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   BGH, 22.06.2011 - I ZB 64/10   

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https://dejure.org/2011,4182
BGH, 22.06.2011 - I ZB 64/10 (https://dejure.org/2011,4182)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2011 - I ZB 64/10 (https://dejure.org/2011,4182)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - I ZB 64/10 (https://dejure.org/2011,4182)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens

    § 36 UrhG, § 36a Abs 3 UrhG, § 148 ZPO
    Urheberrecht: Aussetzung des Verfahrens zur Bestellung des Vorsitzenden der Schlichtungsstelle; Streit über das Vorliegen der Voraussetzungen des Schlichtungsverfahrens; Aufstellung einer gemeinsamen Vergütungsregel von hierzu nicht berechtigten Parteien - Aussetzung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines Verfahrens zur Bestellung des Vorsitzenden und zur Bestimmung der Zahl der Beisitzer der Schlichtungsstelle bei Streit über das Vorliegen der Voraussetzungen; Bindende Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des Schlichtungsverfahrens durch ...

  • Betriebs-Berater

    Voraussetzungen der Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens

  • rewis.io

    Urheberrecht: Aussetzung des Verfahrens zur Bestellung des Vorsitzenden der Schlichtungsstelle; Streit über das Vorliegen der Voraussetzungen des Schlichtungsverfahrens; Aufstellung einer gemeinsamen Vergütungsregel von hierzu nicht berechtigten Parteien - Aussetzung ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Urheberrecht: Aussetzung des Verfahrens zur Bestellung des Vorsitzenden der Schlichtungsstelle; Streit über das Vorliegen der Voraussetzungen des Schlichtungsverfahrens; Aufstellung einer gemeinsamen Vergütungsregel von hierzu nicht berechtigten Parteien - Aussetzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 36; UrhG § 36a Abs. 3; ZPO § 148
    Aussetzung eines Verfahrens zur Bestellung des Vorsitzenden und zur Bestimmung der Zahl der Beisitzer der Schlichtungsstelle bei Streit über das Vorliegen der Voraussetzungen; Bindende Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des Schlichtungsverfahrens durch ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Urheberrecht im Schlichtungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Gemeinsame Vergütungsregeln: BGH entscheidet zu den Voraussetzungen der Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Aussetzung eines Verfahrens nach § 36a Abs. 3 UrhG wegen eines anhängigen Rechtsstreits über die Voraussetzungen des Schlichtungsverfahrens

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Aussetzung eines Verfahrens nach § 36a Abs. 3 UrhG wegen eines anhängigen Rechtsstreits über die Voraussetzungen des Schlichtungsverfahrens

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens

Besprechungen u.ä.

  • beck.de PDF, S. 21 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 36, 36 a III UrhG
    Zweifel an Zulässigkeit eines Schlichtungsverfahrens sind in gesondertem Feststellungsverfahren zu klären - "Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1343
  • GRUR 2011, 808
  • BB 2011, 2049
  • K&R 2011, 598
  • ZUM 2011, 732
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.03.2005 - IX ZB 33/04

    Aussetzung eines Rechtsstreits

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - I ZB 64/10
    Sie ist im Verfahren der Rechtsbeschwerde nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern allein daraufhin zu überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten sind (BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - IX ZB 33/04, NJW-RR 2005, 925, 926 mwN).

    Das Rechtsbeschwerdegericht trifft nur dann keine Kostenentscheidung, wenn das gegen die Anordnung der Verfahrensaussetzung gerichtete Rechtsmittel begründet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - IX ZB 33/04, FamRZ 2006, 1268).

  • KG, 12.01.2005 - 23 SchH 7/03

    Schlichtungsverfahren im Urheberrecht: Gerichtliche Bestellung des vorsitzenden

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - I ZB 64/10
    Desgleichen kann dahinstehen, ob das Oberlandesgericht sich dabei gegebenenfalls auf eine kursorische Prüfung auf offensichtliche Unzulässigkeit beschränken darf (vgl. KG, ZUM 2005, 229 f.) oder ob es die Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens umfassend und eingehend prüfen muss (Dietz/Haedicke in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 36a UrhG Rn. 9; Ory, ZUM 2006, 914).

    Das Oberlandesgericht ist nicht befugt, mit bindender Wirkung über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Schlichtungsverfahrens zu befinden (vgl. KG, ZUM 2005, 229, 230; Czychowski in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Aufl., § 36 UrhG Rn. 45; Grunert in Wandtke/Bullinger aaO § 36 UrhG Rn. 26; Haberstumpf in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, 2. Aufl., § 36a UrhG Rn. 2).

  • OLG München, 15.07.2010 - 34 SchH 14/09

    Urheberrecht: Aussetzung eines Bestellungsverfahrens bis zur Feststellung der

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - I ZB 64/10
    Das Oberlandesgericht (OLG München, Beschluss vom 15. Juli 2010  34 SchH 14/09, juris) hat das vorliegende Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits beim Landgericht Frankenthal ausgesetzt.
  • BGH, 01.06.2006 - IX ZB 33/04

    Erforderlich einer Kostenentscheidung nach Aussetzung eines Zivilrechtsstreits

    Auszug aus BGH, 22.06.2011 - I ZB 64/10
    Das Rechtsbeschwerdegericht trifft nur dann keine Kostenentscheidung, wenn das gegen die Anordnung der Verfahrensaussetzung gerichtete Rechtsmittel begründet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - IX ZB 33/04, FamRZ 2006, 1268).
  • BGH, 09.03.2021 - II ZB 16/20

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit im Urkundenprozess; Klage auf Zahlung einer

    Das Beschwerdegericht und das Rechtsbeschwerdegericht dürfen aber auf der Rechtsfolgenseite eine Ermessensausübung des erstinstanzlichen Gerichts nur darauf überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder ob Ermessenfehler gegeben sind (BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - IX ZB 33/04, NJW-RR 2005, 925 Rn. 5; Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 64/10, NJW-RR 2011, 1343 Rn. 11; Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11, ZIP 2014, 1045 Rn. 12; Beschluss vom 25. Juli 2019 - I ZB 82/18, WM 2020, 751 Rn. 38).
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZB 88/12

    Vollstreckungsgegenklage: Internationale Zuständigkeit bei Aufrechnungseinwand

    Dieses hat die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens (zur eingeschränkten Überprüfbarkeit der Ermessensentscheidung vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - IX ZB 33/04, NJW-RR 2005, 925, 926; vom 22. Juni 2011 - I ZB 64/10, NJW-RR 2011, 1343 Rn. 11) nicht überschritten.
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 45/16

    Urheberrecht: Verpflichtung von Werknutzern und Vereinigungen von Urhebern zur

    Die vom Kläger begehrte Feststellung, nicht zu Verhandlungen mit dem Beklagten über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln für Eigenproduktionen oder Auftragsproduktionen verpflichtet zu sein, betrifft das Nichtbestehen einer rechtlich geregelten Beziehung zwischen den Parteien, mithin das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses (zur Frage, ob die Verpflichtung zur Einlassung auf ein Schlichtungsverfahren gemäß § 36 Abs. 3 UrhG ein Rechtsverhältnis im Sinne von § 148 ZPO darstellt, vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 64/10, GRUR 2011, 808 Rn. 9 = WRP 2011, 1196 - Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens).

    Dass die Parteien schriftsätzlich nicht nur über das Bestehen einer Verhandlungspflicht, sondern auch über eine Pflicht des Klägers zur Einlassung auf ein Schlichtungsverfahren gestritten haben (zu einer darauf bezogenen negativen Feststellungsklage vgl. BGH, GRUR 2011, 808 Rn. 4 und 9 - Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens), ist angesichts des eindeutig allein auf eine Verhandlungspflicht bezogenen Klageantrags, mit dem der Kläger den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens festgelegt hat, nicht von Bedeutung (§ 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

  • BGH, 13.09.2012 - III ZB 3/12

    Aussetzung eines Rechtsstreits über die Rückforderung einer Beihilfe bis zur

    Bei einer möglicherweise in Betracht zu ziehenden entsprechenden Anwendung von § 148 ZPO hätten die Vorinstanzen das ihnen zustehende Ermessen auch unter Berücksichtigung der insoweit nur beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2011 - I ZB 64/10, NJW-RR 2011, 1343 Rn. 11 und vom 3. März 2005 - IX ZB 33/04, NJW-RR 2005, 925, 926 m.w.N.) nicht fehlerfrei ausgeübt.
  • BGH, 25.07.2019 - I ZB 82/18

    Internationaler Straßengüterverkehr im Anwendungsbereich der CMR: Aussetzung

    Das Beschwerdegericht und das Rechtsbeschwerdegericht dürfen aber auf Rechtsfolgenseite eine Ermessensausübung des erstinstanzlichen Gerichts nur darauf überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder ob Ermessenfehler gegeben sind (BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - IX ZB 33/04, NJW-RR 2005, 925, 926 [juris Rn. 5]; Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 64/10, NJW-RR 2011, 1343 Rn. 11; Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11, NJW-RR 2014, 758 Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 2 Rb 35 Ss 618/20

    Voraussetzungen für die Heilung von Zustellungsmängeln durch die Zustellung des

    Der sichere Nachweis eines solchen Zugangs, wie er für eine Heilung erforderlich wäre, ist jedoch nicht zu führen, so dass es keiner Entscheidung bedarf, ob auf diese Weisung eine Heilung überhaupt hätte bewirkt werden können (vgl. etwa NK-VwVfG/Thomas Smollich, 2. Aufl.,VwZG, § 8 Rn. 6 m.w.N.; siehe auch - mit Überblick zum Meinungsstand - BGH, Beschluss vom 12. März 2020 - I ZB 64/10, BeckRS 2020, 6358 Rn. 21 ff., zu § 189 ZPO, dem die Vorschrift des § 9 LVwZG weitgehend angepasst wurde).
  • LG München I, 05.05.2015 - 33 O 10898/14

    Werknutzerbegriff im Bereich der Produktion für Fernsehanstalten

    Das vom Beklagten mit Schriftsatz vom 09.05.2014 eingeleitete Schlichtungsverfahren beim Oberlandesgericht München begründet keine entgegenstehende Rechtshängigkeit nach § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, da dort allenfalls eine inzidente Prüfung der Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens erfolgt (BGH GRUR 2011, 808 Rdnr. 16 - Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens), so dass keine Identität der Streitgegenstände gegeben ist.

    Die Einleitung des Schlichtungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht München lässt das Feststellungsinteresse des Klägers nicht entfallen, da das Oberlandesgericht München im Rahmen dieses Verfahrens nicht befugt ist, mit bindender Wirkung über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Schlichtungsverfahrens zu befinden, sondern allenfalls eine inzidente Prüfung der Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens vornimmt, welche das vorliegende Feststellungsinteresse des Klägers nicht zu beseitigen vermag (BGH GRUR 2011, 808 Rdnr. 16 - Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens).

  • OLG Köln, 26.10.2020 - 6 AR 1/20
    Seit der Gesetzesreform von 2016 entscheidet das Oberlandesgericht gemäß § 36a Abs. 3 Nr. 3 UrhG auch über die materiellen Voraussetzungen der Schlichtung - die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Schlichtungsverfahrens -, wozu es nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht befugt war (vgl. BGH, Beschluss vom 22.06.2011 - I ZB 64/10, ZUM 2011, 732 sowie unter Bezugnahme auf die vorstehende Entscheidung: Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung, BT-Drucksache 18/8625, S. 28).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2014 - 6 U 30/13

    Angemessene Vergütung eines freiberuflich tätigen Journalisten für die von ihm

    Eine Vergütungsregel, die von Beteiligten aufgestellt wird, die hierzu nicht berechtigt waren, kann in einem Rechtsstreit über die Angemessenheit der Vergütung weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung entfalten (vgl. BGH GRUR 2011, 808, 809).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2019 - W (Kart) 3/19

    Beschwerde gegen die Aussetzung der Verhandlung

    Eine Kostenentscheidung ist nur dann nicht zu treffen, wenn - wie hier nicht - das gegen die Anordnung der Verfahrensaussetzung gerichtete Rechtsmittel begründet ist (vgl. BGH, Beschluss v. 22. Juni 2011 - I ZB 64/10 , NJW-RR 2011, 1343 Rz. 18; OLG Hamburg, Beschluss v. 30. November 2001 - 12 W 23/01 , MDR 2002, 479, Rz. 3 bei juris).
  • OLG Nürnberg, 16.05.2012 - 14 U 928/10

    Verfahrensaussetzung: Vorgreiflichkeit einer Individualbeschwerde zum

  • LG München I, 06.11.2012 - 33 O 1081/12

    Schlichtungsverfahren für Urhebervergütungsregelungen: Öffentlich-rechtliche

  • LG Düsseldorf, 30.07.2013 - 4a O 27/12
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