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   BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64   

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https://dejure.org/1966,193
BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64 (https://dejure.org/1966,193)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1966 - Ib ZR 125/64 (https://dejure.org/1966,193)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1966 - Ib ZR 125/64 (https://dejure.org/1966,193)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zum Begriff des diätetischen Lebensmittels und des Zusetzens von Fremdstoffen - Zulässigkeit des Zusatzes von Eisen zu einem zugleich zum allgemeinen Verbrauch bestimmten diätetischen Lebensmittel - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch von Werbebehauptungen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Spezialsalz I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 305
  • NJW 1967, 675
  • MDR 1967, 181
  • MDR 1967, 283
  • GRUR 1967, 362
  • BB 1967, 181
  • DB 1967, 461
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Auszug aus BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64
    Darüber hinaus entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß es sich bei Schutzvorschriften gesundheitspolizeilicher Art nicht etwa um wertneutrale Vorschriften handelt, und daß deshalb deren Verletzung einen Verstoß gegen § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt der Erzielung eines Vorsprungs im Wettbewerb durch Rechtsverletzung begründen kann (BGHZ 22, 180 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittel; 23, 186 - Spalttabletten).
  • BGH, 27.04.1962 - I ZR 170/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64
    Denn dem Kläger steht die Möglichkeit offen, bei der ohnehin für die Veröffentlichungsbefugnis erforderlichen Fortwirkung der früheren wettbewerbswidrigen Behauptungen auch im Falle der Erledigung der Hauptsache des Unterlassungsbegehrens unter dem Gesichtspunkt des Beseitungsanspruchs nach §§ 249, 1004 BGB eine der Unterlassungserklärung angepaßte Form der Veröffentlichung zu fordern; gegebenenfalls kann das Gericht, da es sich insoweit nur um eine Anpassung des gestellten Antrages an die den Unterlassungsantrag erledigende Erklärung handelt, auch von sich aus die Veröffentlichungsbefugnis entsprechend abwandeln (BGH I ZR 170/60 vom 27. April 1962 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 12.07.1963 - Ib ZR 174/61

    Unterschied zwischen "Buchgemeinschaften" und "Leseringen" - Unterlassung des

    Auszug aus BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64
    Eine Ausnahme von dem wiedergegebenen Grundsatz kann auch nicht allein damit begründet werden, daß die Klagepartei das in der gesicherten Unterlassungserklärung liegende Vertragsangebot der Gegenpartei nicht angenommen habe (BGH GRUR 1964, 82, 86 - Lesering).
  • BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62

    Anforderungen an die Haftung eines in Wettbewerbsabsicht handelnden und dabei die

    Auszug aus BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64
    Ist eine solche Information nachgewiesen, so hat der Informierende auch dann für den Inhalt der Presseveröffentlichung, sowie für Ungenauigkeiten oder Verallgemeinerungen, wie sie sich in derartigen Fällen erfahrungsgemäß häufig ergeben, einzustehen, wenn er die Formulierung des mitgeteilten Inhalts dem Informierten überlassen hat, ohne sich eine Überprüfung vor der Veröffentlichung vorzubehalten (BGH GRUR 1964, 392, 393 - Weizenkeimöl).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Aus diesem Grund sei der Informant grundsätzlich gehalten, solche Presseberichte vor ihrer Veröffentlichung zu prüfen, wenn nach Art und Inhalt der Information oder bei Berücksichtigung der Gegebenheiten auf seiten der Adressaten die Möglichkeit eines Berichts mit werbendem Charakter nicht ganz fernliege (vgl. BGH, GRUR 1964, S. 392 ff.; GRUR 1967, S. 362 ff.; GRUR 1987, S. 241 ff.).
  • BGH, 25.11.1986 - VI ZR 57/86

    Ehrverletzung (Rufschädigung durch Zeitungsartikel)

    Kommt es nicht zu einer Verurteilung, weil der Verletzer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, kann dem Verletzten die Befugnis eingeräumt werden, die Unterwerfungserklärung veröffentlichen zu lassen; denn die Bekanntmachungsbefugnis setzt nicht eine Verurteilung des Verletzers zur Unterlassung voraus, sondern beruht auf seiner Verpflichtung, die rechtswidrig verursachte Störung zu beseitigen und gegebenenfalls einen schuldhaft herbeigeführten Schaden des Verletzten auszugleichen (BGH Urteil vom 14. Dezember 1966 - Ib ZR 125/64 - GRUR 1967, 362, 366 - Spezialsatz - mit Anmerkung Bauer S. 369, 370; OLG Düsseldorf = aaO; Wenzel = aaO Rdn. 13.111).
  • BGH, 10.12.1971 - I ZR 106/69

    Irreführende Aussagen im Wettbewerbsrecht bei der Vertreibung von Steinsalz -

    Unter Berücksichtigung der Darlegungen des erkennenden Senats in der Parallelsache (BGH GRUR 1967, 362, 366, 368 - Spezialsalz) sei deshalb die angegriffene Werbung auf jeden Fall wegen der Bedenklichkeit des Eisenzusatzes im Salz der Beklagten für die Allgemeinheit nach §§ 1, 3 UWG zu beanstanden.

    Der erkennende Senat hat in der Parallelsache (BGH GRUR 1967, 362, 368 - Spezialsalz) dargelegt, daß - auch wenn es sich bei dem Salz um ein diätetisches Lebensmittel handle - hieraus nicht die Zulässigkeit des Eisenzusatzes zu dem Speisesalz der Beklagten folge, weil dieses zugleich für den allgemeinen Verbrauch im Haushalt angepriesen werde und dafür bestimmt sei.

    Überdies verstößt gegen § 3 UWG, wer ein Lebensmittel unter Hinweis auf einen Zusatz anpreist, der durch gesundheitspolizeiliche Vorschriften untersagt ist, weil in dem Verbraucher die irrige Vorstellung erweckt wird, es handele sich bei dem Zusatz um einen Vorzug der Ware, gegen den nach gesundheitspolizeilichen Vorschriften keine Bedenken bestünden (vgl. BGH GRUR 1967, 362, 366 zu C I - Spezialsalz).

    Schon in dem Parallelfall hat der erkennende Senat ausgeführt (GRUR 1967, 362, 366 zu II - Spezialsalz), die Werbewirkung der angegriffenen Aussage sei im Rahmen der gesamten Werbebehauptungen zu würdigen.

  • OLG Dresden, 15.01.2019 - 14 U 941/18

    Unterlassung unlauterer Werbung einer Versandapotheke für

    Auf eine genaue Vorstellung des Verkehrs von solchen Eigenschaften und Merkmalen kommt es dabei nicht an; auch nicht näher konkretisierte Qualitätserwartungen oder unpräzise Vorstellungen über die Wirkungen des Erzeugnisses sind geschützt (BGH GRUR 1967, 362, 369 - Spezialsalz I; Ohly/Sosnitza, UWG , 7. Aufl. 2016, § 5 Rn. 160).
  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 14/91

    Produktinformation I - Getarnte Werbung

    Nicht zur Erörterung steht der auch von der Revision nicht in Zweifel gezogene Grundsatz, daß das Unternehmen die wettbewerbsrechtliche Verantwortung trifft, wenn in redaktionellen Beiträgen sachlich unrichtig über das Produkt berichtet wird und diese Darstellung auf eine sachlich unrichtige Produktinformation des Unternehmens zurückzuführen ist (vgl. BGH, Urt. v. 21.2.1964 - Ib ZR 108/62, GRUR 1964, 392, 393 - Weizenkeimöl; Urt. v. 14.12.1966 - Ib ZR 125/64, GRUR 1967, 363, 365, 367 - Spezialsalz; BGHZ 81, 247, 250 - Getarnte Werbung I; OLG Karlsruhe GRUR 1989, 138, 139 f.).

    In einem solchen Fall trifft das werbende Unternehmen die Verpflichtung, sich eine Überprüfung des Artikels, mit dessen Erscheinen es rechnen mußte, vorzubehalten (vgl. BGH, Urt. v. 21.2. 1964 - Ib ZR 108/62, GRUR 1964, 392, 393 - Weizenkeimöl; Urt. v. 14.12.1966 - Ib ZR 125/64, GRUR 1967, 362, 365 - Spezialsalz).

  • BGH, 10.12.1971 - I ZR 65/70

    "Spezialsalz II" - Veröffentlichungsbefugnis

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Veröffentlichungsbefugnis zuerkannt werden darf (Ergänzung zu Urteil vom 14. Dezember 1966 - Ib ZR 125/64 - GRUR 1967, 362, 366 - Spezialsalz I, insoweit nicht in BGHZ 46, 305 ff abgedruckt).

    Nach teilweiser Aufhebung des ersten Berufungsurteils durch das Urteil des erkennenden Senats von 14. Dezember 1966 - Ib ZR 125/64 (GRUR 1967, 362 - Spezialsalz) hat das Berufungsgericht durch das angefochtene Urteil.

    Zur Veröffentlichungsbefugnis in den Fällen des § 3 UWG hat der erkennende Senat im ersten Revisionsurteil ausgeführt (RU 23 = BGH GRUR 1967, 362, 366), es komme hierbei nicht entscheidend auf den Umfang der gerade der klagenden Partei entstandenen Beeinträchtigung an, vielmehr müsse auch das Interesse der Allgemeinheit an der Richtigstellung der Werbeangaben berücksichtigt werden.

  • LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12

    Die Dose ist grün

    Auch nicht näher konkretisierte Erwartungen qualitativer Art oder unpräzise Vorstellungen über die Wirkungen einer Ware - etwa die allgemeine Vorstellung, das beworbenen Produkt sei gesundheitsfördernd - unterfallen dem Schutz des § 5 UWG (BGH GRUR 67, 362, 369 - Spezialsalz I; Sosnitza, a.a.O., Rn 162 ff.).
  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70

    Teerspritzmaschinen

    Regelmäßig bedarf es einer verbindlichen und eindeutigen, durch eine angemessene Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungsverpflichtung (BGH GRUR 70, 558, 559 - Sanatorium), wobei allerdings der Umstand, daß der Verletzer an seinem abweichenden Rechtsstandpunkt festhält, einer Ausräumung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nicht entgegensteht (BGH GRUR 55, 390, 392 - Schraubenmuttern; 67, 362, 367 - Spezialsalz I).

    Wird ein solches durch eine angemessene Vertragsstrafe gesichertes Unterlassungsversprechen des Verletzers ohne stichhaltigen Grund vom Verletzten zurückgewiesen, dann fehlt es an dem für den Unterlassungsantrag erforderlichen Rechtsschutzinteresse, wenn der Verletzer gleichwohl sein Unterlassungsversprechen aufrechterhält (BGH GRUR 67, 362, 367 - Spezialsalz I).

  • BGH, 19.09.1996 - I ZR 130/94

    Orangenhaut - Getarnte Werbung

    In einem solchen Fall hat das Unternehmen selbst den Fehler einer unzutreffenden Berichterstattung eigenverantwortlich veranlaßt (BGH, Urt. v. 21.2.1964 - Ib ZR 108/62, GRUR 1964, 392, 395 - Weizenkeimöl; Urt. v. 14.12.1966 - Ib ZR 125/64, GRUR 1967, 362, 365, 367 - Spezialsalz; BGH aaO. - Produktinformation I).
  • LG Berlin, 05.07.2018 - 27 O 155/17

    Anspruch auf Richtigstellung: Unwahre Tatsachenbehauptung eines Abgeordneten des

    Neben dem Verleger haftet auch der Verfasser als Autor oder Redakteur für eine von ihm vorgenommene Veröffentlichung eines rechtsverletzenden Berichtes, sofern ebenfalls eine konkrete Mitwirkung an der Veröffentlichung vorliegt (Wenzel/Gamer, a.a.O:, Kap. 13, Rn. 53 a; BGH NJW 1968, 1419; BGH NJW 1967, 675; BGH NJW 1973, 1460).
  • BGH, 10.12.1971 - I ZR 34/70

    Wettbewerbsstreitigkeit zwischen den Vertreibern von Salz wegen der Bezeichnung

  • BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80

    Senioren-Paß

  • BGH, 11.05.1973 - I ZR 123/71

    Unterlassungsanspruch bezüglich einer Behauptung, die den Anspruch erweckt

  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer

  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82

    Wahlkampfaussagen - Grenzen - Feststellung - Inhalt

  • BGH, 10.03.1994 - I ZR 51/92

    Beipackzettel - Getarnte Werbung

  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 156/84

    Arztinterview; Pflichten des Arztes zur Verhinderung einer werbenden

  • BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78

    Generelle Unterwerfung des Markenwarenvertriebs unter das Diskriminierungsverbot

  • OLG Dresden, 15.11.2022 - 14 U 849/22

    Lauterkeitsrechtlicher Verwechslungsschutz greift nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 UWG

  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79

    Kippdeckeldose

  • BGH, 29.11.1974 - I ZR 60/72

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verwechslungsgefahr nach Bild

  • OLG Hamburg, 06.10.1994 - 3 U 54/94

    Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis

  • OLG Hamm, 22.09.1992 - 4 U 104/92

    Voraussetzungen für eine Veröffentlichungsbefugnis aufgrund eines

  • BGH, 22.10.1971 - I ZR 36/70

    Voraussetzungen der irreführenden Werbung - Unzulässigkeit der Verwendung des

  • OLG Rostock, 19.04.1995 - 2 U 79/94

    Voraussetzungen des Einstehens für eine vergleichende oder sittenwidrige

  • LG Berlin, 19.07.1994 - 16 O 239/94

    Gesundheitsbezogene Werbung; Anforderungen an die Täuschungsgeeignetheit einer

  • LG Berlin, 20.10.1992 - 27 O 578/92

    Unzulässige redaktionelle Werbung; Bericht über Kaudrops in Dosen

  • BSG, 17.12.1968 - 6 RKa 11/65
  • BGH, 24.05.1967 - Ib ZR 106/65

    Herstellung von Ölfeuerungsanlagen - Anspruch auf Schadensersatz - Verstoß gegen

  • LG Köln, 19.06.2008 - 31 O 90/08
  • BGH, 03.11.1972 - I ZR 91/71

    Anspruch auf Unterlassung der Äußerung zur Ungeeignetheit von Sprühlack als

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