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   BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64   

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BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64 (https://dejure.org/1967,456)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1967 - Ib ZR 159/64 (https://dejure.org/1967,456)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1967 - Ib ZR 159/64 (https://dejure.org/1967,456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 986
  • GRUR 1968, 200
  • DB 1967, 1757
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.06.1960 - I ZR 13/59
    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64
    Die Bezeichnungen "Kunstglas" und "organisches Glas" waren an mehreren Stellen in einem "N..."-Leuchtenkatalog enthalten, der nach der Angabe der Beklagten schon vor der die Bezeichnung "Kunstglas" betreffenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 1960 - GRUR 1960, 567 - geschaffen worden war.

    Der frühere Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in der "Kunstglas"-Entscheidung - GRUR 1960, 567, 570 - wie auch in der Cupresa-Entscheidung (BGHZ 13, 244, 246, 258) [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52]eine entsprechende Einschränkung des Unterlassungsgebots zugelassen, die Einschränkung mithin für hinreichend konkret erachtet.

    Trotzdem ist auch hier die Verwendung dieser Bezeichnung für den Fall der Beifügung eines Zusatzes gestattet worden, mit dem klargestellt wird, daß es sich um Kunststoffglas handelt (BGH GRUR 1960, 567).

    Insoweit steht das angefochtene Urteil im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1960, 567 - Kunstglas; vgl. auch BGH GRUR 1965, 681, 684 - de Paris), Auch in bezug auf das äußere Erscheinungsbild des Zusatzes hat das Berufungsgericht sich der erstgenannten Entscheidung angeschlossen.

  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 93/61

    echt skai

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64
    Auch die Möglichkeit solcher von den Einzelhändlern nicht gewollter, aber durch die Kennzeichnungsweise des Herstellers verursachter Irreführungen muß in Fällen der vorliegenden Art in Betracht gezogen werden (vgl. zu alledem BGH GRUR 1961, 545, 547 -Plastic-Folien; 1963, 539, 541 rechte Spalte - echt skai).

    Zu dieser Folgerung konnte das Berufungsgericht entgegen der Meinung der Anschlußrevision ohne fremde Hilfe gelangen, weil die Richter selbst zu den Verbraucherkreisen gehören, die durch die Werbung für die hier angebotenen Erzeugnisse angesprochen werden (BGH GRUR 1963, 539, 541 - echt skai m.w.Nachw.).

    Bei Verstößen gegen § 3 UWG besteht zwar im Regelfall kein Anlaß, die Frage aufzuwerfen, ob der unrichtigen Werbeangabe die irreführende Wirkung durch einen aufklärenden Zusatz genommen werden kann; zumeist kann das Gericht auch gar nicht übersehen, welche Zusätze hierzu geeignet sein könnten (BGH GRUR 1963, 539, 541 - echt skai).

  • BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63

    Bezeichnung als "Waren ausländischer Herkunft"

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64
    Als Fälle dieser Art, die im Rahmen des § 3 UWG zu einer Berücksichtigung der auf seiten der beklagten Partei bestehenden Interessen führen, sind vor allem diejenigen zu nennen, in denen eine im Verkehr eingeführte Warenkennzeichnung geeignet ist, mittelbar über die örtliche Herkunft der Ware irrezuführen, der Verletzer aber, etwa im Rahmen einer ihm erteilten Lizenz, ein schutzwürdiges Interesse an der Beibehaltung der Kennzeichnung mit einem die Gefahr der Irreführung ausschließenden Zusatz hat (vgl. BGH GRUR 1965, 676, 679 - Nevada-Skibindung; GRUR 1965, 681, 684 - de Paris - m.w.Nachw.).

    Insoweit steht das angefochtene Urteil im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1960, 567 - Kunstglas; vgl. auch BGH GRUR 1965, 681, 684 - de Paris), Auch in bezug auf das äußere Erscheinungsbild des Zusatzes hat das Berufungsgericht sich der erstgenannten Entscheidung angeschlossen.

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64
    Der frühere Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in der "Kunstglas"-Entscheidung - GRUR 1960, 567, 570 - wie auch in der Cupresa-Entscheidung (BGHZ 13, 244, 246, 258) [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52]eine entsprechende Einschränkung des Unterlassungsgebots zugelassen, die Einschränkung mithin für hinreichend konkret erachtet.

    Darüber hinaus hat die höchstrichterliche Rechtsprechung das Gebot, eine irreführende Bezeichnung zu unterlassen, auch dann auf die Fälle beschränkt, in denen ein die irreführende Wirkung ausräumender aufklärender Zusatz fehlt, wenn die Verwendung der Bezeichnung als solcher die Gefahr einer Irreführung über die stoffliche Beschaffenheit der Ware begründete; so ist die Verwendung der Bezeichnungen Cupresa-Seide (BGHZ 13, 244, 246, 258) [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52]und Bemberg-Seide, Agfa-Seide, Azetat-Seide (RGZ 128, 265) jeweils nur mit der Einschränkung untersagt worden, daß nicht aufgeklärt werde, daß es sich bei den Erzeugnissen um "Kunstseide" handle.

  • BGH, 15.06.1966 - Ib ZR 72/64

    Wettbewerbsverstoß wegen Irreführung der Verbraucher - Schutzwürdigkeit der

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64
    Der vom Berufungsgericht formulierte Zusatz verlagert den Streit darüber, was der Beklagten verboten ist, auch nicht in unzulässiger Weise in die Vollstreckungsinstanz (vgl. dazu BGH GRUR 1967, 30, 34 unter Nr. 6 -Rum-Verschnitt).
  • BGH, 26.01.1962 - I ZR 84/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64
    In einem solchen Fall wird die Anwendung des § 3 UWG nicht dadurch ausgeschlossen, daß der weitere, vom flüchtigen Verkehr möglicherweise nicht mehr beachtete Inhalt der Werbung die Angabe richtigstellt (BGH GRUR 1962, 411 - Watti).
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64
    Da die Urteilsgründe hinreichend klar erkennen lassen, welchen Anforderungen der Zusatz genügen muß, ist es zulässig, die Ausnahme vom Unterlassungsgebot in der geschehenen Weise mit einer gewissen Verallgemeinerung zu fassen; insoweit muß dasselbe gelten, wie für die Fassung der Urteilsformel in bezug auf die konkrete Verletzungsform (BGH GRUR 1957, 606, 608 -Heilmittelvertrieb; st. Rspr.).
  • BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 1/64

    Nevada-Skibindung

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64
    Als Fälle dieser Art, die im Rahmen des § 3 UWG zu einer Berücksichtigung der auf seiten der beklagten Partei bestehenden Interessen führen, sind vor allem diejenigen zu nennen, in denen eine im Verkehr eingeführte Warenkennzeichnung geeignet ist, mittelbar über die örtliche Herkunft der Ware irrezuführen, der Verletzer aber, etwa im Rahmen einer ihm erteilten Lizenz, ein schutzwürdiges Interesse an der Beibehaltung der Kennzeichnung mit einem die Gefahr der Irreführung ausschließenden Zusatz hat (vgl. BGH GRUR 1965, 676, 679 - Nevada-Skibindung; GRUR 1965, 681, 684 - de Paris - m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56

    Emaillelack

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64
    Insofern unterscheidet der Streitfall sich grundlegend von den Sachverhalt der "Emaillelack"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 27, 1 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56]).
  • BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64
    Auch die Möglichkeit solcher von den Einzelhändlern nicht gewollter, aber durch die Kennzeichnungsweise des Herstellers verursachter Irreführungen muß in Fällen der vorliegenden Art in Betracht gezogen werden (vgl. zu alledem BGH GRUR 1961, 545, 547 -Plastic-Folien; 1963, 539, 541 rechte Spalte - echt skai).
  • BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66

    "Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Das hat der Senat bereits in einem Fall dargelegt, in dem es möglich erschien, die mit dem Gebrauch einer Bezeichnung verbundene Gefahr von Irreführungen durch einen hinreichend konkret zu bezeichnenden aufklärenden Zusatz auszuräumen, und in dem beachtliche schutzwürdige Interessen hätten geopfert werden müssen, wenn der Gebrauch der Bezeichnung schlechthin untersagt worden wäre (BGH GRUR 1968, 200, 203 - Acrylglas).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Da sich hier die Bedeutung des mit "sofern" eingeleiteten Zusatzes in dieser Klarstellung erschöpft, wird die Bestimmtheit des Antrags nicht dadurch berührt, daß die darin verwendeten Begriffe "unmißverständlich", "unübersehbar" und "unüberhörbar" für sich genommen unbestimmt sind (vgl. zu dieser Problematik auch BGH, Urt. v. 21.6.1967 - Ib ZR 159/64, GRUR 1968, 200, 203 = WRP 1967, 440 - Acrylglas; Urt. v. 27.2.1997 - I ZR 5/95, GRUR 1997, 933, 934 - EP; vgl. weiter Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., Einl. UWG Rdn. 463 f.; GroßkommUWG/Jacobs, Vor § 13 Abschn. D Rdn. 108 f., 140 ff.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 51 Rdn. 21 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.01.1971 - I ZR 31/69

    Vertrieb eines lichtdurchlässigen Kunststoffes unter der Bezeichnung "ALTUGLAS" -

    Ebensowenig wendet sie sich gegen die vom Berufungsgericht - unter Hinweis auf die "Kunstglas"- (GRUR 60, 567) und "Acrylglas"-Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (GRUR 68, 200) - weiter getroffene Feststellung, daß der Verkehr auf Grund der Doppeldeutigkeit der Bezeichnung "ALTUGLAS" der Gefahr einer Irreführung über die stoffliche Zusammensetzung dieses Kunststoffglases ausgesetzt sei.

    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist bei der Fassung des Verbots grundsätzlich auf die konkrete Verletzungsform abzustellen, so daß sich in den Fällen des § 3 UWG regelmäßig nicht die Frage stellt, ob der unrichtigen Werbeangabe ihre irreführende Wirkung durch einen aufklärenden Zusatz genommen werden kann (BGH GRUR 63, 539, 541 - echt skai; 68, 200, 203 - Acrylglas, beide mit weiteren Nachweisen; ferner BGH GRUR 70, 33, 35 - Lockvogel, insoweit nicht in BGHZ 52, 302 [BGH 17.09.1969 - I ZR 35/68] ), Für positive Auflagen an den Verletzer ist daher im Verbot grundsätzlich kein Raum (BGH GRÜR 63, 539, 541 - echt skai; 70, 609 - regulärer Preis).

    Entscheidend war hierfür die Überlegung, daß - ähnlich dem Beseitigungsanspruch - auch der Unterlassungsanspruch nur auf das gehe, was zur Vermeidung der Beeinträchtigung erforderlich sei (BGH GRUR 68, 200, 203 - Acrylglas).

    Denn die bei dieser Benutzungsform von der Beklagten übernommene Aufklärung über die Beschaffenheit von "Altuglas" als Kunststoff ist nur dann unmißverständlich, wenn sie so deutlich und unübersehbar gebraucht wird, daß sie vom flüchtig betrachtenden Publikum zugleich mit der Angabe "Altuglas" wahrgenommen und verstanden wird (vgl. BGH GRUR 68, 200, 204 - Acrylglas).

  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68

    Deutscher Sekt

    Die Rechtsprechung hat die Möglichkeit, die irreführende Wirkung einer Werbung durch aufklärende Zusätze zu beseitigen, bei Beschaffenheitsangaben nur zurückhaltend in Sonderfällen anerkannt (vgl. BGH GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas; 1968, 200 - Acrylglas; 1967, 600 - Kunststoffurnier; BGHZ 13, 244, 258 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa-Seide; Baumbach/Hefermehl a.a.O. Anm. 62, 69 ff zu § 3 UWG).

    Die Rechtsprechung hat wiederholt betont, daß bei blickfangmäßiger Herausstellung von Werbeangaben der Blickfang als solcher nicht irreführend sein darf (BGH GRUR 1957, 274, 275 - nach Maß; vgl. GRUR 1958, 485, 487 - Odol), daß Richtigstellungen im weiteren Inhalt einer Anzeige nicht ohne weiteres ausreichen (BGH GRUR 1962, 411, 412 - Watti; 1968, 200, 204 - Acrylglas) und daß die Wirkung einer Warenbezeichnung unabhängig von der aufklärenden Begleitwerbung zu beurteilen sein kann (BGH GRUR 155, 251 - Silberal).

  • LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 358/05
    Bereits im Urteil vom 15. März 2005 hat die Kammer des weiteren darauf hingewiesen, dass insoweit die wettbewerbsrechtlichen Grundsätze zu erläuternden Zusätzen (vgl. BGH, Urt. v. 21.6.1967 - Ib ZR 159/64, GRUR 1968, 200, 203 - Acryl-Gals) auch im Presserecht heranzuziehen sind ( Burkhardt , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rn. 12.93), wenn dadurch - wie hier - der unzulässige Gehalt der Äußerung beseitigt werden kann und ein umfassendes Verbot nicht gerechtfertigt wäre.
  • OLG Oldenburg, 01.09.2005 - 1 U 51/05

    Verstoß gegen das Irreführungsgebot des § 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG) durch

    Wenn sich Werbung sowohl an ein Fach als auch an ein Laienpublikum wendet, so ist der Tatbestand es § 3 S. 1 HWG bereits dann erfüllt, wenn die Möglichkeit der Täuschung innerhalb nur einer Adressatengruppe besteht (vgl. BGH GRUR 1968, 200, 201; Doepner, § 3 HWG, Rdnr. 25 (S. 236/237).
  • BGH, 22.10.1971 - I ZR 36/70

    Voraussetzungen der irreführenden Werbung - Unzulässigkeit der Verwendung des

    Die Revision weist zunächst zutreffend darauf hin, daß es nicht Sache des Gerichts sei, dem Verletzer einen Weg zu weisen, wie er eine Irreführung vermeiden könne (BGH GRUR 1963, 539, 541 - echt skai; 70, 409 - regulärer Preis), und daß regelmäßig, wenn eine angegriffene Bezeichnung irreführend sei, die Bezeichnung in der Verletzungsform zu verbieten sei (BGH GRUR 1963, 539, 541 - echt skai; 1968, 200, 203 - Acrylglas).

    Den Interessen der Mitbewerber und der Abnehmer sei Genüge getan, wenn der Bezeichnung bei ihrem Gebrauch in der neu aufgekommenen Zweitbedeutung ein unmißverständlicher aufklärender Zusatz beigefügt werde (so auch BGH GRUR 1968, 200 - Acrylglas; Urteil vom 27. Januar 1971 - I ZR 31/69 - Altuglas).

  • BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71

    Cinzano

    Zwar können Unterlassungsgebote mit einschränkenden Zusätzen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Ausnahmefällen geboten sein, um anerkennenswerte Bedürfnisse des Verkehrs und schutzwerte Interessen von Zeicheninhabern sachgerecht auszugleichen (vgl. BGH GRUR 1960, 570 - Kunstglas; GRUR 1968, 200 - Acrylglas).
  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79

    Kippdeckeldose

    Danach ist das Interesse der Allgemeinheit, vor Irreführungen bewahrt zu werden, grundsätzlich vorrangig gegenüber Individualinteressen des Anbieters (vgl. BGH a.a.O., ferner BGH GRUR 1973, 532, 533 - Millionen trinken - und GRUR 1977, 159, 161 - Ostfriesische Teegesellschaft -), und auch gegenüber etwaigen anderen Allgemeininteressen hat es nur unter besonderen, engen Voraussetzungen ausnahmsweise als nachrangig zurückzutreten (vgl. BGH GRUR 1968, 200, 203 - Acrylglas -).
  • LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10

    Verwendung des Top 100-Siegels im Zeitschriftenhandel verboten

    Werden - wie hier - mehrere Verkehrskreise von der Werbung angesprochen, genügt für die Bejahung der Irreführung die Bejahung der Täuschung eines nicht unerheblichen Teils der Angehörigen eines dieser Verkehrskreise (BGH GRUR 68, 200, 201 - Acrylglas).
  • LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05

    Bezeichnung von Produkten eines führenden, die Marken "Müller", "Weihenstephan",

  • OLG München, 17.09.2003 - 21 U 1790/03

    Zulässigkeit von Äußerungen über einen Hauptdarsteller bei den Oberammergauer

  • OLG Frankfurt, 01.04.2004 - 6 U 99/03

    Duftvergleichsliste; Vergleichsliste; Liste; Parfum; Parfüm; Duft; Düfte;

  • BGH, 05.05.1983 - I ZR 49/81

    Heilpraktikerkolleg

  • BGH, 07.07.1978 - I ZR 169/76

    Verbot des Verkaufs eines Weinbrandes unter dem niedrigsten Fabrikabgabepreis -

  • BGH, 02.02.1983 - I ZR 199/80

    Zulässigkeit der Werbung für Backhilfsmittel, die sich an die Fachkreise der

  • BGH, 07.07.1971 - I ZR 23/70

    Werbemäßige Verbreitung des Wortes "Kunststoffglas" - Voraussetzungen der

  • OLG Stuttgart, 07.10.1988 - 2 U 197/88

    Vorliegen einer irreführenden Werbung durch die Aufschrift "umweltbewusst";

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