Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
§ 2 DesignG, § 38 DesignG
Bedeutung des Gestaltungsspielraums für die Eigenart eines eingetragenen Designs; Voraussetzungen und Umfang des Designschutzes für einen Möbelgriff - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Gestaltungsspielraum und Musterdichte bei eingetragenen Designs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedeutung des Gestaltungsspielraums für die Eigenart eines eingetragenen Designs; Voraussetzungen und Umfang des Designschutzes für einen Möbelgriff
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DesignG § 38 Abs. 1; DesignG § 42 Abs. 1
Umfgang des Schutzes eines eingetragenen Designs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Möbelgriffe verletzen eingetragens Geschmacksmuster
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR 2015, 890
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 13.02.2014 - C-479/12
Gautzsch Großhandel - Vorabentscheidungsersuchen - Geistiges Eigentum - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
Beide Anträge unterliegen dem nationalen Recht des angerufenen Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichts (EuGH, Urt. v. 13.2.2014 - C-479/12, Tz. 54 - Gartenpavillon). - OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 6 U 212/12
Anforderungen an die Eigenart eines Geschmacksmusters
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
Das bedeutet nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu bereits Senat, Urteile vom 28.2.2013 - 6 U 212/12 - und vom 20.2.2014 - 6 U 265/12) jedoch nicht, dass Art und Menge der vorbekannten Designs für die Bestimmung des Gestaltungsspielraums gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 DesignG ohne jede Bedeutung wären. - OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 6 U 265/12
Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Eigenart einer Duschwanne; Teilurteil über …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
Das bedeutet nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu bereits Senat, Urteile vom 28.2.2013 - 6 U 212/12 - und vom 20.2.2014 - 6 U 265/12) jedoch nicht, dass Art und Menge der vorbekannten Designs für die Bestimmung des Gestaltungsspielraums gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 DesignG ohne jede Bedeutung wären.
- OLG Frankfurt, 31.01.2013 - 6 U 29/12
Schutzumfang eines Geschmacksmusters betreffend eine Tasse
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit und damit eher hohen Anforderungen an die Eigenart (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16). - BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11
Geschmacksmusterschutz: Neuheitsschädliche Vorwegnahme eines Geschmacksmusters …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
Eine Verringerung der Gestaltungsfreiheit ergibt sich auch nicht allein daraus, dass in dem fraglichen Bereich bereits eine große Zahl vorbekannter Designs existiert; eine solche Mustervielfalt bestätigt lediglich den großen Gestaltungsspielraum (vgl. BGH GRUR-RR 2012, 277, Rn. 21, 22 - Milla). - BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08
Untersetzer
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
Es sind nur konkrete Vorgestaltungen zu berücksichtigen (BGH GRUR 2011, 142 Rn. 21 - Untersetzer). - BGH, 07.11.2006 - X ZR 149/04
Erlass eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen bei Tod einer Partei
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
In einer solchen Lage kann trotz der Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ein Teilurteil ergehen, wenn deswegen nur die gegen einen Streitgenossen geltend gemachten Klageansprüche entscheidungsreif sind und keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass das Verfahren auch insoweit alsbald fortgesetzt werden kann, als die Klageansprüche dem Erben der verstorbenen Partei zustehen oder sich gegen ihn richten (BGH, Urt. v. 7.11.2006 - X ZR 149/04 - Rn. 15, juris). - BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11
Kinderwagen II
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
Eine hohe Musterdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Musters mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen (BGH GRUR 2013, 285, Rn. 31 - Kinderwagen II). - BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08
Schreibgeräte
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
Schutzvoraussetzungen und Schutzwirkungen des Designs beurteilen sich nach dem am 1. Juni 2004 in Kraft getretenen Designgesetz (BGH GRUR 2011, 1112 Rn. 26 - Schreibgeräte).
- OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17
Schutzumfang eines für Küchenmesser eingetragenen Designs ("Küchenmesser")
Der Grad der Gestaltungsfreiheit hängt dabei zum einen davon ab, welche Grenzen der Verwendungszweck des in Rede stehenden Erzeugnisses dem Gestalter auferlegt (vgl. Senat GRUR 2015, 890 - Möbelgriff, Rn. 41 m.w.N.;… BGH a.a.O. - Untersetzer, Rn. 19;… GRUR-RR 2012, 277 - Milla, Rn. 21, 22;… GRUR 2013, 285 - Kinderwagen II, Rn. 45). - OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 6 W 96/14
Schutzumfang eines eingetragenen Designs
Der Grad der Gestaltungsfreiheit wird dadurch beeinflusst, welche Gestaltungsmöglichkeiten der Verwendungszweck des in Rede stehenden Erzeugnisses eröffnet (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16; Urteil vom 26.6.2014 - 6 U 17/13, juris-Tz. 41).Ob - wie das Landgericht angenommen hat - die Gestaltungsfreiheit (weiter) dadurch eingeengt wird, dass eine Vielzahl vorbekannter Designs, die untereinander nur noch einen geringen Abstand halten, bereits zu einer hohen "qualitativen" Musterdichte geführt haben (vgl. hierzu Senat a.a.O. - 6 U 17/13, Tz. 42 m.w.N.), kann dahinstehen, da es hierfür auf die Entscheidung nicht ankommt.
- OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 34/15
Schutzumfang eines eingetragenen Designs mit Rücksicht auf den vorbekannten …
Der Grad der Gestaltungsfreiheit hängt in erster Linie davon ab, welche Grenzen der Verwendungszweck des Erzeugnisses dem Gestalter auferlegt; eine große Gestaltungsfreiheit in diesem Sinn wird durch eine etwa festzustellende große ("quantitative") Mustervielfalt lediglich bestätigt (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, juris-Tz. 16; GRUR 2015, 890 - Möbelgriff, juris-Tz. 41). - OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
Geschmacksmusterrechtliche Voraussetzungen für den Schutz einer Sportbrille sowie …
Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit und damit eher hohen Anforderungen an die Eigenart (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16; WRP 2014, 1248 - Möbelgriffe Tz. 42).