beschluss vom 9. September 2010 (I ZR 72/08, NJW 2010, 3724 Rn. 12) angeschlossen.

    bb) Der I. Zivilsenat, der im dortigen Rechtsstreit mit der Frage befasst war, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AMG gilt, hat die von ihm bejahte Frage unter anderem damit begründet, dass dann, wenn sogar bei den vom deutschen Arzneimittelrechtsregime ansonsten weitgehend freigestellten Einzelimporten über den in § 73 Abs. 4 Satz 2 AMG erfolgten Verweis auf die Geltung des § 78 AMG das deutsche Preisrecht gelte, für die im Wege des grenzüberschreitenden Versandhandels eingeführten Arzneimittel kaum etwas anderes gelten könne (Beschluss vom 9. September 2010 - I ZR 72/08, aaO).

    Bei seiner rechtlichen Prüfung ist der 5. Strafsenat unter Anschluss an die Sichtweise des I. Zivilsenats in dessen Beschluss vom 9. September 2010 (I ZR 72/08, aaO) zwar davon ausgegangen, dass das durch § 78 Abs. 2 Satz 2 AMG normierte Gebot der Gewährleistung einheitlicher Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß § 73 Abs. 4 Satz 2 AMG auch für die Abgabe einzelimportierter ausländischer Arzneimittel gelte.

  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 405/13

    Abrechnungsbetrug bei Zytostatika-Lösungen (Eignung zur Irreführung als

    Wegen des durch § 78 Abs. 2 Satz 2 AMG normierten Gebots der Gewährleistung einheitlicher Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel, das gemäß § 73 Abs. 4 Satz 2 AMG auch für die Abgabe einzelimportierter ausländischer Arzneimittel gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2010 - I ZR 72/08, NJW 2010, 3724, 3725 Rn. 12), konnte die zur Tatzeit bestehende Regelungslücke im abrechnungsrechtlichen System nur durch einen Rückgriff auf die Referenzpreise der Lauer-Taxe für entsprechende auf dem deutschen Markt erhältliche Präparate ausgefüllt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht