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   OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - I-15 U 27/14   

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OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - I-15 U 27/14 (https://dejure.org/2014,35474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.10.2014 - I-15 U 27/14 (https://dejure.org/2014,35474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - I-15 U 27/14 (https://dejure.org/2014,35474)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit einer patentrechtlichen Klage wegen anderweitiger Rechtshängigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit einer patentrechtlichen Klage wegen anderweitiger Rechtshängigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 299
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03

    Schneidbrennerstromdüse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14
    Da der einem Miterfinder zustehende Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent ein bloß wesensgleiches Minus zum Anspruch des Miterfinders auf Übertragung des Vollrechts darstellt (BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse), steht der Zulässigkeit der Erhebung einer Klage auf Einräumung einer Mitberechtigung im Falle einer bereits zwischen den Parteien rechtshängigen, auf Übertragung des Vollrechts gerichteten Klage der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit entgegen (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO).

    Im vorliegenden Zusammenhang muss allerdings beachtet werden, dass der einem Miterfinder zustehende materiell-rechtliche Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung (vgl. dazu BGH, GRUR 1971, 210, 213 - Wildbissverhinderung; BGHZ 73, S. 342 f. = GRUR 1979, 540 - Biedermeiermanschetten; vgl. Benkard/Melullis, PatG, 10. A., § 6 Rn 34a; Busse/Keukenshrijver , PatG, 7. Aufl., § 6 Rdnr 40) seiner Rechtsnatur nach ein bloß wesensgleiches Minus zu dem Anspruch auf Übertragung des Vollrechts darstellt (GRUR 2001, 226 - Rollenantriebseinheit; BGHZ 167, 166 = GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse).

    Im Ergebnis nicht anders verhält es sich mit dem Anspruch auf Übertragung des Vollrechts im Verhältnis zum Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung (BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse unter Hinweis auf die Prozessökonomie und den Umfang des auf Übertragung des Vollrechts gerichteten Übertragungsanspruchs; ebenso Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. A., Bd. 4, § 308 Rn 17; Thole, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 5. A., § 308 Rn 9).

    Das Gericht ist mit Blick auf diese Rechtsnatur des Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung als wesensgleiches Minus zum Anspruch auf Vollrechtsübertragung daher grundsätzlich nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, einen Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung zu prüfen, wenn sich die in erster Linie begehrte Vollrechtsübertragung als zu weitgehend erweist (vgl. BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse).

  • LG Düsseldorf, 22.09.2011 - 4a O 167/10

    Sattelaufliegerkupplung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14
    Eine im vorgenannten Rechtsstreit ebenfalls erhobene Wider-Widerklage der Frau B auf pauschalierten Schadenersatz wegen der Verletzung der oben bereits erwähnten Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage K 6) sowie die vollständige Übertragung des hiesigen Streitpatents trennte das Landgericht Düsseldorf ab (vgl. den Abtrennungsbeschluss gemäß Blatt 92 der beigezogenen Akte LG Düsseldorf 4a O 167/10 bzw. OLG Düsseldorf I-2U 88/11, nachfolgend auch: "Parallelverfahren").

    In Bezug auf die im Rechtsstreit LG Düsseldorf 4a O 167/10 geltend gemachten Klageanträge sprach das LG Düsseldorf Frau B insoweit mit Urteil vom 22.09.2011 unter Klageabweisung im Übrigen pauschalierten Schadensersatz zu.

    Die doppelte Rechtshängigkeit führt zur Abweisung der zweiten Klage als unzulässig, wobei es allein darauf ankommt, welche der beiden Klagen (hier unstreitig jene im Parallelverfahren LG Düsseldorf 4a O 167/10) zuerst rechtshängig geworden ist (vgl. Becker-Eberhard, in: MünchKomm, ZPO, 4. A., 2013, § 261 Rn 42).

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14
    Dass der Kläger die neuen Hilfsanträge weder im Schriftsatz vom 27.08.2014, noch im Termin zur mündlichen Verhandlung ausdrücklich als "Anschlussberufung" bezeichnete, ist unschädlich, weil die Anschließung an das Rechtsmittel der Gegenseite auch stillschweigend in der Weise erfolgen kann, dass der Kläger neben seinem im Übrigen unveränderten Klagebegehren einen weiteren (Hilfs-)Antrag stellt (vgl. BGH, GRUR 2012, 180 Rn 26 - Werbegeschenke; BGH, GRUR 2012, 954 Rn 23 f. - Europa-Apotheke Budapest, jeweils m.w.N.).

    In der Berufungsinstanz ist eine außerhalb der Anschlussberufungserwiderungsfrist vorgenommene Klageänderung bezüglich Hilfsanträgen nur dann zulässig, wenn deren Gegenstand als Minus im ursprünglich gestellten und in erster Instanz erfolgreichen Antrag enthalten ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 180 Rn 22 - Werbegeschenke; BGH, GRUR 2012, 954 Rn 23 f. - Europa-Apotheke Budapest).

  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99

    Anderweitige Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14
    Die bereits bestehende Rechtshängigkeit stellt eine negative Prozessvoraussetzung bzw. ein Prozesshindernis dar, die/das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachtenist (BGH, NJW 2001, 3713 m.w.N.).

    Die von § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO vorausgesetzte Personenidentität (BGH, NJW 2001, 3713, 3714 m.w.N.) ist nämlich gleichwohl gewahrt.

  • BGH, 12.01.2012 - I ZR 211/10

    Europa-Apotheke Budapest

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14
    Dass der Kläger die neuen Hilfsanträge weder im Schriftsatz vom 27.08.2014, noch im Termin zur mündlichen Verhandlung ausdrücklich als "Anschlussberufung" bezeichnete, ist unschädlich, weil die Anschließung an das Rechtsmittel der Gegenseite auch stillschweigend in der Weise erfolgen kann, dass der Kläger neben seinem im Übrigen unveränderten Klagebegehren einen weiteren (Hilfs-)Antrag stellt (vgl. BGH, GRUR 2012, 180 Rn 26 - Werbegeschenke; BGH, GRUR 2012, 954 Rn 23 f. - Europa-Apotheke Budapest, jeweils m.w.N.).

    In der Berufungsinstanz ist eine außerhalb der Anschlussberufungserwiderungsfrist vorgenommene Klageänderung bezüglich Hilfsanträgen nur dann zulässig, wenn deren Gegenstand als Minus im ursprünglich gestellten und in erster Instanz erfolgreichen Antrag enthalten ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 180 Rn 22 - Werbegeschenke; BGH, GRUR 2012, 954 Rn 23 f. - Europa-Apotheke Budapest).

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 29/09

    Eröffnung des Rechtsmittelzugs neben dem Ergänzungsverfahren nach § 321 Abs. 1

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt insbesondere dann, wenn das verfolgte Begehren auf einem einfacheren Weg zu erlangen ist (BGH NJW-RR 2010, 19 Rn 20).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 135/96

    Datenbankabgleich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14
    Zwingende Prozessvoraussetzung für jede Klage ist ein allgemeines Rechtsschutzinteresse (BGH NJW-RR 1989, 263 (264)) bzw. Rechtsschutzbedürfnis (BGH NJW 1999, 1337 (1338)), also ein schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Geltendmachung des eingeklagten Rechts.
  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14
    Die objektive Reichweite der Rechtshängigkeitssperre hängt vielmehr vom auch hier maßgeblichen allgemeinen Streitgegenstandsbegriff ab, so dass objektive Identität gegeben ist, wenn Klageantrag und Lebenssachverhalt im zweiten mit dem ersten Prozess übereinstimmen, während beispielsweise unterschiedliche Anträge bei identischem Sachverhalt das Eingreifen der Rechtshängigkeitssperre ausschließen (BGHZ 7, 268, 271 = NJW 1952, 1375; Becker-Eberhard, in: MünchKomm/ZPO, a.a.O., § 261 Rn 55 ff.).
  • BGH, 10.11.1970 - X ZR 54/67

    Voraussetzungen für eine Übertragung der Rechte an und aus einer Erfindung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14
    Im vorliegenden Zusammenhang muss allerdings beachtet werden, dass der einem Miterfinder zustehende materiell-rechtliche Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung (vgl. dazu BGH, GRUR 1971, 210, 213 - Wildbissverhinderung; BGHZ 73, S. 342 f. = GRUR 1979, 540 - Biedermeiermanschetten; vgl. Benkard/Melullis, PatG, 10. A., § 6 Rn 34a; Busse/Keukenshrijver , PatG, 7. Aufl., § 6 Rdnr 40) seiner Rechtsnatur nach ein bloß wesensgleiches Minus zu dem Anspruch auf Übertragung des Vollrechts darstellt (GRUR 2001, 226 - Rollenantriebseinheit; BGHZ 167, 166 = GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse).
  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11

    Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14
    Bei Leistungsklagen ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis deshalb regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs (BGH NJW 2013, 464 Rn 51; NJW 2010, 1135 Rn 7).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

  • BGH, 14.12.1988 - VIII ZR 31/88

    Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines vertraglichen

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines

  • OLG Koblenz, 19.01.1989 - 5 U 425/88

    Herausgabe des Versteigerungserlöses nach der Pfändung und Versteigerung eines

  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93

    Austausch einer Prozeßbürgschaft

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08

    Kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer

  • BGH, 20.02.1979 - X ZR 63/77

    Biedermeiermanschetten

  • BGH, 09.07.2009 - IX ZR 29/09

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage bei Vorlage eines

  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 239/07

    Bestimmung des Streitwertes einer Klage in Abhängigkeit von den späteren

  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09

    Fehlen der Vorgreiflichkeit für eine Zwischenfeststellungswiderklage bei

  • LG Düsseldorf, 19.08.2010 - 4a O 98/09

    Prototypenherstellung

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17

    Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders

    Die Anschließung an das Rechtsmittel der Gegenseite kann auch stillschweigend in der Weise erfolgen, dass ein Kläger neben seinem im Übrigen unveränderten Klagebegehren einen weiteren (Hilfs-)Antrag stellt (BGH GRUR 2012, 180 - Werbegeschenke; BGH GRUR 2012, 954 - Europa-Apotheke Budapest; OLG Düsseldorf GRUR 2015, 299 - Kupplungsvorrichtung; OLG Düsseldorf GRUR 2006, 118 - Drehschwingungstilger).

    Daher ist im Fall einer Klageerweiterung oder Klageänderung die Einlegung einer Anschlussberufung erforderlich (BGH NJW 2015, 2812; BGH GRUR 2012, 180 - Werbegeschenke; BGH GRUR 2012, 954 - Europa-Apotheke Budapest; OLG Düsseldorf GRUR 2015, 299 - Kupplungsvorrichtung; OLG Düsseldorf GRUR 2006, 118 - Drehschwingungstilger).

    In Anbetracht von § 264 Nr. 2 ZPO ist deshalb nicht von einer Änderung des Streitgegenstands auszugehen, wenn der Gegenstand eines in der Berufungsinstanz gestellten Hilfsantrages als Minus im ursprünglich gestellten und in erster Instanz erfolgreichen Antrag enthalten ist (BGH GRUR 2012, 180 - Werbegeschenke; BGH, GRUR 2012, 954 - Europa-Apotheke Budapest; OLG Düsseldorf GRUR 2015, 299 - Kupplungsvorrichtung).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2015 - 2 U 88/11

    Anspruch des Erfinders auf Einräumung der Berechtigung an einem durch einen

    Auf die Berufung der Beklagten hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf diese Entscheidung durch rechtskräftiges Urteil vom 09.10.2014 (Az. I-15 U 27/14; GRUR 2015, 299) abgeändert und die Klage als unzulässig abgewiesen.

    Der einem Miterfinder zustehende Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent stellt ein bloß wesensgleiches Minus zum Anspruch des Miterfinders auf Übertragung des Vollrechts dar (vgl. BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; OLG Düsseldorf [15. ZS], GRUR 2015, 299, 301 - Kupplungsvorrichtung; Benkard/Melullis, PatG, 11. Aufl., § 8 Rn. 25; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 6 Rn. 40, § 8 Rn. 41).

    Das angerufene Gericht ist mit Blick auf die Rechtsnatur des Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung als wesensgleiches Minus zum Anspruch auf Vollrechtsübertragung nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, einen Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung zu prüfen, wenn sich die in erster Linie begehrte Vollrechtsübertragung als zu weitgehend erweist (OLG Düsseldorf [15. ZS], GRUR 2015, 299, 302 - Kupplungsvorrichtung).

    Die Klarstellung eines Miterfinders, seine Vindikationsklage sei exklusiv auf die Übertragung des Vollrechts gerichtet, hindert das Gericht mit Blick auf § 308 Abs. 1 ZPO jedoch allenfalls dann daran, ihm das Minus zuzusprechen (d.h. den Beklagten unter Klageabweisung im Übrigen zur Einräumung einer Mitberechtigung am Patent zu verurteilen), wenn der Kläger an der betreffenden Einschränkung ein sachlich anerkennenswertes Interesse hat, wobei ein solches Interesse nicht schon in dem Umstand begründet liegt, dass mit der bloßen Mitberechtigung im Vergleich zum Vollrecht weniger materiell-rechtliche Kompetenzen einhergehen (OLG Düsseldorf [15. ZS], GRUR 2015, 299, 302 - Kupplungsvorrichtung).

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15

    Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren

    Der Einbeziehung der erstmalig in der Berufungsinstanz geltend gemachten, auf das Klagepatent II gestützten Ansprüche steht auch nicht entgegen, dass die Berufung durch die Beklagte eingelegt wurde, denn der Kläger hat seinen Klageerweiterungsschriftsatz innerhalb der Berufungserwiderungsfrist zur Akte gereicht und damit die Frist für eine Anschlussberufung (§ 524 Abs. 2 ZPO) gewahrt (vgl. hierzu: BGH, NJW 2008, 1953 Rz. 11; OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299 - Kupplungsvorrichtung; BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 25. Edition, Stand: 15.06.2017, § 263 Rz. 11).

    Daher ist im Fall einer Klageerweiterung die Einlegung einer Anschlussberufung erforderlich (BGH, NJW 2008, 1953, 1954; NJW 2009, 1870; GRUR 2012, 180 - Werbegeschenke; NJW 2015, 2812; OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299, 303 - Kupplungsvorrichtung; GRUR-RR 2017, 249, 251 - Lichtemittierende Vorrichtung; Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017,§ 264 Rz. 3).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 31/14

    Erweiterung der Patentverletzungsklage auf weitere Ausführungsformen in der

    Irrelevant ist, dass die Klägerin ursprünglich ihre betreffenden Anträge nicht explizit als "Anschlussberufung(en)" bezeichnet hat, da allein der objektive Inhalt ihres Begehrens maßgeblich ist (vgl. BGHZ 204, 134 Rn. 16 = NJW 2015, 12; vgl. Senat, Urteil vom 09.10.2014 - I-15 U 27/14, Rn. 41 = GRUR 2015, 299 = BeckRS 2014, 21714 - Kupplungsvorrichtung m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2020 - 2 U 25/19
    Daher ist im Fall einer Klageerweiterung die Einlegung einer Anschlussberufung erforderlich (BGH, NJW 2008, 1953, 1954; NJW 2009, 1870; GRUR 2012, 180 - Werbegeschenke; NJW 2015, 2812; Urt. v. 09.06.2020, Az.: X ZR 142/18, GRUR-RS 2020, 15979 - Penetrometer; OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299, 303 - Kupplungsvorrichtung; GRUR-RR 2017, 249, 251 - Lichtemittierende Vorrichtung; Urt. v. 17.01.2019, Az.: I-15 U 132/14, BeckRS 2019, 7922; Urt. v. 21.02.2019, Az.: I-2 U 3/18, BeckRS 2019, 6090; Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 264 Rz. 3).

    Auch wenn allein der objektive Inhalt des Begehrens maßgeblich ist und es damit der Zulässigkeit der Anschlussberufung nicht entgegensteht, dass die Klägerin nicht explizit von einer Solchen gesprochen hat (vgl. BGHZ 204, 134 = NJW 2015, 1296; vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299 - Kupplungsvorrichtung, m.w.N.; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 249, 251 - Lichtemittierende Vorrichtung), hat die Klägerin die aufgrund ihres erstinstanzlichen Obsiegens zu wahrende Anschlussberufungsfrist des§ 524 Abs. 2 S. 2 ZPO nicht eingehalten.

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - 15 U 52/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Vorschubeinrichtung zum

    Eine Anschlussberufung muss zwar nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden, da allein der objektive Inhalt des Parteibegehrens maßgeblich ist (BGH NJW 2015, 12; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 249 - Lichtemittierende Vorrichtung; OLG Düsseldorf GRUR 2015, 299 - Kupplungsvorrichtung m. w. N.), so dass grundsätzlich auch eine "verdeckte" Anschlussberufung möglich ist.
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 38/18

    Zahlung einer Vertragsstrafe

    Die Anschließung an das Rechtsmittel der Gegenseite kann auch stillschweigend in der Weise erfolgen, dass ein Kläger neben seinem im Übrigen unveränderten Klagebegehren einen weiteren Antrag stellt (vgl. BGH, GRUR 2012, 180 Rn. 26 - Werbegeschenke; GRUR 2012, 954 Rn. 25 - Europa-Apotheke Budapest; NJW 2015, 1608 Rn. 15; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2006, 118, 120 - Drehschwingungstilger; GRUR 2015, 299 Rn. 41 - Kupplungsvorrichtung; GRUR 2018, 1037 Rn. 113 - Flammpunktprüfungsvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - 2 U 39/17

    Ansprüche wegen einer behaupteten Verletzung des deutschen Teils eines

    Daher ist im Fall einer Klageerweiterung die Einlegung einer Anschlussberufung erforderlich (BGH, NJW 2008, 1953, 1954; NJW 2009, 1870; GRUR 2012, 180 - Werbegeschenke; NJW 2015, 2812; OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299, 303 - Kupplungsvorrichtung; GRUR-RR 2017, 249, 251 - Lichtemittierende Vorrichtung; Urt. v. 17.01.2019, Az.: I-15 U 132/14, BeckRS 2019, 7922; Urt. v. 21.02.2019, Az.: I-2 U 3/18, BeckRS 2019, 6090; Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 264 Rz. 3).

    Dass die Klägerin im Zusammenhang mit der Einbeziehung des abgewandelten Verfahrens nicht explizit von einer "Anschlussberufung" gesprochen hat, steht der Zulässigkeit der fristwahrenden Einlegung der Anschlussberufung nicht entgegen, da allein der objektive Inhalt ihres Begehrens maßgeblich ist (vgl. BGHZ 204, 134 = NJW 2015, 1296; vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299 - Kupplungsvorrichtung, m.w.N.; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 249, 251 - Lichtemittierende Vorrichtung).

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 2 U 41/17

    Ansprüche wegen Benutzung eines Patents für eine Anschlussarmatur zum Anschließen

    Insbesondere hat die Klägerin den vorgenannten Schriftsatz innerhalb der Berufungserwiderungsfrist zur Akte gereicht und damit die Frist für eine Anschlussberufung (§ 524 Abs. 2 ZPO) gewahrt (vgl. hierzu: BGH, NJW 2008, 1953 Rz. 11; OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299 - Kupplungsvorrichtung; BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 25. Edition, Stand: 15.06.2017, § 263 Rz. 11).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 29/17

    Ansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH wegen Inanspruchnahme

    Der einem Miterfinder zustehende Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent oder Gebrauchsmuster stellt ein bloß wesensgleiches Minus zum Anspruch des Miterfinders auf Übertragung des Vollrechts dar (BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299 - Kupplungsvorrichtung), wobei das Gericht grundsätzlich nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, einen Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung zu prüfen, wenn sich die in erster Linie begehrte Vollrechtsübertragung als zu weitgehend erweist (vgl. BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299, 302 - Kupplungsvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 2 U 19/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Aufwickeln

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2019 - 2 U 114/09

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Steckdose für eine

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 2 U 3/18

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Vorschubeinrichtung

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2022 - 2 U 12/20

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen Adapter für

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