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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09   

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https://dejure.org/2011,33335
BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09 (https://dejure.org/2011,33335)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - I ZR 192/09 (https://dejure.org/2011,33335)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - I ZR 192/09 (https://dejure.org/2011,33335)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Treppenlift

    UWG § 4 Nr. 4

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Treppenlift - Der Listen- oder Grundpreis für ein individuell anzufertigendes Produkt gehört regelmäßig nicht zu den mitteilungsbedürftigen Bedingungen im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG, unter denen eine beworbene Verkaufsförderungsmaßnahme in Anspruch genommen werden kann.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei einem Wertgutschein muss kein Listenpreis des rabattierbaren Produktes angegeben werden

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Treppenlift

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 4 UWG
    Wettbewerbsverstoß bei der Bewerbung einer Verkaufsförderungsmaßnahme: Notwendige Angaben zu den Bedingungen der Inanspruchnahme eines "Wertgutscheins" - Treppenlift

  • webshoprecht.de

    Notwendige Angaben zu den Bedingungen der Inanspruchnahme eines "Wertgutscheins" - Treppenlift

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Listen- oder Grundpreis für eine Treppenlift-Anlage als mitteilungsbedürftige Bedingung im wettbewerbsrechtlichen Sinne

  • kanzlei.biz

    Treppenlift

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß bei der Bewerbung einer Verkaufsförderungsmaßnahme: Notwendige Angaben zu den Bedingungen der Inanspruchnahme eines "Wertgutscheins" - Treppenlift

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß bei der Bewerbung einer Verkaufsförderungsmaßnahme: Notwendige Angaben zu den Bedingungen der Inanspruchnahme eines "Wertgutscheins" - Treppenlift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 4
    Listen- oder Grundpreis für eine Treppenlift-Anlage als mitteilungsbedürftige Bedingung im wettbewerbsrechtlichen Sinne

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treppenlift

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß bei der Bewerbung einer Verkaufsförderungsmaßnahme: Notwendige Angaben zu den Bedingungen der Inanspruchnahme eines "Wertgutscheins" - Treppenlift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Mitteilungspflicht über Listenpreis oder Grundpreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Listen- oder Grundpreis für individuell anzufertigendes Produkt keine mitteilungsbedürftige Bedingung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine zwingende Angabe des Listenpreises auf Wertgutscheinen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1008
  • MDR 2012, 359
  • GRUR 2012, 402
  • MIR 2012, Dok. 008
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 195/07

    Preisnachlass nur für Vorratsware

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09
    b) Die in § 4 Nr. 4 UWG vorgesehene Pflicht, über die Bedingungen der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen zu informieren, steht mit der Richtlinie 2005/29/EG in Einklang (BGH, GRUR 2009, 1064 Rn. 16 bis 19 - Geld-zurück-Garantie II; BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 195/07, GRUR 2010, 649 Rn. 15 = WRP 2010, 1017 - Preisnachlass nur für Vorratsware).

    Der mit § 4 Nr. 4 UWG verfolgte Schutzzweck gebietet es daher, grundsätzlich auch die Werbung für eine Verkaufsförderungsmaßnahme in seinen Anwendungsbereich einzubeziehen (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - I ZR 66/07, GRUR 2009, 1183 Rn. 9 = WRP 2009, 1501 - Räumungsverkauf wegen Umbau; BGH, GRUR 2010, 649 Rn. 22 - Preisnachlass nur für Vorratsware; Fezer/Steinbeck, UWG, 2. Aufl., § 44 Rn. 24; Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rn. 40; ferner Begründung des Entwurfs des UWG 2004, BTDrucks. 15/1487, S. 17 f.).

    Kann der Verbraucher nach dem Inhalt der in Rede stehenden Werbung noch nicht ohne weiteres die beworbene Preisvergünstigung in Anspruch nehmen, benötigt er allerdings noch keine umfassenden Informationen zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme (vgl. zu der vom Schutzzweck her vergleichbaren Vorschrift des § 4 Nr. 5 UWG: BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - I ZR 196/05, GRUR 2008, 724 Rn. 11 = WRP 2008, 1069 - Urlaubsgewinnspiel; zu § 4 Nr. 4 UWG: BGH, GRUR 2010, 649 Rn. 23 - Preisnachlass nur für Vorratsware; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 4 Rn. 4.17; Harte/Henning/Bruhn, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rn. 62 ff.; Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG aaO § 4 Nr. 4 Rn. 40 f.).

    Unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Werbemediums reicht es in solchen Fällen aus, dem Verbraucher diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht (vgl. BGH, GRUR 2008, 724 Rn. 11 - Urlaubsgewinnspiel; GRUR 2010, 649 Rn. 23 - Preisnachlass nur für Vorratsware).

    Deshalb sollen Verkaufsförderungsmaßnahmen nur zulässig sein, wenn die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme klar und eindeutig angegeben sind (BGH, GRUR 2009, 1064 Rn. 27 - Geld-zurück-Garantie II; GRUR 2010, 649 Rn. 25 - Preisnachlass nur für Vorratsware).

    Damit der Verbraucher seine Kaufentscheidung in Kenntnis der relevanten Umstände treffen kann, muss er sich über zeitliche Befristungen der Aktion (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Rn. 13 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale), eventuelle Beschränkungen des Teilnehmerkreises, Mindest oder Maximalabnahmemengen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1064 Rn. 28 - Geld-zurück-Garantie II) sowie mögliche weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme - wie etwa die vom Preisnachlass ausgeschlossenen Waren und Warengruppen - informieren können (BGH, GRUR 2010, 649 Rn. 26 - Preisnachlass nur für Vorratsware; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.13).

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09
    Es ist deshalb nicht erforderlich, zwischen der vor und nach dem 30. Dezember 2008 geltenden Rechtslage zu unterscheiden (BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 194/06, GRUR 2009, 1064 Rn. 13 = WRP 2009, 1229 - Geld-zurück-Garantie II).

    b) Die in § 4 Nr. 4 UWG vorgesehene Pflicht, über die Bedingungen der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen zu informieren, steht mit der Richtlinie 2005/29/EG in Einklang (BGH, GRUR 2009, 1064 Rn. 16 bis 19 - Geld-zurück-Garantie II; BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 195/07, GRUR 2010, 649 Rn. 15 = WRP 2010, 1017 - Preisnachlass nur für Vorratsware).

    Deshalb sollen Verkaufsförderungsmaßnahmen nur zulässig sein, wenn die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme klar und eindeutig angegeben sind (BGH, GRUR 2009, 1064 Rn. 27 - Geld-zurück-Garantie II; GRUR 2010, 649 Rn. 25 - Preisnachlass nur für Vorratsware).

    Damit der Verbraucher seine Kaufentscheidung in Kenntnis der relevanten Umstände treffen kann, muss er sich über zeitliche Befristungen der Aktion (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Rn. 13 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale), eventuelle Beschränkungen des Teilnehmerkreises, Mindest oder Maximalabnahmemengen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1064 Rn. 28 - Geld-zurück-Garantie II) sowie mögliche weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme - wie etwa die vom Preisnachlass ausgeschlossenen Waren und Warengruppen - informieren können (BGH, GRUR 2010, 649 Rn. 26 - Preisnachlass nur für Vorratsware; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.13).

    (3) Entgegen der Ansicht der Revision ergibt sich eine Verpflichtung der Beklagten, in der Werbung einen regulären Preis für das beworbene Produkt oder jedenfalls Rechenbeispiele anzugeben, auch nicht daraus, dass dem angesprochenen Verbraucher die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme grundsätzlich vor der Kaufentscheidung bekanntgegeben werden müssen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1064 Rn. 30 - Geld-zurück-Garantie II).

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 196/05

    Urlaubsgewinnspiel

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09
    Kann der Verbraucher nach dem Inhalt der in Rede stehenden Werbung noch nicht ohne weiteres die beworbene Preisvergünstigung in Anspruch nehmen, benötigt er allerdings noch keine umfassenden Informationen zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme (vgl. zu der vom Schutzzweck her vergleichbaren Vorschrift des § 4 Nr. 5 UWG: BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - I ZR 196/05, GRUR 2008, 724 Rn. 11 = WRP 2008, 1069 - Urlaubsgewinnspiel; zu § 4 Nr. 4 UWG: BGH, GRUR 2010, 649 Rn. 23 - Preisnachlass nur für Vorratsware; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 4 Rn. 4.17; Harte/Henning/Bruhn, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rn. 62 ff.; Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG aaO § 4 Nr. 4 Rn. 40 f.).

    Unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Werbemediums reicht es in solchen Fällen aus, dem Verbraucher diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht (vgl. BGH, GRUR 2008, 724 Rn. 11 - Urlaubsgewinnspiel; GRUR 2010, 649 Rn. 23 - Preisnachlass nur für Vorratsware).

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09
    Für die Feststellung der Schadensersatzpflicht und die Verpflichtung zur Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Berechnung des Schadensersatzanspruchs kommt es demgegenüber auf die Rechtslage zur Zeit der beanstandeten Handlung an (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 - I ZR 124/06, GRUR 2010, 80 Rn. 15 = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE; Urteil vom 15. April 2010 - I ZR 145/08, GRUR 2010, 1125 Rn. 15 = WRP 2010, 1465 - Femur-Teil).

    Der Begriff der geschäftlichen Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG ist nicht enger als der der Wettbewerbshandlung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG 2004 (vgl. BGH, GRUR 2010, 1125 Rn. 17 - Femur-Teil).

  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 222/95

    -- DM Umwelt-Bonus - übertriebenes Anlocken, 1.000

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09
    Der Verbraucher wird sich mit dem Erwerb eines Treppenliftes daher erfahrungsgemäß nur nach reiflicher Überlegung und Prüfung von Vergleichsangeboten befassen (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1998 - I ZR 222/95, GRUR 1999, 256, 257 = WRP 1998, 857 - 1.000, DM Umwelt-Bonus; Urteil vom 13. November 2003 - I ZR 40/01, GRUR 2004, 249, 251 = WRP 2004, 345 - Umgekehrte Versteigerung im Internet).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 40/01

    Umgekehrte Versteigerung im Internet

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09
    Der Verbraucher wird sich mit dem Erwerb eines Treppenliftes daher erfahrungsgemäß nur nach reiflicher Überlegung und Prüfung von Vergleichsangeboten befassen (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1998 - I ZR 222/95, GRUR 1999, 256, 257 = WRP 1998, 857 - 1.000, DM Umwelt-Bonus; Urteil vom 13. November 2003 - I ZR 40/01, GRUR 2004, 249, 251 = WRP 2004, 345 - Umgekehrte Versteigerung im Internet).
  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09
    Für die Feststellung der Schadensersatzpflicht und die Verpflichtung zur Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Berechnung des Schadensersatzanspruchs kommt es demgegenüber auf die Rechtslage zur Zeit der beanstandeten Handlung an (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 - I ZR 124/06, GRUR 2010, 80 Rn. 15 = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE; Urteil vom 15. April 2010 - I ZR 145/08, GRUR 2010, 1125 Rn. 15 = WRP 2010, 1465 - Femur-Teil).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 120/06

    Räumungsfinale

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09
    Damit der Verbraucher seine Kaufentscheidung in Kenntnis der relevanten Umstände treffen kann, muss er sich über zeitliche Befristungen der Aktion (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Rn. 13 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale), eventuelle Beschränkungen des Teilnehmerkreises, Mindest oder Maximalabnahmemengen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1064 Rn. 28 - Geld-zurück-Garantie II) sowie mögliche weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme - wie etwa die vom Preisnachlass ausgeschlossenen Waren und Warengruppen - informieren können (BGH, GRUR 2010, 649 Rn. 26 - Preisnachlass nur für Vorratsware; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.13).
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 4/06

    Millionen-Chance II

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09
    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es andernfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 4/06, BGHZ 187, 231 Rn. 12 - Millionen-Chance II, mwN).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 66/07

    Räumungsverkauf wegen Umbau

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09
    Der mit § 4 Nr. 4 UWG verfolgte Schutzzweck gebietet es daher, grundsätzlich auch die Werbung für eine Verkaufsförderungsmaßnahme in seinen Anwendungsbereich einzubeziehen (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - I ZR 66/07, GRUR 2009, 1183 Rn. 9 = WRP 2009, 1501 - Räumungsverkauf wegen Umbau; BGH, GRUR 2010, 649 Rn. 22 - Preisnachlass nur für Vorratsware; Fezer/Steinbeck, UWG, 2. Aufl., § 44 Rn. 24; Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rn. 40; ferner Begründung des Entwurfs des UWG 2004, BTDrucks. 15/1487, S. 17 f.).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

  • OLG Köln, 11.03.2016 - 6 U 121/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bereitstellung eines Kontaktformulars zur Eingabe

    Der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn die beanstandete Verhaltensweise auch schon im Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig war (BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - I ZR 192/09, GRUR 2012, 402 Tz. 11- Treppenlift, m.w.N.; BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - I ZR 157/10, GRUR 2012, 184, Tz. 16 - Branchenbuch Berg; BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 194/06, GRUR 2009, 1064, Tz. 13 - Geld-zurück-Garantie II m.w.N).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Für den Anspruch auf Schadensersatz und die der Vorbereitung seiner Berechnung dienenden Ansprüche auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung kommt es auf das zur Zeit der Verletzungshandlung geltende Geschmacksmustergesetz 2004 an (st. Rspr.; zum Wettbewerbsrecht vgl. BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 15 - LIKEaBIKE; BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - I ZR 192/09, GRUR 2012, 402 Rn. 11 = WRP 2012, 450 - Treppenlift; Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 54/11, GRUR 2013, 301 Rn. 17 = WRP 2013, 491 - Solarinitiative).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    Dagegen wird der Verbraucher eine Angabe mit situationsadäquat gesteigerter Aufmerksamkeit zur Kenntnis nehmen, wenn er für die angebotenen Waren oder Dienstleistungen einen erheblichen Preis zu zahlen hat (vgl. BGH, GRUR 2000, 619, 621 - Orient-Teppichmuster; BGH, Urteil vom 19. April 2001 - I ZR 46/99, GRUR 2002, 81, 83 = WRP 2002, 81 - Anwalts- und Steuerkanzlei; BGH, GRUR 2011, 1050 Rn. 24 - Ford-Vertragspartner; BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - I ZR 192/09, GRUR 2012, 402 Rn. 34 = WRP 2012, 450 - Treppenlift; Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 123/12, GRUR 2014, 403 Rn. 17 = WRP 2014, 435 - DER NEUE).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    Für die Feststellung der Schadensersatzpflicht und die Verpflichtung zur Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Berechnung des Schadensersatzanspruchs kommt es demgegenüber auf die Rechtslage zur Zeit der beanstandeten Handlung an (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - I ZR 192/09, GRUR 2012, 402 Rn. 11 = WRP 2012, 450 - Treppenlift).

    In diesem Zusammenhang konnte das Berufungsgericht - anders als die Revision meint - auch den Umstand berücksichtigen, dass es bei dem Erwerb einer Solaranlage um eine Investition in einer Größenordnung geht, bei der der Verbraucher sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung erst nach reiflicher Überlegung entscheiden wird (vgl. BGH, GRUR 2012, 402 Rn. 34 - Treppenlift).

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Bei Komplettküchen, die - da sie nicht frei geplant werden können - als "all-inclusive-Angebote" zu einem günstigen Festpreis angeboten werden, kann die Entscheidung über den Kauf ohne vorhergehende Beratung oder Planung durch einen Verkäufer und ohne Kenntnis sämtlicher Details des Angebots getroffen werden (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 21. Juli 2011, I ZR 192/09, GRUR 2012, 402 = WRP 2012, 450 - Treppenlift).

    Der Streitfall lässt sich in dieser Hinsicht auch nicht - wie die Revision meint - mit dem Fall vergleichen, der der Senatsentscheidung "Treppenlift" (BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - I ZR 192/09, GRUR 2012, 402 = WRP 2012, 450) zugrunde gelegen hat.

    In jener Entscheidung ging es um Treppenlifte, die als Einzelanfertigungen an die baulichen Gegebenheiten angepasst wurden und deren Preis daher von ihrer konkreten Ausführung auf der Grundlage der beim Erwerber vorhandenen Örtlichkeit abhing (vgl. BGH, GRUR 2012, 402 Rn. 24 und 32 - Treppenlift).

  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16

    Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten von Informationen bei Werbung in Printmedium;

    Der mit § 4 Nr. 4 UWG aF verfolgte Schutzzweck gebietet es daher, grundsätzlich auch die Werbung für eine Verkaufsförderungsmaßnahme in seinen Anwendungsbereich einzubeziehen (BGH, GRUR 2010, 649 Rn. 21 f. - Preisnachlass nur für Vorratsware; BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - I ZR 192/09, GRUR 2012, 402 Rn. 16 f. = WRP 2012, 450 - Treppenlift).

    Unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Werbemediums reicht es in solchen Fällen aus, dem Verbraucher diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht (BGH, GRUR 2010, 649 Rn. 23 - Preisnachlass nur für Vorratsware; GRUR 2012, 402 Rn. 18 - Treppenlift).

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von

    Etwas anderes gilt dann, wenn eine individuelle Einzelanfertigung in Rede steht, bei der vor einem Vertragsabschluss in der Regel zunächst ein Beratungsgespräch erfolgen muss, bevor konkrete Einzelangebote abgegeben werden können (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - I ZR 192/09, GRUR 2012, 402 Rn. 32 = WRP 2012, 450 - Treppenlift).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 55/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Leistungen eines Dentallabors mit

    Da der Unterlassungsanspruch auf die Abwehr künftiger Rechtsverstöße gerichtet ist, ist er nur begründet, wenn auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechts Unterlassung verlangt werden kann (BGH, GRUR 2012, 402 Rn. 11 - Treppenlift).
  • OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16

    Bedingungen einer Verkaufsförderungsmaßnahme - Sternchenhinweis in Printwerbung

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21.07.2011, Az. I ZR 192/09 -Treppenlift GRUR 2012, 402 Tz. 16/17) müssen die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme schon zum Zeitpunkt der Werbung mitgeteilt werden, weil die Anlockwirkung, die der Unternehmer mit der Verkaufsförderungsmaßnahme bezweckt, den Verbraucher bereits durch die Werbung für die angekündigte Maßnahme erreicht.

    Daher hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Geld-zurück-Garantie II (GRUR 2009, 1064) im Falle der Fernsehwerbung die Möglichkeit, hinsichtlich der Bedingungen der Inanspruchnahme auf eine Internetseite zu verweisen, grundsätzlich für zulässig erachtet, ebenso in der Entscheidung vom 21.07.2011- Treppenlift (GRUR 2012, 402, Tz. 18).

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2021 - 15 U 6/20

    Ansprüche wegen unrechtmäßiger Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses Verwertung von

    Hinsichtlich der jeweiligen Anspruchsgrundlage kommt es allerdings - anders als beim Unterlassungsanspruch - auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der beanstandeten Handlung an (BGH GRUR 2018, 832 - Ballerinaschuh; BGH GRUR 2016, 803 - Armbanduhr; BGH GRUR 2013, 301 - Solarinitiative; BGH WRP 2012, 450 - Treppenlift; BGH GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE).
  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 24/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung eines Anbieters von

  • OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 U 210/14

    Unlauterer Wettbewerb: Transparenzgebot - zeitliche und räumliche Beschränkung

  • OLG Köln, 05.07.2013 - 6 U 5/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer einjährigen Preisgarantie eines

  • OLG München, 08.02.2018 - 6 U 403/17

    Anspruch auf Unterlassung der unlauteren Bewerbung eines Rabattangebotes

  • OLG Karlsruhe, 17.07.2015 - 4 U 49/15

    Sternchenhinweis auf Bedingungen einer Verkaufsförderungsmaßnahme

  • OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 219/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Versprechens einer Vergütung "auf einer der nächsten

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 67/11

    Wettbewerbsverstoß im Altfall: Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs

  • OLG Hamm, 28.05.2013 - 4 U 217/12

    Zur Befristung von Rabattaktionen

  • OLG Köln, 01.04.2016 - 6 U 108/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Abnehmkonzepts mittels DNA-Analyse

  • KG, 20.12.2016 - 5 U 134/15

    Irreführung durch Unterlassen: Umfang der Informationspflichten bei

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Rechtsprechung
   BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1591
BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10 (https://dejure.org/2011,1591)
BPatG, Entscheidung vom 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10 (https://dejure.org/2011,1591)
BPatG, Entscheidung vom 22. September 2011 - 30 W (pat) 9/10 (https://dejure.org/2011,1591)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Obazda

    § 130 MarkenG, Art 3 Abs 1 EGV 510/2006, Art 4 Abs 2 EGV 510/2006
    Markenbeschwerdeverfahren - "Obazda" - Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe - zur Gattungsbezeichnung - Gattungscharakter muss zweifelsfrei feststehen - die Produktspezifikation darf keine ungerechtfertigten Beschränkungen enthalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezeichnungen Bayerischer Obazda, Obazda, Bayerischer Obazter und Obazter als zu schützende geografische Angaben

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Obazda" - Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe - zur Gattungsbezeichnung - Gattungscharakter muss zweifelsfrei feststehen - die Produktspezifikation darf keine ungerechtfertigten Beschränkungen enthalten

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Obazda" - Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe - zur Gattungsbezeichnung - Gattungscharakter muss zweifelsfrei feststehen - die Produktspezifikation darf keine ungerechtfertigten Beschränkungen enthalten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • markenmagazin:recht (Leitsatz)

    "Obazda” als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich schutzfähig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Bayerischer Obazda” ist als geografische Angabe schutzfähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Obazda" als geografische Herkunftsangabe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Obazter ist typisch bayerisch - Der Name des Biergartenkäses wird als geographische Angabe EU-weit geschützt

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Obazda

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 22.09.2011)

    Obazda ist nicht schützenswert

  • bpatg.de (Pressemitteilung)

    "Obazda" als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich schutzfähig

  • angster.net (Kurzinformation)

    "Obazda” ist als geografische Angabe schutzfähig

  • bundespatentgericht.de (Pressemitteilung)

    Obazda als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich schutzfähig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Obazda nur aus Bayern?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Obazda" - Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe - zur Gattungsbezeichnung - Gattungscharakter muss zweifelsfrei feststehen - die Produktspezifikation darf keine ungerechtfertigten Beschränkungen enthalten

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.09.2011)

    Der große Käsestreit

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Prozess um "Obazda": Alles Käse? - Ein süddeutscher Streit zur Wiesnzeit

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 402 (Ls.)
  • GRUR-RR 2012, 150
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 25.10.2005 - C-465/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEZEICHNUNG "FETA" ALS GESCHÜTZTE

    Auszug aus BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10
    Ein gewichtiges Indiz für die Entwicklung zur Gattungsbezeichnung stellt es demgegenüber dar, wenn die betreffende Bezeichnung in größerem Umfang für gleichartige Erzeugnisse benutzt wird, die nicht aus der bezeichneten Region u.s.w. stammen, insbesondere wenn derartige Erzeugnisse ohne Beanstandung in das ursprüngliche Herkunftsgebiet exportiert werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 77f. -FetaII; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 -GRANA BIRAGHI/grana padano).

    Gegen einen generischen Charakter spricht es hingegen, wenn auf der Aufmachung solcher Erzeugnisse nach wie vor auf das ursprüngliche Herkunftsgebiet Bezug genommen wird (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 87, 88 -FetaII; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 -GRANA BIRAGHI/grana padano).

  • EuG, 12.09.2007 - T-291/03

    "GRANA" IST AUF GEMEINSCHAFTSEBENE GESCHÜTZT UND STELLT KEINE GATTUNGSBEZEICHNUNG

    Auszug aus BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10
    Ein gewichtiges Indiz für die Entwicklung zur Gattungsbezeichnung stellt es demgegenüber dar, wenn die betreffende Bezeichnung in größerem Umfang für gleichartige Erzeugnisse benutzt wird, die nicht aus der bezeichneten Region u.s.w. stammen, insbesondere wenn derartige Erzeugnisse ohne Beanstandung in das ursprüngliche Herkunftsgebiet exportiert werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 77f. -FetaII; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 -GRANA BIRAGHI/grana padano).

    Gegen einen generischen Charakter spricht es hingegen, wenn auf der Aufmachung solcher Erzeugnisse nach wie vor auf das ursprüngliche Herkunftsgebiet Bezug genommen wird (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 87, 88 -FetaII; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 -GRANA BIRAGHI/grana padano).

  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

    Auszug aus BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10
    In diesem Zusammenhang -insbesondere aber auch für die Frage der Antragsbefugnis- kommt dem Umstand Bedeutung zu, dass nach dem bisherigen Verfahrensstand nur ein einziger Erzeuger im geografischen Gebiet Obazden zur Haltbarmachung thermisiert (die in der Spezifikation genannte A...K...-Werk GmbH&Co.KG), ein über den Verband der BayerischenPrivaten Milchwirtschaft als Mitglied des Antragstellers vermitteltes Mitglied (vgl. zur mittelbaren Mitgliedschaft im Rahmen der Klagebefugnis nach UWG BGH GRUR 2006, 778, 779 Nr. 17 -SammelmitgliedschaftIV; BGH GRUR 2003, 454, 455 -SammelmitgliedschaftI).
  • EuGH, 02.07.2009 - C-343/07

    DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER

    Auszug aus BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10
    Eine geografische Angabe ist daher nur dann als Gattungsbezeichnung einzustufen, wenn der unmittelbare Zusammenhang zwischen dem geographischen Ursprung des Erzeugnisses einerseits und einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder einer anderen Eigenschaft des Erzeugnisses, die sich aus diesem geographischen Ursprung ergibt, andererseits verschwunden ist und die Bezeichnung nur noch eine bestimmte Art oder einen bestimmten Typ von Erzeugnissen beschreibt (vgl. EuGH GRUR 2009, 961, 967 Nr. 107 -Bayerisches Bier).
  • BGH, 16.01.2003 - I ZR 51/02

    Sammelmitgliedschaft

    Auszug aus BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10
    In diesem Zusammenhang -insbesondere aber auch für die Frage der Antragsbefugnis- kommt dem Umstand Bedeutung zu, dass nach dem bisherigen Verfahrensstand nur ein einziger Erzeuger im geografischen Gebiet Obazden zur Haltbarmachung thermisiert (die in der Spezifikation genannte A...K...-Werk GmbH&Co.KG), ein über den Verband der BayerischenPrivaten Milchwirtschaft als Mitglied des Antragstellers vermitteltes Mitglied (vgl. zur mittelbaren Mitgliedschaft im Rahmen der Klagebefugnis nach UWG BGH GRUR 2006, 778, 779 Nr. 17 -SammelmitgliedschaftIV; BGH GRUR 2003, 454, 455 -SammelmitgliedschaftI).
  • OLG München, 27.05.2004 - 29 U 5084/03

    Geographische Angaben als sonstige ältere Rechte im Sinn des § 13 Abs. 2 Nr. 5

    Auszug aus BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10
    Andererseits genügen Hinweise, dass eine Bezeichnung in einigen wenigen Mitgliedstaaten im Begriff ist, sich zur Gattungsbezeichnung zu entwickeln oder dass diese Entwicklung bereits abgeschlossen ist, für sich gesehen noch nicht, um von einer Gattungsbezeichnung "in der Gemeinschaft" auszugehen (vgl. BGH GRUR 2008, 413, 414 Nr. 23 -Bayerisches Bier; OLG München GRUR Int. 2005, 72, 74 -Bayerisches Bier).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 69/04

    Bayerisches Bier

    Auszug aus BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10
    Andererseits genügen Hinweise, dass eine Bezeichnung in einigen wenigen Mitgliedstaaten im Begriff ist, sich zur Gattungsbezeichnung zu entwickeln oder dass diese Entwicklung bereits abgeschlossen ist, für sich gesehen noch nicht, um von einer Gattungsbezeichnung "in der Gemeinschaft" auszugehen (vgl. BGH GRUR 2008, 413, 414 Nr. 23 -Bayerisches Bier; OLG München GRUR Int. 2005, 72, 74 -Bayerisches Bier).
  • EuGH, 16.03.1999 - C-289/96

    Dänemark / Kommission

    Auszug aus BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10
    Eine Eintragung kann vielmehr auch dann zu versagen sein, wenn dies nur in einem Teil der Mitgliedstaaten der Fall ist (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 532, 539f., Nr. 87ff. -Feta).
  • BPatG, 14.04.2016 - 30 W (pat) 35/13

    Hiffenmark II - Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Eintragung einer

    Handelt es sich bei dem als geografische Angabe einzutragenden Namen um ein Dialektwort (vorliegend "Hiffenmark" für eine Hagebuttenkonfitüre), ist eine Eintragung in der Regel auch ohne spezifizierende geographische Angabe (vorliegend: "fränkisch") möglich, weil das Dialektwort selbst eine geografische Konnektierung ermöglicht (im Anschluss an BPatG BlPMZ 2012, 279, 282 - Obazda).

    Für das Verfahren auf Gemeinschaftsebene sieht Art. 58 Abs. 1 UAbs. 2 hier nicht interessierende Einschränkungen bei der Anwendung des neuen Rechts für Anträge vor, die bei der K...-... vor dem Inkrafttreten der VO 1151/2012 eingehen; im Übrigen gilt somit das neue Recht vorbehaltlos (vgl. BPatG GRUR 2014, 192, 194 - Zoigl; BPatGE 53, 102, 105 - Obazda; BPatG GRUR 2014, 677, 678 - Bayrisch Blockmalz).

    Demnach scheidet eine Eintragung jedenfalls aus, wenn die betreffende Bezeichnung im Ursprungsland zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. BPatGE 53, 102, 106 - Obazda; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 130 Rdn. 32; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, 2. Aufl., Rdn. 1885; Knaak ZLR 2006, 66).

    Handelt es sich nämlich bei dem einzutragenden Namen um ein Dialektwort (wie vorliegend unstreitig "Hiffenmark" für eine Hagebuttenkonfitüre), ist eine Eintragung in der Regel auch ohne spezifizierende geographische Angabe (vorliegend: "fränkisch") möglich, weil das Dialektwort selbst eine geografische Konnektierung ermöglicht (Ströbele/Hacker, a. a. O., § 130 Rn. 70, unter Hinweis auf BPatG BPIMZ 2012, 279, 282 Obazda; zweifelnd allerdings Schoene, GRUR-Prax 2011, 510).

  • BPatG, 07.06.2018 - 30 W (pat) 36/15

    Markenbeschwerdeverfahren betreffend die geografische Herkunftsangabe

    neuen Rechts für Anträge vor, die bei der Kommission vor dem Inkrafttreten der VO 1151/2012 eingehen; im Übrigen gilt somit das neue Recht vorbehaltlos (vgl. BPatG GRUR 2014, 192, 194 - Zoigl; BPatGE 53, 102, 105 - Obazda; BPatG GRUR 2014, 677, 678 - Bayrisch Blockmalz; BPatG GRUR 2017, 528, 529 f. - Hiffenmark II).

    Im öffentlichen Interesse ist daher dafür Sorge zu tragen, dass die Spezifikation nur sachlich berechtigte Benutzungsbedingungen enthält (vgl. Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O. § 130 Rn. 77 m. w. N.), wobei auch der technische Fortschritt und die heute übliche industrielle Herstellung, die eine Haltbarmachung verlangt, zu berücksichtigen sind (BPatG BlPMZ 2012, 279, 282 - Obazda).

    Unter diesen Umständen kann im Einzelfall die Festlegung einer Konservierungsmethode zur Haltbarmachung in der Spezifikation unter Ausschluss der Verwendung von Konservierungsstoffen eine ungerechtfertigte Beschränkung darstellen, weil Hersteller, die so nicht konservieren können oder wollen, von der Herstellung ausgeschlossen werden (vgl. zum Ganzen ausführlich BPatG BlPMZ 2012, 279, 282 - Obazda).

  • BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bairisch Blockmalz, Bairischer Blockmalz, Bayrisch

    2 hier nicht interessierende Einschränkungen bei der Anwendung des neuen Rechts für Anträge vor, die bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vor dem Inkrafttreten der VO 1151 eingehen; im Übrigen gilt somit das neue Recht vorbehaltlos (vgl. BPatG GRUR 2014, 192, 194 - Zoigl; BPatGE 53, 102, 105 - Obazda).

    Demnach scheidet eine Eintragung jedenfalls aus, wenn die betreffende Bezeichnung im Ursprungsland zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. BPatGE 53, 102, 106 - Obazda; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 130 Rdn. 24; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, 2. Aufl., Rdn. 1885; Knaak ZLR 2006, 66).

  • BPatG, 27.06.2013 - 30 W (pat) 47/11

    Zoigl - Markenbeschwerdeverfahren - "Zoigl" - Antragsbefugnis des Antragstellers

    2 hier nicht interessierende Einschränkungen bei der Anwendung des neuen Rechts für Anträge vor, die bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vor dem Inkrafttreten der VO 1151 eingehen; im Übrigen gilt somit das neue Recht vorbehaltlos (vgl. auch BPatGE 53, 102, 105 - Obazda).
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