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   BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66   

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BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66 (https://dejure.org/1968,400)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1968 - I ZR 15/66 (https://dejure.org/1968,400)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1968 - I ZR 15/66 (https://dejure.org/1968,400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichheit und Gleichartigkeit von Waren - Verbietungsrecht des Inhabers eines Warenzeichens gegen die Verwendung des gleichen oder eines verwechselbaren Zeichens für gleiche oder gleichartige Waren - Prüfung aller Waren mit eingetragenem Klagezeichen - Abhängigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 77
  • NJW 1968, 1183
  • MDR 1968, 561
  • GRUR 1968, 550
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53

    Kombination von Buchstaben und Zahlen

    Auszug aus BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66
    Bei geringer Warennähe können daher schon geringere Unterschiede der Warenzeichen ausreichen, um eine ernstliche Gefahr betrieblicher Herkunftsverwechslungen auszuschließen (BGH a.a.O. und BGHZ 19, 367, 381 [BGH 20.01.1956 - I ZR 146/53] - W 5).

    Klarzustellen ist endlich, daß es für die Frage der Verwechslungsgefahr - anders als für die Frage der Warengleichartigkeit - unerheblich ist, ob die Klägerin noch andere, nicht mit dem Klagezeichen versehene Arzneimittel herstellt oder vertreibt, die der Ware der Beklagten näher stehen, als das Hustenmittel, für das allein sie das Klagezeichen verwendet (BGHZ 19, 367, 381 [BGH 20.01.1956 - I ZR 146/53] - W 5).

  • BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66
    Solche Silben weisen deshalb auch gegenüber dem breiten Publikum keine Kennzeichnungskraft auf (BGH GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin; 1957, 435, 436 - Eucerin).

    Nach der Rechtsprechung des früheren Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs kommt es allerdings für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr von Warenzeichen für Arzneimittel, auch wenn diese rezept- oder apothekenpflichtig sind, nicht nur auf die Auffassung der Ärzte und Apotheker an (BGH GRUR 1955, 415, 416 - Arctuvan/Artesan; 1957, 339, 340 - Venostasin).

  • BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 13/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66
    Das kann schon deshalb nicht gebilligt werden, weil die Frage, ob Warenarten zeichenrechtlich gleichartig sind, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts im wesentlichen auf dem Gebiete der tatsächlichen Beurteilung liegt, und zwar insofern, als sie weitgehend von objektiven Voraussetzungen tatsächlicher Art abhängt, die für die Bildung der maßgebenden Verkehr sauf Fassung über die wirtschaftliche Nähe der zu vergleichenden Warenarten von Bedeutung sind (BGH GRUR 1958, 437, 441 - Tricoline; 1962, 522, 524 - Ribana; 1963, 572, 573 - Certo; 1964, 26 - Milburan; Baumbach-Hefermehl, Warenzeichenrecht, 9. Aufl., § 5 Rdz. 21 und 25; Tetzner. Warenzeichenrecht, § 5 Rdz. 24; von Gamm, Warenzeichenrecht, § 5 Rdz. 51).

    Der erkennende Senat hat zwar die zur Gruppe der Arzneimittel rechnenden Waren als untereinander gleichartig angesehen (GRUR 1963, 572, 573 - Certo).

  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 142/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66
    Nach der Rechtsprechung des früheren Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs kommt es allerdings für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr von Warenzeichen für Arzneimittel, auch wenn diese rezept- oder apothekenpflichtig sind, nicht nur auf die Auffassung der Ärzte und Apotheker an (BGH GRUR 1955, 415, 416 - Arctuvan/Artesan; 1957, 339, 340 - Venostasin).
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66
    Dieser Frage ist der Tatrichter nicht schon dadurch überhoben, daß er die Gleichartigkeit der Waren bejaht hat, denn der Bereich der Warengleichartigkeit ist sehr weit gesteckt, um auch den Fall der Verwendung gleicher Zeichen zu erfassen (BGHZ 19, 23, 26 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus -, st. Rspr.).
  • BGH, 05.04.1957 - I ZR 127/55

    Eucerin / Estarin

    Auszug aus BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66
    Solche Silben weisen deshalb auch gegenüber dem breiten Publikum keine Kennzeichnungskraft auf (BGH GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin; 1957, 435, 436 - Eucerin).
  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66
    Diesem Umstand kommt je nach der Art der Waren sehr verschiedene Bedeutung zu, im allgemeinen tritt diese jedoch infolge der veränderten Verhältnisse im Handel mehr und mehr zurück (BGH GRUR 1959, 25 - Triumph; BPatG Mitt. 1962, 104; anders noch RGZ 118, 201, 203 - Goldkrone).
  • BGH, 24.02.1961 - I ZR 15/60
    Auszug aus BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66
    Man kann deshalb nicht ohne weiteres sagen, die Verwechslungsgefahr scheide aus, wenn die Indikationsgebiete sehr weit auseinander liegen (so Moser von Filseck in der Anmerkung zu BGH GRUR 1961, 413 - Dolex); oft erkennt der Laie die Indikationsgebiete überhaupt nicht und selbst, wenn er sie erkennt, unterliegt er der Gefahr, bei verwechselbaren Warenbezeichnungen die Waren als solche zu verwechseln, vielfach auch deshalb, weil die Erzeugnisse sich äußerlich kaum voneinander unterscheiden (Pillen, Flüssigkeiten).
  • BGH, 27.09.1957 - I ZR 140/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66
    Der Erfahrungssatz, daß der Käufer eines der Gesundheitspflege dienenden Erzeugnisses dessen Bezeichnung besondere Aufmerksamkeit widme, um mit Sicherheit das Richtige zu erhalten (BGH GRUR 1958, 81, 83 - Thymopect), vermag deshalb für Fälle dieser Art zu einer Einschränkung der unmittelbaren Warenverwechslung auf Grund von Ähnlichkeiten ihrer Bezeichnungen zu führen.
  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66
    Die oft schwierige Feststellung der entsprechenden Warenkenntnis der Käuferkreise muß sich daher möglichst an objektiven Merkmalen orientieren, denn grundsätzlich bildet der Verkehr seine Vorstellungen nach den tatsächlichen Verhältnissen auf den betreffenden Warengebieten (BGH GRUR 1958, 393, 394 - Ankerzeichen; Reimer, Warenzeichenrecht, 4. Aufl., Kap. 14 Rdz, 5 und 18).
  • BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 2/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.06.1963 - Ib ZB 7/62

    Rechtsmittel

  • RG, 14.10.1927 - II 133/27

    Warenzeichenrecht; Teillöschungsklage

  • BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61

    Rechtsmittel

  • OLG Hamburg, 10.02.2003 - 5 U 192/01

    Ichthyol/Ethyol II

    Von dem in der "Certo"-Entscheidung vertretenen Rechtsstandpunkt war der BGH bereits 5 Jahre später in der "Poropan"-Entscheidung erkennbar wieder abgerückt (BGH GRUR 68, 550 - Poropan).

    Das gilt in erheblichem Maße auch für Apotheken und Drogerien, da in diesen heute weitgehend Waren verschiedenster Art angeboten werden (BGH GRUR 68 550, 551 - Poropan).

    Solche Silben weisen deshalb auch gegenüber dem breiten Publikum keine Kennzeichnungskraft auf (BGH GRUR 68 550, 552 - Poropan) bzw. sind nicht geeignet, allein übereinstimmende Herkunftsvorstellungen auszulösen.

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Letzteres hat im Rahmen seiner Würdigung der von ihm angenommenen weitgehenden Identität der Herkunftsstätten jedenfalls eine zu große Bedeutung beigemessen und anderen Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Beurteilung der Warengleichartigkeit maßgeblich sind (vgl. dazu BGH, Urt. v. 10.4.1968 - I ZR 15/66, GRUR 1968, 550, 551 = WRP 1968, 298 - Poropan; BGH, Urt. v. 7.11.1991 - I ZR 272/89, GRUR 1992, 108, 109 - Oxygenol), insbesondere die Frage der stofflichen Beschaffenheit und der Anwendungsweise der zu vergleichenden Mittel, vernachlässigt.
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Vorrangig ist zu prüfen, ob beide Waren regelmäßig von demselben Unternehmen hergestellt werden, daneben können die stoffliche Beschaffenheit, der Verwendungszweck der Waren sowie die übereinstimmende Vertriebsstätte von Bedeutung sein (BGH, Urt. v. 10.4.1968 - I ZR 15/66, GRUR 1968, 550 - Poropan; Urt. v. 25.2.1982 - I ZR 4/80, GRUR 1982, 419, 420 - Noris; Beschl. v. 2.11.1985 - I ZB 12/84, GRUR 1986, 380, 381 - RE-WA-MAT).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Arzneimittelbereich ist desweiteren der Erfahrungssatz zu beachten, daß nicht nur der verordnende Arzt und der Apotheker, sondern auch der Patient als Verbraucher der Bezeichnung des Medikaments besondere Aufmerksamkeit widmen (BGHZ 50, 77, 80 - Poropan; Urt. v. 14.11.1958 - I ZR 167/57, GRUR 1959, 134, 135 - Calciduran).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 223/86

    "Abbo"/"Abo"; Warengleichartigkeit und Verwechslungsgefahr

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Waren zeichenrechtlich als gleichartig anzusehen, wenn sie im Hinblick auf ihre regelmäßige Herstellungsstätte, auf ihre stoffliche Beschaffenheit, auf ihre wirtschaftliche Bedeutung und auf ihre Verwendungsweise so enge Beführungspunkte aufweisen, daß die beteiligten Verkehrskreise bei gleichen Zeichen annehmen, die Waren stammten aus derselben Herkunftsstätte (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 10.4.1968 - I ZR 15/66, GRUR 1968, 550, 551 - Poropan; Urt. v. 25.2.1982 - I ZR 4/80, GRUR 1982, 419, 420 - Noris; Beschl. v. 7.11.1985 - I ZB 12/84, GRUR 1986, 380, 381 - RE-WA-MAT).
  • BGH, 21.02.1969 - I ZR 40/67

    Verwechselungsgefahr von Waren (Damenstrümpfe) - Unterlassung der Vertreibung der

    Die Frage, ob Warenarten zeichenrechtlich gleichartig sind, liegt im wesentlichen auf dem Gebiet der tatsächlichen Beurteilung und ist insoweit der Nachprüfung in der Revisionsinstanz entzogen (BGH GRUR 1962, 522, 524 - Ribana, GRUR 1968, 550 - Poropan); nachzuprüfen ist das Berufüngsurteil lediglich daraufhin, ob das Berufungsgericht einen zutreffenden Begriff der Warengleichartigkeit zugrunde gelegt hat und ob der maßgebliche Sachverhalt frei von Verfahrensfehlern festgestellt worden ist, soweit solche Fehler von der Revision in zulässiger Weise gerügt worden sindc Entgegen der Auffassung der Revision sind die Ausführungen des Berufungsgerichts aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.

    Die hiernach maßgebende Verkehrsauffassung bildet sich regelmäßig an Hand verschiedener tatsächlicher Umstände, vor allem danach, ob beide Waren regelmäßig von denselben Unternehmen hergestellt werden; daneben können auch die stoffliche Beschaffenheit und der Verwendungszweck der Waren sowie der Umstand von Bedeutung sein, daß beide Waren in denselben Verkaufsstätten angeboten werden (BGH GRUR 1968, 550, 551 - Poropan).

  • BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69

    Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln,

    Dieser Ausgangspunkt ist rechtlich bedenkenfrei (BGH GRUR 1968, 550, 551 - Poropan).
  • OLG Köln, 21.02.1992 - 6 U 183/91

    Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz durch Umpacken des mit

    Auch wenn es - wie im Streitfall - um rezeptpflichtige Arzneimittel geht, kommt es - jedenfalls auch - auf das Verständnis des kaufenden Publikums an (vgl. auch BGH GRUR 1955/415, 416 "Arctuvan-Artesan"; GRUB 1957/339, 340; BGHZ 50/77, 81).
  • BPatG, 17.02.2000 - 25 W (pat) 85/99
    Die Zahl der mündlichen Benennungen - insbesondere durch die Verbraucher - ist erheblich reduziert, weshalb die Gefahr von Verwechslungen im Regelfall herabgesetzt ist (vgl zur Rezeptpflicht BGH GRUR 1968, 550 ff, 552 - Poropan; GRUR 1993, 118, 119 - Corvaton/Corvasal; GRUR 1995, 50, 52 - Indorektal/Indohexal).
  • LG Düsseldorf, 12.06.1997 - 4 O 237/96

    Fabergé

    Es wurde als ein Gebot der Rechtssicherheit angesehen, die Warengleichartigkeit nicht von dem Grad der Verwechslungsfähigkeit des Zeichens abhängig zu machen (vgl. BGHZ 19, 23, 26 - Magirus; BGH, GRUR 1957, 125 - Troika; GRUR 1957, 287 - Plasticummännchen; GRUR 1958, 393 - Ankerzeichen; 1959, 25 - Triumph; 1963, 572 - Certo; 1968, 550 - Propan).
  • BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 513/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "a amadeus yachting (IR-Marke,

  • BGH, 23.01.1976 - I ZR 69/74

    Verwechslungsgefahr bei Beachtung des Klangbilds von "Boxin" und "Froxi" -

  • BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70

    Anspruch auf Anmeldung des Wortzeichens "Rohplantin" im Wege der Rechtsbeschwerde

  • BPatG, 17.02.2000 - 25 W (pat) 124/99
  • BGH, 18.06.1969 - I ZR 119/67

    Streit zwischen Arzneimittelherstellern über die Verwendung von Warenzeichen in

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