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   BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11   

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https://dejure.org/2012,27010
BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2012,27010)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2012 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2012,27010)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2012 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2012,27010)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 3 Buchst n EGRL 29/2001, § 15 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 15 Abs 2 S 1 UrhG, § 15 Abs 2 S 2 Nr 2 UrhG, § 16 UrhG
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Eingriff in das Urheberrecht an einem Lehrbuch durch Digitalisierung und Zugänglichmachung an elektronischen Leseplätzen einer Bibliothek - Elektronische Leseplätze

  • Wolters Kluwer

    Geltung der Regelungen über Verkauf und Lizenzen i.S. des Art. 5 Abs. 3 Buchst. n RL 2001/29/EG bei Anbieten des Abschlusses von Lizenzverträgen über die Werknutzung zu angemessenen Bedingungen gegenüber den dort genannten Einrichtungen durch den Rechtsinhaber

  • bibliotheksurteile.de

    Elektronische Leseplätze IV | Hochschulbibliothek, Urheberrecht

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Elektronische Leseplätze

    Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 Buchst. n

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Eingriff in das Urheberrecht an einem Lehrbuch durch Digitalisierung und Zugänglichmachung an elektronischen Leseplätzen einer Bibliothek - Elektronische Leseplätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RL 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 Buchst. n; UrhG § 52b
    Geltung der Regelungen über Verkauf und Lizenzen i.S. des Art. 5 Abs. 3 Buchst. n RL 2001/29/EG bei Anbieten des Abschlusses von Lizenzverträgen über die Werknutzung zu angemessenen Bedingungen gegenüber den dort genannten Einrichtungen durch den Rechtsinhaber

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elektronische Leseplätze

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken vor

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Elektronische Leseplätze: BGH legt Fall dem EuGH vor

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    BGH legt urheberrechtlichen Streit um elektronische Leseplätze in Bibliotheken an EuGH vor

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Urteil macht Bibliotheken attraktiver

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH muss über die Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken entscheiden

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    EuGH muss über elektronische Leseplätze entscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elektronische Bibliotheks-Leseplätze

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGH legt EuGH Streit um Urheberrecht vor - Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken vorgelegt

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Elektronische Leseplätze

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vorlage zu Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken an EuGH vorgelegt

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vorlagefrage: Zulässigkeit von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1760
  • GRUR 2013, 503
  • GRUR Int. 2013, 479
  • MMR 2013, 529
  • BB 2012, 2445
  • K&R 2013, 333
  • ZUM 2013, 401
  • afp 2013, 133
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
    cc) Da die verschiedenen sprachlichen Fassungen einer Vorschrift des Unionsrechts gleichermaßen verbindlich sind, müssen die anderen Sprachfassungen in die Auslegung einbezogen werden (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257, 1258 - CILFIT).
  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, wegen der Erfordernisse der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts und des Gleichheitssatzes in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 32 - Padawan/SGAE; Urteil vom 3. Juli 2012 - C-128/11, GRUR 2012, 904 Rn. 39 = WRP 2012, 1074 - UsedSoft/Oracle, jeweils mwN).
  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
    Gleichwohl muss es die Auslegung einer solchen Bestimmung erlauben, deren praktische Wirksamkeit zu wahren und deren Zielsetzung zu beachten (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2011 - C-403/08 und C-429/08, GRUR 2012, 156 Rn. 163 = WRP 2012, 434 - Football Association Premier League und Murphy).
  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, wegen der Erfordernisse der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts und des Gleichheitssatzes in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 32 - Padawan/SGAE; Urteil vom 3. Juli 2012 - C-128/11, GRUR 2012, 904 Rn. 39 = WRP 2012, 1074 - UsedSoft/Oracle, jeweils mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 16.03.2011 - 6 O 378/10

    Elektronische Leseplätze in Bibliotheken

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
    Das Landgericht (LG Frankfurt a.M., GRUR 2011, 614) hat - wie schon das Oberlandesgericht im vorausgegangenen Verfügungsverfahren (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2010, 1 = ZUM 2010, 265) - den Klageantrag 1a und die darauf bezogenen Anträge abgewiesen und dem Klageantrag 1b und den daran anknüpfenden Anträgen stattgegeben.
  • OLG Frankfurt, 24.11.2009 - 11 U 40/09

    Vervielfältigungen an elektronischen Leseplätzen

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
    Das Landgericht (LG Frankfurt a.M., GRUR 2011, 614) hat - wie schon das Oberlandesgericht im vorausgegangenen Verfügungsverfahren (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2010, 1 = ZUM 2010, 265) - den Klageantrag 1a und die darauf bezogenen Anträge abgewiesen und dem Klageantrag 1b und den daran anknüpfenden Anträgen stattgegeben.
  • EuGH, 01.04.2004 - C-1/02

    Borgmann

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
    dd) Weichen die verschiedenen Sprachfassungen voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (EuGH, Urteil vom 1. April 2004 - C-1/02, Slg. 2004, I-3219 = EuZW 2004, 505 Rn. 25 - Borgmann, mwN; Urteil vom 3. März 2011 - C-41/09, juris Rn. 44 - Kommission/Niederlande, mwN).
  • EuGH, 03.03.2011 - C-41/09

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
    dd) Weichen die verschiedenen Sprachfassungen voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (EuGH, Urteil vom 1. April 2004 - C-1/02, Slg. 2004, I-3219 = EuZW 2004, 505 Rn. 25 - Borgmann, mwN; Urteil vom 3. März 2011 - C-41/09, juris Rn. 44 - Kommission/Niederlande, mwN).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11
    Die Bestimmungen einer Richtlinie, die von einem in dieser Richtlinie aufgestellten allgemeinen Grundsatz abweichen, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs allerdings eng auszulegen (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - C-5/08, Slg. 2009, I-6569 = GRUR 2009, 1041 Rn. 56 - Infopaq International A/S/Danske Dagblades Forening).
  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 76/12

    E-Learning und Urheberrecht - Meilensteine der Psychologie

    Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung "Elektronische Leseplätze" die Frage aufgeworfen und dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die von den Mitgliedstaaten gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Rechte - in Deutschland das in § 52b UrhG vorgesehene Recht zur Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken - so weit reichen dürfen, dass Nutzer der Terminals dort zugänglich gemachte Werke auf Papier ausdrucken oder auf einem USB-Stick abspeichern können (BGH, Beschluss vom 29. September 2012 - I ZR 69/11, GRUR 2013, 503 Rn. 24 = WRP 2013, 511 - Elektronische Leseplätze).

    Der Senat hat dabei deutlich gemacht, dass nach seiner Ansicht die normale Verwertung eines Werkes zwar nicht beeinträchtigt ist, wenn das Zugänglichmachen eines Werkes an einem elektronischen Leseplatz das Ausdrucken dieses Werkes ermöglicht, wohl aber dann, wenn es dessen Abspeichern ermöglicht (BGH, GRUR 2013, 503 Rn. 33 bis 36 - Elektronische Leseplätze).

    Danach sollen die in Art. 5 Abs. 2, 3 und 4 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen vertraglichen Beziehungen zur Sicherstellung eines gerechten Ausgleichs für die Rechtsinhaber nicht entgegenstehen, soweit dies nach innerstaatlichem Recht zulässig ist (vgl. zu Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG BGH, GRUR 2013, 503 Rn. 17 f. - Elektronische Leseplätze).

    Zwar kann sich aus den Anforderungen des Dreistufentests ergeben, dass ein Zugänglichmachen von Werken, das deren Vervielfältigung ermöglicht, unzulässig ist, weil dadurch die normale Verwertung des Werkes beeinträchtigt würde (vgl. zu § 52b UrhG BGH, GRUR 2013, 503 Rn. 33 bis 36 - Elektronische Leseplätze).

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11

    Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

    Mit Beschluss vom 20. September 2012 hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Auslegung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft zur Vorabentscheidung vorgelegt (GRUR 2013, 503 = WRP 2013, 511 - Elektronische Leseplätze I):.

    Dabei hat der Senat darauf hingewiesen, nach seiner Auffassung spreche alles dafür, dass eine entsprechende Befugnis der Mitgliedstaaten, soweit sie sich nicht bereits als Annexkompetenz aus Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG ergebe, aus Art. 5 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG hergeleitet werden könne (BGH, GRUR 2013, 503 Rn. 23 - Elektronische Leseplätze I).

  • BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11

    Gesamtvertrag Hochschul-Intrane

    Es kann offenbleiben, ob diese Annahme zutrifft und Art. 5 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG daher die Aufnahme einer Vorrangklausel in den Gesamtvertrag gebietet (vgl. zu Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG, § 52b UrhG BGH, Beschluss vom 29. September 2012 - I ZR 69/11, GRUR 2013, 503 Rn. 18 = WRP 2013, 511 - Elektronische Leseplätze).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 139/13

    Hinweispflichten für Aussteller neuer Pkw, Entfernte Hinweisblätter -

    Wie in der Richtlinie selbst gibt es jedoch auch in jenen Sprachfassungen keinen Begriffswechsel, welcher Einfallstor für den Auslegungsansatz der Beklagten sein könnte, dass in einem Zusammenhang ein Sicherstellen im Sinne einer Erfolgs-/Garantiehaftung gefordert würde, während im anderen Zusammenhang (nur) ein Sorgetragen, ein (bloßes) Sichbemühen (vgl. zur Pflicht, andere Sprachfassungen einer unionsrechtlichen Vorschrift in die Auslegung mit einzubeziehen: BGH GRUR 2013, 503 [Tz. 15] - Elektronische Leseplätze ; vgl. ferner die Empfehlung der Kommission vom 29.03.2003 [ABl. EU Nr. 282 S. 33], dort Ziff. 1 und 2).
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