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   BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64   

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https://dejure.org/1966,602
BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64 (https://dejure.org/1966,602)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1966 - Ib ZR 32/64 (https://dejure.org/1966,602)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1966 - Ib ZR 32/64 (https://dejure.org/1966,602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßgetreuer Nachbau eines Musikinstruments - Erfordernis der Bestimmtheit des Klageantrages - Erreichung der Bestimmtheit des Klageantrages durch Lichtbilder - Tonqualität von Saxophonen - Klage auf das Unterlassen des Nachbaus eines Musikinstruments im Hinblick auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1966, 617
  • DB 1966, 1306
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Auszug aus BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64
    Auch die Revision geht von den Grundsätzen aus, nach denen die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Nachahmung fremder Leistungsergebnisse zu beurteilen ist und die der erkennende Senat zuletzt in den Entscheidungen vom 21. Mai und 13. Oktober 1965 (GRUR 1966, 97, 100 - Zündaufsatz - und BGHZ 44, 288 = NJW 1966, 542, 545 [BGH 13.10.1965 - Ib ZR 111/63] - Apfel-Madonna) bestätigt hat.

    Vielmehr handelt es sich, ähnlich wie in dem Falle des Nachschaffens gemeinfreier Werke der bildenden Kunst (vgl. dazu BGHZ 44, 288), um die nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme branchenübliche Nachbildung eines Musikinstruments, das nicht einfach mit Hilfe eines technischen Verfahrens vervielfältigt werden kann, sondern weitgehend handwerklich angefertigt wird.

  • BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63

    Übereinstimmung des Klagemusters mit dem ordnungsgemäß angemeldeten und

    Auszug aus BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64
    Auch die Revision geht von den Grundsätzen aus, nach denen die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Nachahmung fremder Leistungsergebnisse zu beurteilen ist und die der erkennende Senat zuletzt in den Entscheidungen vom 21. Mai und 13. Oktober 1965 (GRUR 1966, 97, 100 - Zündaufsatz - und BGHZ 44, 288 = NJW 1966, 542, 545 [BGH 13.10.1965 - Ib ZR 111/63] - Apfel-Madonna) bestätigt hat.
  • BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60

    Mampe Halb und Halb II

    Auszug aus BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64
    Bei einer derartigen Sachlage stellt es keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Klägerin dar, wenn das Berufungsgericht den Unterlassungsantrag einer sachlichrechtlichen Prüfung unterzogen hat (vgl. 1 BGH GRUR 1963, 218, 220 r - Mampe Halb und Halb II).
  • BGH, 13.07.1956 - I ZR 137/55

    Verkehrsgeltung von Zeichen

    Auszug aus BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64
    Insoweit ist es für den Schutz nach § 1 UWG ausreichend, wenn das Erzeugnis im Verkehr bekannt ist und der Verkehr mit ihr Herkunfts- und Gütevorstellungen verbindet (BGHZ 21, 266, 274) [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55].
  • BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64
    Das wäre rechtsirrig (BGH GRUR 1963, 152, 155 - Rotaprint; Urteil des erkennenden Senats vom 22.1.1964 - Ib ZR 100/62 - Feinstimmsaitenhalter).
  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 100/62

    Gleichstellung eines österreichischen Staatsangehörigen mit einem deutschen

    Auszug aus BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64
    Das wäre rechtsirrig (BGH GRUR 1963, 152, 155 - Rotaprint; Urteil des erkennenden Senats vom 22.1.1964 - Ib ZR 100/62 - Feinstimmsaitenhalter).
  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96

    Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Die Frage, welche Bedeutung der Verkehr der Anbringung von (unterscheidenden) Kennzeichnungen und der (abweichenden) Farbgestaltung beimißt, bedarf einer umfassenden tatrichterlichen Würdigung aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls, um feststellen zu können, ob dadurch eine Täuschung des Verkehrs vermieden wird (vgl. BGH, Urt. v. 21.5.1965 - Ib ZR 121/63, GRUR 1966, 97, 101 - Zündaufsatz; Urt. v. 24.6.1966 - Ib ZR 32/64, GRUR 1966, 617, 619 f. - Saxophon; Urt. v. 24.4.1970 - I ZR 105/68, GRUR 1970, 510, 512 = WRP 1970, 308 - Fußstützen; Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 667 = WRP 1977, 484 - Einbauleuchten).
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    In der Rechtsprechung ist aber, um dem Ersthersteller nicht den Anreiz zur Fortentwicklung des Standes der Technik zu nehmen, anerkannt, daß die Preisunterbietung die unmittelbare und die fast identische Leistungsübernahme dann wettbewerbswidrig machen kann, wenn die Übernahme des mit hohen Entwicklungskosten belasteten Leistungsergebnisses zu einer ganz erheblichen, sich im Verkaufspreis niederschlagenden Diskrepanz der Gestehungskosten der beiderseitigen Erzeugnisse führt (vgl. BGH, Urt. v. 24.6.1966 - Ib ZR 32/64, GRUR 1966, 617, 620 - Saxophon).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

    Der Klageantrag und entsprechend der Verbotsausspruch müssen aber auch in einem solchen Fall, zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags, unzweideutig erkennen lassen, in welchen Merkmalen des angegriffenen Erzeugnisses die Grundlage und der Anknüpfungspunkt des Wettbewerbsverstoßes und damit des Unterlassungsgebots liegen soll (vgl. BGH, Urt. v. 24.6.1966 - Ib ZR 32/64, GRUR 1966, 617, 618 - Saxophon).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20

    Mittelbare Herkunftstäuschung beim Vertrieb von "Plastikuhren"

    Ob diese Erwartungen an das Original sachlich gerechtfertigt sind, ist unerheblich (BGH GRUR 1966, 617, 602 - Saxophon).
  • BGH, 03.05.1968 - I ZR 66/66

    Pulverbehälter

    Bei einem Fall wie dem vorliegenden scheidet auch - entgegen der Ansicht der Revision - der Gesichtspunkt des Schutzes gegen eine unmittelbare Leistungsübernahme (BGH GRUR 1966, 503, 509 - Apfelmadonna) aus; denn ein solcher Schutz kommt nur in den Sonderfällen in Betracht, bei denen die Übernahme der fremden Leistung im wesentlichen deshalb als anstößig empfunden wird, weil ein Sonderschutz der Leistung nicht erwirkt werden konnte und der Übernehmende wegen der Ersparnis eigener Aufwendungen einen so erheblichen geschäftlichen Vorsprung vor dem anderen erreicht - der für seine Leistung zwangsläufig erhebliche Kosten und Mühen aufwenden mußte -, daß bei allgemeiner Anerkennung der Rechtmäßigkeit einer solchen Leistungsübernahme der auch im Allgemeininteresse liegende Anreiz zur Entwicklung fortschrittlicher Leistungen genommen werden würde (vgl. BGH GRUR 1966, 617, 620 - Saxophon).
  • OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Darlegungsanforderungen an den Inhaber eines nicht

    Denn für das Merkmal der wettbewerblichen Eigenart, das der Ausgrenzung solcher Waren dient, die als Dutzendware von vornherein für einen wettbewerbsrechtlichen Schutz (unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung) nicht in Betracht kommt (BGH GRUR 66, 617, 619 - Saxophon; BGHZ 50, 125, 130 - Pulverbehälter), genügt es jedenfalls außerhalb des Modesektors, dass der Verkehr bei Waren der in Frage stehenden Art Wert auf deren betriebliche Herkunft legt sowie aus deren Gestaltung Anhaltspunkte hierfür gewinnen kann (BGH GRUR 88, 385, 386 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder), und sie nicht etwa als bloße Alltags - (Dutzend-)Ware betrachtet, bei der den Verkehr die Herkunftsstätten nicht interessiert (BGH GRUR 66, 616, 619 - Saxophon).
  • BGH, 11.02.1972 - I ZR 111/70

    Unlauterer Wettbewerb wegen wettbewerbswidriger Werbung eines in einem

    Eine Verwechslungsgefahr, die nach der zugrunde gelegten Eigenart des äußeren Erscheinungsbilds der Gehäuse der Klägerin aus der gleichen bzw. fast gleichen äußeren Ausgestaltung der Gehäuse der Beklagten zu 1 folgt, kann zwar durch deutlich sichtbar angebrachte Firmen- oder Warenzeichen ausgeschlossen oder vermindert werden (BGH GRUR 66, 617, 620 - Saxophon).

    Die von der Klägerin behauptete Preisunterbietung bei Lieferung geringerer Qualitäten kann dabei allenfalls im Zusammenhang mit der noch nicht näher aufgeklärten Kundenabwerbung, im übrigen aber nur unter dem Gesichtspunkt einer wettbewerbswidrigen Ausnutzung des Rufs der fremden Erzeugnisse und deren Gütevorstellungen für eine verschlechterte Nachahmung von Bedeutung werden (vgl. BGH GRUR 66, 617, 620 - Saxophon).

  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 6 O 78/20
    Ob diese Erwartungen an das Original sachlich gerechtfertigt sind, ist unerheblich (BGH GRUR 1966, 617 (620) - Saxophon).
  • OLG Hamburg, 02.10.2008 - 5 U 103/07

    Ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz: Nachahmung eines Kinderfahrradhelms

    Das Merkmal der wettbewerblichen Eigenart dient der Ausgrenzung solcher Waren, die als Dutzendware von vornherein für einen wettbewerbsrechtlichen Schutz (unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung) nicht in Betracht kommt (BGH GRUR 66, 617, 619 - Saxophon; BGHZ 50, 125, 130 - Pulverbehälter).
  • BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66

    Reprint

    Der Bundesgerichtshof hat in ähnlicher Weise bei der unmittelbaren Übernahme fremder Musikdarbietungen darauf abgestellt, ob dadurch die Erwerbsaussichten der ausübenden Künstler gemindert werden (GRUR 1960, 614, 617 li. Sp.; 1960, 627, 630 re. Sp.), und bei der Nachahmung industrieller Erzeugnisse darauf, ob die Art der unmittelbaren Leistungsübernahme zu einem Wettbewerbsvorsprung des Übernehmenden führt, dessen Anerkennung dem Erbringer der ersten Leistung jeden Anreiz zur Initiative nehmen müßte (GRUR 1966, 617, 620 - Saxophon).
  • OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 23/97

    Verwendung gleicher Anschlussgewinde zwischen Grundgerät und Anschlussstück;

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2011 - 20 U 68/10

    Rückleuchte

  • BGH, 06.10.1978 - I ZR 94/76

    Vorliegen einer unmittelbaren Leistungsübernahme oder völlig identischen

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