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   BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65   

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https://dejure.org/1967,144
BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65 (https://dejure.org/1967,144)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1967 - Ib ZR 3/65 (https://dejure.org/1967,144)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1967 - Ib ZR 3/65 (https://dejure.org/1967,144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung von allgemein anerkanntem Brauch des ehrsamen Steinmetzhandwerks - Unaufgeforderter Besuch von Angehörigen Verstorbener zu Zwecken der Werbung für Grabsteinarbeiten - Unterschreitung der vierwöchigen Wartezeit - Maßgeblichkeit der Auffassung der Allgemeinheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1420 (Ls.)
  • MDR 1967, 378
  • GRUR 1967, 430
  • DB 1967, 766
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 52/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Aus diesen Erwägungen wird es auch als unzulässig angesehen, durch unbestellte Hausbesuche bei noch lebenden Personen für den Abschluß von Verträgen auf deren dereinstige Bestattung zu werben, weil dies im allgemeinen als taktlos und dem Anstandsgefühl zuwiderlaufend empfunden wird (BGH GRUR 1955, 541 f - Bestattungsinstitut).

    Abgesehen davon, daß der Vortrag des Beklagten nicht ersehen läßt, sein Verhalten sei unumgänglich notwendig, um sich einer gegen ihn gerichteten Handlungsweise der Mitglieder der Klägerin zu erwehren, scheitert der Abwehreinwand schon daran, daß bei einer sittenwidrigen Werbung, die sich - wie es auch vorliegend der Fall ist - gegen die Belange der Allgemeinheit richtet, eine Abwehrstellung gegenüber den Mitbewerbern keinen Rechtfertigungsgrund für eine Verletzung der Interessen der Allgemeinheit abgibt (BGH GRUR 1955, 541, 543 - Bestattungsinstitut; 1960, 431, 433 - Kraftfahrzeugnummernschild).

  • BGH, 27.01.1956 - I ZR 146/54

    Wettbewerb durch Anzeigenblatt

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Aus diesem Grunde kommt es für die Beurteilung der Unlauterkeit einer Wettbewerbshandlung der hier vorliegenden Art nicht nur auf die Auffassung der von der Werbung unmittelbar betroffenen Mitbewerber, sondern auch auf die Auffassung der Allgemeinheit an (BGHZ 19, 392, 396 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Wochenbericht).
  • BGH, 08.04.1960 - I ZR 24/59

    Kfz-Nummernschilder

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Abgesehen davon, daß der Vortrag des Beklagten nicht ersehen läßt, sein Verhalten sei unumgänglich notwendig, um sich einer gegen ihn gerichteten Handlungsweise der Mitglieder der Klägerin zu erwehren, scheitert der Abwehreinwand schon daran, daß bei einer sittenwidrigen Werbung, die sich - wie es auch vorliegend der Fall ist - gegen die Belange der Allgemeinheit richtet, eine Abwehrstellung gegenüber den Mitbewerbern keinen Rechtfertigungsgrund für eine Verletzung der Interessen der Allgemeinheit abgibt (BGH GRUR 1955, 541, 543 - Bestattungsinstitut; 1960, 431, 433 - Kraftfahrzeugnummernschild).
  • BGH, 20.03.1956 - I ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Vielmehr sollte durch diese Vorschrift auch die Möglichkeit geschaffen werden, im öffentlichen Interesse Auswüchsen des Wettbewerbs entgegenzutreten (BGH GRUR 1956, 279 f - Olivin).
  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Denn nach anerkannter Rechtsprechung ist eine Werbemethode als unlauter zu bezeichnen, die den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit zu einer Verwilderung der allgemeinen Wettbewerbssitten führt, weil die Mitbewerber aus Wettbewerbsgründen gezwungen wären, diese Werbemethode nachzuahmen (BGHZ 43, 278, 282 f [BGH 26.02.1965 - Ib ZR 51/63] - Kleenex; BGH a.a.O. GRUR 1960, 432 f; 1959, 544, 546- Modenschau).
  • BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 115/63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (GRUR 1944, 88), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH GRUR 1964, 325 f m.w.Nachw. - Toastschnitten), ist gegenüber der Klage eines Mitbewerbers die Berufung auf einen angeblich unlauteren gleichartigen Wettbewerb des Klägers unzulässig.
  • BGH, 03.11.1959 - I ZR 120/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Selbst wenn D. Werbungen der in Rede stehenden Art vor Ablauf dieser Frist begangen haben sollte, wäre der Beklagte aus dem Gesichtspunkt der Abwehr nicht berechtigt, seinerseits einen gleichartigen Wettbewerbsverstoß zu begehen (BGH GRUR 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).
  • BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Denn nach anerkannter Rechtsprechung ist eine Werbemethode als unlauter zu bezeichnen, die den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit zu einer Verwilderung der allgemeinen Wettbewerbssitten führt, weil die Mitbewerber aus Wettbewerbsgründen gezwungen wären, diese Werbemethode nachzuahmen (BGHZ 43, 278, 282 f [BGH 26.02.1965 - Ib ZR 51/63] - Kleenex; BGH a.a.O. GRUR 1960, 432 f; 1959, 544, 546- Modenschau).
  • BGH, 24.04.1964 - Ib ZR 73/63

    Zuständigkeit für Verbandsklagen in Wettbewerbssachen

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Der Unterlassungsanspruch steht dem Verband als materiell-rechtlicher Anspruch aus eigenem Recht zu (BGHZ 41, 314, 318 [BGH 24.04.1964 - Ib ZR 73/63] - Lavamat).
  • RG, 09.11.1934 - II 171/34

    Verstößt es gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, wenn Inhaber oder

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Es hat daher darin einen Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs erblickt, daß Inhaber oder Angestellte von Bestattungsunternehmen nach Eintritt eines Sterbefalles unaufgefordert das Trauerhaus aufsuchen, um den Hinterbliebenen ihre Dienste für die Bestattung anzubieten (RGZ 145, 396).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 29/09

    Grabmalwerbung

    Dasselbe gilt für die Beurteilung des Berufungsgerichts, eine Missachtung der Gefühle der Hinterbliebenen könne insoweit auch für sich allein ausreichen, weil der Schutz der Intimsphäre Vorrang vor dem wirtschaftlichen Gewinnstreben habe und werbliche Maßnahmen im Hinblick auf einen Trauerfall daher in gewissem Umfang zurückzutreten hätten (vgl. BGH, Urt. v. 1.2.1967 - Ib ZR 3/65, GRUR 1967, 430, 431 - Grabsteinaufträge I; BGHZ 56, 18, 19 ff. - Grabsteinaufträge II).
  • KG, 01.12.2020 - 5 U 26/19

    unbestellter Vertreterbesuch

    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände (zukünftige Bestattungsaufträge, Zusendung unbestellter Waren mit Ankündigung eines Vertreterbesuches, Grabsteinaufträge vor Ablauf von vier Wochen nach dem Todesfall; Aufforderung zur Einholung von Informationen mit tatsächlich nachfolgendem Vertreterbesuch, Grabsteinaufträge nach dem Todesfall auch ohne zeitliche Begrenzung, Gewinnübermittlung durch Verkaufsvertreter) hat er im jeweiligen Einzelfall den Hausbesuch zu Werbezwecken als unlauter angesehen (BGH, Urt. v. 08.07.1955 - I ZR 52/54, GRUR 1955, 541, 542; Urt. v. 11.11.1958 - I ZR 179/57, GRUR 1959, 277, 280 - Künstlerpostkarten; Urt. v. 01.02.1967 - Ib ZR 3/65 - Rn. 12 ff., juris - Grabsteinaufträge I; Urt. v. 15.05.1968 - I ZR 17/66 -, Rn. 18, juris - Farbbildangebot; Urt. v. 19.06.1970 - I ZR 115/68 -, Rn. 12 ff., juris - Telefonwerbung I; Urt. v. 12.03.1971 - I ZR 119/69 -, Rn. 22 ff., juris - Grabsteinaufträge II; Urt. v. 30.03.1971 - I ZR 130/69 -, Rn. 31 ff., juris - Schlankheitskur; Urt. v. 22.09.1972 - I ZR 104/71 -, Rn. 12, juris - Gewinnübermittlung).

    Die Nachahmungsgefahr durch Wettbewerber war schon jeher in der Rechtsprechung ein zentrales Argument für die Annahme einer Unlauterkeit (vgl. Urt. v. 01.02.1967 - Ib ZR 3/65 - Rn. 12, juris - Grabsteinaufträge I; Urt. v. 05.05.1994 - I ZR 168/92 -, Rn. 14, juris - Schriftliche Voranmeldung).

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

    Einem nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG klagebefugten Verband ist es in einem solchen Falle grundsätzlich nicht verwehrt, nur gegen bestimmte Verletzer gerichtlich vorzugehen, gegen andere aber nicht; die Entscheidung hierüber steht ebenso in seinem freien Ermessen wie es dem einzelnen Gewerbetreibenden freisteht, ob und gegen welche Mitbewerber er Klage erheben will (vgl. BGH, Urt. v. 1.2.1967 - Ib ZR 3/65, GRUR 1967, 430, 431 - Grabsteinaufträge I).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 6 U 90/08

    Wettbewerbsverstoß: Grabsteinwerbung in Schreiben an Hinterbliebene

    Der Schutz der Intimsphäre hat Vorrang vor dem wirtschaftlichen Gewinnstreben; daher haben werbliche Maßnahmen im Hinblick auf einen Trauerfall in gewissem Umfang zurückzutreten (vgl. BGH, GRUR 1967, 430, 431 - Grabsteinaufträge I; GRUR 1971, 317, 318 - Grabsteinwerbungen II).

    Die BGH-Entscheidungen "Grabsteinaufträge I" vom 01.02.1967 (GRUR 1967, 430, 431) und "Grabsteinwerbungen II" vom 12.03.1971 (GRUR 1971, 317) betrafen unaufgeforderte Haus- bzw. Vertreterbesuche zu Werbezwecken.

    Mag die von einem vereinzelten Werbeschreiben ausgehende Belästigung für sich allein genommen noch hinnehmbar erscheinen, so besteht doch die Gefahr, dass Mitbewerber ebenfalls geneigt sein werden, möglichst frühzeitig nach dem Bekanntwerden eines Todesfalles auf sich aufmerksam zu machen, um wirtschaftlich nicht ins Hintertreffen zu geraten (vgl. BGH, GRUR 1967, 430, 431 unter II. 1. b) - Grabsteinaufträge I; GRUR 2004, 699, 701 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I).

  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 115/68

    Fernsprechwerbung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verstößt ein Verhalten im Wettbewerb nicht nur dann gegen die guten Sitten, wenn es dem Anstandsgefühl der beteiligten Verkehrskreise, d.h. des redlichen und verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden des betreffenden Gewerbezweigs widerspricht, sondern auch dann, wenn die fragliche wettbewerbliche Maßnahme von der Allgemeinheit mißbilligt und für untragbar angesehen wird; denn § 1 UWG will nicht nur die Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb schützen, sondern auch die Allgemeinheit vor Auswüchsen des Wettbewerbs bewahren (BGHZ 19, 392, 396 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Anzeigenblatt; BGH GRUR 1959, 277, 279 - Künstlerpostkarten; GRUR 1965, 315, 316 -Werbewagen; GRUR 1967, 430, 431 - Grabsteinaufträge).

    Es ist weiter zu berücksichtigen, daß eine Werbemethode auch dann unlauter ist, wenn sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit zu einer Verwilderung der Wettbewerbssitten führt, weil die Mitbewerber aus Wettbewerbsgründen gezwungen wären, diese Wettbewerbsmethode nachzuahmen (BGHZ 43, 278, 282 [BGH 26.02.1965 - Ib ZR 51/63] - Kleenex; GRUR 1967, 430, 431 - Grabsteinaufträge).

    Der Bundesgerichtshof hat bisher nur in einzelnen, besonders gelagerten Fällen über die Zulässigkeit von Vertreterbesuchen entschieden (BGH GRUR 1955, 541 -Bestattungswerbung; GRUR 1959, 277, 280 - Künstlerpostkarten; GRUR 1967, 430 - Grabsteinaufträge).

  • BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94

    Lifting-Creme - LMBG - Irreführung

    Einem nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG klagebefugten Verband ist es in einem solchen Falle grundsätzlich nicht verwehrt, nur gegen bestimmte Verletzer gerichtlich vorzugehen, gegen andere aber nicht; die Entscheidung hierüber steht ebenso in seinem freien Ermessen wie es dem einzelnen Gewerbetreibenden freisteht, ob und gegen welche Mitbewerber er Klage erheben will (vgl. BGH, Urt. v. 1.2.1967 - Ib ZR 3/65, GRUR 1967, 430, 431 - Grabsteinaufträge I).
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, von der abzuweichen kein Anlass besteht, dass der Einwand des Verletzers, der Verletzte handele ebenso wettbewerbswidrig, jedenfalls dann unerheblich ist, wenn - wie im Streitfall - Interessen Dritter oder der Allgemeinheit berührt werden (vgl. BGH GRUR 67, 430, 432 - "Grabsteinaufträge I"; GRUR 71, 582, 584 - "Koppelung im Kaffeehandel"; GRUR 77, 494, 497 - "Dermatex"; KG GRUR 2000, 93 f - "Zugabeverstoß"; Piper/Ohly § 8 Rz 219; Hefermehl/Köhler /Bornkamm § 11 Rz 2.39).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 2 U 37/18

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung eines mit dem An- und Verkauf von

    Daher ist den Beklagten der "Unclean hands-Einwand" von vornherein verwehrt (BGH, GRUR 1967, 430, 432 - Grabsteinaufträge I; BGH, GRUR 1977, 494, 497 - DERMATEX; OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 410; OLG Oldenburg GRUR-RR 2009, 67, 69; OLG Düsseldorf, a.a.O., Rz. 36; OLG Celle WRP 2015, 1238 Rz. 17; Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 11 Rz. 2.39).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14

    Wettbewerbswidrigkeit der zweiten Übermittlung eines Portierungsauftrages durch

    Der Einwand der "unclean hands" ist vielmehr von vornherein ausgeschlossen, zumindest wenn durch den Verstoß zugleich die Interessen Dritter oder der Allgemeinheit berührt werden (BGH, GRUR 1967, 430 - Grabsteinaufträge I; BGH, GRUR 1977, 494 - DERMATEX; KG, GRUR 2000, 93 - Zugabeverstoß; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 410; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67; Köhler in: Köhler/Bornkamm, Kommentar zum UWG, 32. Aufl., § 11 UWG Rn. 2.39; Ohly in: Piper/Ohly/Sosnitza, Kommentar zum UWG, 6. Aufl., § 8 Rn. 183).
  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 222/85

    Btx-Werbung; Belästigende Werbung im Btx-Mitteilungsdienst

    e) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Werbeart aber auch schon dann als unlauter zu beurteilen, wenn sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit erst zu einer untragbaren Belästigung und zu einer Verwilderung der Wettbewerbssitten führt (BGHZ 43, 278, 282 - Kleenex; Urt. vom 1. Februar 1967 - Ib ZR 3/65, GRUR 1967, 430, 431 - Grabsteinaufträge m. w. Nachw.).
  • BGH, 21.02.1990 - VIII ZR 216/89

    Verwirkbarkeit der Klagebefugnis; Verjährung des Anspruchs auf Verwendung

  • BGH, 05.05.1994 - I ZR 168/92

    Schriftliche Voranmeldung - Hausbesuche

  • LG Hamburg, 12.03.2021 - 315 O 464/19

    Bezahlte Amazon-Bewertungen müssen entsprechenden Hinweis enthalten

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots des Veranstaltens, Vermittelns und Bewerbens von durch

  • OLG Stuttgart, 11.12.2003 - 2 U 119/03

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Rechtsmissbräuchliches Vorgehen

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 50/14

    Irreführung der Werbeangabe "Einer der etabliertesten Anbieter seriöser

  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 37/82

    Mischverband II

  • OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines

  • OLG Saarbrücken, 17.05.2006 - 1 U 86/06

    Unlautere Werbung mit der medizinischen Wirkung eines Gerätes

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 11/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots von Sportwetten unter europarechtlichen Aspekten;

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06

    Verstoß gegen den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel

  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 119/69

    Grabsteinaufträge II

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06

    Auskunftsbegehren über durch Sportwetten erzielte Umsätze und Feststellung einer

  • LG Hamburg, 22.10.2009 - 327 O 144/09

    Wettbewerbsverstoß durch Glücksspielwerbung einer staatlichen

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 55/06

    Anspruch auf Auskunft über durch die Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06

    Unterlassung der Durchführung von Sportwetten wegen Wettbewerbswidrigkeit;

  • OLG Naumburg, 09.12.2005 - 10 U 13/05

    Zulässigkeit eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches, der sich gegen

  • BGH, 29.03.1974 - I ZR 15/73

    Wirtschaftsanzeigen public-relations

  • LG Braunschweig, 11.11.2009 - 9 O 1286/09

    Verpflichtung zur Unterlassung der Bezeichnung "Himalaya-Salz" für Salz aus dem

  • OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 58/04

    Springende Ziegen

  • KG, 16.02.1999 - 5 U 9177/97

    Anspruch auf Unterlassung der Zugabe zu einer Ware oder Leistung im

  • KG, 13.03.2013 - 5 U 96/11

    Umfang des Werbeverbots gem. § 3 HWG

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 177/06
  • OLG Dresden, 02.02.1999 - 14 U 1700/98

    Rechtsmissbräuchliches Vorgehen eines Verbandes zur Förderung gewerblicher

  • OLG Koblenz, 05.09.1988 - 6 W 559/88

    Klagebefugnis der Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen;

  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 104/71

    Gewinnübermittlung

  • KG, 20.04.1995 - 25 U 3499/94

    Verpflichtung eines Gewerbeverbandes zur namentlichen Bezeichnung seiner

  • BGH, 29.05.1970 - I ZR 25/69

    Erotik in der Ehe

  • KG, 02.03.1995 - 25 U 7728/94

    Ordnungsgemäße Parteizustellung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren;

  • KG, 31.03.2009 - 5 U 6/08

    Keine Berufung auf Musterbelehrung

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