Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 14.09.2010

Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2011 - X ZR 124/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5877
BGH, 19.04.2011 - X ZR 124/10 (https://dejure.org/2011,5877)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2011 - X ZR 124/10 (https://dejure.org/2011,5877)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2011 - X ZR 124/10 (https://dejure.org/2011,5877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Mautberechnung

    § 81 Abs 2 S 1 PatG, Art 139 Abs 2 EuPatÜbk, § 148 ZPO
    Patentschutz: Zulässigkeit einer bei laufendem Einspruchsverfahren erhobenen Nichtigkeitsklage; Aussetzung des Patentverletzungsprozesses bei anhängigem Einspruchsverfahren - Mautberechnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer bei laufendem Einspruchsverfahren erhobenen Patentnichtigkeitsklage im Falle ihrer Stützung auf ein älteres nationales Recht im Sinne des Art. 139 Abs. 2 EPÜ; Auswirkungen der Stützung einer bei laufendem Einspruchsverfahren erhobenen ...

  • rewis.io

    Patentschutz: Zulässigkeit einer bei laufendem Einspruchsverfahren erhobenen Nichtigkeitsklage; Aussetzung des Patentverletzungsprozesses bei anhängigem Einspruchsverfahren - Mautberechnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentschutz: Zulässigkeit einer bei laufendem Einspruchsverfahren erhobenen Nichtigkeitsklage; Aussetzung des Patentverletzungsprozesses bei anhängigem Einspruchsverfahren - Mautberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 81 Abs. 2 S. 1; PatG § 99 Abs. 1
    Unzulässigkeit einer bei laufendem Einspruchsverfahren erhobenen Patentnichtigkeitsklage im Falle ihrer Stützung auf ein älteres nationales Recht im Sinne des Art. 139 Abs. 2 EPÜ; Auswirkungen der Stützung einer bei laufendem Einspruchsverfahren erhobenen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Unzulässige Patentnichtigkeitsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 848
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.2005 - X ZR 29/05

    Strahlungssteuerung

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - X ZR 124/10
    Die bei laufendem Einspruchsverfahren erhobene Nichtigkeitsklage ist auch dann unzulässig, wenn sie nur auf ein älteres nationales Recht im Sinne des Art. 139 Abs. 2 EPÜ gestützt wird (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Juli 2005, X ZR 29/05, BGHZ 163, 369 - Strahlungssteuerung).

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (Senatsurteil vom 12. Juli 2005 - X ZR 29/05, BGHZ 163, 369 - Strahlungssteuerung).

  • BPatG, 11.07.2002 - 1 Ni 23/01

    Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil eines einspruchsbefangenen

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - X ZR 124/10
    In der Entscheidung "Schlauchbeutel" (BPatG GRUR 2002, 1045 f.) sei die Nichtigkeitsklage zwar wie im Streitfall auf eine nachveröffentlichte nationale Anmeldung gestützt worden, dort seien aber die ältere nationale und die jüngere europäische Anmeldung identisch gewesen, so dass die dem angegriffenen Patent zugrunde liegende nationale Anmeldung keinen zusätzlichen Offenbarungsgehalt aufgewiesen habe, mit dem der Patentinhaber einen angegriffenen Anspruch hätte beschränken und damit die fehlende Neuheit hätte "reparieren" können.
  • BPatG, 12.05.2010 - 4 Ni 21/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fahrzeugsteuer" - zur Unzulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - X ZR 124/10
    Das Patentgericht hat die Klage für unzulässig gehalten und sie abgewiesen (veröffentlicht in GRUR 2011, 87).
  • BVerfG, 05.04.2006 - 1 BvR 2310/05

    Zur Gewährleistung des Grundrechtsschutzes im europäischen Einspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - X ZR 124/10
    Die gegen diese Entscheidung des Senats erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 5. April 2006 - 1 BvR 2310/05, GRUR 2006, 569).
  • BGH, 20.03.2001 - X ZR 177/98

    Trigonellin; Schutzwirkung eines Patents nach Beschränkung; Zugabe eines weiteren

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - X ZR 124/10
    b) Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung "Trigonellin" (BGH, Urteil vom 20. März 2001 - X ZR 177/98, BGHZ 147, 137 = GRUR 2001, 730) führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BGH, 06.12.2022 - X ZR 47/22

    Aminopyridin - Patentnichtigkeitsklage: Maßgeblicher Zeitpunkt für das

    Hierbei sind auch Änderungen zu berücksichtigen, die erst im Laufe des Berufungsverfahrens eingetreten sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19. April 2011 - X ZR 124/10, GRUR 2011, 848 Rn. 17 - Mautberechnung).

    Für die Beurteilung, ob das Klagehindernis nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG vorliegt, ist nicht auf den Zeitpunkt der Klageerhebung abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Klage (BGH, Urteil vom 19. April 2011 - X ZR 124/10, GRUR 2011, 848 Rn. 17 - Mautberechnung).

    Sie hat ferner den Zweck, einander widersprechende Entscheidungen über den Rechtsbestand eines Patents zu vermeiden (BGH, Urteil vom 19. April 2011 - X ZR 124/10, GRUR 2011, 848 Rn. 9 - Mautberechnung; Urteil vom 12. Juli 2005 - X ZR 29/05, BGHZ 163, 369, 371 = GRUR 2005, 967 - Strahlungssteuerung).

    Die Vorschrift gilt grundsätzlich auch für Einspruchsverfahren beim Europäischen Patentamt (BGH, Urteil vom 19. April 2011 - X ZR 124/10, GRUR 2011, 848 Rn. 10 - Mautberechnung; Urteil vom 12. Juli 2005 - X ZR 29/05, BGHZ 163, 369, 370 = GRUR 2005, 967 - Strahlungssteuerung).

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines

    In der Entscheidung "Mautberechnung" (GRUR 2011, 848) hat der Bundesgerichtshof eine Ausnahme für den Fall zugelassen, dass auf ein älteres nationales Recht im Sinne von Art. 139 Abs. 2 EPÜ kein Einspruch gegen ein europäisches Patent, wohl aber eine (nationale) Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil des europäischen Patents gestützt werden kann, weil hier ein Nichtigkeitsangriff solange nicht statthaft ist wie das europäische Einspruchsverfahren noch nicht beendet ist.
  • BPatG, 25.02.2022 - 3 Ni 23/20

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fampridin (europäisches Patent)" - zur

    Für die Beurteilung, ob dieses Klagehindernis vorliegt, ist nicht auf den Zeitpunkt der Klageerhebung, sondern des Schlusses der mündlichen Verhandlung abzustellen (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 17 - Mautberechnung).

    Mit dem Klagehindernis nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG soll das BPatG entlastet, widersprüchliche Entscheidungen vermieden (BGH GRUR 2005, 967 Rn. 9 - Strahlungssteuerung; BGH, a.a.O. Rn. 9 - Mautberechnung) und sichergestellt werden, dass über den Rechtsbestand des Streitpatents auf der Grundlage seiner im Erteilungs- und Einspruchsverfahren endgültigen Fassung entschieden wird, die auch erst zum Ausgangspunkt einer eingeschränkten Verteidigung gemacht werden kann (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 13 - Mautberechnung).

    Für das Klagehindernis kommt es nicht darauf an, ob die mit der Nichtigkeitsklage geltend gemachten Gründe auch Gegenstand des Einspruchsverfahrens sind oder sein können und welcher Prüfungsmaßstab an den begehrten Widerruf bzw. die begehrte Nichtigerklärung jeweils anzulegen ist (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 11 ff. - Mautberechnung).

    Da zudem wegen Regel 82 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Regel 82 Abs. 3 Satz 2 AusfEPÜ noch nicht endgültig feststeht, ob das Streitpatent im Einspruchsverfahren vor dem EPA auch endgültig in der Fassung beschränkt aufrechterhalten werden wird, welche der Zwischenentscheidung des EPA vom 22. Oktober 2021 zugrunde lag, besteht hier auch der zweite Grund, der nach den gesetzlichen Vorgaben für das Bestehen des Klagehindernisses nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG spricht, nämlich die Ungewissheit über die endgültige Fassung der Patentansprüche, die erst Grundlage einer Nichtigkeitsentscheidung sein können (vgl. BGH GRUR 2011, 848 Rn. 13 - Mautberechnung).

  • BPatG, 22.03.2022 - 3 Ni 20/20
    Für die Beurteilung, ob dieses Klagehindernis vorliegt, ist nicht auf den Zeitpunkt der Klageerhebung, sondern des Schlusses der mündlichen Verhandlung abzustellen (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 17 - Mautberechnung).

    Mit dem Klagehindernis nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG soll das BPatG entlastet, widersprüchliche Entscheidungen vermieden (BGH GRUR 2005, 967 Rn. 9 - Strahlungssteuerung; BGH, a.a.O. Rn. 9 - Mautberechnung) und sichergestellt werden, dass über den Rechtsbestand des Streitpatents auf der Grundlage seiner im Erteilungs- und Einspruchsverfahren endgültigen Fassung entschieden wird, die auch erst zum Ausgangspunkt einer eingeschränkten Verteidigung gemacht werden kann (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 13 - Mautberechnung).

    Für das Klagehindernis kommt es nicht darauf an, ob die mit der Nichtigkeitsklage geltend gemachten Gründe auch Gegenstand des Einspruchsverfahrens sind oder sein können und welcher Prüfungsmaßstab an den begehrten Widerruf bzw. die begehrte Nichtigerklärung jeweils anzulegen ist (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 11 ff. - Mautberechnung).

    Da zudem wegen Regel 82 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Regel 82 Abs. 3 Satz 2 AusfEPÜ noch nicht endgültig feststeht, ob das Streitpatent im Einspruchsverfahren vor dem EPA auch endgültig in der Fassung beschränkt aufrechterhalten werden wird, welche der Zwischenentscheidung des EPA vom 29. Juni 2021 zugrunde lag, besteht hier auch der zweite Grund, der nach den gesetzlichen Vorgaben für das Bestehen des Klagehindernisses nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG spricht, nämlich die Ungewissheit über die endgültige Fassung der Patentansprüche, die erst Grundlage einer Nichtigkeitsentscheidung sein könnte (vgl. BGH GRUR 2011, 848 Rn. 13 - Mautberechnung).

  • BPatG, 26.04.2022 - 3 Ni 22/20
    Für die Beurteilung, ob dieses Klagehindernis vorliegt, ist nicht auf den Zeitpunkt der Klageerhebung, sondern den Schluss der mündlichen Verhandlung abzustellen (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 17 - Mautberechnung).

    Mit dem Klagehindernis nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG soll das BPatG entlastet, widersprüchliche Entscheidungen vermieden (BGH GRUR 2005, 967 Rn. 9 - Strahlungssteuerung; BGH, a.a.O. Rn. 9 - Mautberechnung) und sichergestellt werden, dass über den Rechtsbestand des Streitpatents auf der Grundlage seiner im Erteilungs- und Einspruchsverfahren endgültigen Fassung entschieden wird, die auch erst zum Ausgangspunkt einer eingeschränkten Verteidigung gemacht werden kann (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 13 - Mautberechnung).

    Für das Klagehindernis kommt es nicht darauf an, ob die mit der Nichtigkeitsklage geltend gemachten Gründe auch Gegenstand des Einspruchsverfahrens sind oder sein können und welcher Prüfungsmaßstab an den begehrten Widerruf bzw. die begehrte Nichtigerklärung jeweils anzulegen ist (BGH GRUR 2011, 848 Rn. 11 ff. - Mautberechnung).

    Da zudem wegen Regel 82 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Regel 82 Abs. 3 Satz 2 AusfEPÜ noch nicht endgültig feststeht, ob das Streitpatent im Einspruchsverfahren vor dem EPA auch endgültig in der Fassung beschränkt aufrechterhalten werden wird, besteht hier auch der zweite Grund, der nach den gesetzlichen Vorgaben für das Bestehen des Klagehindernisses nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG spricht, nämlich die Ungewissheit über die endgültige Fassung der Patentansprüche, die erst Grundlage einer Nichtigkeitsentscheidung sein könnte (vgl. BGH GRUR 2011, 848 Rn. 13 - Mautberechnung).

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2021 - 2 W 17/21

    1. Ist ein bestimmter Stand der Technik von Rechts wegen nur im nationalen

    Ist ein bestimmter Stand der Technik von Rechts wegen nur im nationalen Nichtigkeitsverfahren relevant, aber nicht im europäischen Einspruchsverfahren, so kann eine Aussetzungsentscheidung darauf gestützt werden, dass eine künftige Nichtigkeitsklage mit Rücksicht auf den dortigen, abweichenden Streitstand zum Erfolg führen wird (Anschluss an: BGH, GRUR 2011, 848 - Mautberechnung).

    Da solchen Unterschieden bei der Entscheidung über die Aussetzung des Verletzungsrechtsstreits Rechnung zu tragen ist, kann eine Aussetzung auch dann erfolgen, wenn zwar das Einspruchsverfahren erfolglos geblieben ist oder voraussichtlich erfolglos bleiben wird, eine im Anschluss daran erhobene oder zu erhebende Nichtigkeitsklage aber deshalb hinreichende Erfolgsaussicht verspricht, weil ein bestimmter Nichtigkeitsgrund oder eine bestimmte Entgegenhaltung erstmals im späteren Nichtigkeitsverfahren Berücksichtigung finden kann (BGH, GRUR 2011, 848 - Mautberechnung).

  • BPatG, 11.03.2019 - 4 Ni 17/17

    Polymerschaum III

    Der Senat sieht die in der nachträglichen Geltendmachung des weiteren Nichtigkeitsgrunds der unzulässigen Änderung des Inhalts der früheren Anmeldung nach Art. 11 § 6 Nr. 3 IntPatÜG liegende Klageänderung nach § 263 ZPO als sachdienlich und die Klageänderung deshalb als zulässig an.Nachdem das Einspruchsverfahren vor dem EPA am 19. Januar 2017 rechtswirksam eingestellt worden ist und das noch bei Klageerhebung bestehende Zulassungshindernis nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG entfallen ist, erweist sich die Nichtigkeitsklage als zulässig; maßgebend für den Klageausschluss nach § 81 Abs. 2 Satz 1 PatG ist, da dieser Sachurteilsvoraussetzung ist, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BGH GRUR 2011, 848 - Mautberechnung; BGH Beschl. vom 13. Januar 2004, X ZR 124/02; Urteil des Senats vom 14. November 2006, 4 Ni 22/05; BPatG Urteil vom 11. November 2012, 2 Ni 31/09).
  • BPatG, 08.10.2013 - 1 Ni 7/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zum Antrag auf Feststellung der

    Schließlich lassen sich weder der von der Klägerin genannten Entscheidung BPatGE 45, 190 - Schlauchbeutel, noch dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19. April 2011 (GRUR 2011, 848, 849 - Mautberechnung) weitere Nichtigkeitsgründe entnehmen, allenfalls, dass dort der Anwendungsbereich des Nichtigkeitsgrundes der mangelnden Patentfähigkeit erweitert wird (vgl. Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., Art. 11 § 6 IntPatÜG, Rdnr. 4 aE).
  • LG Düsseldorf, 06.10.2016 - 4b O 40/16

    Kehlkopfmasken-Atemwegsvorrichtung

    Selbst wenn das Einspruchsverfahren wegen einer Rücknahme der Beschwerde erfolglos bliebe, ist gleichwohl damit zu rechnen, dass die Verfügungsbeklagte mit einer im Anschluss erhobenen Nichtigkeitsklage hinreichende Erfolgsaussichten auf eine Vernichtung des Verfügungspatents hätte (vgl. BGH, GRUR 2011, 848 - Mautberechnung; Schulte/Voß/Kühnen, 9. Aufl., § 139, Rn. 281).
  • LG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4a O 124/10

    Zahnfärbung

    Die Voraussetzungen der Entscheidung "Mautabrechnung" des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH GRUR 2011, 848) liegen demgegenüber bereits deshalb nicht vor, weil nicht ersichtlich ist, dass die Entgegenhaltungen nicht auch im Einspruchsverfahren hätten Berücksichtigung finden können.
  • BPatG, 28.05.2013 - 3 Ni 2/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zirkonoxidpulver, Verfahren zu seiner

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.09.2010 - 103 O 43/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11238
LG Berlin, 14.09.2010 - 103 O 43/10 (https://dejure.org/2010,11238)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.09.2010 - 103 O 43/10 (https://dejure.org/2010,11238)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. September 2010 - 103 O 43/10 (https://dejure.org/2010,11238)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,11238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nicht abzubrechende Werbung bei Browserspielen wettbewerbswidrig / Unzulässigkeit von sog. Interstitials

  • openjur.de

    §§ 7 Abs. 1 Satz 1, 4 Nr. 3 UWG
    Zur Wettbewerbswidrigkeit von Werbung in Browser-Spielen; Interstitials

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Unzumutbare Belästigung durch Werbebanner im Internet

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung durch Interstitials in kostenlosen Browserspielen - Nutzer muss die Möglichkeit haben, Werbung abzubrechen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schleichwerbung auf Kinderspielseiten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit von Interstitials

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzumutbare Belästigung durch Werbebanner im Internet

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verbraucherschützer bemängeln Kinderspielportale

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbebanner bei kostenlosen Browserspielen muss ausschaltbar sein

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Unzumutbare Belästigung durch Werbebanner im Internet

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Interstitials in Browsergames können wettbewerbswidrig sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Urteil zu Online-Werbung: nicht Wegzuklickendes kann unzumutbare Belästigung sein

  • aid24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbebanner auf Online-Spiele Webseite muss für Kinder nach dem Wettbewerbsrecht erkennbar sein!

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Werbeeinblendungen bei kostenlosen Browsergames

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    20 Sekunden "Zwangswerbung" im Internet stellt unzumutbare Belästigung dar - Eingeblendete Banner müssen eindeutig als Werbung erkennbar sein

Besprechungen u.ä. (3)

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    User muss bei kostenlosen Browserspielen Werbung ausschalten können

  • werbeansprache.de (Kurzanmerkung)

    Werbung bei kostenlosem Onlinespiel kann unzumutbare Belästigung darstellen

  • spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Werbung in Browsergames

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 848 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 332
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 15.01.2019 - 3 U 724/18

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Werbeanzeigen im Posteingang eines kostenlosen

    Außerdem stellt das Wegklicken ein relativ einfaches Mittel dar, um die Belästigung zu beheben (LG Berlin, Urteil vom 14. September 2010 - 103 O 43/10, Rn. 41).
  • OLG Köln, 12.04.2013 - 6 U 132/12

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbung in einem Spieleportal für Kinder

    Eine Verschleierung des Werbecharakters liegt vor, wenn das äußere Erscheinungsbild der geschäftlichen Handlung so gestaltet wird, dass die Verbraucher den geschäftlichen Charakter nicht klar und eindeutig erkennen (vgl. LG Berlin GRUR-RR 2011, 332 [333]; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Auflage, § 4 Rn. 3.11).

    Angesichts dessen ist nicht sichergestellt, dass der von der auffälligen grafischen Gestaltung der Bannerwerbung angezogene kindliche Nutzer die textliche Kennzeichnung als Werbung wahrnimmt, bevor er das Werbebanner anklickt und weitere Informationen über das beworbene Produkt- oder Dienstleistungsangebot erhält (vgl. LG Berlin GRUR-RR 2011, 332 [333]; vom 23.03.2012 - 96 O 126/11 -, BeckRS 2012, 17274; im Ergebnis auch OLG Frankfurt a.a.O.).

    Im Hinblick darauf muss sich die Beklagte nicht entgegenhalten lassen, sie könne Werbeeinnahmen auch über die für Werbekunden im Verhältnis zu Interstitials weniger attraktiven Werbebanner erzielen (vgl. Rauda GRUR-RR 211, 334, 335; a. A. LG Berlin GRUR-RR 2011, 332 [334]).

    Die Zulässigkeit der Bannerwerbung beurteilt sich - ebenso wie in dem vom Landgericht Berlin (GRUR-RR 2011, 332) zu beurteilenden Fall und in dem dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.05.2011 - 315 O 121/10 - zu Grunde liegenden abweichenden Fall, der eine durch einen senkrechten Strich vom Spieleangebot abgetrennte Bannerwerbung im rechten Webseitenbereich zum Gegenstand hatte - unter Heranziehung allgemeiner Rechtsgrundsätze nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und den individuellen Besonderheiten der streitgegenständlichen Werbungen.

  • LG Berlin, 23.03.2012 - 96 O 126/11

    Verschleierte Werbung gegenüber Minderjährigen

    Allein die in Relation zur übrigen Gestaltung der Seite klein gedruckte Angabe "Anzeige" oder "Werbung" am oberen oder unteren Bildrand ist nicht ausreichend, um dieser Gefahr entgegen zu wirken (vgl. OLG Frankfurt B.a.O.; LG Berlin. GRUR-RR 2011, 332 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht