Rechtsprechung
| BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10, 45/10 und 46/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- MIR - Medien Internet und Recht
Fotos preußischer Schlösser und Gärten - Der Betreiber einer Internetplattform ist für eine Beeinträchtigung des Grundstückseigentums durch die ungenehmigte Verwertung von Fotos des Grundstücks auf seiner Plattform nur bei erkennbaren Eigentumsverletzungen als Störer verantwortlich.
- openjur.de
- Telemedicus
Preußische Schlösser und Gärten
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- ax-schneider-gruppe.de
- czarnetzki.eu
Haftung eines Photoportals für urheberrechtswisdrige Photos von Gebäuden
- it-recht-kanzlei
- rechtambild.de
Unzulässige Fotos von Schlössern und Gärten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verantwortlichkeit des Betreibers einer Internetplattform als Störer für Beeinträchtigungen des Grundstückseigentums durch ungenehmigte Verwertung von Fotos des Grundstücks auf einer Plattform bei erkennbarer Eigentumsverletzung; Unterlassungsanspruch gegen die Ablichtung von Sachen und die nachfolgende Verwertung der Aufnahmen als Beeinträchtigung des Eigentums
- rechtsportal.de
Verantwortlichkeit des Betreibers einer Internetplattform für die Beeinträchtigung eines Grundstückseigentums durch ungenehmigte Verwertung von Fotos des Grundstücks auf seiner Plattform
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beeinträchtigung von Grundstücken durch Veröffentlichung von Fotos
Kurzfassungen/Presse (17)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Stiftung darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen von ihren Schlössern und Gärten untersagen
- MIR - Medien Internet und Recht (Pressemitteilung)
Recht am Bild der eigenen Sache - Zur Frage, ob eine Stiftung Foto- und Filmaufnahmen von ihren Schlössern und Gärten untersagen kann
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 97 Abs. 1 UrhG
Gewerbliche Aufnahmen von Preußischen Schlössern und Gärten bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Stiftung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Preußische Schlösser und Gärten - keine Fotos bitte!
- Kanzlei Prof. Schweizer (Pressemitteilung)
Gewerbliche Fotos von Sanssouci nur mit Genehmigung
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten kann Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken verbieten
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Grundstücksrecht: Stiftung darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen untersagen
- ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)
Verbot der nicht autorisierten kommerziellen Verbreitung von Aufnahmen von Gärten und Schlössern einer staatlichen Stiftung
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Verwertung von Video- und Bildaufnahmen von öffentlich zugänglichen Kulturgütern
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
Foto- und Filmaufnahmen von Schlössern
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Knipsgebühr" für Fotos und Filmaufnahmen von Gebäuden rechtmäßig
- dury.de (Kurzinformation)
Stiftung darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen von ihren Schlössern und Gärten untersagen
- lampmann-behn.de (Kurzinformation)
Foto- und Filmaufnahmen von Schlössern und Gärten können untersagt werden
- pfitzer-law.de (Kurzinformation)
Film- und Fotoaufnahmen in öffentlichem Park kostenpflichtig?
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
BGH bestätigt Fotoverbot der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
- heise.de (Pressebericht, 17.12.2010)
"Knips-Gebühr" für Preußen-Schlösser ist rechtens
- lto.de (Kurzinformation)
Betreiber einer Internetplattform kann Eigentumsbeeinträchtigung nicht zugerechnet werden, wenn diese für ihn nicht ohne Weiteres erkennbar ist
Besprechungen u.ä. (5)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beeinträchtigung des Grundeigentums durch Verwertung von Fotos - zum Störerbegriff (IBR 2011, 1218)
- czarnetzki.eu (Entscheidungsbesprechung)
Haftung eines Photoportals für urheberrechtswisdrige Photos von Gebäuden
- nomos.de
(Entscheidungsbesprechung)
Fotos von Schlössern, Klöstern und Museen - wer hat welche Rechte? (RA Dr. Martin Schippan; ZStV 6/2011, S. 210-216)
- cms-hs.com
, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)
Schloss Sanssouci - Fotografieren verboten? (RA'in Dr. Katharina Garbers von Boehm)
- internet-law.de (Kurzanmerkung)
Unzulässige Fotos von Schlössern und Gärten
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Auf dem Weg zum "Recht am Bild der eigenen Sache"?" von RA Dr. Endress Wanckel, original erschienen in: NJW 2011, 1779 - 1781.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Verletzung des Rechts am grundstücksinternen Bild der eigenen Sache und Übertragbarkeit der dreifachen Schadensberechnung auf deliktische Schadensersatzansprüche aus Eigentumsverletzung" von Wiss. Mit. Benedikt Flöter und Wiss. Mit. Martin Königs, original erschienen in: ZUM 2012, 383 - 389.
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 175/08
- OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10, 45/10 und 46/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 753
- GRUR 2011, 321
- WM 2011, 718
- MMR 2011, 480
- MIR 2011, Dok. 040
- BauR 2011, 1217
- IBR 2011, 1218
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11
Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen …
Ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenem eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (…BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 19] - Sommer unseres Lebens;… GRUR 2011, 1038 = WRP 2011, 1609 [Rn. 20] - Stiftparfüm; vgl. BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 15]).Eine Prüfpflicht kann bereits mit Inbetriebnahme einer technischen Einrichtung entstehen, setzt dann aber eine schon dadurch eintretende Gefährdung absoluter Rechtsgüter Dritter voraus (…vgl. BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 24] - Sommer unseres Lebens; BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 16]).
- LG Köln, 11.09.2012 - 33 O 353/11
Rechtsprechung zur Störerhaftung des Anschlussinhabers bei …
Ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenem eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (…BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 19] - Sommer unseres Lebens;… GRUR 2011, 1038 = WRP 2011, 1609 [Rn. 20] - Stiftparfüm; vgl. BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 15]).Eine Prüfpflicht kann bereits mit Inbetriebnahme einer technischen Einrichtung entstehen, setzt dann aber eine schon dadurch eintretende Gefährdung absoluter Rechtsgüter Dritter voraus (…vgl. BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 24] - Sommer unseres Lebens; BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 16]).
- OLG Dresden, 08.02.2012 - 4 U 1850/11
Internet; Drittauskunft
Stellt sich ein Kommentar in einem Blog als rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verletzten dar, unterliegt nämlich auch der Blogbetreiber ebenso wie ein Hostprovider unter bestimmten Voraussetzungen, namentlich bei Verletzung von Prüfpflichten der allgemeinen Störerhaftung (BGH, Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10 zitiert nach Pressemitteilung; NJW 2011, 753; CR 2010, 458; Senat, Hinweisbeschluss vom 7.10.2011, 4 U 919/11 n.v.).
- OLG Hamburg, 15.03.2011 - 7 U 45/10
Berichterstattung über Verurteilung und mögliche Haftentlassung; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Betreiber eines Internetauftritts, in den er dritte Personen in großer Zahl Inhalte einstellen lässt, demjenigen gegenüber, der von einem von der einstellenden Person auf diese Weise rechtswidrig verbreiteten Inhalt in seinen Rechten verletzt wird, zwar nicht ohne Weiteres zur Unterlassung verpflichtet, wohl aber dann, wenn ihm erkennbar wird, dass sein Angebot einen solchen Beitrag enthält, und er die Rechtsverletzung nicht abstellt (zuletzt BGH, Urt. v. 17.12.2010, NJW 2011, S. 753 ff., 754 m.w.N.). - OLG Hamburg, 15.03.2011 - 7 U 44/10
Berichterstattung über Verurteilung und mögliche Haftentlassung; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Betreiber eines Internetauftritts, in den er dritte Personen in großer Zahl Inhalte einstellen lässt, demjenigen gegenüber, der von einem von der einstellenden Person auf diese Weise rechtswidrig verbreiteten Inhalt in seinen Rechten verletzt wird, zwar nicht ohne Weiteres zur Unterlassung verpflichtet, wohl aber dann, wenn ihm erkennbar wird, dass sein Angebot einen solchen Beitrag enthält, und er die Rechtsverletzung nicht abstellt (zuletzt BGH, Urt. v. 17.12.2010, NJW 2011, S. 753 ff., 754 m.w.N.).
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