Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.01.2016

Rechtsprechung
   OLG München, 17.03.2016 - 29 U 368/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4619
OLG München, 17.03.2016 - 29 U 368/16 (https://dejure.org/2016,4619)
OLG München, Entscheidung vom 17.03.2016 - 29 U 368/16 (https://dejure.org/2016,4619)
OLG München, Entscheidung vom 17. März 2016 - 29 U 368/16 (https://dejure.org/2016,4619)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zeitung darf Personen, die sich bei Facebook abfällig über Flüchtlinge äußern, nicht an den Pranger stellen

  • JurPC

    Internetpranger

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Rechts am eigenen Bild; Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung eines Lichtbildes aus einem Facebook-Eintrag

  • online-und-recht.de

    Internetpranger der BILD-Zeitung rechtswidrig

  • kanzlei.biz

    Pranger-Aktion einer Zeitung verstößt gegen Persönlichkeitsrecht

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 EMRK

  • rewis.io

    Internetpranger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Rechts am eigenen Bild; Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung eines Lichtbildes aus einem Facebook-Eintrag

  • rechtsportal.de

    Umfang des Rechts am eigenen Bild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bei Facebook hochgeladenes Foto darf nicht ohne Weiteres von Zeitung im Rahmen eines gänzlich anderen Kontextes wiedergegeben werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bild darf keine Profilbilder von Facebook-Hetzern veröffentlichen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    »Bild«-Aktion gegen Facebook-Hetzer unzulässig

  • lto.de (Pressebericht)

    BILD-Aktion gegen Hasskommentare: "Pranger der Schande" doch rechtswidrig

  • esche.de (Kurzinformation)

    "Pranger der Schande" - Bild-Aktion für rechtswidrig erklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bild-Zeitung: Nutzung von Facebook-Profilbildern unzulässig

  • esche.de (Kurzinformation)

    "Pranger der Schande" - Bild-Aktion ist rechtswidrig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    MEDIEN-/URHEBERrecht: Unbefugte Verwendung eines Facebook-Fotos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zeitung darf kritischen Facebook-Eintrag einer Person nicht mit deren Foto und Namen veröffentlichen - Betroffener Person steht Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung ihres Fotos zu

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bildberichterstattung über flüchtlingsfeindliche Kommentare auf Facebook unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 871
  • GRUR 2016, 860
  • GRUR-RR 2016, 304
  • MMR 2016, 414
  • K&R 2016, 424
  • afp 2016, 278
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 14 U 27/05

    Geldentschädigungsanspruch wegen Ausstrahlung eines Interviews

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 368/16
    Voraussetzung für die Wirksamkeit einer stillschweigenden Einwilligung ist in der Regel, dass dem Betroffenen Zweck, Art und Umfang der Veröffentlichung bekannt sind (OLG Hamburg AfP 2012, 166; OLG München ZUM 2009, 429; OLG Karlsruhe ZUM 2006, 568; Fricke in: Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Auflage 2014, § 22 KUG Rn. 15).
  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 368/16
    Hierzu genügt es, wenn der Abgebildete, mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht erkennbar sein, durch Merkmale, die sich aus dem Bild selbst ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist, oder wenn seine Person durch den beigegebenen Text (so ausdrücklich BGH NJW 1965, 2148 - Spielgefährtin I) erkannt werden kann.
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 368/16
    Auf diesen situationsbezogenen Umfang der berechtigten Privatheitserwartungen des Betroffenen stellt auch die Rechtsprechung des EGMR ab (GRUR 2004, 1051 - Caroline von Hannover).
  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03

    BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 368/16
    Sie kann ausdrücklich oder stillschweigend erteilt werden (BGH GRUR 2005, 74, 75 - Charlotte Casiraghi II).
  • OLG München, 13.01.2009 - 18 U 4520/08

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Konkludente Einwilligung in die

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 368/16
    Voraussetzung für die Wirksamkeit einer stillschweigenden Einwilligung ist in der Regel, dass dem Betroffenen Zweck, Art und Umfang der Veröffentlichung bekannt sind (OLG Hamburg AfP 2012, 166; OLG München ZUM 2009, 429; OLG Karlsruhe ZUM 2006, 568; Fricke in: Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Auflage 2014, § 22 KUG Rn. 15).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 368/16
    Ein Bildnis in diesem Sinne ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (BGHZ 26, 349 - Herrenreiter, BGH NJW 2000, 2201 - blauer Engel).
  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 368/16
    Ein Bildnis in diesem Sinne ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (BGHZ 26, 349 - Herrenreiter, BGH NJW 2000, 2201 - blauer Engel).
  • OLG Hamburg, 28.06.2011 - 7 U 39/11

    Urheberrecht an Werken der Fotografie: Veröffentlichung eines Fotos ohne

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 368/16
    Voraussetzung für die Wirksamkeit einer stillschweigenden Einwilligung ist in der Regel, dass dem Betroffenen Zweck, Art und Umfang der Veröffentlichung bekannt sind (OLG Hamburg AfP 2012, 166; OLG München ZUM 2009, 429; OLG Karlsruhe ZUM 2006, 568; Fricke in: Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Auflage 2014, § 22 KUG Rn. 15).
  • BGH, 19.10.2011 - I ZR 140/10

    Vorschaubilder II

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 368/16
    Allein durch das Einstellen einer Fotografie ins Internet räumt ein Berechtigter anderen Internetnutzern weder ausdrücklich noch stillschweigend ein urheberrechtliches Nutzungsrecht an der Fotografie oder einen schuldrechtlichen Anspruch auf Nutzung der Fotografie ein (BGH GRUR 2012, 602 Tz. 15 - Vorschaubilder II).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 368/16
    Dabei erfordert schon die Beurteilung, ob ein Bildnis dem Bereich der Zeitgeschichte nach § 23 Absatz 1 Nr. 1 KUG zuzuordnen ist, eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits (vgl. BVerfG NJW 2008, 1793).
  • BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04

    Prominenten-Partner

  • EGMR, 28.01.2003 - 44647/98

    PECK c. ROYAUME-UNI

  • LG Frankfurt/Main, 26.09.2019 - 3 O 402/18

    1. Der Versand eines Bildnisses per E-Mail stellt ein Verbreiten im Sinne von §§

    Eine solche Einwilligung ist insbesondere auch nicht im Einstellen des Bildnisses als Profil bei "Xing" zu ersehen (vgl. ebenso OLG München MMR 2016, 414).
  • OLG Dresden, 13.02.2018 - 4 U 1234/17

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung für die Verletzung des

    Dies kann allenfalls dann angenommen werden, wenn dem Berechtigten Zweck, Art und Umfang der anderweitigen Veröffentlichung bereits bekannt sind (OLG München, Urteil vom 17. März 2016 - 29 U 368/16 -, juris Pranger der Schande).
  • OLG München, 30.11.2016 - 3 U 2300/16

    Zum Unterlassungsanspruch bei der Fertigung von Lichtbildern von Personen

    Dieser Anspruch ergibt sich aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, 22 KUG, Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. insoweit auch OLG München, Urteil vom 17.03.2016 (29 U 368/16 = NJW-RR 2016, 871-873).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2020 - 16 U 67/19

    Unterlassung einer bereits gelöschten Berichterstattung im Internet

    Die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des OLG München vom 17.03.2016 - Az.: 29 U 368/16 - steht dieser Würdigung nicht entgegen.

    Voraussetzung für die Wirksamkeit einer stillschweigenden Einwilligung ist in der Regel, dass dem Betroffenen Zweck, Art und Umfang der Veröffentlichung bekannt sind (OLG München, Urteil vom 17. März 2016 - 29 U 368/16, Juris Rn. 24 m.w.N.).

    Wer ein Foto auf seinen Account bei einem Social Network hochlädt, ohne von möglichen Zugriffssperren Gebrauch zu machen, willigt nicht in die Weiterverbreitung des Fotos durch Dritte außerhalb des Kreises der zugriffsberechtigten Mitglieder des Netzwerks im Rahmen eines gänzlich anderen Kontextes ein (OLG München, Urteil vom 17. März 2016 - 29 U 368/16, Juris Rn 25 m.w.N.).

  • OLG Dresden, 28.09.2017 - 4 U 1234/17

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung für die Verletzung des

    Dies kann allenfalls dann angenommen werden, wenn dem Berechtigten Zweck, Art und Umfang der anderweitigen Veröffentlichung bereits bekannt sind (OLG München, Urteil vom 17. März 2016 - 29 U 368/16 -, juris Pranger der Schande).
  • LG Frankfurt/Main, 06.08.2020 - 3 O 162/20

    Zur Zulässigkeit der Berichterstattung über eine länger zurückliegende

    Bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen, in selbst gewählter Anonymität zu bleiben, auf der einen Seite und dem Berichterstattungsinteresse auf der anderen Seite kann jedoch im Einzelfall auch eine Rolle spielen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (vgl. BVerfG GRUR 2010, 544 Rn. 25 m.w.N.; BVerfG NJW 2016, 3362; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 28 - Pick-Up-Artist; KG Berlin GRUR-RR 2007, 247; OLG München GRUR-RR 2016, 304 Rn. 26).
  • LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19

    Wissenschaftliche Debatte: Der enttäuschte Autor lässt seinen Anwalt schreiben

    Bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen, in selbst gewählter Anonymität zu bleiben, auf der einen Seite und dem Berichterstattungsinteresse auf der anderen Seite kann jedoch im Einzelfall auch eine Rolle spielen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (vgl. BVerfG GRUR 2010, 544 Rn. 25 m.w.N.; BVerfG NJW 2016, 3362; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 28 - Pick-Up-Artist; KG Berlin GRUR-RR 2007, 247; OLG München GRUR-RR 2016, 304 Rn. 26).
  • LG Hagen, 07.05.2018 - 1 T 23/18
    Derjenige, der ein Foto auf seinen Account bei einem sozialen Netzwerk oder Bilderdienst hochlädt, willigt grundsätzlich nicht in die Weiterverbreitung des Fotos durch Dritte außerhalb des Kreises der zugriffsberechtigten Mitglieder des Netzwerks im Rahmen eines gänzlich anderen Kontexts ein (OLG MMR 2016, 414).
  • LG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 3 O 3/20
    Bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen, in selbst gewählter Anonymität zu bleiben, auf der einen Seite und dem Berichterstattungsinteresse auf der anderen Seite kann jedoch im Einzelfall auch eine Rolle spielen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (vgl. BVerfG GRUR 2010, 544 Rn. 25 m.w.N.; BVerfG NJW 2016, 3362; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2016, 1381 Rn. 28 - Pick-Up-Artist; KG Berlin GRUR-RR 2007, 247; OLG München GRUR-RR 2016, 304 Rn. 26).
  • LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 3 O 398/19
    Bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen, in selbst gewählter Anonymität zu bleiben, auf der einen Seite und dem Berichterstattungsinteresse auf der anderen Seite kann jedoch im Einzelfall auch eine Rolle spielen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (vgl. BVerfG GRUR 2010, 544 Rn. 25 m.w.N.; BVerfG NJW 2016, 3362; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 28 - Pick-Up-Artist; KG Berlin GRUR-RR 2007, 247; OLG München GRUR-RR 2016, 304 Rn. 26).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13201
BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14 (https://dejure.org/2016,13201)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2016 - I ZR 90/14 (https://dejure.org/2016,13201)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - I ZR 90/14 (https://dejure.org/2016,13201)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Deltamethrin II

    § 287 ZPO, § 315 Abs 1 ZPO, § 547 Nr 6 ZPO, § 252 S 2 BGB, § 4 Nr 11 UWG
    Aufhebung des Urteils im Revisionsverfahren bei fehlender Unterschrift eines zu einem anderen Spruchkörper gewechselten Richters; Schadensschätzung im Hinblick auf entgangenen Gewinn nach Wettbewerbsverstoß - Deltamethrin II

  • IWW

    § 252 Satz 2 BGB, § ... 287 ZPO, § 562 Abs. 1, § 545 Abs. 1, § 547 Nr. 6 ZPO, § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO, § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 313 Abs. 1 Nr. 5 und 6 ZPO, § 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 96 Abs. 2 Satz 1 PatG, § 548 Halbsatz 2 ZPO, § 545 Abs. 2 ZPO, Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001, Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG, § 9 Satz 1 UWG, § 9 UWG, §§ 249 bis 254 BGB, § 287 Abs. 1 ZPO, § 252 BGB, § 19 PflSchG, § 64 PflSchG, § 16c PflSchG, § 45 Abs. 12 PflSchG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Berufungsurteils wegen unterbliebener Begründung; Fehlende Unterschrift eines Richters als absoluter Revisionsgrund; Schadenersatzbegehren des Inhabers der Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel für den Vertrieb eines chemisch identischen ...

  • rewis.io

    Aufhebung des Urteils im Revisionsverfahren bei fehlender Unterschrift eines zu einem anderen Spruchkörper gewechselten Richters; Schadensschätzung im Hinblick auf entgangenen Gewinn nach Wettbewerbsverstoß - Deltamethrin II

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Aufhebung des Berufungsurteils wegen unterbliebener Begründung; Fehlende Unterschrift eines Richters als absoluter Revisionsgrund; Schadenersatzbegehren des Inhabers der Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel für den Vertrieb eines chemisch identischen ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deltamethrin II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe des entgangenen Gewinns kann geschätzt werden!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Verhinderungsgrund bei Wechsel eines Richters zu einem anderen Spruchkörper

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1410
  • GRUR 2016, 860
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05

    Schmiermittel

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14
    a) Aufgrund des rechtskräftig abgeschlossenen Vorprozesses steht zwischen den Parteien fest, dass die Klägerin von der Beklagten gemäß den §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG aF in Verbindung mit Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes in der zum Zeitpunkt der Entscheidung im Vorprozess maßgeblichen Fassung die Unterlassung des Vertriebs des Pflanzenschutzmittels "RC Deltamethrin 25 g/l" beanspruchen kann und dass die Beklagte der Klägerin gemäß § 9 Satz 1 UWG dem Grunde nach zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der dieser durch den in der Bundesrepublik Deutschland erfolgten Vertrieb des Pflanzenschutzmittels "RC Deltamethrin 25 g/l" seit dem 7. August 2006 entstanden ist und noch entsteht (vgl. zur Rechtskraft des Feststellungsurteils BGH, Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 135/05, GRUR 2008, 933 Rn. 13 = WRP 2008, 1227 - Schmiermittel).

    Ihm kommen bei der Darlegung und dem Nachweis eines entgangenen Gewinns die Erleichterungen gemäß § 252 Satz 2 BGB, § 287 ZPO zugute (BGH, Urteil vom 22. April 1993 - I ZR 52/91, GRUR 1993, 757, 758 f. = WRP 1993, 625 - Kollektion Holiday, insoweit in BGHZ 122, 262 nicht abgedruckt; BGH, GRUR 2008, 933 Rn. 19 - Schmiermittel).

    Diese Prognose kann zwar nur dann angestellt werden, wenn der Geschädigte konkrete Anknüpfungstatsachen darlegt und nachweist; an die Darlegung solcher Anknüpfungstatsachen dürfen jedoch keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH, GRUR 2008, 933 Rn. 19 - Schmiermittel).

    Diese Prognose kann zwar nur dann angestellt werden, wenn der Geschädigte konkrete Anknüpfungstatsachen darlegt und nachweist; an die Darlegung solcher Anknüpfungstatsachen dürfen jedoch keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH, GRUR 2008, 933 Rn. 19 - Schmiermittel).

    Desgleichen ist es nicht zu beanstanden, dass die Klägerin bei der Berechnung des Schadens den Gewinn zugrunde gelegt hat, den sie üblicherweise bei der Veräußerung ihres Pflanzenschutzmittels erzielt (vgl. BGH, GRUR 1993, 757, 759 - Kollektion Holiday, insoweit in BGHZ 122, 262 nicht abgedruckt; GRUR 2008, 933 Rn. 20 - Schmiermittel), und dass sie sich darauf berufen hat, die Anbieter von parallel importierten, Deltamethrin enthaltenden Pflanzenschutzmitteln hätten auf dem Markt nur eine geringe Bedeutung gehabt.

  • BGH, 22.04.1993 - I ZR 52/91

    Kollektion Holiday - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14
    Ihm kommen bei der Darlegung und dem Nachweis eines entgangenen Gewinns die Erleichterungen gemäß § 252 Satz 2 BGB, § 287 ZPO zugute (BGH, Urteil vom 22. April 1993 - I ZR 52/91, GRUR 1993, 757, 758 f. = WRP 1993, 625 - Kollektion Holiday, insoweit in BGHZ 122, 262 nicht abgedruckt; BGH, GRUR 2008, 933 Rn. 19 - Schmiermittel).

    Sie ersparen es ihm jedoch nicht, dem Gericht eine tatsächliche Grundlage zu unterbreiten, die diesem eine wenigstens im Groben zutreffende Schätzung des entgangenen Gewinns ermöglicht (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1980 - X ZR 49/78, BGHZ 77, 16, 19 - Tolbutamid; BGH, GRUR 1993, 757, 758 f. - Kollektion "Holiday", insoweit in BGHZ 122, 262 nicht abgedruckt).

    Desgleichen ist es nicht zu beanstanden, dass die Klägerin bei der Berechnung des Schadens den Gewinn zugrunde gelegt hat, den sie üblicherweise bei der Veräußerung ihres Pflanzenschutzmittels erzielt (vgl. BGH, GRUR 1993, 757, 759 - Kollektion Holiday, insoweit in BGHZ 122, 262 nicht abgedruckt; GRUR 2008, 933 Rn. 20 - Schmiermittel), und dass sie sich darauf berufen hat, die Anbieter von parallel importierten, Deltamethrin enthaltenden Pflanzenschutzmitteln hätten auf dem Markt nur eine geringe Bedeutung gehabt.

  • BGH, 16.12.1963 - III ZR 47/63
    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14
    Im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO soll das Gericht die Schadenshöhe schätzen, wobei in Kauf genommen wird, dass das Ergebnis unter Umständen mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1963 - III ZR 47/63, NJW 1964, 589; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 287 Rn. 2).

    Nur wenn mangels greifbarer Anhaltspunkte eine Grundlage für das Urteil nicht zu gewinnen ist und das richterliche Ermessen vollends in der Luft hängen würde, wenn also eine Schätzung nicht möglich ist, bleibt es bei der Regel, dass den Kläger die Beweislast für die klagebegründenden Tatsachen trifft und deren Nichterweislichkeit ihm schadet (BGH, NJW 1964, 589; BGH, Urteil vom 11. März 2004 - VII ZR 339/02, NJW-RR 2004, 1023; Urteil vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 Rn. 23).

  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 81/87

    Pflicht des Gerichs zur Beweiserhebung über bestrittene Ausgangstatsachen bzw.

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14
    Für die Schadensberechnung benötigt der Richter als Ausgangssituation greifbare Tatsachen, da sich nur anhand eines bestimmten Sachverhalts sagen lässt, wie die Dinge sich weiterentwickelt hätten (BGH, Urteil vom 15. März 1988 - VI ZR 81/87, NJW 1988, 3016, 3017).

    Hierzu muss die Klägerin jedoch die für die Schätzung erforderlichen und bestrittenen Anknüpfungstatsachen beweisen, bevor auf der so gesicherten Tatsachengrundlage Schätzungen vorgenommen werden können (BGH, NJW 1988, 3016, 3017; BGH, Urteil vom 29. März 2000 - VIII ZR 81/99, NJW 2000, 2272, 2275; Urteil vom 7. Juni 2006 - XII ZR 47/04, NJW-RR 2006, 1238 Rn. 13).

  • BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60

    Setzen notwendiger Unterschriften unter ein Urteil - Angabe der Tatsache einer

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14
    So genügt zum Beispiel der Hinweis, der Richter sei krank, ebenso wie die Begründung, er sei aus dem Senat ausgeschieden, obwohl sich daraus nicht zwingend ergibt, dass er außerstande war, das Urteil zu unterzeichnen (BGH, Urteil vom 12. Januar 1961 - II ZR 149/60, NJW 1961, 782).

    Da die Feststellung der Verhinderung und des Verhinderungsgrundes im nicht nachprüfbaren pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden liegt, muss der Vermerk lediglich auf einen Umstand hinweisen, welcher einen Verhinderungsgrund darstellen kann (BGH, NJW 1961, 782; BGH, Urteil vom 11. April 1991 - IX ZR 207/90, BGHR ZPO § 315 Abs. 1 Satz 2 Verhinderungsvermerk 1 [Gründe]).

  • BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 196/79

    Urteilszustellung - Unterschrift - Richter - Verhinderungsgrund - Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14
    Eine Nachprüfung, ob eine Verhinderung tatsächlich vorlag, findet grundsätzlich nicht statt (BGH, Urteil vom 21. Mai 1980 - VIII ZR 196/79, NJW 1980, 1849, 1850; BGH, Beschluss vom 27. Mai 1992 - VIII ZB 9/92, juris Rn. 8; BFH, BFH/NV 2011, 415 Rn. 24).

    Fehlt die Angabe des Verhinderungsgrundes, entfaltet der Verhinderungsvermerk die Wirkungen des § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nur, wenn tatsächlich ein Verhinderungsgrund vorliegt (BGH, Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 448/78, NJW 1979, 663; BGH, NJW 1980, 1849, 1850; BAG, NJW 2010, 2300).

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14
    Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (BGH, Urteil vom 5. März 2013 - VI ZR 245/11, NJW 2013, 1870 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 81/99

    Kenntnisstand bei Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14
    Hierzu muss die Klägerin jedoch die für die Schätzung erforderlichen und bestrittenen Anknüpfungstatsachen beweisen, bevor auf der so gesicherten Tatsachengrundlage Schätzungen vorgenommen werden können (BGH, NJW 1988, 3016, 3017; BGH, Urteil vom 29. März 2000 - VIII ZR 81/99, NJW 2000, 2272, 2275; Urteil vom 7. Juni 2006 - XII ZR 47/04, NJW-RR 2006, 1238 Rn. 13).
  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 84/10

    Architektenhaftung: Schätzung eines merkantilen Minderwerts eines Gebäudes nach

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14
    Nur wenn mangels greifbarer Anhaltspunkte eine Grundlage für das Urteil nicht zu gewinnen ist und das richterliche Ermessen vollends in der Luft hängen würde, wenn also eine Schätzung nicht möglich ist, bleibt es bei der Regel, dass den Kläger die Beweislast für die klagebegründenden Tatsachen trifft und deren Nichterweislichkeit ihm schadet (BGH, NJW 1964, 589; BGH, Urteil vom 11. März 2004 - VII ZR 339/02, NJW-RR 2004, 1023; Urteil vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 Rn. 23).
  • BGH, 07.06.2006 - XII ZR 47/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Schäden an Sachen des Mieters aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14
    Hierzu muss die Klägerin jedoch die für die Schätzung erforderlichen und bestrittenen Anknüpfungstatsachen beweisen, bevor auf der so gesicherten Tatsachengrundlage Schätzungen vorgenommen werden können (BGH, NJW 1988, 3016, 3017; BGH, Urteil vom 29. März 2000 - VIII ZR 81/99, NJW 2000, 2272, 2275; Urteil vom 7. Juni 2006 - XII ZR 47/04, NJW-RR 2006, 1238 Rn. 13).
  • BGH, 11.03.2004 - VII ZR 339/02

    Schätzung von Mängelbeseitungungskosten

  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 131/12

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei englischsprachiger Pressemitteilung

  • BGH, 27.05.1992 - VIII ZB 9/92

    Verspätete Begründung einer fristgerecht eingelegten Berufung - Ersetzung der

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen

  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04

    Nachholung einer fehlenden Unterschrift eines Richters; Beschränkung eines

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

  • BayObLG, 19.10.1982 - RReg. 1 St 245/82

    Verhinderung eines Richters an der Unterzeichnung eines Urteils

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78

    Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen

  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

  • BGH, 16.10.2006 - II ZR 101/05

    Rechtsfolgen der fehlenden Unterzeichnung eines Protokollurteils durch die

  • BGH, 11.04.1991 - IX ZR 207/90

    Ausreichender Verhinderungsgrund für das Fehlen der Unterschrift des dritten

  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 212/13

    Multimodaltransport Bahn/Seeschiff von Gebrauchtfahrzeugen aus Deutschland nach

  • BAG, 03.03.2010 - 4 AZB 23/09

    Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung - Vorliegen eines

  • BPatG, 27.02.2014 - 4 Ni 38/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Anträge auf Berichtigung - Wechsel eines

  • BAG, 17.08.1999 - 3 AZR 526/97

    Verspätete Urteilsabsetzung - Unterschriftsersetzung durch Verhinderungsvermerk

  • BGH, 18.06.2020 - I ZR 93/19

    Nachlizenzierung

    Diese für die Streitentscheidung zentrale Frage hat das Berufungsgericht in Verkennung der Grenzen seines tatgerichtlichen Ermessens im Rahmen von § 287 ZPO nicht aufgeklärt (vgl. dazu auch BGH, GRUR 2006, 136 Rn. 28 f. - Pressefotos; Urteil vom 21. Januar 2016 - I ZR 90/14, GRUR 2016, 860 Rn. 34 = WRP 2016, 1142 - Deltamethrin II).
  • BGH, 08.05.2018 - VI ZR 295/17

    Anspruch des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes auf Schadensersatz für

    Nur wenn mangels greifbarer Anhaltspunkte eine Grundlage für das Urteil nicht zu gewinnen ist und das richterliche Ermessen vollends in der Luft hängen würde, wenn also eine Schätzung nicht möglich ist, bleibt es bei der Regel, dass den Kläger die Beweislast für die klagebegründenden Tatsachen trifft und deren Nichterweislichkeit ihm schadet (BGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - I ZR 90/14, WRP 2016, 1142 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 176/18

    Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"

    Die vorzunehmende Schätzung darf zwar nicht völlig abstrakt erfolgen, sondern muss auf der Grundlage von vom Kläger vorzutragenden Anknüpfungstatsachen vorgenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - I ZR 90/14, GRUR 2016, 860 Rn. 26 = WRP 2016, 1142 - Deltamethrin II, mwN).
  • BGH, 14.07.2016 - III ZR 446/15

    Heimversorgungsvertrag: Rechtsnatur des zwischen Apotheker und Heimträger

    Eine Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO scheidet nur dann aus, wenn mangels greifbarer Anhaltspunkte eine Grundlage für das Urteil nicht zu gewinnen ist und das richterliche Ermessen vollends "in der Luft hängen" würde (z.B. BGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - I ZR 90/14, BeckRS 2016, 10542 Rn. 26 mwN).
  • LG München I, 11.05.2021 - 33 O 8214/18

    Ersatz entgangenen Gewinns bei unlauterer geschäftlicher Handlung

    Hinsichtlich der Höhe des konkret entstandenen Schadens ist die Klägerin darlegungs- und beweisbelastet (vgl. BGH GRUR 2016, 860 Tz. 19 - Deltamethrin II).

    Dem von einem Wettbewerbsverstoß unmittelbar Betroffenen kommen bei der Darlegung und dem Nachweis eines entgangenen Gewinns jedoch die Erleichterungen gemäß § 252 S. 2 BGB und § 287 ZPO zugute (vgl. BGH GRUR 2016, 860 Tz. 21 - Deltamethrin II; BGH GRUR 2008, 933 Tz. 19 - Schmiermittel).

    Demzufolge ist ein Gewinnentgang bereits dann zu bejahen, wenn es nach den gewöhnlichen Umständen des Falls wahrscheinlicher ist, dass der Gewinn ohne das haftungsbegründende Ereignis erzielt worden, als dass er ausgeblieben wäre (BGH GRUR 2016, 860 Tz. 21 - Deltamethrin II; BGH GRUR 2008, 933 Tz. 19 - Schmiermittel).

    Sowohl § 287 ZPO als auch § 252 BGB verlangen für die Schadensberechnung die schlüssige Darlegung von Ausgangs- bzw. Anknüpfungstatsachen (vgl. BGH GRUR 2016, 860 Tz. 26 - Deltamethrin II; BGH GRUR 2008, 933 Tz. 19 - Schmiermittel).

    Sie ersparen es ihm jedoch nicht, dem Gericht eine tatsächliche Grundlage zu unterbreiten, die diesem eine wenigstens im Groben zutreffende Schätzung des entgangenen Gewinns ermöglicht (BGH GRUR 2016, 860 Tz. 21 - Deltamethrin II).

    Der Umsatz des Verletzers kann als Anhaltspunkt für die Gewinneinbußen des Berechtigten von Bedeutung sein (vgl. BGH GRUR 2016, 860 Tz. 27 - Deltamethrin II; BGH GRUR 2008, 933 Tz. 20 - Schmiermittel; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Goldmann, UWG, 4. Auflage, § 9 Rdn. 138a).

  • LG München I, 15.11.2018 - 31 S 2182/18

    Mietminderung durch Mieter aufgrund benachbarter Großbaustelle

    Die Festsetzung hält sich daher im Rahmen des § 287 ZPO, zumal es gesetzliche Minderungstabellen nicht gibt (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2016, Az. I ZR 90/14, wonach hierbei auch in Kauf genommen werden muss, dass das Ergebnis einer richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO in Kauf genommen werden muss, dass das Ergebnis unter Umständen mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2023 - 6 U 198/20
    Die in die Darlegungslast des Schädigers fallenden greifbaren (tatsächlichen) Anhaltspunkte (siehe BGH, Urteil vom 23. November 2006 - IX ZR 21/03, NJW-RR 2007, 569 Rn. 21; Urteil vom 21. Januar 2016 - I ZR 90/14, GRUR 2016, 860 Rn. 21 - Deltamethrin II), an die eine Schätzung der Gesamtlaufleistung anzuknüpfen hat, liegen in den insoweit maßgeblichen Merkmalen des Fahrzeugtyps, die sich hier aus dem unstreitigen Parteivortrag ergeben, insbesondere dessen Eigenschaft als Personenkraftwagen mit Dieselantrieb.
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2020 - 6 U 127/19

    Warehouse-Deals - Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung von Amazon für

    Zu den unerlaubten Handlungen zählen - dies ist anerkannt - auch Wettbewerbsverstöße (EuGH WRP 2014, 1047 Rn. 42, 55 ff. - Coty Germany / First Perfume Notes; BGH GRUR 2005, 431 - HOTEL MARITIM; GRUR 2005, 519 - Vitamin-Zell-Komplex; GRUR 2008, 275 Rn. 18 - Versandhandel mit Arzneimitteln; GRUR 2014, 601 Rn. 16 - englischsprachige Pressemitteilung; WRP 2015, 714 Rn. 11 - Uhrenankauf im Internet; BGHZ 167, 91 Rn. 20 ff. - Arzneimittelwerbung im Internet; BGH WRP 2016, 958 Rn. 15 - Freunde finden; BGH WRP 2016, 1142 Rn. 18 - Deltamethrin II).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 147/20

    Ersatz des entgangenen Gewinns erfordert Darlegung der Kalkulationsgrundlagen

    Sie ersparen es ihm jedoch nicht, dem Gericht eine tatsächliche Grundlage zu unterbreiten, die diesem eine wenigstens im Groben zutreffende Schätzung des entgangenen Gewinns ermöglicht (BGH GRUR 2016, 860 Rn 20, 21 - Deltmethrin II).

    Der Beklagten kann es nicht zum Vorteil gereichen, wenn sich andere Marktteilnehmer ebenfalls nicht nach den Vorschriften der StVZO richten (vgl. BGH GRUR 2016, 860, 864, Rn 39 - Deltamethrin II).

  • LG München I, 27.10.2016 - 31 S 58/16

    Beweislast im Fall einer Mietminderung bei nachträglich erhöhten

    Die Festsetzung hält sich daher letztlich im Rahmen des § 287 ZPO, zumal es gesetzliche Minderungstabellen nicht gibt (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - I ZR 90/14,0 wonach hierbei auch in Kauf genommen werden muss, dass das Ergebnis unter Umständen mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt).
  • OLG Hamburg, 25.07.2019 - 3 U 12/16

    Emissionshaus - Gezielte Behinderung eines Mitbewerbers: Unangemessene

  • OLG Hamm, 24.01.2019 - 18 U 57/09

    Höhe des Schadensersatzes bei unberechtigter Kündigung eines Rahmenvertrages über

  • BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19

    Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der

  • OLG Braunschweig, 20.05.2021 - 9 U 8/20

    Schadensersatz statt der Übergabe der vom Verkäufer verwahrten Kaufsache -

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2021 - Kart 5/20
  • OLG Hamburg, 23.11.2017 - 5 U 254/15

    Schadensersatz wegen unberechtigter Vollziehung einstweiliger

  • BayObLG, 07.12.2022 - 101 Sch 76/22

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Teilschiedsspruchs

  • OLG Frankfurt, 27.04.2023 - 26 Sch 14/22

    Anforderungen an einem Vermerk nach § 1054 Abs. 1 Satz 2 ZPO

  • OLG Hamburg, 13.05.2019 - 11 W 39/19

    Mitwirkung eines Erprobungsrichters nach der Abordnung an einer

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2018 - 6 U 82/18

    Drucker - Bemessung der Höhe der Vollstreckungssicherheit in einem

  • LSG Hessen, 25.11.2019 - L 4 SO 135/18
  • OLG Frankfurt, 17.04.2023 - 26 Sch 14/22

    Unwirksamer Schiedsspruch - Anforderungen an einem Vermerk nach § 1054 Abs. 1 S.

  • KG, 25.02.2022 - 5 U 1027/20

    Lauterkeitsrecht: Preisangabe bei der Buchung eines Flugtickets im Internet

  • BPatG, 01.10.2018 - 11 W (pat) 40/15
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