Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,693
BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62 (https://dejure.org/1964,693)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1964 - Ib ZR 140/62 (https://dejure.org/1964,693)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1964 - Ib ZR 140/62 (https://dejure.org/1964,693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berücksichtigungspflicht bezüglich Vorratswaren bei Prüfung der Warengleichartigkeit - Voraussetzungen für das Vorliegen einer unzulässigen Vorratsware in einem Zeichenverletzungsstreit - Voraussetzungen des Anspruchs auf Einwilligung in die ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schwarzer Kater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 2409
  • MDR 1964, 989
  • GRUR 1965, 86
  • BB 1964, 1274
  • DB 1964, 1517
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • RG, 14.10.1927 - II 133/27

    Warenzeichenrecht; Teillöschungsklage

    Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
    Dieser Absicht muß jedoch, wie schon das Reichsgericht angenommen hat, in angemessener Zeit die Verwirklichung in einer für Dritte erkennbaren Weise folgen (RGZ 111, 192, 195 - Goldina; 118, 201, 205 - Stollwerck Goldkrone; RG MuW XXVII/XXVIII, 456, 457 - Alco; MuW 1940, 49 f - Berliner Kindl).

    Andernfalls würde man nämlich zu umfangreichen Vorratswarenverzeichnissen und damit im Ergebnis zur Zulassung der dem deutschen Warenzeichenrecht fremden Firmenmarke gelangen (RGZ 118, 201, 206).

    Bei Waren, die in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den vom Zeicheninhaber geführten und für ihn eingetragenen Waren stehen, sind daher nicht zu strenge Anforderungen an den vom Zeicheninhaber zu fordernden Nachweis zu stellen, daß er auch seine Absicht ausführt, die bisher überhaupt nicht oder vorübergehend nichtgeführten Waren in sein Sortiment aufzunehmen (RGZ 118, 201, 207).

  • RG, 29.06.1942 - II 22/42

    1. Betrifft der Grundsatz des deutschen Warenzeichenrechts, daß das

    Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
    Denn auch durch engste wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Zusammenhänge werden die Geschäftsbetriebe der rechtlich selbständigen Unternehmen noch nicht zu einem gemeinschaftlichen und einheitlichen Betrieb (RGZ 114, 276, 270 f - Axa; 169, 240, 247 f - Schwarz-Weiß; RG MuW XXVII/XXVIII, 456, 457 - Alco; vgl. auch RGZ 172, 49, 57 - Siemens; Baumbach/Hefermehl 8. Aufl. § 1 WZG Anm. 3; Callmann, 2. Aufl. § 16 UWG Anm. 147 a).

    In Übereinstimmung hiermit beschränkt sich der Zeichenschutz gemäß § 15 WZG auf Waren der angemeldeten Art. Hierdurch soll vermieden werden, daß der Verkehr durch die Eintragung einer Vielzahl von Waren über den wirklichen Bedarf des Zeicheninhabers hinaus in der Verwendung gleicher oder ähnlicher Zeichen behindert wird (RGZ 169, 240, 244).

    Entsprechend dem im Interesse der Allgemeinheit liegenden Zweck dieser Regelung hat das Reichsgericht den Standpunkt vertreten, daß einer auf die Löschung nicht geführter Waren im Werenverzeichnis gerichteten Teillöschungsklage aus § 11 Abs. 1 Nr. 2 WZG nicht stattzugeben sei, wenn sie sich gegen Waren richte, die nach der Art des Geschäftsbetriebes ohne weiteres in diesen fielen und mit deren späterer Aufnahme so gut wie sicher zu rechnen sei, und wenn die Erweiterung des Betriebes auf diese Waren innerhalb ganz kurzer Zeit klar nachgewiesen werde (RGZ 169, 240, 248 f).

  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
    Das Berufungsgericht geht davon aus, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1959, 25 f - Triumph; 1957, 125 f - Troika; 1957, 287 f - Plasticummännchen; 1956, 172, 175 - Magirus; 1954, 457 f - Irus) Vorratswaren bei der Prüfung der Warengleichartigkeit nur dann zu berücksichtigen seien, wenn dargetan sei, daß der Geschäftsbetrieb demnächst auf diese Waren ausgedehnt werden solle.

    Der Bundesgerichtshof hat die Berücksichtigung von Vorratswaren verneint, wenn diese nach einer Zeit von mehr als 5 Jahren seit Anmeldung noch nicht aufgenommen worden waren und auch kein ernsthafter Wille zur Aufnahme ersichtlich war (BGH GRUR 1959, 25, 26, 1. Sp. - Triumph).

  • BGH, 31.01.1958 - I ZR 178/56

    Colonia

    Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
    Der Bundesgerichtshof hat sich dem angeschlossen (vgl. BGH GRUR 1958, 544, 546 - re.Sp. - Colonia; Baumbach/Hefermehl 8. Aufl. § 1 WZG Anm. 12).

    Hat der Zeicheninhaber bis zum Ablauf eines angemessenen Zeitraumes den Willen, die Vorratswaren demnächst zu führen, derart betätigt, daß die von ihm getroffenen Anstalten auf die Verwirklichung dieses Willens schließen lassen, so werden diese Waren vom sachlichen Zeichenschutz erfaßt (vgl. BGH GRUR 1958, 544, 547 f - Colonia).

  • BGH, 23.10.1956 - I ZR 8/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
    Hiernach ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß bei Beurteilung der Warengleichartigkeit die im Warenverzeichnis des Klagezeichens "Kater" eingetragenen Waren zu berücksichtigen sind, wenn sie überhaupt - sei es auch unter anderen Warenbezeichnungen (BGH GRUR 1957, 125 f - Troika) - im Geschäftsbetrieb des Zeicheninhabers geführt werden oder wenn sie als zulässige Vorratswaren anzusehen sind.

    Das Berufungsgericht geht davon aus, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1959, 25 f - Triumph; 1957, 125 f - Troika; 1957, 287 f - Plasticummännchen; 1956, 172, 175 - Magirus; 1954, 457 f - Irus) Vorratswaren bei der Prüfung der Warengleichartigkeit nur dann zu berücksichtigen seien, wenn dargetan sei, daß der Geschäftsbetrieb demnächst auf diese Waren ausgedehnt werden solle.

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58

    Dreitannen

    Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
    Diese Ausführungen stehen gleichfalls mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang (vgl. GRUR 1961, 33 - Dreitannen).
  • RG, 26.03.1935 - II 277/34

    1. Setzt die Vorschrift des § 7 Abs. 1 WZG. voraus, daß überhaupt ein

    Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
    Vielmehr kann er den Löschungsgrund auch einredeweise geltend machen (RGZ 147, 332, 337 - Aesculap).
  • RG, 01.03.1921 - II 367/20

    Warenzeichen; Hilfsartikel

    Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
    Der Zeichenschutz bezieht sich demnach nur auf solche Waren, für die das Zeichen zur Kennzeichnung der Herkunft aus dem Betrieb des Zeicheninhabers Verwendung finden soll (RGZ 101, 372, 374).
  • RG, 19.06.1925 - II 381/24

    Warenzeichenrecht; Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
    Dieser Absicht muß jedoch, wie schon das Reichsgericht angenommen hat, in angemessener Zeit die Verwirklichung in einer für Dritte erkennbaren Weise folgen (RGZ 111, 192, 195 - Goldina; 118, 201, 205 - Stollwerck Goldkrone; RG MuW XXVII/XXVIII, 456, 457 - Alco; MuW 1940, 49 f - Berliner Kindl).
  • RG, 09.07.1926 - II 508/25

    Wer ist im Sinne des Warenzeichengesetzes Inhaber des Geschäftsbetriebs?

    Auszug aus BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
    Denn auch durch engste wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Zusammenhänge werden die Geschäftsbetriebe der rechtlich selbständigen Unternehmen noch nicht zu einem gemeinschaftlichen und einheitlichen Betrieb (RGZ 114, 276, 270 f - Axa; 169, 240, 247 f - Schwarz-Weiß; RG MuW XXVII/XXVIII, 456, 457 - Alco; vgl. auch RGZ 172, 49, 57 - Siemens; Baumbach/Hefermehl 8. Aufl. § 1 WZG Anm. 3; Callmann, 2. Aufl. § 16 UWG Anm. 147 a).
  • BGH, 05.02.1957 - I ZR 168/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.10.1958 - I ZR 69/57

    Unterlassungsklage. Rechtsschutzbedürfnis

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

  • RG, 18.01.1935 - II 266/34

    1. Welchen Voraussetzungen muß ein ausländisches Warenzeichen entsprechen, um in

  • RG, 04.10.1943 - II 46/43

    1. Ist eine Klage auf Löschung von Waren, die zwar im Warenverzeichnis des

  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Auch durch engste wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Zusammenhänge werden die Geschäftsbetriebe rechtlich selbständiger Unternehmen noch nicht zu einem gemeinschaftlichen, einheitlichen Betrieb (BGH, Urt. v. 3.6.1964 - Ib ZR 140/62, GRUR 1965, 86, 88 f. - Schwarzer Kater).
  • BGH, 21.09.1989 - I ZR 34/88

    "Quelle"; Erlöschen zeichenrechtlichen Schutzes durch Aufgabe eines Teilbereichs

    Das Zeichenrecht kann gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 WZG entfallen, wenn der Geschäftsbetrieb, zu dem das Warenzeichen gehört, nicht mehr fortgesetzt wird (vgl. RGZ, 104, 312, 314 - Sinalco; RGZ 118, 201, 207 - Goldkrone; BGH, Urt. v. 3.6.1964 - Ib ZR 140/62, GRUR 1965, 86, 90 - Schwarzer Kater).

    Die Aufgabe eines Teiles des Geschäftsbetriebs hat aber nur dann die Teillöschung des Zeichens durch Streichen von einzelnen Waren aus dem Warenverzeichnis zur Folge, wenn diese dem verbleibenden Geschäftsbetrieb nicht zugeordnet werden können und sichere Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß die Einstellung des Betriebsteils von Dauer ist (vgl. BGH, Urt. v. 3.6.1964 - Ib ZR 140/62, GRUR 1965, 86, 90 - Schwarzer Kater; Urt. v. 26.3.1971 - I ZR 84/69, GRUR 1971, 309, 310 - Zamek II mit Anm. Storch).

  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 231/91

    "Malibu"; Löschungsreife eines Warenzeichens nach Wegfall oder Fehlen eines

    Die das Vorliegen des Löschungsgrundes nach dem früheren § 11 Abs. 1 Nr. 2 WZG begründenden Tatsachen sind als rechtsvernichtende Tatsachen nach allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätzen sowohl im Fall der Geltendmachung durch Klage (§ 11 Abs. 2 WZG) , der die Geltendmachung durch Widerklage gleichzuerachten ist, als auch im Fall der ebenfalls möglichen einredeweisen Geltendmachung der Löschungsreife des Klagezeichens im Verletzungsprozeß (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 3.6.1964 - Ib ZR 140/62, GRUR 1965, 86, 90 - Schwarzer Kater).
  • OLG Dresden, 20.10.1998 - 14 U 3613/97

    Verfügungsgrund bei Marken- und Wettbewerbsverletzung

    Zwar kann ein Freihaltebedürfnis - ähnlich wie die Löschungsreife (vgl. BGH, Urt. v. 03.06.1964 - Ib 140/62, GRUR 1965, 86, 90 - Schwarzer Kater; BGH, Urt. v. 17.06.1969 - I ZR 125/67, GRUR 1969, 604 - Slip; BGH, Urt. v. 26.10.1973 - I ZR 67/72, GRUR 1974, 277, 278 - King; BGH, Urt. v. 02.07.1998 - I ZR 273/95, WRP 1998, 1006, 1009 - DRIBECK's LIGHT) - dem Markenrechtsinhaber im Prozess ausnahmsweise auch einredeweise entgegengehalten werden.
  • BGH, 02.03.1989 - I ZR 7/87

    "FLASH"; Wirksamkeit eines Zeichenerwerbs

    Auch durch engste wirtschaftliche oder organisatorische Zusammenschlüsse werden rechtlich selbständige Unternehmen nicht zu einem einheitlichen Geschäftsbetrieb, welchem die Herstellung und der Vertrieb der Ware unabhängig davon zugerechnet werden könnte, wer als Inhaber des Warenzeichens eingetragen ist (BGH, Urt. v. 3.6.1964 - Ib ZR 140/62, GRUR 1965, 86, 88, 89 - Schwarzer Kater; Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 217/86, S. 9 - Kronenthaler).
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65

    Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen

    Diese Regelung greift aber erst dann ein, wenn und soweit es sich um "betriebsfremde" Waren handelt, wenn also die eingetragenen Waren bislang überhaupt noch nicht im Betrieb geführt wurden und daher als sogenannte Vorratswaren zu behandeln sind und wenn ferner nicht dargetan ist, daß das Fertigungsprogramm binnen angemessener Frist nach Zeicheneintragung auf diese Vorratswaren ausgedehnt werden wird (vgl. BGH GRUR 1958, 544, 547 - Colonia; 1965, 86, 89 - Schwarzer Kater).
  • BGH, 29.11.1974 - I ZR 60/72

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verwechslungsgefahr nach Bild

    Ist das der Fall, dann besteht für diese Waren kein materieller Zeichenschutz und die Klägerin kann daraus keine Ansprüche gegen den Beklagten herleiten (BGH GRUR 1965, 86, 90 - Schwarzer Kater).
  • BGH, 14.03.1975 - I ZR 71/73

    Anspruch auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung aufgrund von prioritätsälteren

    Nach § 1 WZG dient das Warenzeichen zur Herkunftskennzeichnung bestimmter Waren aus dem Geschäftsbetrieb des Zeicheninhabers; diese - zur Kennzeichnung mit dem fraglichen Warenzeichen bestimmten - Waren (§ 2 Abs. 1 Satz 2 WZG) müssen Gegenstand des Geschäftsverkehrs des Unternehmens des Zeicheninhabers sein; sein Geschäftsbetrieb muß das Warenverzeichnis decken (BGH GRUR 1965, 86, 90 - Schwarzer Kater).
  • BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65

    Inhaberschaft eines Zeichens in der Zeichenrolle - Nachprüfung der

    Dabei ist es unerheblich, ob - wie die Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf die Entscheidungen GRUR 1959, 87 - "Fischl", GRUR 1963, 485 - "Micky-Maus-Orangen" in Verbindung mit den Grundsätzen des Urteils GRUR 1965, 86 - "Schwarzer Kater" geltend macht - die Benutzung des Widerspruchszeichens und eine daraus erwachsende Verkehrsgeltung mindestens bis zur Beendigung des Gebrauchsüberlaasungsvertrages nur der Firma A. & Co. und nicht der Widersprechenden zukommt.
  • BGH, 27.06.1969 - I ZR 125/67

    Streit zwischen Lackherstellern über die Verwendung von Warenzeichen - Vorliegen

    Betriebsfremde Waren, die bislang überhaupt noch nicht im Betrieb geführt worden sind und für die auch nicht dargetan wird, daß sich das Fertigungsprogramm binnen angemessener Frist nach Zeicheneintragung darauf erstrecken wird, unterliegen gemäß § 11 Abs. 1 Ziff. 2 WZG der Löschung mit der Folge, daß ihre Eintragung bei der Prüfung der Warengleichartigkeit unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. BGH GRUR 1958, 544, 547 - Colonia; 1965, 86, 89 - Schwarzer Kater; 1967, 355, 357 - Rabe; Baumbach-Hefermehl, a.a.O., Anm. 30 f zu § 11 WZG).
  • BGH, 27.11.1968 - I ZR 5/67

    Warengleichartigkeit zwischen einem unter den Zeichen "Cerola" vertriebenen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht