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   BPatG, 27.07.2010 - 24 W (pat) 80/08   

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https://dejure.org/2010,15043
BPatG, 27.07.2010 - 24 W (pat) 80/08 (https://dejure.org/2010,15043)
BPatG, Entscheidung vom 27.07.2010 - 24 W (pat) 80/08 (https://dejure.org/2010,15043)
BPatG, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 24 W (pat) 80/08 (https://dejure.org/2010,15043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Akustilon

    § 7 MarkenG, § 28 MarkenG, § 49 Abs 2 Nr 3 MarkenG, § 53 MarkenG, § 53 Abs 4 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Verfalls-Löschungsverfahren - "akustilon" - Mitteilung und Unterrichtung nach § 53 Abs. 4 MarkenG stellt einen der Erinnerung bzw. Beschwerde zugänglichen Beschluss dar - Gegenstand eines entsprechenden Rechtsmittelverfahrens ist allein die ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Verfalls-Löschungsverfahren - "akustilon" - Mitteilung und Unterrichtung nach § 53 Abs. 4 MarkenG stellt einen der Erinnerung bzw. Beschwerde zugänglichen Beschluss dar - Gegenstand eines entsprechenden Rechtsmittelverfahrens ist allein die ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Verfalls-Löschungsverfahren - "akustilon" - Mitteilung und Unterrichtung nach § 53 Abs. 4 MarkenG stellt einen der Erinnerung bzw. Beschwerde zugänglichen Beschluss dar - Gegenstand eines entsprechenden Rechtsmittelverfahrens ist allein die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 362
  • GRUR-RR 2012, 272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 24.05.2006 - 30 W (pat) 165/05
    Auszug aus BPatG, 27.07.2010 - 24 W (pat) 80/08
    Denn dieser beinhaltet die rechtliche Feststellung, dass rechtswirksam Widerspruch gegen die beantragte Löschung erhoben wurde und deshalb eine Amtslöschung nicht erfolgen kann (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 24. Mai 2006, 30 W (pat) 165/05 - TSUNAMI Computer; Kirschneck in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 53 Rdn. 6; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 53 Rdn. 10).

    Zudem hatte die neue Markeninhaberin nicht - wie rechtlich geboten (vgl. BPatG, Beschluss vom 24. Mai 2006, 30 W (pat) 165/05 - TSUNAMI Computer) - den Antrag auf Umschreibung der Marke 306 69 580 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht, so dass die neue Markeninhaberin zu diesem Zeitpunkt noch nicht nach § 28 Abs. 2 Satz 1 MarkenG formell legitimiert war.

  • BPatG, 18.02.2010 - 30 W (pat) 95/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "MALASEB (IR-Marke)" - Antrag auf Schutzentziehung

    Auszug aus BPatG, 27.07.2010 - 24 W (pat) 80/08
    Denn anders als eine lediglich fehlerhafte Zustellung kann eine - wie im vorliegenden Fall - mangels existierenden Adressaten gänzlich fehlende Zustellung nicht geheilt werden (vgl. BPatG, Beschluss vom 18. Februar 2010, 30 W (pat) 95/09 - MALASEB; Sadler, Verwaltungszustellungsgesetz, 7. Aufl., § 8 Rdn. 28, 29 m. w. Nachw.).
  • BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01
    Auszug aus BPatG, 27.07.2010 - 24 W (pat) 80/08
    Allerdings folgt der Wegfall einer eingetragenen Markeninhaberin nicht ohne weiteres aus der Löschung der betreffenden Firma im Handelsregister; denn ebenso wenig wie bei der Löschung von Kapitalgesellschaften (vgl. z. B. BPatGE 41, 160 - ETHOCYN/Entoxin; BPatGE 44, 113 - DR.
  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 37/07

    Rechtsfolgen des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters einer BGB

    Auszug aus BPatG, 27.07.2010 - 24 W (pat) 80/08
    Durch die notariell beurkundeten Erklärungen vom 12. September 2007 ist das Vermögen - einschließlich sämtlicher eingetragener Marken - der bisherigen Kommanditgesellschaft materiell-rechtlich auf die bisherige Komplementärin (d. h. die GmbH) kraft Anwachsung übergegangen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs; vgl. z. B. DB 2008, 1965); die Gesamthand als Rechtsträgerin des Sondervermögens ist aufgelöst und die Kommanditgesellschaft zugleich beendet (d. h. schon zu diesem Zeitpunkt, mithin vor der nur deklaratorischen Löschung im Handelsregister).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 98/10

    akustilon

    Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen (BPatG, GRUR 2011, 362).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2022 - 11 U 244/20

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Ersatz des Neuwerts in der

    Zwar bedarf es nicht zwingend des Abschlusses eines entsprechenden Bauwerkvertrags und kommt es ebenso wenig darauf an, ob die gesamten finanziellen Mittel vom Versicherungsnehmer letztlich ausgegeben (also verbaut) werden müssen, so dass keinen Nachteil erleiden darf, wer den bereits vollzogenen Wiederaufbau eines gleichwertigen Gebäudes kostengünstiger bewerkstelligt hat; notwendig sind zuvor aber immer Vorkehrungen, die - selbst wenn sie eine restlose Sicherheit nicht bieten - bei vorausschauend-wertender Betrachtung jedenfalls keine vernünftigen Zweifel an der Wiederherstellung (das heißt dem Eintritt des Erfolges) aufkommen lassen, was etwa bei bloßen Absichtsbekundungen oder bei Maßnahmen, die ohne Weiteres wieder rückgängig gemacht werden können, nicht zutrifft (vgl. dazu BGH, Urt. v. 18.02.2004 - IV ZR 94/03, juris Rdn. 12 f. = BeckRS 2004, 2887; Urt. v. 20.07.2011 - IV ZR 148/10, Rdn. 11 ff.; juris = BeckRS 2011, 204 73; ferner BGH, Urt. v. 20.04.2016 - IV ZR 415/14, Rdn. 11 ff., juris = BeckRS 2016, 8174; ebenso Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl., § 93 Rdn. 21 und 26 ff. m.w.N.).
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