Weitere Entscheidungen unten: OLG Rostock, 06.01.2016 | KG, 10.06.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 04.02.2016 - C-163/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,913
EuGH, 04.02.2016 - C-163/15 (https://dejure.org/2016,913)
EuGH, Entscheidung vom 04.02.2016 - C-163/15 (https://dejure.org/2016,913)
EuGH, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - C-163/15 (https://dejure.org/2016,913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hassan

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 23 - Lizenz - Gemeinschaftsmarkenregister - Recht des Lizenznehmers auf Erhebung einer Verletzungsklage trotz fehlender Eintragung der Lizenz in das Register

  • Europäischer Gerichtshof

    Hassan

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 23 - Lizenz - Gemeinschaftsmarkenregister - Recht des Lizenznehmers auf Erhebung einer Verletzungsklage trotz fehlender Eintragung der Lizenz in das Register

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsklage einer Lizenznehmerin ohne Eintragung der Lizenz in das Gemeinschaftsmarkenregister; Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Youssef Hassan/Breiding Vertriebsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Auch nicht in das Unionsmarkenregister eingetragene Lizenznehmer sind aktivlegitimiert

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Recht des Lizenznehmers auf Erhebung einer Verletzungsklage trotz fehlender Eintragung der Lizenz in das Gemeinschaftsmarkenregister

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 23 - Lizenz - Gemeinschaftsmarkenregister - Recht des Lizenznehmers auf Erhebung einer Verletzungsklage trotz fehlender Eintragung der Lizenz in das Register

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 372
  • GRUR Int. 2016, 350
  • EuZW 2016, 297
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.07.2015 - C-237/15

    Der Ablauf der Fristen, innerhalb deren über die Vollstreckung eines Europäischen

    Auszug aus EuGH, 04.02.2016 - C-163/15
    Bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts ist jedoch nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile Brain Products, C-219/11, EU:C:2012:742, Rn. 13, und Lanigan, C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.11.2012 - C-219/11

    Brain Products - Vorabentscheidungsersuchen - Medizinprodukte - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 04.02.2016 - C-163/15
    Bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts ist jedoch nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile Brain Products, C-219/11, EU:C:2012:742, Rn. 13, und Lanigan, C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2018 - 20 U 113/17

    Voraussetzungen der Erschöpfung gem. Art. 15 UMV

    Der Prozessführungsbefugnis der Antragstellerin steht auch nicht entgegen, dass die Lizenz nicht in das Unionsmarkenregister eingetragen ist (vgl. EuGH GRUR 2016, 372 - Hassan/Breiding [Arktis]; Urteil des Senats vom 22. September 2016, 20 U 259/13).
  • EuGH, 27.10.2016 - C-220/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 1. April 1993, Findling Wälzlager, C-136/91, EU:C:1993:133, Rn. 11, und vom 4. Februar 2016, Hassan, C-163/15, EU:C:2016:71, Rn. 19).
  • EuGH, 22.06.2016 - C-419/15

    Thomas Philipps - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum -

    Somit spricht sowohl die grammatikalische als auch die systematische Auslegung von Art. 33 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 6/2002 für die Vorstellung, dass mit diesem Artikel insgesamt die Wirkung der in den Art. 28, 29 und 32 der Verordnung bezeichneten Rechtshandlungen gegenüber Dritten, die Rechte am eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster haben oder haben können, geregelt wird (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Februar 2016, Hassan, C-163/15, EU:C:2016:71, Rn. 20).

    Daraus folgt, dass Art. 33 Abs. 2 Satz 1 dieser Verordnung nicht auf eine Situation wie die des Ausgangsverfahrens anwendbar ist, in der der Lizenzinhaber einem Dritten vorwirft, mit einer Verletzung des Geschmacksmusters gegen die Rechte aus dem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster verstoßen zu haben (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Februar 2016, Hassan, C-163/15, EU:C:2016:71, Rn. 25).

  • EuG, 22.09.2021 - T-169/20

    Marina Yachting Brand Management/ EUIPO - Industries Sportswear (MARINA YACHTING)

    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern sind auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu beachten (vgl. Urteil vom 4. Februar 2016, Hassan, C-163/15, EU:C:2016:71, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum einen ist, was die Streithelferin betrifft, darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof hinsichtlich des Zwecks der in Art. 27 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung 2017/1001 aufgestellten Regel festgestellt hat, dass damit, dass die in den Art. 20, 22 und 25 dieser Verordnung bezeichneten Rechtshandlungen Dritten nicht entgegengehalten werden können, wenn sie nicht in das Register eingetragen wurden, der Schutz von Personen bezweckt wird, die Rechte an einer Unionsmarke als Gegenstand des Vermögens haben oder haben können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Februar 2016, Hassan, C-163/15, EU:C:2016:71, Rn. 25).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-535/15

    Pinckernelle - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer

    Vgl. auch Urteile vom 22. Juni 2016, Thomas Philipps (C-419/15, EU:C:2016:468, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 4. Februar 2016, Hassan (C-163/15, EU:C:2016:71, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.06.2016 - C-280/15

    Nikolajeva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Nach Art. 24 der Verordnung Nr. 207/2009, der in deren Abschnitt 4 ("Die Gemeinschaftsmarke als Gegenstand des Vermögens") enthalten ist, können Unionsmarkenanmeldungen Gegenstand mehrerer unterschiedlicher Rechtshandlungen, wie etwa eines Übergangs, einer Begründung dinglicher Rechte oder von Lizenzen sein, denen gemeinsam ist, dass sie die Schaffung oder den Übergang eines Rechts an der betreffenden Marke bezwecken oder bewirken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Februar 2016, Hassan, C-163/15, EU:C:2016:71, Rn. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-460/15

    Schaefer Kalk - Umweltpolitik - Richtlinie 2003/87/EG - Handel mit

    26 - Vgl. u. a. Urteil vom 4. Februar 2016, Hassan (C-163/15, EU:C:2016:71, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2022 - T-530/21

    Pierre Lannier/ EUIPO - Pierre Lang Trading (PL)

    Dass Rechtsübergänge Dritten nicht entgegengehalten werden können, wenn sie nicht in das Register eingetragen wurden, bezweckt den Schutz von Personen, die Rechte an einer Unionsmarke als Gegenstand des Vermögens haben oder haben können (Urteil vom 4. Februar 2016, Hassan, C-163/15, EU:C:2016:71, Rn. 25).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 06.01.2016 - 2 W 31/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1736
OLG Rostock, 06.01.2016 - 2 W 31/15 (https://dejure.org/2016,1736)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.01.2016 - 2 W 31/15 (https://dejure.org/2016,1736)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Januar 2016 - 2 W 31/15 (https://dejure.org/2016,1736)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Zombie Driller Killer

    Schutz des Filmherstellers: Beachtlichkeit der Rechtmäßigkeit der Synchronfassung für die Schutzwürdigkeit des Synchronproduzenten

  • damm-legal.de

    Der Produzent einer Synchronfassung ist Filmhersteller

  • JurPC

    Synchronproduzent als Filmhersteller im Sinne des § 94 UrhG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Synchronproduzenten wegen Verletzung des Urheberrechts

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Zombie Driller Killer

    §§ 10, 94, 97 UrhG

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    UrhG § 94
    Ansprüche eines Synchronproduzenten wegen Verletzung des Urheberrechts

  • rechtsportal.de

    UrhG § 94
    Ansprüche eines Synchronproduzenten wegen Verletzung des Urheberrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Der Produzent einer Synchronfassung ist Filmhersteller

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Produzent von Synchronfassung ist Filmhersteller

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechte eines Synchronproduzenten als Filmhersteller

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechte eines Synchronproduzenten als Filmhersteller

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 372
  • ZUM 2016, 665
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 11.08.2010 - 5 U 18/08

    Urheberrechtsschutz für Zusammenstellung von Konzertfilmaufnahmen

    Auszug aus OLG Rostock, 06.01.2016 - 2 W 31/15
    Die Rechte des Filmherstellers gem. § 94 Abs. 1 UrhG entstehen durch Realakt; ob die Aufnahme rechtmäßig zustande kommt oder bei der Herstellung des Films andere Urheber- oder Leistungsschutzrechte verletzt werden, ist irrelevant (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 409, 411; Dreier/Schulze, aaO. Rn. 25; Fromm/Nordermann, aaO. Rn. 11; Schricker/Loewenheim-Katzenberg, aaO. Rn. 18; Wandtke/Bullinger-Manegold/Czernik, aaO. Rn. 3).
  • KG, 06.03.2014 - 2 W 1/14

    Wettbewerbsbeschränkung: Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglich vereinbarten

    Auszug aus OLG Rostock, 06.01.2016 - 2 W 31/15
    Bei einem Streitwert von 2.000,- EUR bis zur Erledigung gem. Senatsbeschluss vom 07.02.2014 - 2 W 1/14 - belaufen sich die bisherigen erstinstanzlichen Kosten auf 678, 10 EUR (3 Gerichtsgebühren zzgl. 2 x 1, 3 Verfahrensgebühr nebst Auslagen und MwSt.).
  • LG Hamburg, 04.04.2014 - 310 O 409/11

    Internetanschluss - Sicherungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Rostock, 06.01.2016 - 2 W 31/15
    Der Synchronproduzent ist Filmhersteller im Sinne des § 94 UrhG, da die Synchronfassung des Films mit einer neuen Tonspur ein neues Filmwerk darstellt (vgl. LG Hamburg, GRUR-RR 2014, 381; Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 94 Rn. 15; Fromm/Nordermann, Urheberrecht, § 94 Rn. 30; Schricker/Loewenheim-Katzenberg, Urheberrecht, 4. Aufl., § 94 Rn. 15; Wandtke/Bullinger-Manegold/Czernik, UrhR, 4. Aufl., § 94 Rn. 23).
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Rechtsprechung
   KG, 10.06.2015 - 24 U 101/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35522
KG, 10.06.2015 - 24 U 101/14 (https://dejure.org/2015,35522)
KG, Entscheidung vom 10.06.2015 - 24 U 101/14 (https://dejure.org/2015,35522)
KG, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 24 U 101/14 (https://dejure.org/2015,35522)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 372
  • GRUR-RR 2016, 106
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11

    Zum Verhältnis zwischen der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) und dem

    Auszug aus KG, 10.06.2015 - 24 U 101/14
    Im Rahmen dieser Gesetzesanwendung ist Raum für eine Güter- und Interessenabwägung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 17. November 2011 - 1 BvR 1145/11 -, Rn. 13, zitiert nach juris).

    Es ist nicht davon auszugehen, dass die Normen des Urheberrechts, hier insbesondere dessen §§ 50 und 51, deshalb verfassungswidrig sind, weil sie die Herstellung einer praktischen Konkordanz zwischen den widerstreitenden Grundrechten der Eigentumsfreiheit und der Pressefreiheit (hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 BvR 1248/11 -, Rn. 22, zitiert nach juris und vom 17. November 2011 - 1 BvR 1145/11 -, Rn. 10, zitiert nach juris) nicht zulassen.

    Auch in seinem Urteil vom 10. Januar 2013 - 36769/08 - (GRUR 2013, 859 ff. - Ashby Donald u. a./Frankreich) hat der EGMR keine Vorgaben gemacht, die sich nicht ohnehin aus dem Grundgesetz ergeben würden (vgl. zum Erfordernis der praktischen Konkordanz BVerfG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 BvR 1248/11 -, Rn. 23, zitiert nach juris; und vom 17. November 2011 - 1 BvR 1145/11 -, Rn. 14, zitiert nach juris - letzterer zur Anwendung des § 50 UrhG).

  • BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11

    Nichtannahmebeschluss AnyDVD

    Auszug aus KG, 10.06.2015 - 24 U 101/14
    Es ist nicht davon auszugehen, dass die Normen des Urheberrechts, hier insbesondere dessen §§ 50 und 51, deshalb verfassungswidrig sind, weil sie die Herstellung einer praktischen Konkordanz zwischen den widerstreitenden Grundrechten der Eigentumsfreiheit und der Pressefreiheit (hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 BvR 1248/11 -, Rn. 22, zitiert nach juris und vom 17. November 2011 - 1 BvR 1145/11 -, Rn. 10, zitiert nach juris) nicht zulassen.

    Auch in seinem Urteil vom 10. Januar 2013 - 36769/08 - (GRUR 2013, 859 ff. - Ashby Donald u. a./Frankreich) hat der EGMR keine Vorgaben gemacht, die sich nicht ohnehin aus dem Grundgesetz ergeben würden (vgl. zum Erfordernis der praktischen Konkordanz BVerfG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 BvR 1248/11 -, Rn. 23, zitiert nach juris; und vom 17. November 2011 - 1 BvR 1145/11 -, Rn. 14, zitiert nach juris - letzterer zur Anwendung des § 50 UrhG).

  • BGH, 19.03.2008 - I ZR 166/05

    St. Gottfried

    Auszug aus KG, 10.06.2015 - 24 U 101/14
    Die von ihnen angeführte Rechtsprechung steht im Zusammenhang mit der Veränderung von Werken, und zwar nach der Realisierung der Verwertungsinteressen (grundlegend BGH, Urteil vom 13. Oktober 1988 - I ZR 15/87 -, Rn. 14, zitiert nach juris - Oberammergauer Passionsspiele II; aus neuerer Zeit BGH, Urteil vom 19. März 2008 - I ZR 166/05 -, Rn. 25, zitiert nach juris - St. Gottfried - und BGH, Beschluss vom 09. November 2011 - I ZR 216/10 -, Rn. 5, zitiert nach juris - Stuttgart 21).
  • BGH, 13.10.1988 - I ZR 15/87

    Oberammergauer Passionsspiele II; Unzulässige Beeinträchtigung eines Werks durch

    Auszug aus KG, 10.06.2015 - 24 U 101/14
    Die von ihnen angeführte Rechtsprechung steht im Zusammenhang mit der Veränderung von Werken, und zwar nach der Realisierung der Verwertungsinteressen (grundlegend BGH, Urteil vom 13. Oktober 1988 - I ZR 15/87 -, Rn. 14, zitiert nach juris - Oberammergauer Passionsspiele II; aus neuerer Zeit BGH, Urteil vom 19. März 2008 - I ZR 166/05 -, Rn. 25, zitiert nach juris - St. Gottfried - und BGH, Beschluss vom 09. November 2011 - I ZR 216/10 -, Rn. 5, zitiert nach juris - Stuttgart 21).
  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 216/10

    Grenzen postmortalen Urheberrechtsschutzes: Interessenabwägung bei

    Auszug aus KG, 10.06.2015 - 24 U 101/14
    Die von ihnen angeführte Rechtsprechung steht im Zusammenhang mit der Veränderung von Werken, und zwar nach der Realisierung der Verwertungsinteressen (grundlegend BGH, Urteil vom 13. Oktober 1988 - I ZR 15/87 -, Rn. 14, zitiert nach juris - Oberammergauer Passionsspiele II; aus neuerer Zeit BGH, Urteil vom 19. März 2008 - I ZR 166/05 -, Rn. 25, zitiert nach juris - St. Gottfried - und BGH, Beschluss vom 09. November 2011 - I ZR 216/10 -, Rn. 5, zitiert nach juris - Stuttgart 21).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 10.06.2015 - 24 U 101/14
    Die Bestimmungen von Gesetzen, auch die des Grundgesetzes, sind völkerrechtsfreundlich auszulegen, wobei der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen dienen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (BVerfG, Urteil vom 04. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 -, BVerfGE 128, 326-409, Rn. 88, zitiert nach juris).
  • EGMR, 10.01.2013 - 36769/08

    Verhältnis von Urheberrecht und Pressefreiheit

    Auszug aus KG, 10.06.2015 - 24 U 101/14
    Auch in seinem Urteil vom 10. Januar 2013 - 36769/08 - (GRUR 2013, 859 ff. - Ashby Donald u. a./Frankreich) hat der EGMR keine Vorgaben gemacht, die sich nicht ohnehin aus dem Grundgesetz ergeben würden (vgl. zum Erfordernis der praktischen Konkordanz BVerfG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 BvR 1248/11 -, Rn. 23, zitiert nach juris; und vom 17. November 2011 - 1 BvR 1145/11 -, Rn. 14, zitiert nach juris - letzterer zur Anwendung des § 50 UrhG).
  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus KG, 10.06.2015 - 24 U 101/14
    Der urheberrechtliche Schutz setzt bei Briefen ein, wenn diese nicht nur Allerweltsmitteilungen enthalten, sondern eine geistige Leistung darstellen, die sich in Form und Inhalt des Briefs offenbart, wenn sich der Brief von gewöhnlichen Briefen (zu diesen BGH, Urteil vom 22. Dezember 1959 - VI ZR 175/58 -, BGHZ 31, 308-321, Rn. 7, zitiert nach juris - Alte Herren) durch die Art der Sprachgestaltung oder der Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen, kulturellen, politischen oder sonstigen Fragen abhebt (KG, Urteil vom 21.4.1995 - 5 U 1007/95 -, NJW 1995, 3392 [3393] - Botho Strauß).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Auszug aus KG, 10.06.2015 - 24 U 101/14
    Mehr ist nicht zu verlangen, denn nach allgemeiner Ansicht schützt das Urheberrecht bei literarischen Schriftwerken auch die sogenannte kleine Münze, bei der bereits ein geringer Grad individuellen Schaffens und eine geringe Gestaltungshöhe als ausreichend angesehen wird (BGH, Urteil vom 15. September 1999 - I ZR 57/97 -, Rn. 14, zitiert nach juris m. w. N.).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00

    Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler

    Auszug aus KG, 10.06.2015 - 24 U 101/14
    (1) Höchstrichterlich ist anerkannt, dass eine Beeinträchtigung des Urheberrechts nicht ohne Weiteres aufgrund einer allgemeinen, von den Tatbestandsvoraussetzungen und Schrankenbestimmungen losgelösten verfassungsrechtlichen Güter- und Interessenabwägung gerechtfertigt werden kann (BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 117/00 -, BGHZ 154, 260-269, Rn. 14, zitiert nach juris - Gies-Adler).
  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05

    TV-Total

  • KG, 21.04.1995 - 5 U 1007/95

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung oder sonstigen Verbreitung von

  • KG, 27.11.2007 - 5 U 63/07

    Günter-Grass-Briefe

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