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   BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63   

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https://dejure.org/1965,430
BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63 (https://dejure.org/1965,430)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1965 - Ib ZR 121/63 (https://dejure.org/1965,430)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1965 - Ib ZR 121/63 (https://dejure.org/1965,430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übereinstimmung des Klagemusters mit dem ordnungsgemäß angemeldeten und hinterlegten Muster - Schutz nach dem Geschmacksmustergesetz (GeschmG) bei objektiv ausschließlich technisch bedingten Formgestaltungen - Unlauterer Wettbewerb bei Ermöglichung oder Steigerung des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Zündaufsatz

    §§ 1, 5, 8 Abs. 2, 14 GeschmG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 808
  • GRUR 1966, 97
  • BB 1965, 843
  • DB 1965, 1174
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.10.1959 - I ZR 55/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63
    Sie hat geltend gemacht, die Klageansprüche seien aus den Gründen zurückzuweisen, die der Bundesgerichtshof in dem das Duplex-Feuerzeug betreffenden Urteil vom 27. Oktober 1959 (GRUR 1960, 232) dargelegt habe.

    Im einzelnen bezieht sich die Revision auch für diese Frage auf ihre Ausführungen zur Geschmacksmusterfähigkeit des Klagemodells und ferner auf Ausführungen des Bundesgerichtshofs zu dem Feuerzeug Ibelo-Monopol (GRUR 1960, 232), wonach bei dessen Zündaufsatz "die im einzelnen wie im Gesamteindruck vorwiegend zweckbedingte Gestaltung nur eine recht geringe Eigenart aufweise", lediglich "kleine Abweichungen von der allgemeinen technischen und geschmacklichen Linie" gegeben seien und im Vergleich mit sonstigen Konkurrenzerzeugnissen die notwendige Überdurchschnittlichkeit und individuelle Eigenart in ästhetischer und technischer Beziehung fehle.

    Die allein entscheidende Frage, ob das Feuerzeug der Klägerin als technischer Gebrauchsgegenstand alltäglicher Art bestimmte Eigenschaften besitze, die es aus der Masse der handelsüblichen Feuerzeuge hervorhebe, sei vom Berufungsgericht nicht geprüft worden und nach den in der Feuerzeug-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1960, 232) enthaltenen Ausführungen zu verneinen; wenn dort hinsichtlich des mit einer Mulde des Gleitschiebers versehenen Zündaufsatzes die Eigenart und Überdurchschnittlichkeit des Ibelo-Feuerzeugs verneint worden sei, so könnten diese Merkmale auch nicht allein durch die beim Klagemodell vorhandene "Wellenlinie" und die Abschrägung des Zündkopfes begründet werden; es sei auch nicht ersichtlich, weshalb diese Abschrägung im Verkehr besondere Gütevorstellungen hervorrufen sollte.

    In Anbetracht der von der Revision hervorgehobenen Ausführungen in der Feuerzeug-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1960, 232, 234) genügt die formelhafte Begründung des Berufungsurteils zu diesem Punkte nicht.

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auszug aus BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63
    Diese Ausführungen stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1962, 144 - Buntstreifensatin: 1962, 258, 260 unter 2 a - Mopedmodell; 1965, 198, 199 - Küchenmaschine).

    Wie hoch dieses Durchschnittskönnen anzuschlagen ist, ist weitgehend eine Frage der tatrichterlichen Beurteilung (BGH GRUR 1962, 144, 146), bei der die auf dem betreffenden Gebiete geleistete Vorarbeit allerdings zu berücksichtigen ist; die Feststellungen des Berufungsgerichts sind insoweit mit der Revision nur in begrenztem Umfange angreifbar.

    Eine solche Herkunfts- und Gütegewähr kann aber der Verkehr einerseits auch unoriginellen Gestaltungselementen entnehmen, für die ein Geschmacksmusterschutz nicht in Betracht kommt (BGH GRUR 1962, 144 - Buntstreifensatin), während andererseits beachtlichen ästhetischen Schöpfungen die Eignung fehlen kann, auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb hinzuweisen, so etwa, wenn die ästhetischen Besonderheiten vom Verkehr nicht bewußt aufgenommen werden.

  • BGH, 27.11.1956 - I ZR 57/55

    Gebrauchsgraphik und Kunstschutz

    Auszug aus BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63
    Für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof für die insoweit gleich liegende Frage des Schutzes von Kunstwerken die Schutzfähigkeit verneint (BGHZ 22, 218 [BGH 27.11.1956 - I ZR 57/55] - Europapost; 27, 356 - Brotschrift).

    Der Geschmacksmusterfähigkeit steht es bei einem Gebrauchszwecken dienenden Erzeugnis danach aber nicht entgegen, daß seine Gestaltung in dem maßgeblichen Merkmal zugleich oder sogar in erster Linie dem Gebrauchszweck dient und ihn fördert (BGHZ 22, 209 - Europapost, ständige Rechtsprechung).

  • BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63
    Zwar ist davon auszugehen, daß der Verkehr bei Feuerzeugen der Herkunft der Ware Beachtung zu schenken pflegte, Insofern stellt, das von der Klägerin vertriebene Feuerzeug als Ganzes ein "überdurchschnittliches" Erzeugnis im Sinne der Rechtsprechung zur unlauteren Nachahmung dar, soweit mit diesem Begriffsmerkmal lediglich eine Abgrenzung zu bloßen Alltags-(Dutzend-)Waren gewonnen werden soll, bei denen der Verkehr an der Herkunftsstätte nicht interessiert ist (BGHZ 21, 266, 272 [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] - Uhrrohwerk; GRUR 1963, 152, 155 - Rotaprint).
  • BGH, 17.11.1961 - I ZR 44/60

    Moped-Modell

    Auszug aus BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63
    Außerdem liege lediglich eine nach BGH GRUR 1962, 258, 260 - Mopedmodell - schutzunfähige routinemäßige Kompilation vorbekannter Formelemente vor.
  • BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63

    Küchenmaschine

    Auszug aus BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63
    Diese Ausführungen stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1962, 144 - Buntstreifensatin: 1962, 258, 260 unter 2 a - Mopedmodell; 1965, 198, 199 - Küchenmaschine).
  • BGH, 13.07.1956 - I ZR 137/55

    Verkehrsgeltung von Zeichen

    Auszug aus BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63
    Zwar ist davon auszugehen, daß der Verkehr bei Feuerzeugen der Herkunft der Ware Beachtung zu schenken pflegte, Insofern stellt, das von der Klägerin vertriebene Feuerzeug als Ganzes ein "überdurchschnittliches" Erzeugnis im Sinne der Rechtsprechung zur unlauteren Nachahmung dar, soweit mit diesem Begriffsmerkmal lediglich eine Abgrenzung zu bloßen Alltags-(Dutzend-)Waren gewonnen werden soll, bei denen der Verkehr an der Herkunftsstätte nicht interessiert ist (BGHZ 21, 266, 272 [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] - Uhrrohwerk; GRUR 1963, 152, 155 - Rotaprint).
  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96

    Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Die Frage, welche Bedeutung der Verkehr der Anbringung von (unterscheidenden) Kennzeichnungen und der (abweichenden) Farbgestaltung beimißt, bedarf einer umfassenden tatrichterlichen Würdigung aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls, um feststellen zu können, ob dadurch eine Täuschung des Verkehrs vermieden wird (vgl. BGH, Urt. v. 21.5.1965 - Ib ZR 121/63, GRUR 1966, 97, 101 - Zündaufsatz; Urt. v. 24.6.1966 - Ib ZR 32/64, GRUR 1966, 617, 619 f. - Saxophon; Urt. v. 24.4.1970 - I ZR 105/68, GRUR 1970, 510, 512 = WRP 1970, 308 - Fußstützen; Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 667 = WRP 1977, 484 - Einbauleuchten).
  • BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82

    Ausschreibungsunterlagen

    Die Rechtsprechung, auf die sich die Revision insoweit stützt, bezieht sich lediglich auf technisch bedingte äußere Formgestaltungen nach dem Gebrauchsmustergesetz (vgl. BGH, Urt. v. 21.5. 1965 - Ib ZR 121/63 = GRUR 1966, 97, 99 - Zündaufsatz; BGH, Urt. v. 20.5. 1974 - I ZR 136/72 = GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter).
  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

    Daß diese geschmackliche Wirkung nicht ausschließlich von technischen Anweisungen und der sich daraus ergebenden technischen Ausführungsform abhängig ist, hat das BerG ohne Rechtsverstoß im einzelnen festgestellt (vgl. BGH in GRUR 1966, 97, 98 Zündaufsatz).

    Der Gebrauchszweck des gewerblichen Erzeugnisses, für das das Modell als Vorbild dienen soll, schließt zwar einen Geschmacksmusterschutz nicht aus, sofern es sich nicht um eine ausschließlich technisch bedingte Formgestaltung handelt (BGH in GRUR 1966, 97, 99 Zündaufsatz).

  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65

    Rechtmäßigkeit des Vertriebs eines Produkts - Ähnlichkeit zu einem

    Der Revision ist zuzugeben, daß bei dieser Würdigung die Anforderungen, die an das Merkmal der Überdurchschnittlichkeit zu stellen sind, überspannt werden; denn dieses Merkmal dient im Rahmen des § 1 UWG lediglich zur Abgrenzung gegenüber bloßer Massen-(Dutzend-)Ware, deren betrieblicher Herkunft der Verkehr keine Beachtung zu schenken pflegt (BGHZ 21, 266, 272 [BGH 13.07.1956 - I ZR 137/55] - Uhrenrohwerke; BGH GRUR 1966, 97, 100 - Zündaufsatz).

    Der Vorwurf der Unlauterkeit setzt aber ferner voraus, daß das nachgeahmte überdurchschnittliche Erzeugnis auch eine wettbewerbliche Eigenart in dem Sinne aufweist, daß diejenigen Gestaltungsmerkmale, deren Nachbildung untersagt werden soll, dem Verkehr die Unterscheidung dieses Erzeugnisses von anderen Waren der gleichen Art ermöglichen, also ihrer Art nach geeignet sind, Herkunfts- und damit verbundene Gütevorstellungen hervorzurufen (BGH GRUR 1966, 97, 100 f - Zündaufsatz).

  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen hat, ist ein Muster oder Modell eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbenschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebietes ausgerüsteten Mustergestalters hinausgeht (BGH GRUR 1960, 395, 396 - Dekorationsgitter; 1966, 97, 99 - Zündaufsatz).
  • BGH, 04.04.1984 - I ZR 25/82

    vitra Programm

    Beruhen der Geschmacksmusterrechtsschutz und die wettbewerbliche Eigenart auf derselben ästhetischen Gestaltung, so ist die Frage der Nachahmung regelmäßig einheitlich zu beantworten (Weiterführung BGH, 1981-10-23, I ZR 62/79, GRUR 1982, 305; Weiterführung BGH, 1974-06-19, I ZR 20/73, WRP 1976, 370; Weiterführung BGH, 1965-05-21, Ib ZR 121/63, GRUR 1966, 97).

    Außerdem können auch die musterrechtsbegründenden Merkmale zu einer wettbewerblichen Eigenart führen, sofern die erforderlichen wettbewerbsrechtlichen Umstände, z. B. die Eignung dieser Merkmale zur Herkunfts- oder Gütekennzeichnung, hinzutreten (vgl. BGH Urt. v. 21.5.1965 - Ib ZR 121/63 = GRUR 1966, 97, 100 - Zündaufsatz).

  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72

    Nebelscheinwerfer

    Zu deren Mitteilung ist die Beklagte verpflichtet (vgl. BGH GRUR 1966, 97, 100 zu Ziff. 5 - Zündaufsatz betr. Angabe der Gewinnspannen; RG GRUR 1935, 488, 498 betr. Angabe der Ein- und Verkaufspreise).
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03

    Verletzungsprozess des Lizenznehmers für ein Geschmacksmusterrecht: Beurteilung

    Wie hoch das Durchschnittskönnen eines Mustergestalters zu veranschlagen ist, unterliegt zwar der tatrichterlichen Beurteilung ( BGH GRUR 66, 97, 99 ).
  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75

    Trockenrasierer

    Es ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, daß auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters am Musterschutz selbständig teilnehmen kann, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügt (BGH GRUR 1962 S. 258, 260 - Moped-Modell; GRUR 1965 S. 198, 199 - Küchenmaschine; GRUR 1966 S. 97, 98 - Zündaufsatz; GRUR 1967 S. 375 - Kronleuchter; Furier a.a.O. § 1 Nr. 88; v. Gamm a.a.O. § 5 Nr. 22).
  • OLG Köln, 26.09.2008 - 6 U 39/08

    Unterlassungsansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters hinsichtlich

    In diesem Fall kann die Harmonie zwischen technischer Funktion und nicht ausschließlich notwendiger Formgebung das ästhetische Empfinden sogar in besonderem Maße ansprechen (BGH, GRUR 1966, 97 [99] - Zündaufsatz; GRUR 1981, 269 [271 f.] - Haushaltsschneidemaschine II).
  • OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 141/98

    Wettbewerbliche Eigenart eines Produkts - Tischbock

  • BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64

    Beruhen eines Schlusses auf der unvollständigen Würdigung des Ergebnisses der

  • BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64

    Saxophon

  • BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 802/21
  • BPatG, 23.11.2023 - 30 W (pat) 803/21
  • BGH, 15.05.1968 - I ZR 105/66

    Annahme unter Erweiterungen als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag -

  • LG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4a O 212/00

    Ansprüche wegen Nachbildung eines Geschmacksmusters durch einen Bilderrahmen

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2011 - 20 U 68/10

    Rückleuchte

  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 122/68

    Feststellen der Eigentümlichkeit eines Geschmackmusters, das es eintragungsfähig

  • BGH, 09.07.1969 - I ZR 120/67

    Schutzanspruch für die Ausgestaltungen der Seitenflächen eines Sitzes wegen im

  • BGH, 20.02.1970 - I ZR 28/68

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines Geschmacksmusterrechts - Als

  • BGH, 03.12.1969 - I ZR 12/68

    Rechtsstreit wegen Wettbewerbs mit Fertigpflastern gegen Hühneraugen in Form

  • BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 65/64

    Rechtsfolgen einer teilweisen Klagerücknahme - Voraussetzungen für die Annahme

  • BGH, 11.10.1967 - Ib ZR 111/65

    Verletzung eines Geschmacksmusterrechts als Voraussetzung für Ansprüche auf

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