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   BGH, 15.07.2010 - I ZR 99/09   

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https://dejure.org/2010,3722
BGH, 15.07.2010 - I ZR 99/09 (https://dejure.org/2010,3722)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - I ZR 99/09 (https://dejure.org/2010,3722)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - I ZR 99/09 (https://dejure.org/2010,3722)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Gelenknahrung II

    AEUV Art. 34, ... 36; Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Art. 1 Abs. 2 Unterabs. 1, Art. 14 Abs. 1, 2 lit. a, Abs. 9; UWG §§ 3, 4 Nr. 11; LFGB § 2 Abs. 3 Satz 2, § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 2 i. V. mit Nr. 1 lit. a, § 7 Abs. 1 Nr. 2, § 68

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Gelenknahrung II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 34 AEUV, Art 36 AEUV, Art 1 Abs 2 UAbs 1 EGV 178/2002, Art 14 Abs 1 EGV 178/2002, Art 14 Abs 2 Buchst a EGV 178/2002
    Wettbewerbswidriger Vertrieb eines Nahrungsergänzungsmittel: Vorrang des primären EU-Rechts zur Lebensmittelsicherheit vor der Anwendung nationaler Bestimmungen bei nicht grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten - Gelenknahrung II

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung nationaler Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit trotz fehlender Vereinbarkeit mit den sich aus dem primären Unionsrecht ergebenden Anforderungen für Reglementierungen des Warenverkehrs bei grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten; Rechtmäßigkeit des Verbots ...

  • rewis.io

    Wettbewerbswidriger Vertrieb eines Nahrungsergänzungsmittel: Vorrang des primären EU-Rechts zur Lebensmittelsicherheit vor der Anwendung nationaler Bestimmungen bei nicht grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten - Gelenknahrung II

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbswidriger Vertrieb eines Nahrungsergänzungsmittel: Vorrang des primären EU-Rechts zur Lebensmittelsicherheit vor der Anwendung nationaler Bestimmungen bei nicht grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten - Gelenknahrung II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung nationaler Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit trotz fehlender Vereinbarkeit mit den sich aus dem primären Unionsrecht ergebenden Anforderungen für Reglementierungen des Warenverkehrs bei grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten; Rechtmäßigkeit des Verbots ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gelenknahrung II

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbswidriger Vertrieb eines Nahrungsergänzungsmittel: Vorrang des primären EU-Rechts zur Lebensmittelsicherheit vor der Anwendung nationaler Bestimmungen bei nicht grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten - Gelenknahrung II

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arzneimittelrecht - Anwendung nationaler Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gelenknahrung

  • vsw.info PDF, S. 2 (Leitsatz)

    Art. 34, 36 AEUV; Art. 1 II Unterabs. 1, 14 I, II lit. a, IX VO (EG) Nr. 178/2002; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; §§ 2 III S. 2, 4 I Nr. 2, 6 I Nr. 2 i.V.m. Nr. 1 lit. a, 7 I Nr. 2, 68 LFGB
    Gelenknahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 355
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-333/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - I ZR 99/09
    b) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union läuft es dem Gemeinschaftsrecht allerdings grundsätzlich nicht zuwider, dass ein Mitgliedstaat verbietet, Lebensmittel ohne vorherige Genehmigung in Verkehr zu bringen, wenn ihnen Nährstoffe wie beispielsweise andere als die durch die unionsrechtliche Regelung als Zusatz zugelassenen Vitamine oder Mineralstoffe hinzugefügt worden sind (vgl. EuGH, Urt. v. 5.3.2009 - C-88/07, Slg. 2009, I-1353 = ZLR 2009, 321 Tz. 87 - Kommission/Spanien; Urt. v. 28.1.2010 - C-333/08, EuZW 2010, 347 Tz. 80 - Kommission/Frankreich, jeweils m.w.N.).

    Im Hinblick auf den von den Mitgliedstaaten auch bei der Ausübung ihres Ermessens im Bereich des Gesundheitsschutzes einzuhaltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss eine solche Regelung jedoch ein leicht zugängliches und innerhalb eines angemessenen Zeitraums abzuschließendes Verfahren vorsehen, das es den Wirtschaftsteilnehmern ermöglicht, die Aufnahme des Nährstoffs in die nationale Liste der zugelassenen Stoffe zu erreichen (EuGH EuZW 2010, 347 Tz. 81 - Kommission/Frankreich, m.w.N.).

    Dabei muss vorgesehen sein, dass der Aufnahmeantrag nur dann abgelehnt werden darf, wenn eine eingehende einzelfallbezogene Prüfung, bei der die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt werden, ergibt, dass der Stoff tatsächlich ein Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung birgt (vgl. EuGH ZLR 2009, 321 Tz. 93 f. - Kommission/Spanien; EuZW 2010, 347 Tz. 82 - Kommission/Frankreich, jeweils m.w.N.).

    Außerdem muss eine ablehnende Entscheidung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens angefochten werden können (EuGH EuZW 2010, 347 Tz. 81 - Kommission/Frankreich, m.w.N.).

  • EuGH, 05.03.2009 - C-88/07

    Kommission / Spanien - Art. 28 EG und 30 EG - Freier Warenverkehr - Richtlinie

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - I ZR 99/09
    b) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union läuft es dem Gemeinschaftsrecht allerdings grundsätzlich nicht zuwider, dass ein Mitgliedstaat verbietet, Lebensmittel ohne vorherige Genehmigung in Verkehr zu bringen, wenn ihnen Nährstoffe wie beispielsweise andere als die durch die unionsrechtliche Regelung als Zusatz zugelassenen Vitamine oder Mineralstoffe hinzugefügt worden sind (vgl. EuGH, Urt. v. 5.3.2009 - C-88/07, Slg. 2009, I-1353 = ZLR 2009, 321 Tz. 87 - Kommission/Spanien; Urt. v. 28.1.2010 - C-333/08, EuZW 2010, 347 Tz. 80 - Kommission/Frankreich, jeweils m.w.N.).

    Dabei muss vorgesehen sein, dass der Aufnahmeantrag nur dann abgelehnt werden darf, wenn eine eingehende einzelfallbezogene Prüfung, bei der die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt werden, ergibt, dass der Stoff tatsächlich ein Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung birgt (vgl. EuGH ZLR 2009, 321 Tz. 93 f. - Kommission/Spanien; EuZW 2010, 347 Tz. 82 - Kommission/Frankreich, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 288/01

    "Johanniskraut"; Begriff des unerlaubten Zusatzstoffs

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - I ZR 99/09
    Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass die genannten lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, soweit sie das Inverkehrbringen von Lebensmitteln regeln, die unter Verwendung von Zusatzstoffen hergestellt worden sind, Marktverhaltensregelungen i.S. des § 4 Nr. 11 UWG darstellen (vgl. BGH, Urt. v. 22.7.2004 - I ZR 288/01, GRUR 2004, 1037, 1038 = WRP 2004, 1481 - Johanniskraut; OLG Nürnberg MD 2008, 529, 532; OLG Hamm MD 2008, 924, 928 = LRE 57, 326; MünchKomm.UWG/Schaffert, § 4 Nr. 11 Rdn. 269; Harte/Henning/v. Jagow, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 11 Rdn. 102; Hasselblatt in Gloy/Loschelder/Erdmann, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 4. Aufl., § 58 Rdn. 63; Wehlau, LFGB, § 6 Rdn. 40).
  • BVerfG, 15.12.2016 - 2 BvR 221/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage an den Gerichtshof der

    Der Leitsatz zur Parallelentscheidung im Verfahren I ZR 99/09 deutet sogar darauf hin, dass er das Verhältnis zwischen nationalen Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit und Regelungen des Primärrechts grundsätzlich, das heißt, nicht nur im Verhältnis zu Art. 14 Abs. 9 Lebensmittel-Basis-VO, klären wollte.
  • BVerfG, 15.12.2016 - 2 BvR 222/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage an den Gerichtshof der

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2010 - I ZR 99/09 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

    Der Bundesgerichtshof hat die Revision mit Urteil vom 15. Juli 2010 zurückgewiesen (I ZR 99/09).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2014 - 13 A 1901/11

    Verwendung der Aminosäure "Lysin" in rohen Fleischerzeugnissen zur Herstellung

    Hierzu BGH, Urteile vom 15. Juli 2010 - I ZR 123/09 -, juris Rn. 11 und - I ZR 99/09; BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 3 C 15/11 -, juris, Rn. 27 offengelassen.

    vgl. hierzu BGH, Urteile vom 15. Juli 2010 - I ZR 123/09 -, juris, Rn. 13 und - I ZR 99/09 - VG Hamburg, Urteil vom 19. Januar 2010 - 4 K 2003/08 -, juris, Rn. 39.

  • OLG Köln, 15.07.2011 - 6 U 192/10

    Umfang der Prüfung der Neuartigkeit eines Lebensmittels oder einer

    b) Soweit die Berufung unter Hinweis auf die vom Bundesgerichtshof bejahte partielle Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des im deutschem Recht bestehenden präventiven Verbots mit Erlaubnisvorbehalt für Lebensmittel-Zusatzstoffe (BGH, GRUR 2011, 355 = WRP 2011, 220 - Gelenknahrung II) die Statuierung eines Genehmigungsvorbehalts für neuartige Lebensmittel prinzipiell in Frage stellt und stattdessen eine vom Kläger konkret darzulegende Gesundheitsgefahr fordert, weil es an einem dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügenden, leicht zugänglichen, transparenten und in angemessener Zeit abzuschließenden Verfahren zur Erlangung einer Vertriebsgenehmigung fehle, kann sie damit keinen Erfolg haben.
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