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BGH, 28.09.2011 - X ZR 68/10 |
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§ 148 ZPO, § 543 Abs 2 ZPO, § 544 ZPO, § 81 PatG, §§ 81 ff PatG
Patentverletzungsverfahren: Aussetzung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde bei anhängiger Nichtigkeitsklage - Klimaschrank - IWW
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- Wolters Kluwer
Abwägung zwischen dem Interesse an widerspruchsfreien Entscheidungen und dem Interesse an einem zeitnahen Abschluss des Verfahrens i.R. der Aussetzung einer Patentnichtigkeitsklage
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Patentverletzungsverfahren: Aussetzung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde bei anhängiger Nichtigkeitsklage - Klimaschrank
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Patentverletzungsverfahren: Aussetzung der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde bei anhängiger Nichtigkeitsklage - Klimaschrank
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Abwägung zwischen dem Interesse an widerspruchsfreien Entscheidungen und dem Interesse an einem zeitnahen Abschluss des Verfahrens i.R. der Aussetzung einer Patentnichtigkeitsklage
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Verfahrensrecht - Interessen bei Aussetzung einer Patentnichtigkeitsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 10.08.2006 - 4b O 136/03
- OLG Düsseldorf, 08.04.2010 - 2 U 108/06
- BGH, 28.09.2011 - X ZR 68/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 1441
- GRUR 2012, 93
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02
Druckmaschinen-Temperierungssystem
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - X ZR 68/10
Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine Änderung der Patentlage, insbesondere eine vollständige oder teilweise Nichtigerklärung des Patents, auch in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen ist und im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde zur Zulassung der Revision führt, wenn diese Änderung Auswirkungen auf die Entscheidung im Verletzungsrechtsstreit haben kann (BGH, Beschluss vom 6. April 2004 - X ZR 272/02, BGHZ 158, 372, 375 f. - Druckmaschinen-Temperierungssystem I).Zu diesen Umständen gehört das Interesse des Verletzungsbeklagten, nicht aus einem möglicherweise nichtigen Patent in Anspruch genommen zu werden, aber auch das Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens (BGHZ 158, 372, 376 - Druckmaschinen-Temperierungssystem I).
- BGH, 29.07.2010 - Xa ZR 118/09
Bordako
Auszug aus BGH, 28.09.2011 - X ZR 68/10
In der Konstellation des Streitfalls erscheint es deshalb zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verletzungsbeklagten ausreichend und zumutbar, die Verurteilung im Verletzungsrechtsstreit mittels einer Restitutionsklage entsprechend § 580 Nr. 6 ZPO (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. Juli 2010 Xa ZR 118/09, GRUR 2010, 996 Rn. 12 - Bordako) anzugreifen, wenn das Patent nachträglich für nichtig erklärt wird.
- OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17
Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer …
Auch wenn es dem Beklagten eines Verletzungsprozesses frei steht, ob und wann er den Rechtsbestand des gegen ihn geltend gemachten Patents angreift (BGH GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH GRUR 2012, 93 - Klimaschrank), kann sein (zögerliches) Verhalten im Rahmen eines Verfügungsverfahrens bei der Beurteilung des Verfügungsgrundes berücksichtigt werden. - OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23
Rückforderungsanspruch gegen den Veranstalter von unerlaubten …
Das Interesse des Beklagten, nicht aufgrund einer möglicherweise unwirksamen Vorschrift in Anspruch genommen zu werden, ist ebenso zu berücksichtigen wie das Interesse des Klägers an einem zeitnahen Abschluss des Verfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 28.09.2011 - X ZR 68/10, BeckRS 2011, 25613 Rn. 5). - BGH, 17.07.2018 - KZR 35/17
Aussetzen des Verfahrens über die Revision gegen das Urteil bis zum Abschluss des …
Eine solche Aussetzung ist auch noch während des Revisionsrechtszugs zulässig (BGH, Beschluss vom 6. April 2004 - X ZR 272/02, BGHZ 158, 372, 374 - Druckmaschinen-Temperierungssystem I; BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - X ZR 68/10, GRUR 2012, 93 Rn. 3 - Klimaschrank).Zu berücksichtigen ist vielmehr auch das gegenläufige Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens, dem umso stärkeres Gewicht zukommt, je später die Nichtigkeitsklage erhoben worden ist (BGH, GRUR 2012, 93 Rn. 5 - Klimaschrank).
- OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18
Auslandszustellung: Voraussetzungen der Zustellung durch Aufgabe zur Post
Im Patentverletzungsstreit sind zudem sowohl das Interesse an widerspruchsfreien Entscheidungen, insbesondere das Interesse des Verletzungsbeklagten, nicht aus einem möglicherweise nichtigen Patent in Anspruch genommen zu werden, als auch das Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens anerkannt (vgl. BGH, GRUR 2012, 93 Rn. 5 mwN - Klimaschrank).Soweit die Beklagte sich auf Einwendungen gegen Rechtsbestand des Klagepatents beruft, der vom Senat nicht bei der Sachentscheidung, sondern nur nach den Maßstäben des Aussetzungsermessens nach § 148 ZPO zu prüfenden ist, müsste sie nämlich im Fall einer Aufrechterhaltung des Versäumnisurteils durch den Senat ihre Einwendungen mit der (Beschwerde gegen die Nichtzulassung der) Revision weiterverfolgen (…vgl. Kühnen, Handbuch des Patentrechts, 11. Aufl., Kap. E Rn. 745) oder nach rechtskräftiger (Teil-)Vernichtung eine Restitutionsklage entsprechend § 580 Nr. 6 ZPO erheben (vgl. BGH, GRUR 2012, 93 Rn. 6 mwN - Klimaschrank;… 2014, 758 Rn. 16 f - Proteintrennung).
Zudem wäre ein zeitnaher Abschluss des Verletzungsverfahrens im Fall der Anfechtung einer Sachentscheidung des Senats nicht zu erwarten, weil der Bundesgerichtshof eine abschließende Entscheidung im Verletzungsverfahren in der Regel zurückstellt, bis die rechtskräftige Entscheidung zum Rechtsbestand getroffen ist (…siehe Kühnen, aaO Kap. E Rn. 746), wofür im Streitfall jedenfalls die frühe Anhängigkeit der Nichtigkeitsklage bereits vor Abschluss der ersten Instanz spräche (siehe BGH, GRUR 2012, 93 - Klimaschrank).
- OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16
Verurteilung des Verletzers eines standardessentiellen Patents im …
Bei der Entscheidung über die Aussetzung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, im Rahmen derer nicht nur das Interesse an widerspruchsfreien Entscheidungen zu berücksichtigen ist, sondern auch das Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens (BGHZ 158, 372, 376 - Druckmaschinentemperiersystem; BGH, GRUR 2012, 93 f- Klimaschrank;… Beschl. v. 17.07.2012 - X ZR 77/11 Rn. 2). - OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung …
Entschließt er sich erst relativ spät für eine Nichtigkeitsklage, so kann dies jedoch dazu führen, dass eine Aussetzung des Verletzungsrechtsstreits gemäß § 148 ZPO nur noch unter engen Voraussetzungen angeordnet wird (vgl. BGH, GRUR 2012, 93 f. - Klimaschrank; GRUR 2012, 1072 - Verdichtungsvorrichtung; GRUR 2014, 758, 759 - Proteintrennung). - BGH, 12.09.2016 - X ZR 14/15
Patentverletzungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus …
Bei der insoweit zu treffenden Ermessensentscheidung sind alle für die Entscheidung relevanten Umstände einzubeziehen (BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - X ZR 68/10, GRUR 2012, 93 - Klimaschrank). - BGH, 18.03.2014 - X ZR 77/12
Proteintrennung - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: …
Entschließt er sich erst relativ spät für eine Nichtigkeitsklage, so kann dies dazu führen, dass eine Aussetzung des Verletzungsrechtsstreits gemäß § 148 ZPO nur noch unter engen Voraussetzungen angeordnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - X ZR 68/10, GRUR 2012, 93 Rn. 5 f. - Klimaschrank;… Beschluss vom 17. Juli 2012 - X ZR 77/11, GRUR 2012, 1072 Rn. 2 - Verdichtungsvorrichtung). - OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines …
Zu diesen Umständen gehört das Interesse des Verletzungsbeklagten, nicht aus einem möglicherweise nicht rechtsbeständigen Patent in Anspruch genommen zu werden, aber auch das Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens (BGH, GRUR 2012, 93 f. - Klimaschrank; GRUR 2012, 1072 - Verdichtungsvorrichtung). - BGH, 27.09.2022 - X ZR 30/21
Inanspruchnahme wegen Verletzung eines europäischen Patents betreffend eine …
Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Entscheidung über die Aussetzung um eine Ermessensentscheidung, im Rahmen derer nicht nur das Interesse an widerspruchsfreien Entscheidungen zu berücksichtigen ist, sondern auch das Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens (BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - X ZR 68/10, GRUR 2012, 93 f. - Klimaschrank). - OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12
Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren
- OLG Karlsruhe, 05.08.2013 - 6 U 114/12
Schadensberechnung - Patentverletzung: Schadensersatzberechnung nach den …
- BGH, 17.07.2012 - X ZR 77/11
Verdichtungsvorrichtung
- OLG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 U 38/18
Ansprüche wegen behaupteter unmittelbarer und mittelbarer Verletzung des …
- OLG München, 02.02.2017 - 6 U 2748/15
Gaseinspritzsystem für einen Motor mit innerer Verbrennung
- BGH, 17.07.2012 - X ZR 33/11
Erfolgsaussichten einer Nichtigkeitsklage bei behaupteten offenkundigen …
- LG Düsseldorf, 28.07.2020 - 4c O 47/19
Wärmedämmung 4
- OLG Düsseldorf, 04.01.2012 - 2 U 105/11
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil bei Einlegung …
- LG München I, 04.09.2020 - 21 O 7008/19
Aussetzungsmaßstab bei spätem Rechtsbestandsangriff
- BPatG, 26.11.2015 - 2 Ni 6/15
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "(keine) Aussetzung des Nichtigkeitsverfahrens …
- LG München I, 19.11.2021 - 21 O 7008/19
Aussetzungsmaßstab bei spätem Rechtsbestandsangriff
- LG Düsseldorf, 08.12.2015 - 4a O 92/14
Schutzfähigkeit eines Klagepatents mit der Bezeichnung "Erdbaugitter" als …