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   BGH, 28.01.1957 - I ZR 88/55   

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https://dejure.org/1957,405
BGH, 28.01.1957 - I ZR 88/55 (https://dejure.org/1957,405)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1957 - I ZR 88/55 (https://dejure.org/1957,405)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1957 - I ZR 88/55 (https://dejure.org/1957,405)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1957, 285
  • BB 1957, 691
  • DB 1957, 305
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG München, 14.11.2013 - 6 U 1888/13

    Einzelunternehmer dürfen sich nicht Geschäftsführer nennen

    Dagegen seien der Sache nach unzutreffende Werbeaussagen, die der maßgebliche Verkehr trotz ihrer Unrichtigkeit als richtig auffasse, mangels irreführender Wirkung nicht nach § 5 UWG zu beanstanden (BGH GRUR 57, 285, 286 - Ersters Kulmbacher; BGH GRUR 58, 444, 446 f. - Emaillelack).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    Eine solche Ausnahme kommt insbesondere dann in Betracht, wenn durch das Verbot ein wertvoller Besitzstand an einer Individualkennzeichnung zerstört würde (BGH GRUR 1977, 159, 161 - Ostfriesische Tee Gesellschaft; vgl. ferner BGH, Urt. v. 28.1.1957 - I ZR 88/55, GRUR 1957, 285, 287 = WRP 1957, 173 - Erstes Kulmbacher).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt entschieden hat (BGH GRUR 1957, 285, 286 - Erstes Kulmbacher; BGHZ 28, 1, 7 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft II; GRUR 1960, 563, 565 - Alterswerbung/Sekt - und 567, 570 - Kunstglas; I ZR 56/59 vom 27. September 1960), genügt es für die Anwendung des § 3 UWG, daß die unrichtige Angabe geeignet ist, Kaufinteressenten anzulocken und geneigter zu machen, sich mit dem Angebot zu befassen.
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer

    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die Senatsurteile "Erstes Kulmbacher" (GRUR 1957, 285) und "Glutamal" (GRUR 1966, 445) eine Auseinandersetzung des Berufungsgericht mit der Frage vermißt, ob etwa die angegriffene Bezeichnung durch die von der Beklagten behauptete langjährige und intensive Benutzung ihren irreführenden Charakter verloren und zur inhaltlich neutralen Individualformel geworden sei, fehlt es am Vortrag entsprechender Tatsachen durch die Beklagte.

    Derartige besondere Ausnahmefälle, in denen die Belange der Allgemeinheit nur unerheblich und nicht ernstlich in Mitleidenschaft gezogen wurden, hat die Rechtsprechung etwa dann anerkannt, wenn nur eine geringe Irreführungsgefahr vorlag (BGH GRUR 1966, 267, 271 - White Horse, vgl. auch BGH GRUR 1973, 532, 533 - Millionen trinken ...) oder weil es im konkreten Fall in Wahrheit nur um die Individualinteressen des klagenden Mitbewerbers ging (BGH GRUR 1957, 285, 287 - Erstes Kulmbacher).

  • BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78

    Lübecker Marzipan

    Deshalb ist eine Werbeangabe erst dann irreführend, wenn sie in dem Punkt und in dem Umfang, in dem sie von der Wahrheit abweicht, bei ungezwungener Auffassung geeignet ist, die Kauflust des Publikums irgendwie (im Sinne einer allgemeinen Wertschätzung) zu beeinflussen (so BGH a.a.O. S. 565), dagegen ist eine Unrichtigkeit, die eine solche Wirkung nicht ausübt, unter dem Blickpunkt des § 3 ÜWG, weil wettbewerblich irrelevant, regelmäßig nicht zu beanstanden (so zum Fall einer unrichtigen Firmenbezeichnung BGH GRUR 1957, 285, 286 - Erstes Kulmbacher).
  • OLG München, 26.07.2001 - 29 U 1534/01

    Irreführende Stromwerbung - "100 % Strom in Wasserkraft"

    Der Sache nach unzutreffende Werbeaussagen, die der Verkehr trotz ihrer Unrichtigkeit richtig auffaßt, sind mangels irreführender Wirkung nach § 3 UWG nicht zu beanstanden (BGH GRUR 57, 285, 286 - Erstes Kulmbacher).
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59

    Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Werbeangabe in dem Punkte und in dem Umfange, in dem sie von der Wahrheit abweicht, bei ungezwungener Auffassung geeignet ist, die Kauflust des Publikums irgendwie zu beeinflussen (BGH GRUR 1957, 285, 286 - Erstes Kulmbacher; BGHZ 28, 1, 7 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft II; RGZ 96, 242, 243).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64

    Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irreführung über die

    Bestehen bei der rechtlichen Beurteilung im Rahmen des § 3 UWG Besonderheiten dieser oder ähnlicher Art, die ein Verbot der angegriffenen Bezeichnung als unbillige Härte erscheinen lassen können, so ist es (ebenso wie im Rahmen der Frage der Verwirkung: BGH GRUR 1957, 285, 287 - Erstes Kulmbacher) zulässig und geboten, bei der Frage, ob von einer rechtlich ins Gewicht fallenden, ernsthaften Gefahr der Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise die Rede sein kann, auch die Interessen des Beklagten zu berücksichtigen, der ein in starkem Maße benutztes Individualzeichen aufgeben soll.
  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Bocksbeutelflaschen für anderen als

    Danach sind unrichtige Verbrauchervorstellungen ausnahmsweise als nicht schutzwürdig angesehen worden, wenn eine nur geringe Irreführungsgefahr vorlag und demgegenüber die Vernichtung eines wertvollen Besitzstandes an einer Individualkennzeichnung in Frage stand (vgl. BGH aaO; ferner BGH GRUR 57, 285, 287 - Erstes Kulmbacher).
  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 25/80

    Vertrieb von hellem obergärigem Bier unter der Bezeichnung "Steffi" - Abbildung

    Auch hat es nicht verkannt, daß gleichwohl in besonderen Ausnahmefällen aus Billigkeitsgründen eine Irreführungsgefahr hinzunehmen sein kann, nämlich u.a. dann, wenn die Belange der Allgemeinheit nicht in erheblichem Maße und ernstlich in Mitleidenschaft gezogen werden, weil nur eine geringe Irreführungsgefahr vorliegt (BGH GRUR 1966, 267, 271 - White Horse - BGH a.a.O.; BGH GRUR 1977, 159, 161 - Ostfriesische Teegesellschaft -) oder weil es sich im Grunde genommen nur um Individualinteressen der aus §§ 3, 13 UWG klagenden Mitbewerber handelt (BGH GRUR 1957, 285, 287 - WRP 1957, 173 - Erstes Kulmbacher -).
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 19/73

    Verwendung der Bezeichnung "Germany" im Warenverkehr innerhalb der Bundesrepublik

  • BGH, 21.05.1975 - I ZR 43/74

    Sonnenhof

  • BGH, 10.04.1981 - I ZR 162/79

    Ungarische Salami

  • BGH, 11.10.1972 - I ZR 38/71

    Streit zwischen Wettbewerbern auf dem Gebiet des Kaffehandels - Aussage

  • BGH, 15.05.1970 - I ZR 50/68

    Irreführende Werbung durch nicht ausreichende Produktbeschreibung bei Bewerbung

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