Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 46/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2291
BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 46/62 (https://dejure.org/1963,2291)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1963 - Ib ZR 46/62 (https://dejure.org/1963,2291)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1963 - Ib ZR 46/62 (https://dejure.org/1963,2291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,2291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 26
  • GRUR 1964, 140
  • DB 1963, 1570
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.1957 - I ZR 140/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 46/62
    Die Frage, ob der Gesamteindruck zweier sich gegenüberstehender Warenausstattungen durch die übereinstimmenden oder die voneinander abweichenden Merkmale bestimmt wird, liegt im übriger, im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet und ist insoweit einer Nachprüfung in der Revisionsinstanz nicht zugänglich (BGH GRUR 1958, 81, 82 - Tymopect).
  • BGH, 30.03.1954 - I ZR 153/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 46/62
    Doch ist sie in der Regel eng mit Tatfragen verknüpft und insoweit einer Nachprüfung in der Revisionsinstanz entzogen (BGH GRUR 1954, 346, 347 - Strahlenkranz).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auszug aus BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 46/62
    Die Revision macht demgegenüber geltend, nach den in der Entscheidung des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1961 (BGHZ 35, 341 - Buntstreifensatin) herausgearbeiteten Grundsätzen habe das Berufungsgericht prüfen müssen, ob es sich bei der fraglichen Formgebung um naheliegende, dem gegenwärtigen modischen Geschmack entsprechende Warengestaltungen handele, auf die zu verzichten dem Nachahmer nicht zugemutet werden könne, falls er bei der Verweisung auf abweichende Lösungen des Gestaltungsproblems dem Zeitgeschmack nicht gerecht werden könnte und damit in wirtschaftlich untragbarer Weise benachteiligt wäre.
  • BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
    Auszug aus BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 46/62
    Eine solche Abgrenzung des Schutzbereiches einer Kennzeichnung für alle nur denkbaren Verletzungsfälle wäre schon des halb äußerst bedenklich, weil die Frage der Verwechslungsgefahr von der Verkehrsauffassung abhängt, die je nach den in Betracht kommenden Abnehmerkreisen und den sich wandelnden Marktverhältnissen unterschiedlich sein kann (ähnlich für die Frage des sog. "Motivschutzes" Urteil des Senats vom 27. September 1963 - Ib ZR 27/62 - "Personifizierte Kaffeekanne").
  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Da es bei Zeichenstreitigkeiten allein darauf ankommt, ob und inwieweit eine konkrete andere Kennzeichnung verwechslungsfähig ist, genügt es, die Kennzeichnungskraft solcher Merkmale der Klagekennzeichnung zu überprüfen, die bei der angegriffenen Aufmachung in verwechslungsfähiger Weise wiederkehren (BGH GRUR 1964, 71, 74 - personifizierte Kaffeekanne; 1964, 140, 142 - Odolflasche; 1967, 355, 358 - Rabe).
  • OLG Köln, 08.05.2002 - 6 U 187/01

    Unterlassung des Vertriebes von Mundwasserflaschen in Deutschland; Minderung der

    Der BGH hat bereits im Jahre 1963 in der Entscheidung "O.-Flasche" (GRUR 64, 140 ff) auf Grund der damals in den Tatsacheninstanzen getroffenen Feststellungen ausgeführt, dass die Klägerin (bzw. ihre Rechtsvorgängerin) für die eigentümliche Ausgestaltung der O.flasche über einen Ausstattungsschutz von besonderer Stärke verfügt.
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65

    Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen

    Da es bei Zeichenstreitigkeiten darauf ankommt, ob und inwiefern ein bestimmtes Vergleichszeichen verwechslungsfähig ist, läßt sich aus Rechtsgründen nicht beanstanden, wenn die Prüfung der kennzeichnenden Eigenart des Klagezeichens nicht für sich allein, sondern unter Herausarbeitung der Gemeinsamkeiten im Blick auf das Gegenzeichen erfolgt; denn es ist nicht Aufgabe des Richters, das einem Klagezeichen innewohnende Motiv in einer für alle denkbaren Verletzungsfälle gültigen Weise abstrakt zu definieren (BGH GRUR 1964, 71, 74 - personifizierte Kaffeekanne; 1964, 140, 142 - Odol-Flasche).
  • BGH, 05.02.1964 - Ib ZR 70/62

    Motivschutz eines eingetragenen Warenzeichens bei Verwendung von Sagen und

    Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 27. September 1963 (BB 1963, 1319 - Personifizierte Kaffeekanne) ausgeführt hat, kann ein Zeichen, in dem ein "Motiv" verkörpert ist, keinen Schutz gegen die Verwendung anderer Zeichen beanspruchen, die dasselbe Motiv in einer jede Verwechslungsgefahr ausschließenden Weise benutzen (vgl. auch das zum Abdruck bestimmte Urteil vom 9. Oktober 1963 - Ib ZR 46/62 - Odol-Flasche).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht