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   OLG Düsseldorf, 16.02.2021 - I-20 W 11/21   

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https://dejure.org/2021,2304
OLG Düsseldorf, 16.02.2021 - I-20 W 11/21 (https://dejure.org/2021,2304)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.2021 - I-20 W 11/21 (https://dejure.org/2021,2304)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - I-20 W 11/21 (https://dejure.org/2021,2304)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • stroemer.de

    Fliegender Gerichtsstand nach Änderung des UWG

  • kanzlei.biz

    Abschaffung des "fliegenden Gerichtstands"

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Wettbewerbsverstoß im Internet

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Ausnahmslose Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Fliegender Gerichtsstand: § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG erfasst nicht nur Verstöße gegen internetspezifische Kennzeichnungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kein "fliegender Gerichtsstand" mehr bei jeglichen Wettbewerbsverstößen im Internet

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands in § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG nicht gegen den Wortlaut einschränkend auszulegen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Kein fliegender Gerichtsstand in Düsseldorf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wettbewerbsverstöße im Internet - und kein "fliegender Gerichtsstand"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Wettbewerbsverstoß im Netz

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Kein fliegender Gerichtsstand in Düsseldorf

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Kein fliegender Gerichtsstand in Düsseldorf

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein fliegender Gerichtsstand mehr bei Online-Wettbewerbsverletzungen nach UWG-Reform

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Wettbewerbsverstößen im Internet

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein fliegender Gerichtsstand nach Anti-Abmahngesetz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei Wettbewerbsverstößen im Internet keinen fliegenden Gerichtsstand

Besprechungen u.ä.

  • cr-online.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der fliegende Gerichtsstand ist zurück auf dem Boden der Tatsachen gelandet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2021, 984
  • MMR 2021, 332
  • MIR 2021, Dok. 016
  • afp 2021, 168
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.01.2021 - 1 BvR 2681/20

    Erfolgreicher Eilantrag in einer äußerungsrechtlichen Eilsache wegen Verletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2021 - 20 W 11/21
    Allerdings lagen entgegen der Auffassung des Landgerichts die Voraussetzungen, unter denen es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. zuletzt WRP 2021, 181; Beschluss vom 11.01.2021 - 1 BvR 2681/20) von einer Anhörung der Antragsgegnerin vor Erlass der Beschlussverfügung hätte absehen dürfen, ersichtlich nicht vor.

    Damit hatte die Antragstellerin ihren Antrag "sonst mit ergänzendem Vortrag begründet" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.01.2021 - 1 BvR 2681/20 Rdnr. 32 a.E.).

  • BVerfG, 22.12.2020 - 1 BvR 2740/20

    Erfolgreicher Eilantrag wegen Verletzung der prozessualen Waffengleichheit in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2021 - 20 W 11/21
    Allerdings lagen entgegen der Auffassung des Landgerichts die Voraussetzungen, unter denen es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. zuletzt WRP 2021, 181; Beschluss vom 11.01.2021 - 1 BvR 2681/20) von einer Anhörung der Antragsgegnerin vor Erlass der Beschlussverfügung hätte absehen dürfen, ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2021 - 20 W 11/21
    Bejaht das Landgericht bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in einer Beschlussverfügung seine örtliche Zuständigkeit, kann der Antragsgegner dies nur im Wege des Widerspruchs (§ 924 ZPO) angreifen; insoweit tritt der Widerspruch an die Stelle der Beschwerde (BGH NJW 2003, 1531; Drescher, a.a.O., § 924 Rn. 2).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2021 - 20 W 11/21
    Die von der Antragstellerin angesprochenen Äußerungen des Abgeordneten Jung im Deutschen Bundestag (Plenarprotokoll 19/173) - auf die auch Wagner/Kefferpütz, WRP 2021, 151 Rn. 36 verweisen - lassen eine Beschränkung des § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG n.F. auf internetspezifische Kennzeichenpflichten nicht erkennen; eine Beschränkung der Vorschrift auf die Verletzung von Informations- und Kennzeichnungspflichten, auf die er Bezug nimmt, hat - anders als in § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG - im Gesetzestext keinen Niederschlag gefunden und sind daher unmaßgeblich (vgl. BGH GRUR 2019, 970 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Rn. 64 ff., 66).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2021 - 20 U 83/21

    Abmahnung wegen irreführender Werbung für Telekommunikationsdienstleistungen und

    Nachdem das Landgericht Düsseldorf den Antrag der Antragsgegnerin auf einstweilige Einstellung der Vollziehung der mit Beschluss vom 15. Januar 2021 erlassenen einstweiligen Verfügung abgelehnt hat, hat der Senat die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 16. Februar 2021 (20 W 11/21) als unstatthaft verworfen.

    Denn das Landgericht handelte im Ergebnis bei der Annahme seiner Zuständigkeit für die Verfügungsanträge zu Ziffern 1 b), 1 d) und 1 e) nicht objektiv willkürlich, auch wenn das Landgericht bei der Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG von der Auffassung des Senats, die er in dem parallelen Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 16. Februar 2021 (20 W 11/21) mitgeteilt hatte und an der er ausdrücklich weiterhin festhält, abgewichen ist.

    Zur Begründung verweist der Senat zunächst auf die Gründe seines Beschlusses vom 16. Februar 2021 (20 W 11/21), an denen er vollumfänglich festhält (zustimmend: Feddersen, WRP 2021, 713).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Stellungnahme des Berichterstatters der CDU/CSU-Fraktion im Rechtsausschuss des Bundestages, MdB ....., nach der in der parlamentarischen Debatte Einigkeit geherrscht habe, dass die Abgrenzung in § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG auch als Kriterium für die Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands tauglich sei und den Verhandlern des Textes lediglich nicht ausreichend vor Augen gewesen sei, dass es ein anderes Verständnis geben könne als das, welches sich nach vielen Diskussionen als wünschenswert ergeben habe (Jung, Anmerkung zu OLG Düsseldorf, GRUR 2021, 984).

    Darüber hinaus wird die Auffassung des Landgerichts sowohl von einigen Gerichten (LG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2021, 326; LG Hamburg, Beschluss v. 26. August 2021, GRUR-RS 2021, 29072; OLG Frankfurt, Beschluss v. 8. Oktober 2021, 6 W 83/21), als auch in juristischen Aufsätzen geteilt (Wagner/Kefferpütz, WRP 2021, 151, Rn. 36; Jung, Anmerkung zu OLG Düsseldorf, GRUR 2021, 984).

  • LG Düsseldorf, 26.02.2021 - 38 O 19/21

    Zum fliegenden Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht

    Die gegen die vorgenommene teleologische Reduktion von § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG vorgebrachten Bedenken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 20 W 11/21, GRUR-RS 2021, 2043 [unter III]; Omsels/Zott, a.a.O.) greifen nicht durch und veranlassen die Kammer nicht, ihre Sichtweise zu ändern.

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf (in einem weiteren obiter dictum) angemerkt hat, die Voraussetzungen für die Verfahrensweise der Kammer hätten ersichtlich nicht vorgelegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 20 W 11/21, GRUR-RS 2021, 2043 [unter II 3 c]), hat es unberücksichtigt gelassen, dass die von ihm angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Presserecht ergangen sind.

  • OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 6 W 23/21

    Zu den Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs nach § 8c UWG

    1.) Es kann dahinstehen, ob das ursprünglich angerufene Landgericht Hanau örtlich zuständig war, da § 14 II 3 Nr. 1 a) UWG einschränkend dahingehend auszulegen wäre, dass nur Verstöße wegen Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien betroffen sind (so LG Düsseldorf Beschluss vom 26.2.2021 - 38 O 19/21, GRUR-RS 2021, 4044; ablehnend OLG Düsseldorf MMR 2021, 332; vgl. Isele, MMR 2021, 332).
  • LG Düsseldorf, 21.05.2021 - 38 O 3/21

    LG Düsseldorf erneut: Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands in § 14 Abs. 2

    Darin sind sie einerseits auf unterschiedlich stark akzentuierte Ablehnung gestoßen (wohl am deutlichsten OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 20 W 11/21, GRUR-RS 2021, 2043 [unter III]; Beyer, jurisPR-ITR 6/2021 Anm. 5; Rüther, WRP 2021, 726 [727 ff.] und Wettig/Kiparski, CR 2021, 177; ebenfalls kritisch, aber auf die abzuwartende Meinungsbildung der Landgerichte verweisend Feddersen, WRP 2021, 713 [717 f. Rn. 28 ff. und 34 f.] und Motejl/Rosenow, WRP 2021, 699 [704 Rn. 39 f.]; in der Tendenz eher kritisch, aber ohne abschließende eigene Festlegung Omsels/Zott, WRP 2021, 278 [286 Fn. 79]; kritische Anmerkungen finden sich ferner bei Alber, IPRB 2021, 112, der allerdings der Sache nach den in den Kammerbeschlüssen vertretenen Gleichklang von § 13 Abs. 4 Nr. 1 und § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG für einen "praktikablen und wirkungsvollen Kompromiss zwischen effektivem Rechtsschutz und Verhinderung von Rechtsmissbrauch" hält [116] und ebenfalls auf die abzuwartende Entwicklung der erstinstanzlichen Spruchpraxis verweist [117]).
  • BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 52/22

    Zur örtlichen Zuständigkeit bei Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach

    Im Zusammenhang mit der Neufassung des § 14 Abs. 2 UWG sind zahlreiche Fragen umstritten, so unter anderem, ob es sich dabei um eine ausschließliche Gerichtsstandsregelung handelt (bejahend: Ehrike/Könen in Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 3. Aufl. 2022, UWG § 14 Rn. 45; verneinend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2021, 20 W 11/21, juris Rn. 28; der Entscheidung unter Abkehr von der früheren Kommentierung folgend Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl. 2023, § 14 Rn. 7).

    Auch wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung kontrovers beurteilt, ob § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG einschränkend dahin auszulegen sei, dass der Ausschluss des Tatortgerichtsstands gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UWG nur bei "Verstößen gegen die gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflicht" gelte (OLG Frankfurt, Beschl. v. 8. Oktober 2021, 6 W 83/21, juris Rn. 18) oder nicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2021, 20 W 11/21, juris Rn. 22 ff. und v. 16. Dezember 2021, 20 U 83/21, juris Rn. 56 ff.).

    Die Rechtsauffassung des verweisenden Gerichts entspricht derjenigen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2021, 20 W 11/21, juris Rn. 22 ff. und v. 16. Dezember 2021, 20 U 83/21, juris Rn. 56 ff.), für eine nähere Erörterung bestand mangels Ausführungen der Parteien zu dieser Frage keine zwingende.

  • OLG Hamburg, 07.09.2023 - 5 U 65/22

    Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands nach § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG gilt

    Schließlich wird zum Teil eine Reduktion des Anwendungsbereichs der Norm insgesamt abgelehnt (OLG Düsseldorf GRUR 2022, 183 Rn. 36 ff.; OLG Düsseldorf GRUR 2021, 984 Rn. 19 ff., wobei das Gericht es offenlässt, ob die Auffassung zutrifft, dass Rechtsverletzungen nicht erfasst werden, die nicht ausschließlich in Telemedien verwirklicht werden; Tolkmitt in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Aufl., § 14 Rn. 85; vgl. auch Scholz in BeckOK UWG, 21. Ed., § 14 Rn. 60).
  • LG Stuttgart, 27.10.2021 - 11 O 486/21

    Wettbewerbsverstoß: Fliegender Gerichtsstand bei Internet-Verstößen

    Vielmehr erachtet die Kammer die vom OLG Düsseldorf (Beschluss vom 16.02.2021, 20 W 11/21, Rn. 19 ff., juris) formulierte Kritik an der vom LG Düsseldorf erstmals bereits in seinem Beschluss vom 15.01.2021 vertretenen, erheblichen Einschränkung des § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG für stichhaltig (so jetzt auch Schultzky , in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 32 Rn. 10; ebenso z. B. Moteijl/Rosenow , WRP 2021, 699 Rn. 39, die als Beamte im BMJV mit der Erstellung des Regierungsentwurfs befasst waren sowie Feddersen , WRP 2021, 713, 717, Rn. 26 ff., insb. Rn. 30).

    Dem steht auch nicht der vom Kläger zitierte, persönlich verfasste Beitrag des Berichterstatters der CDU/CSU-Fraktion J... (GRUR 2021, 984, 986) entgegen.

  • LG Hamburg, 19.05.2022 - 310 O 44/21
    Die Kammer schließt sich dieser Auffassung nicht an (so auch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2021, I-20 W 11/21, juris; LG München I, Beschluss vom 02.06.2021, 1 HK O 4892/21, GRUR-RS 2021, 20613, beck-online; LG Stuttgart, Beschluss vom 27.10.2021, 11 O 486/21, juris; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Feddersen, 40. Auflage, § 14 UWG Rn. 21a, beck-online).

    Dem steht auch nicht der vom Kläger zitierte, persönlich verfasste Beitrag des Berichterstatters der CDU/CSU-Fraktion J... (GRUR 2021, 984, 986) entgegen.

  • LG München I, 08.11.2021 - 33 O 480/21

    Unlautere Behinderung durch vollmachtslose Kündigung von Stromlieferungsverträgen

    Diese Erkenntnis ergebe auch den maßgeblichen Unterschied, der zur Nichtübertragbarkeit der Entscheidung OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.02.2021, Az. I 20 W 11/21 führe.
  • LG München I, 02.06.2021 - 1 HKO 4892/21

    Auflage, Verteidigungsanzeige, Regelung, Rechtsstreit, Beklagten, ZPO, UWG

    Gemäß § 14 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 UWG n.F. besteht hierfür keine örtliche Zuständigkeit (siehe auch OLG Düsseldorf Beschluss vom 16.02.2021, 20 W 11/21.
  • LG Köln, 22.03.2022 - 33 O 166/22

    Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands in § 14 Abs. 2 S. 3 UWG gilt nur bei

  • LG Frankfurt/Main, 24.11.2021 - 6 O 305/21
  • LG Trier, 22.02.2024 - 7 HKO 6/24
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