Rechtsprechung
| BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Link economy
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
- markenmagazin:recht
Link economy - Zur Unterscheidungskraft beschreibender Wortkombinationen als Marken
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Link economy
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Marken, deren beschreibender Inhalt sich nur durch mehrere gedankliche Schritte erschließt, besitzen Unterscheidungskraft
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
BGH stellt klar: Wortmarke "Link economy" unterscheidungskräftig - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen der Unterscheidungskraft einer Marke (hier: Link economy) bei Notwendigkeit von mehreren gedanklichen Schritten für die Ermittlung des beschreibenden Gehalts der Wortfolge der Marke
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Markenrecht - Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Link economy - die Wortfolge als Marke
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Zur Eintragungsfähigkeit von Wortfolgen mit beschreibendem Gehalt - Link economy
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zur Unterscheidungskraft der Wortfolge "Link economy"
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Auch Wortfolge als Marke eintragungsfähig ("Link economy")
- ferner-alsdorf.de (Rechtsprechungsübersicht)
Zur Unterscheidungskraft einer Wortfolge
- internet-law.de (Kurzinformation)
Eintragungsfähigkeit zusammengesetzter Begriffe als Marke
- lto.de (Kurzinformation)
Wortfolge "Link economy" ist eintragungsfähig für Druckereierzeugnisse sowie Publikationsdienstleistungen
Verfahrensgang
- BPatG, 18.03.2009 - 29 W (pat) 72/06
- OLG Dresden, 19.12.2011 - Ausl 219/11
- BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09
- BPatG, 08.02.2012 - 29 W (pat) 72/06
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR 2012, 270
Wird zitiert von ... (42)
- BPatG, 16.02.2012 - 30 W (pat) 32/11 Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen (typisierten) Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678 [Nr. 86] - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270, 271 [Nr. 11] - Link economy; GRUR 2009, 952, 953 [Nr. 10] - DeutschlandCard;… a. a. O. [Nr. 19] - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard;… a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (…vgl. u. a. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist davon auszugehen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2003, 58, 60 [Nr. 24] - Companyline; BGH GRUR 1995, 269, 270 - U-KEY; BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 2012, 270, 271 [Nr. 12] - Link economy).
Die zur Begründung fehlender Unterscheidungskraft herangezogenen Bedeutungen wie die Kombination eines Gerätes aus Smartphone und Notebook, eines tragbaren Computers mit gerätetechnischer Intelligenz oder auch eines mit gerätetechnischer Intelligenz ausgestatteten e-book - was auch immer das gewesen sein soll - weisen vielmehr auf eingehende Überlegungen, mehrere gedankliche Schritte und damit eine analysierende Betrachtungsweise hin, die unzulässig ist, weil sich daraus keine in den Vordergrund drängende, für den Durchschnittsverbraucher ohne weiteres ersichtliche Beschreibung von Waren ergibt (vgl. BGH GRUR 2012, 270, 271 [Nr. 12] - Link economy; GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
- BPatG, 16.02.2012 - 30 W (pat) 34/11 Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen (typisierten) Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678 [Nr. 86] - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270, 271 [Nr. 11] - Link economy; GRUR 2009, 952, 953 [Nr. 10] - DeutschlandCard;… a. a. O. [Nr. 19] - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard;… a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (…vgl. u. a. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist davon auszugehen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2003, 58, 60 [Nr. 24] - Companyline; BGH GRUR 1995, 269, 270 - U-KEY; BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 2012, 270, 271 [Nr. 12] - Link economy).
Die zur Begründung fehlender Unterscheidungskraft herangezogenen Bedeutungen wie die Kombination eines Gerätes aus Smartphone und Notebook, eines tragbaren Computers mit gerätetechnischer Intelligenz oder auch eines mit gerätetechnischer Intelligenz ausgestatteten e-book - was auch immer das gewesen sein soll - weisen vielmehr auf eingehende Überlegungen, mehrere gedankliche Schritte und damit eine analysierende Betrachtungsweise hin, die unzulässig ist, weil sich daraus keine in den Vordergrund drängende, für den Durchschnittsverbraucher ohne weiteres ersichtliche Beschreibung von Waren ergibt (vgl. BGH GRUR 2012, 270, 271 [Nr. 12] - Link economy; GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
- BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11
Starsat
56/09, GRUR 2012, 270 Rn. 8 = WRP 2012, 337 Link economy).damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH, GRUR 2012, 270 Rn. 11.
- BPatG, 16.02.2012 - 30 W (pat) 33/11 Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen (typisierten) Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678 [Nr. 86] - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270, 271 [Nr. 11] - Link economy; GRUR 2009, 952, 953 [Nr. 10] - DeutschlandCard;… a. a. O. [Nr. 19] - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard;… a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (…vgl. u. a. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist davon auszugehen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2003, 58, 60 [Nr. 24] - Companyline; BGH GRUR 1995, 269, 270 - U-KEY; BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 2012, 270, 271 [Nr. 12] - Link economy).
Die zur Begründung fehlender Unterscheidungskraft herangezogenen Bedeutungen wie die Kombination eines Gerätes aus Smartphone und Notebook, eines tragbaren Computers mit gerätetechnischer Intelligenz oder auch eines mit gerätetechnischer Intelligenz ausgestatteten e-book - was auch immer das gewesen sein soll - weisen vielmehr auf eingehende Überlegungen, mehrere gedankliche Schritte und damit eine analysierende Betrachtungsweise hin, die unzulässig ist, weil sich daraus keine in den Vordergrund drängende, für den Durchschnittsverbraucher ohne weiteres ersichtliche Beschreibung von Waren ergibt (vgl. BGH GRUR 2012, 270, 271 [Nr. 12] - Link economy; GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
- BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11
Neuschwanstein
Dabei ist auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2008 C 304/06, Slg. 2008, I 3297 = GRUR 2008, 608 Rn. 67 EUROHYPO; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 I ZB 56/09, GRUR 2012, 270 Rn. 8 = WRP 2012, 337 Link economy). - BPatG, 29.11.2012 - 30 W (pat) 522/11 Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (…vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy;… GRUR 2009, 952, 953 Rn. 10 DeutschlandCard;… GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - antiKALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen.
- BPatG, 23.10.2012 - 33 W (pat) 529/11 Auszugehen ist dabei von dem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (EuGH GRUR 2006, 411 (Nr. 24) - Matratzen Concord/Hukla; EuGH GRUR 1999, 723 (Nr. 29) - Chiemsee; BGH GRUR 2012, 270 (Nr. 8) - Link economy; BGH I ZB 22/11- Starsat;… Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 30 ff.).
Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (…EuGH GRUR Int. 2005, 135 (Nr. 29) - Maglite; EuGH GRUR 2004, 428 (Nr. 30 f.) - Henkel; BGH I ZB 22/11 - Starsat; BGH GRUR 2012, 270 (Nr. 8) - Link economy.
- BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 29/12 Wortmarken besitzen keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen (typisierten) Verbraucherkreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678 Tz. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn die Marken aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen bestehen, die wegen einer entsprechenden Verwendung stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 Cityservice).
Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist davon auszugehen, dass das Publikum ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2003, 58, 60 Tz. 24 - Companyline; BGH GRUR 2012, 270, 271 - Link economy).
- BPatG, 08.11.2012 - 30 W (pat) 541/11 Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (…vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy;… GRUR 2009, 952, 953 Rn. 10 - DeutschlandCard;… GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - antiKALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (…vgl. u. a. BGH GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
- BPatG, 29.10.2012 - 30 W (pat) 40/11
Aus Akten werden Fakten - Kein Markenschutz für Werbespruch
Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (…vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy;… GRUR 2009, 952, 953 Rn. 10 - DeutschlandCard;… GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - antiKALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (…vgl. u. a. BGH GRUR 2006, 850, 854 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten). - BPatG, 27.11.2012 - 33 W (pat) 556/11
- BPatG, 16.10.2012 - 33 W (pat) 544/10
- BPatG, 29.10.2012 - 30 W (pat) 42/11
- BPatG, 03.12.2012 - 30 W (pat) 517/12
- BPatG, 18.09.2012 - 33 W (pat) 141/08
Der Begriff “Flatrate” kann nicht für Waren und Dienstleistungen aus dem …
- BPatG, 20.09.2012 - 30 W (pat) 536/11
- BPatG, 20.09.2012 - 30 W (pat) 537/11
- BPatG, 09.10.2012 - 33 W (pat) 531/10
- BPatG, 25.09.2012 - 33 W (pat) 552/10
“green follows function” ist als Wortmarke im Bereich Bauwesen eintragungsfähig
- BPatG, 28.06.2012 - 30 W (pat) 48/10
- BPatG, 11.07.2012 - 26 W (pat) 502/12
- BPatG, 06.02.2012 - 28 W (pat) 84/10
- BPatG, 26.04.2012 - 30 W (pat) 90/10
- BPatG, 10.05.2012 - 30 W (pat) 97/10
- BPatG, 10.05.2012 - 30 W (pat) 79/10
- BPatG, 05.07.2012 - 30 W (pat) 92/10
- BPatG, 12.07.2012 - 30 W (pat) 14/11
“it.smart-connect” ist keine smarte Wahl für eine Marke im Bereich Software
- BPatG, 19.07.2012 - 30 W (pat) 50/11
- BPatG, 14.08.2012 - 33 W (pat) 92/10
Wortmarke “Eigenheimat” ist als originelle Begriffsverschmelzung für …
- BPatG, 25.04.2012 - 28 W (pat) 21/11
- BPatG, 26.04.2012 - 30 W (pat) 552/10
- BPatG, 10.05.2012 - 30 W (pat) 98/10
- BPatG, 10.05.2012 - 30 W (pat) 88/10
- BPatG, 29.05.2012 - 33 W (pat) 541/10
- BPatG, 05.07.2012 - 30 W (pat) 548/10
- BPatG, 12.07.2012 - 30 W (pat) 91/10
- BPatG, 12.07.2012 - 30 W (pat) 560/10
- BPatG, 28.03.2012 - 29 W (pat) 505/12
- BPatG, 28.03.2012 - 28 W (pat) 571/10
- BPatG, 28.03.2012 - 28 W (pat) 570/10
- BPatG, 30.05.2012 - 25 W (pat) 62/11
- BPatG, 24.07.2012 - 33 W (pat) 523/10
