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   BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03   

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https://dejure.org/2010,4081
BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,4081)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,4081)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,4081)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 69 EuPatÜbk, § 14 PatG, § 563 Abs 3 ZPO
    Patentverletzungsstreit: Zurückverweisung an das Berufungsgericht zur erstmaligen Prüfung einer äquivalenten Verletzung - Crimpwerkzeug IV

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln bei fehlender Geltendmachung durch den Kläger; Patent hinsichtlich einer Vorrichtung zum Verbinden eines Drahtes mit einem Kontaktelement durch Verformen von Klemmorganen des Kontaktelements mittels Druckorganen ...

  • rewis.io

    Patentverletzungsstreit: Zurückverweisung an das Berufungsgericht zur erstmaligen Prüfung einer äquivalenten Verletzung - Crimpwerkzeug IV

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentverletzungsstreit: Zurückverweisung an das Berufungsgericht zur erstmaligen Prüfung einer äquivalenten Verletzung - Crimpwerkzeug IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 69; PatG § 14; ZPO § 563 Abs. 3
    Prüfung einer Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln bei fehlender Geltendmachung durch den Kläger; Patent hinsichtlich einer Vorrichtung zum Verbinden eines Drahtes mit einem Kontaktelement durch Verformen von Klemmorganen des Kontaktelements mittels Druckorganen ...

  • datenbank.nwb.de

    Patentverletzungsstreit: Zurückverweisung an das Berufungsgericht zur erstmaligen Prüfung einer äquivalenten Verletzung - Crimpwerkzeug IV

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Patentnichtigkeitssache, Crimpwerkzeug IV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Crimpwerkzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 313
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.03.2009 - Xa ZR 158/04

    Crimpwerkzeug II

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Die dagegen eingelegte Berufung der Nichtigkeitsklägerin hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 12. März 2009 zurückgewiesen (Xa ZR 158/04, GRUR 2009, 835 - Crimpwerkzeug II).

    Dieses Verständnis der patentgemäßen Lehre entspricht der vom Bundesgerichtshof im Nichtigkeitsverfahren vorgenommenen Auslegung von Patentanspruch 1 (vgl. Urteil vom 12. März 2009 - Xa ZR 158/04, GRUR 2009, 835 Rn. 18 - Crimpwerkzeug II).

    Eine solche Anordnung der Druckplatte (15) unterhalb der ersten Verstellscheibe (13) ist zwar Gegenstand der im Patent zeichnerisch dargestellten Ausführungsform in Figur 14. Daraus folgt indes nicht, dass sich der Patentanspruch auf eine solche Ausgestaltung zu beschränken hätte (BGH, Urteil vom 12. März 2009 - Xa ZR 158/04, GRUR 2009, 835 Rn. 21 - Crimpwerkzeug II).

    Dass die hinsichtlich der Lage einschränkende Formulierung aus Unteranspruch 4 nicht in den Hauptanspruch übernommen wurde, führt entgegen der Revision im Übrigen auch nicht dazu, dass das Klagepatent unzulässig erweitert wäre (BGH, Urteil vom 12. März 2009 - Xa ZR 158/04, GRUR 2009, 835 Rn. 20 ff. - Crimpwerkzeug II).

    Dies führt zu einer gleichbleibenden Verformung des Gesamtsystems, bei der die Vorteile der zentrischen Krafteinleitung durch die aufeinanderliegenden Ringflächen erhalten bleiben (BGH, Urteil vom 12. März 2009 - Xa ZR 154/08, GRUR 2009, 835 Rn. 31 - Crimpwerkzeug II).

  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 81/01

    Stapeltrockner

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Denn bei der Frage der Gleichwirkung handelt es sich um eine Frage, deren Beantwortung tatrichterlicher Würdigung und Feststellungen bedarf, die in der Revisionsinstanz nicht nachgeholt werden können (Senat, Urteile vom 22. November 2005 - X ZR 81/01, GRUR 2006, 313 Rn. 22 - Stapeltrockner, und vom 17. April 2007 - X ZR 1/05, GRUR 2007, 58 Rn. 28 - Pumpeinrichtung).

    Sie hängt aber entscheidend von den zunächst in der Tatsacheninstanz zu klärenden tatsächlichen Grundlagen ab (Senat, Urteil vom 22. November 2005 - X ZR 81/01, GRUR 2006, 313 Rn. 23 - Stapeltrockner).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patentanspruch erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. u.a. Senat, Urteile vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I, und vom 17. April 2007 - X ZR 1/05, GRUR 2007, 58 Rn. 24 - Pumpeinrichtung).

    Gleichwirkend ist nämlich nur eine Lösung, die nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (Senat, Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909 Rn. 68 - Spannschraube; Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 157 f. - Schneidmesser I; Benkard/Scharen, EPÜ, Art. 69 Rn. 58).

  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patentanspruch erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. u.a. Senat, Urteile vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I, und vom 17. April 2007 - X ZR 1/05, GRUR 2007, 58 Rn. 24 - Pumpeinrichtung).

    Denn bei der Frage der Gleichwirkung handelt es sich um eine Frage, deren Beantwortung tatrichterlicher Würdigung und Feststellungen bedarf, die in der Revisionsinstanz nicht nachgeholt werden können (Senat, Urteile vom 22. November 2005 - X ZR 81/01, GRUR 2006, 313 Rn. 22 - Stapeltrockner, und vom 17. April 2007 - X ZR 1/05, GRUR 2007, 58 Rn. 28 - Pumpeinrichtung).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patentanspruch erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. u.a. Senat, Urteile vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I, und vom 17. April 2007 - X ZR 1/05, GRUR 2007, 58 Rn. 24 - Pumpeinrichtung).

    Denn bei der Frage der Gleichwirkung handelt es sich um eine Frage, deren Beantwortung tatrichterlicher Würdigung und Feststellungen bedarf, die in der Revisionsinstanz nicht nachgeholt werden können (Senat, Urteile vom 22. November 2005 - X ZR 81/01, GRUR 2006, 313 Rn. 22 - Stapeltrockner, und vom 17. April 2007 - X ZR 1/05, GRUR 2007, 58 Rn. 28 - Pumpeinrichtung).

  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08

    Kettenradanordnung II

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Soll aber eine Ausführungsform als vom erteilten Klagepatent erfasst angegriffen werden, die nach Ansicht des Verletzungsklägers eine vom Wortsinn abweichende Gestalt aufweist, muss sich dies aus dem Antrag ergeben (Senat, Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 56/08, BGHZ 184, 49 Rn. 31 - Kettenradanordnung II).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Gleichwirkend ist nämlich nur eine Lösung, die nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (Senat, Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909 Rn. 68 - Spannschraube; Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 157 f. - Schneidmesser I; Benkard/Scharen, EPÜ, Art. 69 Rn. 58).
  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Als Rechtsfrage kann die Frage, wie ein Patentanspruch auszulegen ist, vom Revisionsgericht in vollem Umfang nachgeprüft werden (Senat, Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05, BGHZ 176, 311 Rn. 17 - Tintenpatrone).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Die in diesem Sinne gebotene Auslegung des Patentanspruchs hat unter Berücksichtigung der Beschreibung und Zeichnungen zu erfolgen, die dazu dienen, die durch den Patentanspruch geschützte technische Lehre zu erläutern und typischerweise anhand eines oder mehrerer Ausführungsbeispiele zu verdeutlichen (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 20 - Gelenkanordnung, mwN).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, entscheidet sich deshalb danach, ob sie in dem betreffenden Patentanspruch Ausdruck gefunden hat (Senat, Urteil vom 17. April 2007 - X ZR 72/05, BGHZ 172, 88 Rn. 14 - Ziehmaschinenzugeinheit, mwN).
  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Die beanstandete Ausgestaltung, bei der die von den PTC-Widerstandsheizelementen erzeugte Wärme von Lamellen aufgenommen und an die daran vorbeigeleitete Luft abgegeben wird, erfüllt jedenfalls die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Schutzrechtsverletzung mit äquivalenten Mitteln aufgestellten Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 81/13, GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß; Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 Rn. 28 f. - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 14. Dezember 2010, GRUR 2011, 313, Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV; Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I).
  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln ist daher aus fachmännischer Sicht nicht als gleichwertig in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. Senat, Urteile vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I und vom 14. Dezember 2010 - X ZR 193/03, GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV).

    Sie hängt zwar in der Regel entscheidend ebenfalls von den in der Tatsacheninstanz zu klärenden tatsächlichen Grundlagen ab (BGH, Urteile vom 22. November 2005, aaO Rn. 23 - Stapeltrockner und vom 14. Dezember 2010, aaO Rn. 36 - Crimpwerkzeug IV).

    Das schließt jedoch nach § 563 Abs. 3 ZPO nicht aus, dass sie vom Revisionsgericht unmittelbar entschieden werden kann, wenn diejenigen tatsächlichen Feststellungen, die die Annahme einer äquivalenten Verletzung gegebenenfalls tragen könnten, bereits getroffen sind und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind (BGH, Urteile vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, aaO - Gelenkanordnung und vom 14. Dezember 2010, aaO Rn. 34 ff. - Crimpwerkzeug IV).

  • LG Mannheim, 18.08.2020 - 2 O 34/19

    Nokia obsiegt gegen Daimler wegen Patentverletzungen

    Bei der Bewertung des Wortlauts des Patentanspruchs aus der Sicht des Fachmanns danach, was sich aus dessen Merkmalen im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als Lehre zum technischen Handeln ergibt, sind zudem die Beschreibung und die Zeichnungen aufgrund ihrer Funktion zu berücksichtigen, die durch den Patentanspruch geschützte technische Lehre zu erläutern und typischerweise anhand eines oder mehrerer Ausführungsbeispiele zu verdeutlichen (vgl. BGH, GRUR 2011, 313 Rn. 15 mwN -Crimpwerkzeug IV).
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