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   BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56   

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https://dejure.org/1958,239
BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56 (https://dejure.org/1958,239)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1958 - I ZR 129/56 (https://dejure.org/1958,239)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1958 - I ZR 129/56 (https://dejure.org/1958,239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 27, 1
  • NJW 1958, 866
  • MDR 1958, 405
  • GRUR 1958, 444
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56
    Im Gegensatz zu den Entscheidungen, die sich mit der Verwendung des Wortes "Seide" für Kunstseide befassen (RGZ 128, 265 ff; BGHZ 13, 244 ff [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] ), geht es hier nicht um eine Bezeichnung mit ursprünglich ein deutigem Sinn, die für Erzeugnisse verwendet wird, die diesem Sinn nicht entsprechen, sondern um eine willkürliche Wortzusammensetzung, deren Begriffsinhalt bei der Ingebrauchnahme mehr deutig war, die aber für Erzeugnisse benutzt wird, auf die nur eine der möglichen Bedeutungen dieser sprachlichen Neuschöpfung zutrifft.

    Ob eine Bezeichnung unrichtig ist, entscheidet sich allein nach dem Sinn, der ihr nach Auffassung derjenigen Verkehrskreise zukommt, für die die Werbung bestimmt ist und an die sie sich richtet (BGHZ 13, 253 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] ; RG GRUR 1934, 691; GRUR 1935, 443; GRUR 1939, 627, 629).

  • RG, 18.09.1919 - II 76/19
    Auszug aus BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56
    Die Voraussetzungen des § 3 UWG sind aber erfüllt, wenn das Publikum auf Grund des Angebotes Vorteile annimmt, die die Ware in Wahrheit nicht aufweist (RGZ 66, 176; 96, 242).
  • BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53

    Örtlich begrenzte Verkehrsgeltung

    Auszug aus BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56
    Wenn das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Silberal-Entscheidung (BGH GRUR 1955, 406) meint, die Übereinstimmung im äußeren Erscheinungsbild von mit Emaille und Emaillelack überzogenen Metallgegenständen erhöhe nur die Täuschungsgefahr, so verkennt es, daß im vorliegenden Rechtsstreit, wie noch darzulegen sein wird, allein darüber zu entscheiden ist, ob die Anstreichmittel der Beklagten, also unverarbeitete Lacke, als Emaillelack bezeichnet werden dürfen.
  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56
    Ein Rechtsschutzbedürfnis der Allgemeinheit an dem mit der Klage begehrten Verbot könnte bei dieser Sachlage nur anerkannt werden, wenn davon ausgegangen werden müßte, daß gleichwohl durch die angegriffene Bezeichnung Allgemeininteressen in erheblicher und ernsthafter Weise gefährdet werde (BGHZ 5, 196 [BGH 22.02.1952 - I ZR 117/51] - Zwillingszeichen; BGH LM § 3 UWG Nr. 21 - Erstes Culmbacher).
  • OLG München, 14.11.2013 - 6 U 1888/13

    Einzelunternehmer dürfen sich nicht Geschäftsführer nennen

    Dagegen seien der Sache nach unzutreffende Werbeaussagen, die der maßgebliche Verkehr trotz ihrer Unrichtigkeit als richtig auffasse, mangels irreführender Wirkung nicht nach § 5 UWG zu beanstanden (BGH GRUR 57, 285, 286 - Ersters Kulmbacher; BGH GRUR 58, 444, 446 f. - Emaillelack).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Dieser Grundsatz gilt zwar nur mit der Einschränkung, daß das wohlverstandene Interesse der Allgemeinheit es gelegentlich auch einmal rechtfertigen kann, das auf dem Spiel stehende Einzelinteresse gerade mit Rücksicht auf seine zugleich auch im Allgemeininteresse gegebene Schutzwürdigkeit zu schonen (BGHZ 27, 1, 4 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaille-Lack; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl., § 3 Anm. 146).
  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 204/89

    Aquavit - Irreführung/Beschaffenheit

    Es ist zwar davon auszugehen, daß eine Werbeaussage schon dann wettbewerbsrechtlich irreführend im Sinne des § 3 UWG anzusehen ist, wenn sie geeignet ist, die Kauflust des Verbrauchers irgendwie zu beeinflussen (BGHZ 27, 1, 6 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] Emaillelack; 28, 1, 7 - Buchgemeinschaft II; Urt. v. 15.6.1966 - Ib ZR 72/64, GRUR 1967, 30, 32 - Rum-Verschnitt).
  • BGH, 20.01.1961 - I ZR 79/59
    Die Beantwortung der Frage, ob eine Werbebehauptung unrichtig ist, bedingt die tatrichterliche Prüfung nach drei, vom BerGer. nicht klar unterschiedenen Hauptrichtungen: an welchen Kreis sich die Werbung richtet, wie dieser - sei es auch nur zu einem nicht unerheblichen Teil - die Werbung versteht, und schließlich, ob dieser Eindruck mit der tatsächlich gegebenen Lage übereinstimmt (vgl. BGHZ 27, 1 ff. = NJW 58, 866).
  • BGH, 05.05.1983 - I ZR 49/81

    Heilpraktikerkolleg

    Sie hält diese Kreise auch nicht für unerheblich, sondern nur für weniger beachtlich als diejenigen, die den Begriff umfassender verstehen, und rügt unter Berufung auf das Urteil BGHZ 27, 1 ff [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaillelack -, daß das Mißverständnis des Begriffs durch den weniger beachtlichen Teil des Verkehrs nicht als so schutzwürdig zu beurteilen sei, daß es zur Untersagung eines in Bevölkerungskreisen mit umfassender Erkenntnis richtig verstandenen Begriffes führen könne.

    Die von der Revision angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 27, 1 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56]) betrifft dagegen einen anderen Sachverhalt.

  • BGH, 04.03.1964 - Ib ZR 118/62

    Begriff der Orgel - Zulässigkeit der Bezeichnung eines den Toneffekt einer Orgel

    Nach dem deutschen Sprachgebrauch bezeichnet regelmäßig der letzte Bestandteil eines solchen Wortes den Gegenstand, während der vorangestellte Zusatz dazu dient, diesen Gegenstand aus dem allgemeinen Begriff durch Kennzeichnung besonderer Eigenschaften herauszuheben (BGHZ 27, 1, 7/8 - Emaillelack).

    Entgegen der Meinung des Berufungsgerichts kann der Emaillelack-Entscheidung (BGHZ 27, 1, 13) nichts Gegenteiliges entnommen werden.

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59

    Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)

    An diesem in der Rechtsprechung stets festgehaltenen Grundsatz wird nichts dadurch geändert, daß hier eine lange unangefochtene Benutzung einer Werbebehauptung in Rede steht, Dieser Umstand zwingt nur zu besonders sorgfältiger Prüfung der Frage, ob überhaupt noch eine im Rahmen des § 3 UWG relevante Unrichtigkeit der Werbung oder Eignung, den Anschein eines besonders günstigen Angebots zu erwecken, gegeben ist (BGHZ 27, 1, 4 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaillelack - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.06.1958 - I ZR 33/57

    Irreführende Werbung

    So hat der erkennende Senat bereits in dem Urteil I ZR 129/56 vom 28. Februar 1958 - Emaillelack - die im Grundsatz aufrechterhaltene Auslegung des § 3 UWG, daß schon die Erweckung unrichtiger Vorstellungen bei einem Teil des Publikums die Verwendung eines Ausdrucks bei der Werbung unzulässig machen kann, für den Fall eingeschränkt, daß es sich um einen in Fachkreisen seit langem eingebürgerten Ausdruck handelt, dessen Auslegung durch die Fachkreise auch der Nichtfachmann, der sich auf diesem Gebiet betätigen will, gegen sich gelten lassen muß.
  • BGH, 22.05.1970 - I ZR 125/68

    Kölsch-Bier

    In der Rechtsprechung zu § 3 UWG sind unrichtige Verbrauchervorstellungen nur in Sonderfällen als nicht schutzwürdig angesehen worden, wie z.B. bei Verwendung einer in Fachkreisen richtig verstandenen Bezeichnung eines Spezialprodukts, die zu verbieten eher Verwirrung stiften als Klärung bringen und noch dazu die Vernichtung eines wertvollen Besitzstandes zur Folge haben würde (BGH GRUR 1958, 444, 447 - Emaillelack; GRUR 1961, 361, 362, 364 - Hautleim) oder beim Bestehen einer nur auf den Wortsinn abgestellten unrichtigen Verkehrsauffassung, wenn fachkundigen Verkehrskreisen die richtige Bedeutung der allgemein gebräuchlichen Bezeichnung bewußt ist (BGH GRUR 1963, 36, 39 - Fichtennadelextrakt).
  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Bocksbeutelflaschen für anderen als

    Auch bei handelsüblichen, in Fachkreisen eingebürgerten und dort richtig verstandenen Beschaffenheitsangaben, die lediglich bei nicht vorgebildeten Laien zu einer Irreführungsgefahr Veranlassung gegeben hatten, ist mit Rücksicht auf den wertvollen Besitzstand der Fachwelt sowie die bei einer Umbenennung entstehenden Kosten und die sich dann ergebende Verkehrsverwirrung der fachkundigen Abnehmer ein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit an einer Unterbindung der Irreführung verneint worden (vgl. BGHZ 27, 1, 4, 14 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaillelack; siehe ferner BGH GRUR 61, 361, 362 - Hautleim; 63, 36, 39 - Fichtennadelextrakt).
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 19/73

    Verwendung der Bezeichnung "Germany" im Warenverkehr innerhalb der Bundesrepublik

  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64

    Acrylglas

  • OLG Köln, 19.05.1995 - 6 U 23/95

    Unzulässige Rechtsausübung; irreführende Gestaltung von sog. "Zweikammernbechern"

  • BGH, 24.01.1975 - I ZR 85/73

    Alleinstellungsbehauptung einer Bank durch Führung eines geographischen Zusatzes

  • BGH, 07.03.1973 - I ZR 24/72
  • BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64

    Wettbewerbsverstoß wegen Irreführung der Verbraucher - Schutzwürdigkeit der

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 23/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.09.1983 - I ZR 108/81

    Johannisbeerkonzentrat

  • BGH, 12.03.1969 - I ZR 79/67

    Kaltverzinkung

  • BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65

    Geschützte Materialbegriffe der Arbeitsgemeinschaft Holz - Verwendung unlauterer

  • BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70

    Versagung von Markenschutz international registrierten Marke wegen

  • BGH, 21.06.1972 - I ZR 140/70

    Doppelbedeutung von "Trollinger" als Rebsorte und Wein aus Baden-Württemberg -

  • BGH, 26.01.1962 - I ZR 84/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.11.1972 - I ZR 97/71

    Anspruch auf Löschung eines Zeichens - Begriff "Box" als typische

  • BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 40/64

    Verhinderung der Verfärbung von Zahnprothesen durch Behandlung mit einem

  • BGH, 20.11.1959 - I ZR 84/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.02.1971 - I ZR 44/69

    Verwendung eines Wortes in einer Werbung ohne direkten Hinweis auf Tatsache, dass

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