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   BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10   

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https://dejure.org/2011,2277
BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10 (https://dejure.org/2011,2277)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2011 - X ZR 69/10 (https://dejure.org/2011,2277)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2011 - X ZR 69/10 (https://dejure.org/2011,2277)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 PatG
    Patentverletzung: Äquivalenz bei Aufnahme nur einer von mehreren beschriebenen Möglichkeiten in den Patentanspruch - Diglycidverbindung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Patents mit äquivalenten Mitteln bei Aufnahme nur einer von mehreren Möglichkeiten der technischen Wirkungserzielung in den Patentanspruch

  • Betriebs-Berater

    Zur Verletzung eines Patents mit äquivalenten Mitteln - Diglycidverbindung

  • rewis.io

    Patentverletzung: Äquivalenz bei Aufnahme nur einer von mehreren beschriebenen Möglichkeiten in den Patentanspruch - Diglycidverbindung

  • rewis.io

    Patentverletzung: Äquivalenz bei Aufnahme nur einer von mehreren beschriebenen Möglichkeiten in den Patentanspruch - Diglycidverbindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 14
    Verletzung eines Patents mit äquivalenten Mitteln bei Aufnahme nur einer von mehreren Möglichkeiten der technischen Wirkungserzielung in den Patentanspruch

  • datenbank.nwb.de

    Patentverletzung: Äquivalenz bei Aufnahme nur einer von mehreren beschriebenen Möglichkeiten in den Patentanspruch - Diglycidverbindung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Patentlizenzgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 45
  • BB 2011, 2818
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10
    Der Senat hat dies in einer nach dem angefochtenen Urteil ergangenen Entscheidung dahin präzisiert, dass eine Ausführungsform aus dem Schutzbereich des Patents ausgeschlossen ist, wenn sie zwar offenbart oder für den Fachmann jedenfalls auffindbar ist, der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte, und dass eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln in der Regel zu verneinen ist, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (BGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, GRUR 2011, 701 Rn. 35 f. - Okklusionsvorrichtung).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist, wenn das Patent bei objektiver Betrachtung hinter dem weiter gehenden technischen Gehalt der Erfindung zurückbleibt, der Schutz auf das zu beschränken, was noch mit dem Sinngehalt seiner Patentansprüche in Beziehung zu setzen ist (BGH, Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 135/01, GRUR 2002, 519, 523 - Schneidmesser II).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02

    Taxameter

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10
    Nach dem - nach der erstinstanzlichen Entscheidung im vorliegenden Rechtsstreit ergangenen - Urteil des Senats vom 4. Mai 2004 (X ZR 234/02, BGHZ 159, 66, 70 - Taxameter) kann der Patentinhaber im Falle einer Verletzung seines Schutzrechts Auskunftsansprüche auch für die Zeit nach der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz geltend machen.
  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Rechtsstreit nur dann zur erstmaligen Prüfung einer äquivalenten Verletzung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, wenn der Kläger in der Revisionsinstanz aufzeigt, inwiefern im wiedereröffneten Berufungsrechtszug tatsächliche Feststellungen zu erwarten sind, aus denen sich ergibt, dass die angegriffene Ausführungsform nach ihrer gegebenenfalls durch ergänzenden Tatsachenvortrag zu erläuternden tatsächlichen Ausgestaltung die Voraussetzungen der Äquivalenz erfüllt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2010 - X ZR 193/03, GRUR 2011, 313 Rn. 40 f.  Crimpwerkzeug IV).
  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06

    Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10
    Beides steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zur anwendbaren Gesetzesfassung: BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - IV ZR 12/07, NJW-RR 2008, 221 Rn. 12; zur Anwendbarkeit im Falle der Klageerweiterung: BGH, Urteil vom 12. März 2009 - VII ZR 26/06, NJW 2009, 1870 Rn. 22) und wird von der Anschlussrevision nicht angegriffen.
  • BGH, 24.10.2007 - IV ZR 12/07

    Zulässigkeit der Anschlussberufung

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10
    Beides steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zur anwendbaren Gesetzesfassung: BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - IV ZR 12/07, NJW-RR 2008, 221 Rn. 12; zur Anwendbarkeit im Falle der Klageerweiterung: BGH, Urteil vom 12. März 2009 - VII ZR 26/06, NJW 2009, 1870 Rn. 22) und wird von der Anschlussrevision nicht angegriffen.
  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln ist in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. Mai 2011, X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 35 - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 13. September 2011, X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung).

    Deshalb ist eine Ausführungsform aus dem Schutzbereich des Patents ausgeschlossen, die zwar offenbart oder für den Fachmann jedenfalls auffindbar sein mag, von der der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte (BGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 36 - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 13. September 2011 - X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung).

    Deshalb ist eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln in der Regel zu verneinen, wenn die Beschreibung mehrere Möglichkeiten offenbart, wie eine bestimmte technische Wirkung erzielt werden kann, jedoch nur eine dieser Möglichkeiten in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (BGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 Rn. 35 - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 13. September 2011 - X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 44 - Diglycidverbindung).

  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I

    Der hiesige Fall sei mit den Konstellationen in BGH Okklusionsvorrichtung (GRUR 2011, 701) und Diglycidverbindung (GRUR 2012, 45) gerade nicht vergleichbar.
  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung

    Danach ist auch im Fall der Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO die Einlegung einer Anschlussberufung erforderlich (BGH, Urteil vom 12. März 2009 - VII ZR 26/06, BauR 2009, 1140 Rn. 22 = NZBau 2009, 376; Urteil vom 13. September 2011 - X ZR 69/10, GRUR 2012, 45 Rn. 56).
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